Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 10/2018, Eine Angelegen... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte der Berufung teilweise stattgegeben und sie i.Ü. zurückgewiesen. Beide Parteien haben hiergegen jeweils Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, die beide unter demselben Aktenzeichen geführt wurden. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wurde zurückgewiesen, während auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen wurde. Im späteren Revis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzlich nicht vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 2 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 3 Satz 2 FGO regelt den Fall, dass sich der Kläger eines Bevollmächtigten oder Beistands bedient, der weder Rechtsanwalt noch Steuerberater ist und für den daher keine besonderen Vorschriften für Gebühren und Auslagen bestehen (z. B. Wirtschaftsprüfer). In diesem Fall steht es – anders als es der Wortlaut der Norm vermuten lä...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum Sterzinger, Erstattung der Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens in Steuerstrafsachen, NZWiSt 2012, 207. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 408 AO ergänzt die Kostenvorschriften der §§ 464ff. StPO. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 392 AO, wonach auch Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Verteidigung in Steuerstrafverfahren beauftragt werden kön...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / Leitsatz

1. Der Anfall einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG hängt davon ab, ob der Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags für den Rechtsuchenden nach außen hin tätig werden oder ob sich der Auftrag in der Beratung des Rechtsuchenden erschöpfen soll. 2. Diese Abgrenzung ist anhand des Auftrags und nicht etwa anhand der von dem Rechtsanwalt tats...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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AGS 10/2018, Keine Werterhö... / 1 Aus den Gründen

Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat, da die angefochtene Entscheidung von der Kammer des VG erlassen wurde (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG). Die Streitbeschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, da der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Unter Berücksichtigung der Unterliegensquote der Beklagten, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 10 Verfassung des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FGO legt fest, dass der BFH ebenso wie die FG ein in Senate gegliedertes Kollegialgericht ist. Die Bildung der Senate – zurzeit sind es elf – erfolgt durch die Justizverwaltung (BMJV; so auch Brandis in Tipke/Kruse, § 10 FGO Rz. 2; Sunder-Plassmann in HHSp, § 10 FGO Rz. 27). Dies ist kein Akt der Geschäftsverteilun...mehr

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AGS 10/2018, Restschuldbefr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 FamFG und § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, aber nicht begründet. Das AG hat dem Beschwerdeführer zu Recht gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO nachträglich Raten auf die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auferlegt, weil sich – was von der Beschwerde nicht angegriffen wird – seine wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VII. Billigkeitsklausel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG kann von den Regelwerten abgewichen werden, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unbillig wären. Das Gericht kann dann sowohl einen höheren als auch niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG). So kann eine Abweichung nach oben gerechtfertigt sein, wenn das Verfahren erhebliche Bedeutung hatte, besonders umfangreich oder ...mehr

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AGS 10/2018, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertbeschwerde, über die nach § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 GKG der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter entscheidet, hat Erfolg. I. Sie ist durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 27.6.2018 aus eigenem Recht (§ 32 Abs. 2 RVG) nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässigerweise gegen eine zu niedrige Streitwertfestsetzung in dem angegriffenen Besc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühren bei Parallelverfahren

Für die Vertretung seines Mandanten im Vorverfahren erhält ein Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr, die mit einem Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 berechnet werden kann. Während in durchschnittlichen Rechtssachen regelmäßig eine Gebühr von 1,3 anfällt, kann der Rechtsanwalt eine darüber hinausgehende Gebühr nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schw...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. § 15 RVG

Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührentatbestand zusammengefasst.[38] Die Gebühren g...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / B. Allgemeines zur Vergütung nach RVG

I. Abgeltungsbereich der Gebühren 1. § 15 RVG Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührenta...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Gebührenstreitwert

Rz. 90 Die bei der Berechnung der Gerichtskosten zugrunde zu legenden Werte richten sich nach den Vorgaben des GKG. Die hiernach festgesetzten Werte sind gleichermaßen bei der Ermittlung der Vergütung der Rechtsanwälte zu beachten, § 32 RVG. Rz. 91 Der Gebührenstreitwert vorbereitender Ansprüche bestimmt sich nach der Schätzung des Gerichts. Für Auskunftsklagen beträgt der We...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Mehrere Personen

Rz. 34 Insbesondere bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate kommt es häufig vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber (z.B. Eheleute, mehrere Testamentsvollstrecker, BGB-Gesellschaft[59] oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft[60]) tätig wird. § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag) treffen hierzu Abrechnungsr...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Erbscheinsverfahren

Rz. 100 Zur Ermittlung der Höhe des Gegenstandswerts vgl. Rdn 53. Beispiel a) Erbscheinsverfahren ohne Beweisaufnahme Der Rechtsanwalt wird mit der Vertretung im Erbscheinsverfahren beauftragt. Eine Beweisaufnahme ist nicht erforderlich. Der Gegenstandswert liegt bei 50.000 EUR Es entstehen die folgenden Gebühren:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 235 Wird ein Rechtsanwalt mit der Beantragung eines Erbscheins beauftragt, erhält er nach Nr. 3100 VV RVG eine 1,3-Verfahrensgebühr. Besteht die Tätigkeit lediglich in der Stellung des Antrags bzw. in der Entgegennahme des Erbscheins, verringert sich die Gebühr auf 0,8 nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG. Allerdings erschöpft sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts typischerweise ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 93 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Der Rechtsanwalt erhält eine Gebühr in Höhe von 1,3. Diese Gebühr erhält er für die Einreichung einer Klage bei Gericht, die Einreichung eines Schriftsatzes, der Sachanträge erhält bzw. auch für die Einreichung eines Schriftsatzes, der eine Klagerücknahme enthält. Die Gebühr ermäßigt sich auf 0,8, wenn...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / tt) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 344 Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren: Gegenstandswert: § 26 RVG.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Beratung

Rz. 40 Es ist umstritten, ob bei einer Beratung von mehreren Mandanten eine Erhöhung der Erstberatungsgebühr in Betracht kommt. Dass eine solche nicht in Betracht kommt, wird auch damit begründet, dass bei einer beratenden Tätigkeit ein die Erhöhung rechtfertigender Mehraufwand nicht vorliege.[79] Im Übrigen wird eine Erhöhung seitens der Rechtsprechung deshalb verneint, weil...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Gegenstandswert

Rz. 42 Die Höhe des Gebührenanspruches des Anwaltes ist abhängig vom Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit, vom sog. Gegenstandswert, § 2 RVG. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Anwalts nach dem Auftrag des Mandanten bezieht. Gleichgültig ist, ob es sich um ein bestehendes oder künftiges, ein n...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Beauftragt der Mandant seinen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung für einen ganz konkreten Sachverhalt, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft, liegt grundsätzlich ein einheitlicher Auftrag vor.[50] Werden die Aufträge zeitlich nacheinander erteilt, hindert dies das Vorliegen der Einheitlichkeit grundsätzlich nicht.[51] Nach einer Entscheidung des OL...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 41 Gemäß § 7 Abs. 2 RVG haften mehrere Auftraggeber dem Rechtsanwalt gegenüber nicht als Gesamtschuldner für die gesamten Gebühren einschließlich der Erhöhungsgebühr. Vielmehr haftet jeder nur für die Gebühren, die durch eine alleinige Beauftragung angefallen wären. Demgemäß ist anzuraten, dass sich der Rechtsanwalt von seinen Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VI. Gebühren und Kosten

Rz. 135 Der als Vertreter einer Partei tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr, § 18 Nr. 13 RVG, VV 3309 RVG. Bei Gericht fällt eine Festgebühr von 20 EUR an, KV 2111 GKG.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Terminsgebühr

Rz. 95 Die Terminsgebühr ist geregelt in Nr. 3104 VV RVG und liegt bei einem Satz von 1,2. Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob streitige oder nichtstreitige Anträge gestellt werden. Die Terminsgebühr reduziert sich auf 0,5, wenn lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, Nr. 3105 VV RVG. Erkennt der Beklagte hingegen die Forderung an, erfolgt ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Rahmengebühren

Rz. 71 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um Satzrahmengebühren gemäß § 14 RVG. Diese berechnen sich ebenfalls nach Gegenstandswert. Für die Bestimmung der konkreten Gebühr wird dem Rechtsanwalt ein Spielraum eingeräumt. Lediglich die obere und untere Grenze wird vorgegeben. Bei der Geschäftsgebühr besteht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Zur Ermit...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Kombination von Pauschale und Zeitvergütung

Rz. 122 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Kombination) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbes...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Zeitvergütung

Rz. 121 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Zeitvergütung) zwischen Den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insb...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 115 Die Gerichtskosten werden im Unterliegensfall mit einer Festgebühr von 60 EUR berechnet, KV 1700, 2600 GNotKG. Wurde die Rüge dagegen zu Recht erhoben, ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Rz. 116 Vertritt ein Rechtsanwalt ohnehin den Beschwerten im Verfahren, so löst dies keine eigene Vergütung aus, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. b RVG. Erfolgt die Vertretung von dr...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Vergütung bei Erbauseinandersetzungen

Rz. 101 Nach Abschaffung der BRAGO rückte bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft die Einigungsgebühr in den Vordergrund. Gemäß Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG fällt die Einigungsgebühr auch dann an, wenn der mandatierte Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen lediglich mitgewirkt hat und diese Mitwirkungshandlung für den erfolgreichen Abschluss der Streitigkeit ursächl...mehr

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 94 Die Differenzverfahrensgebühr ist geregelt in Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, so entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenzverfahrensgebühr. Diese ist jedoch gedeckelt durch § 15 Abs. 3 RVG. Insgesamt dürfen die Verfahrensgebühr und die Differenzverfahrensgebühr nicht h...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Durch Rechtsanwälte

Rz. 136 Für den Rechtsanwalt ist die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers berufsrechtlich unproblematisch. Zu prüfen bleibt aber immer ein Verstoß gegen § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers nicht ausüben kann, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden ist. Gemäß § 45 Abs. 3 BRAO erstr...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Innerer Zusammenhang

Rz. 33 Liegt der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde und ist eine einheitliche Bearbeitung möglich, können die Ansprüche demgemäß in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden,[58] ist von einem inneren Zusammenhang auszugehen. Ein einheitlicher Lebenssachverhalt ist beispielsweise zu bejahen, wenn von einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Pauschalvergütung

Rz. 120 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (pauschal) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbesond...mehr