Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2018, Verfahrensgebühr bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

RVG VV Nr. 4204 Leitsatz Im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung entsteht auch für den Verteidiger, der den Verurteilten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, die Verfahrensgebühr Nr. 4204 VV. OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2018 – 2 Ws 106/18 1 Aus den Gründen Die vom LG zugelassene, gem. § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch sonst zulässige Besc...mehr

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AGS 11/2018, Terminsgebühr bei fernmündlichem Vergleichsvorschlag des Klägeranwalts

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104 Leitsatz Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen (Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV) entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter einen auf Erledigung des Verfahrens gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt. BVerwG, B...mehr

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AGS 11/2018, Gegenstandswer... / Leitsatz

Die Erhebung einer Untätigkeitsklage als Bescheidungsklage eines Asylantrages rechtfertigt als solche keine Herabsetzung des Gegenstandswertes im Wege einer Billigkeitsentscheidung, weil damit allein keine besonderen Umstände des Einzelfalls i.S.d. § 30 Abs. 2 RVG begründet werden. Für eine analoge Anwendung der eng auszulegenden Ausnahmeregelung besteht kein Raum. VG Berlin,...mehr

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AGS 11/2018, Ausschluss der Beschwerde in sozialgerichtlichen Verfahren

RVG § 11 Abs. 3 S. 2; SGG § 197 Abs. 2 Leitsatz Die Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Sozialgerichts über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten nicht statthaft. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG binnen eines Monats nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden. Dieses entscheidet nach...mehr

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AGS 11/2018, Gebührenanspruch des Vertreters des Verfallsbeteiligten im selbstständigen Verfallverfahren

RVG VV Nrn. 5100 ff., 5116 Leitsatz Ein über die Gebühr nach Nr. 5116 VV hinausgehender Gebührenanspruch besteht für den Vertreter des Verfallsbeteiligten im selbstständigen Verfallverfahren nicht (Anschluss OLG Karlsruhe, 10.4.2012 – 1 AR 70/11, StRR 2012, 279). Würde man dem Vertreter des Verfallsbeteiligten, der sich ausschließlich gegen die Verfallentscheidung wendet, die G...mehr

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AGS 11/2018, Gegenläufige Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

RVG §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5; VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7 Leitsatz Wird ein Antragsteller in einem Ausgangsverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO und im nachfolgenden Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Rechtsanwalt vertreten, entstehen dessen Gebühren für den jeweiligen Rechtszug bereits im Ausgangsverfahren und sind im Abände...mehr

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AGS 11/2018, Abrechnung und... / II. Beauftragung im Namen der Partei

In der Regel wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, auch wenn die Auftragserteilung letztlich durch den Hauptbevollmächtigten erfolgt. Er erteilt dann den Auftrag im Namen der Partei. Die hierzu erforderliche Vollmacht ergibt sich bereits aus § 81 ZPO. Danach ist der Prozessbevollmächtigte kraft Gesetzes bevollmächtigt, einem Terminsvertreter den Auftrag z...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / 2 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Hinsichtlich einer Hilfsaufrechnung gilt nach § 45 Abs. 3 GKG Folgendes:mehr

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AGS 11/2018, Keine Anrechnu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des VG, mit dem seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zurückgewiesen wird, hat keinen Erfolg. 1. Die Entscheidung obliegt dem Senat; sie fällt nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Berichterstatterin nach § 87a Abs. 1 Nr. 5 u. Abs. 3 VwGO. Die Entschei...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / Leitsatz

Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist nicht nur dem die Wertfestsetzung beantragenden Rechtsanwalt, sondern auch der Partei persönlich zuzustellen. Legt die Partei sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr selber; die Zustellung des Beschlusses an de...mehr

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AGS 11/2018, Ausschluss der... / Leitsatz

Die Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Sozialgerichts über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten nicht statthaft. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG binnen eines Monats nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden. Dieses entscheidet nach § 197 Abs. 2 SGG endgültig. Die Vorschrift re...mehr

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zfs 11/2018, Zustellung bei... / Leitsatz

1. Ein Vergütungsfestsetzungsantrag kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Antragsteller keine Anschrift des Antragsgegners beigebracht hat, an der ein Anhörungsschreiben hätte zugestellt werden können. 2. Aus der in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG normierten Anhörungspflicht folgt für das Gericht, dass es eine Anschrift zu ermitteln hat, an der dem Antragsgegner das A...mehr

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AGS 11/2018, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 59 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 57 FamGKG sowie § 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die Wertfestsetzungen des AG sind nicht zu beanstanden. Nach § 55 Abs. 2 FamGKG hat das Gericht den Wert für gerichtlich zu erhebende Gebühren festzusetzen, also soweit Gerichtsgebühren anfallen und wertabhängig sind. Für das erstinstanzliche Güterr...mehr

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AGS 11/2018, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Eine teilweise Anrechnung der im Hinblick auf die Vertretung des Antragstellers durch seinen Prozessbevollmächtigten auch im Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO gem. Nr. 2300 VV entstandenen Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 4 VV scheidet in Kostenerstattungsverfahren, denen ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugrunde liegt, aus. Gegen die A...mehr

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AGS 11/2018, Anhörung im Ve... / Leitsatz

Ein Vergütungsfestsetzungsantrag kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Antragsteller keine Anschrift des Antragsgegners beigebracht habe, an der ein Anhörungsschreiben hätte zugestellt werden können. Aus der in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG normierten Anhörungspflicht folgt für das Gericht, dass es eine Anschrift zu ermitteln hat, an der dem Antragsgegner das Anhöru...mehr

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AGS 11/2018, Zurückweisungs... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach § 11 Abs. 3 RVG, §§ 151, 165 VwGO statthaft, innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 151 VwGO erhoben und auch i.Ü. zulässig. Der Antrag ist auch teilweise begründet. Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind erstattungsfähige Kosten (u.a.) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Bete...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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AGS 11/2018, Gebührenanspru... / 2 Aus den Gründen

Die nach den § 46 Abs. 1 OWiG, § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO grds. statthaften sofortigen Beschwerden sind zulässig. Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors führt zur Aufhebung des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses des AG und zu der im Tenor bezeichneten Kostenfestsetzung. Die sofortige Beschwerde der Verfallsbeteiligten ist unbegründet. Die Verfallsbet...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / 1 Aus den Gründen

Die von dem Prozessbevollmächtigen der Klägerin aus eigenem Recht erhobene Streitwertbeschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG zulässig. Die Streitwertbeschwerde ist jedoch – bis auf die formale Fassung des Beschlusstenors – in der Sache unbegründet. 1. Zu Recht hat das LG den Wert der Hauptsache mit dem teilweise Abhilfebeschluss auf 130.000,00 EUR festge...mehr

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte versah die Aufenthaltserlaubnis des Klägers und seiner sechs Familienangehörigen (Ehefrau und fünf minderjährige Kinder) jeweils mit der Nebenbestimmung "Wohnsitznahme nur in Schleswig-Holstein". Gegen diese Auflagen erhoben die Adressaten mit getrennten Schreiben Widerspruch. Auch die anschließenden Klage-, Berufungszulassungs- und Berufungsverfahren betrieben ...mehr

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, dass im Kostenfestsetzungsverfahren geprüft werden kann, ob ein getrenntes Vorgehen notwendig war oder nicht. Bei fehlender Notwendigkeit sind nur die Kosten anteilig zu erstatten, die bei einem einheitlichen Vorgehen entstanden wären. Hinweis 1. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmis...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt erzielte er ein durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt i.H.v. 3.260,83 EUR brutto. Mit Schreiben vom 21.6.2017 kündigte die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2017. Eine Freistellung des Klägers erklärte die Beklagte in dem Kündigungsschreiben nicht. Mit seiner Klage...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / III. Erhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG

Rz. 14 Nachdem es im RVG nunmehr an einer Beratungsgebühr fehlt und die Beratungsvergütung individuell vereinbart werden soll, entfällt auch die bislang nach herrschender Ansicht für die Beratung mehrerer Auftraggeber entstandene Erhöhung um jeden weiteren Auftraggeber. Der von der Erhöhungsgebühr abgegoltene Mehraufwand ist somit bei der zu treffenden Vereinbarung zu berück...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / A. Erhöhung der Gebühren nach Nr. 1008 VV RVG bei Auftraggebermehrheit

I. Allgemeines Rz. 1 Gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere bei der Beteiligung von Erbengemeinschaften sind Konstellationen häufig, in denen der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber zu vertreten hat. Voraussetzung ist eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit. Davon zu unterscheiden ist die Tätigkeit in mehreren Angelegenheiten. Wird d...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / c) Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat

Rz. 41 Sind die außergerichtlichen Bemühungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gescheitert und erhält der Rechtsanwalt einen Auftrag, den Anspruch auf Auseinandersetzung gerichtlich durchzusetzen, entstehen für die weitere Tätigkeit die Gebühren des 3. Teils. Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entste...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Entstehung einer Einigungsgebühr bei der Beratung

Rz. 15 Die Gebühren des Teil 1 entstehen entsprechend der Vorbemerkung 1 "neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren": Soweit der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit am Abschluss eines Vergleichs mitwirkt oder eine andere, die Entstehung einer Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG rechtfertigende Tätigkeit vornimmt, entsteht eine Einigungsgebühr. Das ist all...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / b) Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 40 Beispiel Die Miterben einigen sich durch Abschluss eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrages auf bestimmte Erbenstellungen und die vollständige Veräußerung des Nachlasses (Immobilie, Münzsammlung, Depotvermögen) und legen vertraglich die Veräußerung bzw. Wertermittlung zur Veräußerung fest. Der Rechtsanwalt nimmt nach Abschluss des Vertrages den auf den Auftra...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / E. Beschwerdeverfahren nach dem FamFG

Rz. 44 Regelmäßig umfasst die anwaltliche Tätigkeit auch die Vertretung der Erbengemeinschaft oder einzelner Mitglieder bei der Feststellung der Erbenstellung. Dazu kann es erforderlich sein, Feststellungsklage zu erheben. Zunächst wird allerdings, wenn nicht ein notarielles Testament vorliegt, das zum Tragen kommt, ein Erbscheinsantrag zu stellen und die Erbenstellung gegeb...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / Literaturtipps

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§ 11 Gebühren und Kosten / a) Vertretung

Rz. 38 Beispiel Der Rechtsanwalt wird beauftragt, Auftraggeber M als Miterben bei der Teilung einer Erbengemeinschaft bestehend aus fünf Personen zu vertreten. Die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sind durchschnittlich. Das Testament ist lückenhaft und auslegungsbedürftig formuliert. Im Nachlass befindet sich eine Immobilie und Bar- und Depotvermögen. Im Testament des...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / III. Ausgleich des Mehraufwands

Rz. 6 Zum Ausgleich des Mehraufwands im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit für mehrere Auftraggeber sieht das RVG zweierlei vor: die Erhöhung der Betriebsgebühr, also der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG und der Dokumentenpauschale gemäß Nr. 7000 Nr. 1 lit. a–d VV RVG etc., z.B. hinsichtlich der Kopierkosten, die zur Unterrichtung der Auftraggeber erforderli...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Dieselbe Angelegenheit mehrerer Auftraggeber

Rz. 2 Ob und inwieweit dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, ist nach den §§ 15, 16, 17 RVG zu bestimmen. Auftraggeber ist der, dessen Rechte und Pflichten Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind. Nicht entscheidend ist also, ob der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt worden ist, sondern wen der Rechtsanwalt vertri...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Entwurf eines Verfügungsvertrages über einen Erbteil, § 2033 BGB

Rz. 43 Ist der Rechtsanwalt mit dem Entwurf des Verfügungsvertrages oder dessen Prüfung beauftragt, so fällt eine Geschäftsgebühr gemäß § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG und keine Ratsgebühr gemäß § 13 RVG, Nr. 2100 VV RVG an.mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Billigkeit und Unbilligkeit

Rz. 22 Gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 RVG soll die vom Rechtsanwalt getroffene Gebührenbestimmung Dritten gegenüber nicht verbindlich sein, soweit sie unbillig ist. Diese Regelung betrifft den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Dritten (z.B. Gegner oder Rechtschutzversicherung). Die Bestimmung dem Auftraggeber gegenüber ist damit nicht eingeschränkt. Zur Frage, wann ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 3. Erbauseinandersetzungsvertrag

Rz. 37 Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich bei der Vertretung eines oder mehrerer Miterben ein sehr häufiger Mandatsgegenstand: Entweder lautet der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag, den/die Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder d...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / d) Kosten nach dem Gesetz über Verfahren in Landwirtschaftssachen

Rz. 133 Für Verfahren in Landwirtschaftssachen gilt Teil 3 des VV RVG.[182] Es fallen also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr wie im ZPO-Verfahren an. Für die Terminsgebühr fehlt im RVG eine gesonderte Bestimmung. Sie entsteht also nach den allgemeinen Regeln.[183] Sie entsteht nicht, wenn nicht mündlich verhandelt wird und auch keine mündliche Verhandlung vorgesehen ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Höhe der Geschäftsgebühr im erbrechtlichen Mandat

Rz. 32 Gemäß Nr. 2300 VV RVG beträgt die Geschäftsgebühr 0,5 bis 2,5. In der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG findet sich die Einschränkung: "Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war." Damit hat der Gesetzgeber vorgegeben, welche der in § 14 RVG genannten Kriterien einzig zur Erhöhung der Geschäftsgebühr über den v...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 2. Testament

Rz. 36 Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei der Errichtung von Testamenten ist umstritten,[31] denn es soll mangels Außenwirkung keine Geschäftsgebühr ausgelöst werden. Vielmehr soll es sich bei dieser Tätigkeit um eine reine Beratung handeln, mit der Folge, dass die Abrechnung einer über eine Erstberatungsgebühr hinausgehenden Tätigkeit einer Vergütungsvereinbarung ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 1 Gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere bei der Beteiligung von Erbengemeinschaften sind Konstellationen häufig, in denen der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber zu vertreten hat. Voraussetzung ist eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit. Davon zu unterscheiden ist die Tätigkeit in mehreren Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwal...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Unterscheidung zur selben Angelegenheit bei mehreren Gegenständen

Rz. 7 Handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheiten, aber sind verschiedene Personen mit verschiedenen Gegenständen beteiligt, so wird der Wert der einzelnen Gegenstände, also beispielsweise der verschiedenen Pflichtteilsansprüche der einzelnen Auftraggeber, zusammengerechnet. Rz. 8 Seit Inkrafttreten des 2. KostRMOG ist die bisherige Rechtsprechung des BGH[9] umgesetzt w...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gerade in erbrechtlichen Mandaten, die besonders im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften umfangreich und nicht selten überdurchschnittlich komplex und kompliziert sein können, muss der Rechtsanwalt die Kriterien für die Bestimmung des Gebührenrahmens kennen, um sie sachgerecht anwenden und seine Tätigkeit angemessen vergüten zu lassen. Ferner findet sich in den Vorschr...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / d) Hebegebühr

Rz. 42 Der Rechtsanwalt nimmt nach Abschluss des Vertrages den auf den Auftraggeber entfallende Miterbenanteil entgegen und leitet ihn ohne Abzug an den Auftraggeber weiter. Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Erstes Beratungsgespräch

Rz. 13 § 34 RVG beschränkt die Höhe der Gebühr auf 190 EUR soweit lediglich ein erstes Beratungsgespräch erfolgt ist. Damit wird nicht nur die Vergütung im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs gekappt, sondern auch festgelegt, dass es sich um ein Gespräch handeln muss. Eine schriftliche erste Auskunft ist von § 34 Abs. 1 S. 3 RVG somit nicht umfasst.mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / V. Post- und Telekommunikationsentgelte

Rz. 17 Die Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG entsteht grundsätzlich dann, wenn dem beratenden Rechtsanwalt bei Ausführung des (bereits erteilten) Auftrags mindestens ein Entgelt entstanden ist.[16] Jedenfalls als entstanden zu betrachten ist die Pauschale im Falle der mündlichen Beratung im Rahmen einer Besprechung, wennmehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 1. Erbvertrag

Rz. 35 Anders als bei der umstrittenen Vergütung bei der Erstellung eines Testaments, die nach dem Wortlaut von Vorbem. 2.3 Abs. 3 nicht zu einer Geschäftsgebühr führen soll,[30] ist für die Erstellung bzw. Mitwirkung am Abschluss eines Erbvertrags regelmäßig von der Entstehung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 entsprechend den Vorschriften der Nr. 2300 VV RVG aus...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 51 Der Anspruch eins Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Testamentsvollstreckung oder...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / C. Bestimmung der Höhe der Rahmengebühren

Rz. 20 Soweit die gesetzlichen Gebühren in einem Rahmen bestimmt sind, ist auf § 14 RVG zur Bemessung der Gebühr zurückzugreifen: § 14 RVG Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 6. Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 30 In Nachlassangelegenheiten mit einem hohen Gegenstandswert ist nahezu grundsätzlich von einem erhöhten Haftungsrisiko auszugehen. Ebenso liegt bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten für den Rechtsanwalt ein erhöhtes Haftungsrisiko vor. Soweit eine Haftungsbegrenzungsvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden ist, sollte das verbleibende Haftungsrisiko tr...mehr