Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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FF 02/2010, Neues Erbrecht ... / 4. Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich

Zukünftig können Pflegeleistungen durch Abkömmlinge in Erbauseinandersetzungen in erhöhtem Umfang berücksichtigt werden. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Künftig entsteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eig...mehr

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AGS 04/2010, Kostenpflicht ... / Sachverhalt

Die Beschwerdegegnerin hatte einen Erbscheinsantrag gestellt, wonach sie die Erblasserin aufgrund privatschriftlichen Testaments allein beerbt habe. Die vom Gericht angehörte Antragsgegnerin, die als gesetzliche Erbin berufen gewesen wäre, hatte Einwendungen gegen die Erteilung eines Erbscheins erhoben. Daraufhin hat das AG ein Schriftsachverständigengutachten zur Echtheit d...mehr

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FF 06/2010, Hat man denn eigentlich nie seine Ruhe?

Inge Saathoff Ständig sind wir Juristen darum bemüht, unsere Mandanten und auch unsere sonstige Umwelt zu motivieren, frühzeitig klare schriftliche Regelungen für verschiedene Lebenslagen zu treffen. Eheverträge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament … Dass selbst dann, wenn hieran gedacht ist, immer noch Lücken bestehen, über die – Hand aufs Herz – kaum einer v...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im Familienrecht

Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FF/Schnitzler: Beim Deutschen Anwaltstag in Aachen haben Sie Mitte Mai 2010 selbst den Gesetzentwurf zur Verzögerungsrüge bei langer Verfahrensdauer angesprochen. Damit soll den Richtern Gelegenheit gegeben werden, die Verfahrensgestaltung auf hinreichende Beschleun...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / c) Die "Miterben" Staat und pflichtteilsberechtigte Personen

Besteht zwischen Lebensgefährten keine Verwandtschaft, fallen sie erbschaftsteuerlich in die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von 20.000 EUR. Der Eingangssteuersatz in dieser Steuerklasse beträgt 30 %.[1] Am Steuerfreibetrag ändert sich auch beim Zusammenleben von Geschwistern, Onkeln und Tanten mit Neffen und Nichten sowie Schwiegereltern mit Schwiegerkindern nichts. ...mehr

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zfs 09/2010, Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden der Kinder ihrer bei einem Verkehrsunfall getöteten Mutter

BGB §§ 844 Abs. 2 S. 1, 1601, 1626, 1631 Grundsätze zur Bemessung der Unterhaltspflicht sowie Mithilfepflicht des Unterhaltsgeschädigten bei den Haushaltstätigkeiten. (Leitsatz des Einsenders) OLG Oldenburg, Urt. v. 14.8.2009 – 6 U 118/09 Die Parteien streiten um den Ersatz eines Barunterhalts- und Haushaltsführungsschadens nach dem Tode ihrer Mutter bei einem Verkehrsunfall. Di...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / b) Verfügungen von Todes wegen und Trennung

In nicht seltenen Fällen steht der Sicherung des Partners eine bindende Verfügung mit einem (Noch-)Ehegatten oder (Noch-)Lebenspartner, einem früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder auch ein Erbvertrag mit einem anderen Lebensgefährten entgegen. Betroffen ist häufig das Wohnrecht an dem vermächtnisweise bindend gemeinschaftlichen Abkömmlingen vermachten Wohnhaus, das für ...mehr

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zfs 05/2010, Ausschluss des Einwands des ausgleichungsverpflichteten Gesamtschuldners gegenüber dem ausgleichungsberechtigten Gesamtschuldner auf nicht gewahrte Möglichkeit der Verjährungseinrede gegenüber dem Gläubiger

BGB § 426 Abs. 1 Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können. BGH, Teil-Urt. v. 25.11.2009 – IV ZR 70/05 Der Kläger macht aus gepfändetem und ihm zur Einziehung überwiesenem Recht gege...mehr

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Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

Leitsatz 1. Eine Verfügung von Todes wegen, mit der die Eltern ihr behindertes, durch den Sozialhilfeträger unterstütztes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen, bei dessen Tod ein anderes Kind als Nacherben berufen (sog. Behindertentestament), verstößt nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein von dem behinderten Kind mit seinen Elte...mehr

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ZErb 12/2009, Der Vorschlag... / V. Sonderanknüpfungen für Testamente und Erbverträge

Gem. Art. 19 Abs. 2 lit. k des Vorschlags werden auch die Gültigkeit, Auslegung, Änderung und der Widerruf einer Verfügung von Todes wegen dem an dem gewöhnlichen Aufenthalt bei Eintritt des Todes angeknüpften bzw. durch Rechtswahl bestimmten Erbstatut unterstellt. Für die Formwirksamkeit von Testamenten findet sich dagegen keinerlei Regelung. Art. 19 Abs. 2 lit. k des Vorsc...mehr

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ZErb 12/2009, Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber einem geschäftsunfähigen Ehegatten

Leitsatz 1. Für die Frage, ob der Widerruf gegenüber einem geschäftsunfähigen Ehegatten dem gesetzlichen Vertreter zugehen muss, enthält § 2296 BGB keine Regelung. Wegen § 131 Absatz 1 BGB wird eine solche Widerrufserklärung nur dann wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. 2. Die Vorschrift des § 51 Abs. 3 ZPO, eingefügt durch das zweite Betreuungsänderungsgesetz...mehr

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ZErb 12/2009, Widerruf eine... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 19, 20 FGG eingelegte Beschwerde ist zulässig. Der Antragsteller auf Erteilung eines Erbscheins ist bei Abweisung seines Antrags beschwerdeberechtigt (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 20, Rn 73). Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Dem Beteiligten zu 1) ist der beantragte Erbschein zu erteilen. Der Erblasser hat seine Verfügung im gemeinschaftlich...mehr

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ZErb 12/2009, Widerruf eine... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 22.5.2008, mit dem sein Antrag vom 22.1.2007 idF des Schreibens vom 2.2.2007 auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen wurde. Am 24.2.2006 verstarb der Erblasser H, am 31.12.2006 seine Ehefrau K. Beide hinterließen gemeinsame Abkömmlinge, die Beteiligten zu 1) und 2). Die B...mehr

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ZErb 12/2009, Der Vorschlag... / XI. Schlussbemerkungen

Die Verordnung soll gut ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Sie wird dann auf alle Erbfälle anzuwenden sein, die ab diesem Tag eingetreten sind, Art. 51 des Vorschlags. Sie wird die internationale Nachlassplanung erleichtern, weil die in vielen EU-Mitgliedsstaaten bestehende Nachlassspaltung, also die unterschiedliche kollisionsrechtliche Behan...mehr

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ZErb 12/2009, Das Erbrecht ... / 5. Beendigung der Lebenspartnerschaft und Erbrecht

Das Gesetz über die parelles estables anerkennt zugunsten des Überlebenden das Recht auf das Eigentum an den Kleidern, den Möbeln und dem Hausrat des gemeinsamen Haushalts, nicht aber die Sachen von künstlerischem oder historischem Wert, Gegenstände aus familiärer Herkunft und von außergewöhnlichem Wert, die das Niveau der Lebensverhältnisse der Partnerschaft bestimmen. Fern...mehr

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ZErb 12/2009, Das Vor- und Nachvermächtnis in der Kautelarjurisprudenz

Peter Baltzer Carl Heymanns Verlag 2007, 243 Seiten, 48 EUR Ich bin deprimiert. Jetzt ist schon der neue Gesundheitsminister jünger als ich. 25 Tage. Jünger. Gehöre ich nun zum "alten Eisen"? Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht habe ich nachgesehen – soweit ist vorgesorgt. Aber vielleicht, vielleicht hat das auch sein Gutes. Wenn ich nun der älteren Generation ange...mehr

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ZErb 12/2009, Intellectual Property and Private International Law

Leible, Stefan/Ohly, Ansgar (Herausgeber) Mohr/Siebeck, Tübingen 2009, 270 Seiten, Broschur, 59 EUR Marilyn Monroe starb am 5. August 1962. 44 Jahre später – am 6. September 2006 – wurde in Indianapolis ein T-Shirt mit einem Photo von Marilyn Monroe verkauft, das in dem Innenschild die Beklagten als Inhaber der Rechte an dem Bild auswies. Daraufhin klagten die testamentarische...mehr

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Beeinträchtigung eines durch Erbvertrag Bedachten durch Auswechselung des Testamentsvollstreckers

Leitsatz Eine Bindung des Prozessgerichts bei der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung der Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers besteht nur, wenn dieser gem. § 2200 BGB vom Nachlassgericht ernannt wurde. Wird in einem Erbvertrag der vertragsmäßig Bedachte zum Testamentsvollstrecker bestimmt und ernennt der Erblasser in einem späteren Testament eine andere Per...mehr

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Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in Nachlasssachen

Leitsatz Bei der Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in Nachlasssachen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein Amts- oder Antragsverfahren handelt. Ersteres wird durch den Todesfall eingeleitet, letzteres durch den Eingang des Antrags beim Nachlassgericht. Sachverhalt Die Erblasserin setzte den Beschwerdeführer durch notarielles Testament ...mehr

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Kenntnis im Rahmen der Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB

Leitsatz 1. Die 6-wöchige Ausschlagungsfrist beginnt gem. § 1944 Abs. 1 BGB erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt. 2. Die Kenntnis eines Bevollmächtigten muss sich der Erbe, wenn die Vollmacht die Regelung des Erbfalls umfasst, zurechnen lassen. Sachverhalt Der Antrag auf PKH-Bewilligung ist unbegründet, da die eingelegte und gem...mehr

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ZErb 11/2009, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) I. Die Auffassung des Landgerichts, die Nacherbschaft beschränke sich infolge der mit dem Beklagten zu 1 und dem Vater des Beklagten zu 2 vereinbarten Übertragung des (Vor-)Erbteils auf den durch den Vater des Klägers erzielten Erlös mit...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / 3.2 Änderung durch vertragsmäßige Beschränkung und Beschwerung

Soll eine Beschränkung und Beschwerung vertragsmäßig sein, müssen die Vertragschließenden das in einem Erbvertrag vereinbaren. Dann gibt es zwei zeitlich nacheinander geschlossene Erbverträge: Der erste Erbvertrag hat den im Text unter 3.1. angegebenen Inhalt; der zweite Erbvertrag enthält die vertragsmäßige Beschränkung und Beschwerung. Da eine Beschränkung und Beschwerung ...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / III. Vorbehalt der einseitigen Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung

Weil die Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung nichts anderes als deren ganze oder teilweise Aufhebung ist, ist – ceterum censeo[30] – ein entsprechender Vorbehalt ein Rücktrittsvorbehalt (§§ 2293 ff BGB). In einem für die Praxis wichtigen Gestaltungsfall glaubt man allerdings, Schwachstellen des Rücktrittsvorbehalts ausgemacht zu haben. Die Gestaltung, um die es geht,...mehr

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ZErb 11/2009, Zur Wirksamke... / Sachverhalt

Der Kläger ist ein Enkel des am 22. April 1980 verstorbenen A. v. F. (Erblasser). Der Beklagte zu 1 und der – im Jahre 2003 verstorbene – Vater des Beklagten zu 2 sind Söhne des Erblassers aus erster Ehe. Zu den beiden Söhnen aus zweiter Ehe gehören H. v. F., der Vater des Klägers, und G. v. F. Der Erblasser, der über ein umfangreiches Immobilien- und Betriebsvermögen verfügt...mehr

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ZErb 11/2009, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Inzwischen erfüllt die weitere Beschwerde die gesetzlich vorgeschriebenen Formerfordernisse. Die Verfahrensbeteiligte hat die weitere Beschwerde durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des OLG am 2.6.2009 begründet (§ 29 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 iVm § 21 Abs. 2 FGG). Der Senat sieht hierin keine neue Be...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / IV. Aufhebung der Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung

Da jede Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung eine ganze oder teilweise Aufhebung der Erbeinsetzung ist, ist die Aufhebung der Änderung in der Sache eine Aufhebung der Aufhebung. War die Änderung vertragsmäßig, bedarf es zu ihrer Aufhebung eines Aufhebungsvertrags nach § 2290 BGB [36]; bestand die Änderung in einem vertragsmäßigen Vermächtnis oder in einer vertragsmäßi...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / Einführung

Wenn eine Erbeinsetzung in einem Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff BGB), also erbvertraglich, getroffen ist, kann das vertragsmäßig oder einseitig geschehen sein. Vertragsmäßig heißt, dass eine nach der Erbeinsetzung getroffene Verfügung von Todes wegen unwirksam ist, soweit sie das Recht des vertragsmäßig eingesetzten Erben, des sog. Vertragserben, beeinträchtigen würde (§ 2289 ...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / 1. Änderung durch Enterbung, durch Herabstufung des alleinigen Erben zum Miterben oder durch Minderung des Erbteils des Miterben

Da jede dieser Änderungen zweifelsfrei eine ganze oder teilweise Aufhebung der Einsetzung des Vertragserben ist, erfolgt die Änderung durch einen entsprechenden Aufhebungsvertrag gemäß § 2290 BGB;[5] die Vorschrift gilt nicht nur für die Aufhebung des ganzen Erbvertrags, sondern ausdrücklich auch für die Aufhebung einer einzelnen in ihm enthaltenen vertragsmäßigen Verfügung.mehr

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ZErb 11/2009, Zur Wirksamke... / Anmerkung

1. Der Erblasser betrieb in einer OHG mit zweien seiner Söhne eine Privatbank mit der Besonderheit, dass nur eine Gesellschafterin dieser OHG – die A-KG – mit einer Kapitaleinlage beteiligt und gewinnberechtigt war. Es bestand Personenidentität zwischen den phG der OHG und denen der A-KG. In seinem Testament setzte der Erblasser seine Söhne nach Stämmen zu gleichen Teilen ein...mehr

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ZErb 11/2009, Die Vorsorgev... / A. Inhaltliche Ausgestaltung

Wie bei der allgemeinen Vollmacht wird auch bei der unternehmensbezogenen Vollmacht zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden. Während das Außenverhältnis die Rechtsmacht nach außen betrifft, regelt das Innenverhältnis das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und -nehmer, indem dort die Pflichten und Rechte des Vollmachtnehmers niedergelegt werden. Eine Vorsorgevollmach...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / I. Qualifikation der Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung

Die Änderung einer vertragsmäßigen Erbeinsetzung kann darin bestehen, dass a) der Vertragserbe überhaupt nicht mehr Erbe ist oder nur noch zu einem geringeren Teil, b) der Vertragserbe nur noch einseitig eingesetzter Erbe ist, c) der Vertragserbe durch die Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 ff. BGB) über den Nachlass nicht beliebig unter Lebenden und von Todes wegen verfügen k...mehr

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ZErb 12/2009, Die Änderung ... / 3.3 Änderung durch einseitige Beschränkung und Beschwerung

In dem im Text unter 3.1. vorgetragenen Fallbeispiel könnte eine Änderung durch eine einseitige Beschränkung darin bestehen, dass A testamentarisch für B einen Testamentsvollstrecker ernennt; eine Änderung durch eine einseitige Beschwerung könnte darin bestehen, dass A testamentarisch B mit einem Vermächtnis beschwert. Diese Testamente wären aber gemäß § 2289 Abs. 1 Satz 2 B...mehr

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ZErb 11/2009, Verjährung ei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung von 16.232,94 EUR verlangen. Der Anspruch folgt aus den §§ 2058, 426 Abs. 1 BGB. Ihm steht nicht entgegen, dass der Nachlass der Erblasserin bereits im Jahre 1999 unter den Erben verteilt worden ist. Die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben für eine nicht schon vorab getilgte Nachlas...mehr

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ZErb 11/2009, Die Wohnung d... / 1. Zugang zur Wohnung beim Tod des verwitweten Vaters

Ausgangsfall mag jener der zwei feindlichen Brüder sein. Der Kontakt zwischen diesen, aber auch zwischen dem verwitweten Vater und dem in Hamburg lebenden Sohn war spätestens seit dem Tod der Mutter vor einigen Jahren abgerissen. Der Kontakt zwischen dem Heidelberger Sohn und dem Vater war hingegen sehr gut. Nun starb der Vater. Die Brüder waren aufgrund eines Berliner Testa...mehr

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Grabpflegekosten sind keine Kosten i.S.d. § 1968 BGB

Leitsatz 1. Kosten für die laufende Grabpflege nach der erstmaligen Herrichtung sind keine Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB und somit keine Nachlassverbindlichkeiten. 2. Ein Nachlasspfleger, zu dessen Wirkungskreis die Verwaltung des Nachlasses zählt, ist jedenfalls dann zur Bedienung von Nachlassverbindlichkeiten befugt, wenn durch die Befriedigung des Gläubigers unnötige...mehr

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ZErb 10/2009, Nachlasspfleg... / Sachverhalt

Der Erblasser hat in seinem notariell beurkundeten Testament vom 26.6.1992 (Bl 27 d. NA.) seine Ehefrau M. K. zur alleinigen Vorerbin und als Nacherbin die nach seinem Tod zu gründende Stiftung "E.-K.-Stiftung" eingesetzt, die auch Ersatzerbin sein soll. Die alleinige Vorerbin hat, gesetzlich vertreten durch ihren Betreuer, die Erbschaft ausgeschlagen (Bl 64 d. NA.; Entgegen...mehr

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ZErb 10/2009, Zuwendungsver... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach den §§ 27, 29 FGG statthaft sowie formgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2) ergibt sich daraus, dass seine Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist. In der Sache ist die weitere Beschwerde unbegründet, da die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs. 1 FGG. In verfahrensrechtli...mehr

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ZErb 10/2009, Antrag des vo... / Sachverhalt

Durch Verfügung vom 23.5.2002 errichtete die Erblasserin zusammen mit ihrem vorverstorbenen Ehemann ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, durch das sich die Ehegatten gegenseitig zu uneingeschränkten Alleinerben und als Schlusserben ihre beiden Söhne zu 3/5-Anteil – Beteiligter zu 1) – bzw. 2/5-Anteil – Beteiligter zu 2) – einsetzten. Der Beteiligte zu 2) wur...mehr

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ZErb 10/2009, Nachlasspfleg... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. den §§ 19, 20 FGG zulässig, insbesondere sind die Testamentsvollstrecker beschwerdebefugt (BayObLG NJWE-FER 2001, 237). Die Beschwerde ist auch in der Sache erfolgreich. Das Nachlassgericht hat zu Unrecht eine Nachlasspflegschaft angeordnet, weil ein Fürsorgebedürfnis für den Nachlass im Sinne von § 1960 BGB nicht besteht. Der Erblasser hat in § 6 seine...mehr

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ZErb 10/2009, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet. Dem Kläger steht ein Auskunftsanspruch gem. § 2314 BGB gegen die Beklagte zu, die als Miterbin Gesamtschuldnerin des Auskunftsanspruchs ist (vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, 67. Aufl., § 2314 Rn 4). Das Landgericht ist zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger sein Pflichtteilsanspruch nicht wirksam entzogen worden ist. (...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / Einführung

Es wurde im Juli 2009 im deutschen Bundestag das Gesetz zur Änderung des "Erb- und Verjährungsrechts" verabschiedet. Zu Reformen im Erbrecht führten auch gesellschaftliche Veränderungen und veränderte Wertvorstellungen wie etwa die stärkere Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.[1] Vor dem Hintergrund, dass seit Jahrzehnten über umfassende Neuerungen im Er...mehr

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ZErb 10/2009, Zum Verzicht ... / Sachverhalt

In dem im August 2000 eröffneten Insolvenzverfahren hat das Insolvenzgericht der Schuldnerin am 13. Juni 2001 die Restschuldbefreiung angekündigt. Während der Wohlverhaltensphase verstarb am 5. Dezember 2004 der Vater der Schuldnerin. Er hinterließ ein gemeinschaftliches Testament mit deren Mutter. Danach setzten sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben ein. Der Überle...mehr

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ZErb 10/2009, Zuwendungsver... / Sachverhalt

Aus der Ehe der Erblasserin mit dem vorverstorbenen Herrn K G sind die Beteiligte zu 1) und ein Sohn, Herrn K G hervorgegangen. Der Beteiligte zu 2) ist der Sohn des M G. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten 1971 ein gemeinschaftliches notarielles Testament errichtet. In diesem setzten sie sich wechselseitig zu Alleinerben und ihre beiden Kinder zu Schlusserben zu gleichen ...mehr

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ZErb 10/2009, Beginn der Au... / Aus den Gründen

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Pflichtteilsanspruch iHv 37.485,37 EUR geltend. (...) Das LG hat die Klage abgewiesen. Gegen die Klagabweisung wendet sich der Kläger mit der Berufung. Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg. 1. Zu Recht geht das LG davon aus, dass der Kläger das ihm zugewendete Erbteil nicht fristgerecht ausgeschlagen hat, § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / Auf einen Blick

Nach alldem erhellt sich, dass die Jurisprudenz Halbgeschwister nicht als "halbe Menschen" betrachtet, mit den aus ihrer Herkunft stammenden Konsequenzen für ihr Erbstatut aber über die Jahrhunderte ausführlich gerungen hat. Von einer weitgehenden Benachteiligung der halben Geburt wurden über eine Entscheidung des Reichskammergerichts 1756 die Tore langsam geöffnet für die s...mehr

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Verträge und Vergleiche über die Erbfolge

Leitsatz Verträge oder Vergleiche, mit denen einvernehmlich auf die Erbrechtsfolge Einfluss genommen werden soll, sind in "andere Verträge" über die Erbschaft i.S.d. § 2385 Abs. 1 BGB umzudeuten, soweit die Vereinbarung den rechtsgeschäftlichen Willen der Beteiligten erkennen lässt, dass die nach der Vereinbarung als (Hof-)Erbe vorgesehene Person in jedem Fall unabhängig von...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer gemeinschaftsbezogenen Zuwendung bei Tod eines Partners

Leitsatz Die Antragstellerin begehrte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen den testamentarischen Erben ihres verstorbenen Lebenspartners, mit dem sie in der Zeit von Mai 1997 bis zu dessen Tod im November 2007 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft verbunden war. Die Antragstellerin hatte mit ihm seit März 1998 gemeinsam in ihrer Wohnung gewohnt. Die Partner f...mehr

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ZErb 09/2009, Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments nach österreichischen Wohnsitzrecht

Leitsatz Artikel 26 Absatz 5 EGBGB regelt auch die Frage, nach welchem Statut sich die Wirksamkeit des Widerrufs einer wechselbezüglichen letztwilligen Verfügung richtet. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Mai 2009 – 26 U 31/08 Sachverhalt (...) Der Erblasser war deutscher Staatsbürger und seit 1963 mit der Beklagten verheiratet. Am 9. 7.1973 errichteten die Beklagte und ihr...mehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments

Leitsatz Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 – 31 Wx 141/08 v Sachverhalt Die Erblasserin ist am 17.6.2007 im Alter von 72 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 2005 vorverstorben, ihre Tochter bereits 1981. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester des Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 die Schwester der Erblasserin. Zwei w...mehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 17.6.2007 im Alter von 72 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 2005 vorverstorben, ihre Tochter bereits 1981. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester des Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 die Schwester der Erblasserin. Zwei weitere Schwestern der Erblasserin (A. und M.) sind 1991 bzw. Anfang 2007 vorverstorben. Der Beteiligte zu 3 ist der Ehem...mehr