Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 09/2009, Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments nach österreichischen Wohnsitzrecht

Leitsatz Artikel 26 Absatz 5 EGBGB regelt auch die Frage, nach welchem Statut sich die Wirksamkeit des Widerrufs einer wechselbezüglichen letztwilligen Verfügung richtet. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Mai 2009 – 26 U 31/08 Sachverhalt (...) Der Erblasser war deutscher Staatsbürger und seit 1963 mit der Beklagten verheiratet. Am 9. 7.1973 errichteten die Beklagte und ihr...mehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments

Leitsatz Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 – 31 Wx 141/08 v Sachverhalt Die Erblasserin ist am 17.6.2007 im Alter von 72 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 2005 vorverstorben, ihre Tochter bereits 1981. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester des Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 die Schwester der Erblasserin. Zwei w...mehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 17.6.2007 im Alter von 72 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 2005 vorverstorben, ihre Tochter bereits 1981. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester des Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 die Schwester der Erblasserin. Zwei weitere Schwestern der Erblasserin (A. und M.) sind 1991 bzw. Anfang 2007 vorverstorben. Der Beteiligte zu 3 ist der Ehem...mehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit... / Leitsatz

Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 – 31 Wx 141/08 vmehr

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ZErb 09/2009, Unwirksamkeit... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. (...) a) Gemäß § 2250 Abs. 2 BGB kann ein Nottestament vor drei Zeugen errichten, wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister nach § 2249 BGB möglich ist. Eine jederzeit drohende Testierunfähigkeit steht der Todesgefahr gleich,...mehr

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ZErb 09/2009, Erfüllung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist in vollem Umfang begründet. Dem Kläger steht der aus dem Testament ersichtliche Anspruch gegen den Beklagten aus §§ 2174, 2170, 2169, 2147, 1967 Abs. 2, 2058, 421 BGB in Verbindung mit § 2 des notariellen Testaments vom 4.3.1983 zu. 1. Das notarielle Testament vom 4.3.1983 ist wirksam. Es ist nicht durch die vom Beklagten erklärte Anfechtung von Anfang...mehr

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ZErb 09/2009, Widerruf eine... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin ist nicht aufgrund des Testaments vom 1.3.2003 Erbin des Ehemanns der Beklagten geworden, sodass ihr weder Ansprüche auf Auskunft (§ 2027 BGB) noch auf Herausgabe des Nachlasse...mehr

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ZErb 09/2009, Widerruf eine... / Sachverhalt

(...) Der Erblasser war deutscher Staatsbürger und seit 1963 mit der Beklagten verheiratet. Am 9. 7.1973 errichteten die Beklagte und ihr verstorbener Ehemann ein notarielles gemeinschaftliches Testament, mit dem sie sich gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zu alleinigen, unbeschränkten Erben einsetzten. (...) Bis zu seinem Tod hielt sich der Erblasser außer ...mehr

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ZErb 09/2009, Erfüllung ein... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erfüllung eines Verschaffungsvermächtnisses auf den Tod der Mutter der Parteien. Die Parteien sind Brüder. Sie sind die Kinder der Eheleute (...). Die Eheleute haben in Gütergemeinschaft gelebt (...). (...) ist am 11.5.1982 verstorben und wurde kraft gesetzlicher Erbfolge von seiner Witwe zu 1/4 und von den beiden Söhnen, den Parteien, zu...mehr

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ZErb 09/2009, Kostenrechtli... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2) hatte am 21.7.1994 mit seiner damaligen Ehefrau Y ein gemeinschaftliches Testament errichtet (UR-Nr. .../... Notar G1 in G). Am 13.4.2005 ließ der Beteiligte zu 2) bei dem Beteiligten zu 1) den Widerruf der in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen beurkunden und beauftragte den Beteiligten zu 1), die förmliche Zustellung des Widerrufs a...mehr

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ZErb 09/2009, Erfüllung ein... / Anmerkung

1. Das Urteil befasst sich mit folgendem Sachverhalt: Der Vater starb 1982 und wurde gesetzlich beerbt von seiner Witwe zu 1/4 (die Eheleute lebten in Gütergemeinschaft) und seinen beiden Söhnen zu je 3/8. Zum Gesamtgut gehörte u. a. ein bebautes Grundstück in Freudenstadt, das von einem der Söhne – dem Kl. – (mit)bewohnt wird. Zur Regelung ihrer Nachfolge suchte die Witwe 1...mehr

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ZErb 09/2009, Probleme des ... / a) Meinungsstand

Nicht die Kenntnis des Anspruchsinhabers, sondern diejenige von Dritten soll maßgeblich sein in drei Fallgruppen: Minderjährigkeit, Betreuung sowie unter dem Schlagwort "Wissensvertreter", zusammengefasst: bei gesetzlicher oder gewillkürter Vertretung. Der Fundus an Rechtsprechung betrifft ganz überwiegend die §§ 852 aF, 1944 Abs. 2 Satz, 1, 2332 Abs. 1 BGB,[4] die Fälle also...mehr

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ZErb 09/2009, Kostenrechtli... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist infolge der Zulassung durch das LG nach § 156 Abs. 2 KostO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) folgt daraus, dass das LG die Kostenrechnung zu seinem Nachteil abgeändert hat. In der Sache ist die weitere Beschwerde nicht begründet, da die Entscheidung des LG nicht auf einer Verletzung des Re...mehr

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ZErb 08/2009, Errichtung eines Testaments in Briefform

Leitsatz 1. Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform möglich. Ob der Erblasser bei der Verfassung eines handschriftlichen Briefes Testierwillen hat und sein Brief mithin eine letztwillige Verfügung enthält, muss in Abgrenzung von einer bloß unverbindlichen Mitteilung über eine mögliche Testierabsicht nach § 133 BGB unter Heranziehung auch auße...mehr

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ZErb 08/2009, Zur Auslegung eines Testaments beim Vorhandensein mehrerer als Erbe infrage kommender Institutionen

Leitsatz Soweit ein Erblasser in seinem Testament den Begriff "Kinderkrebshilfe" verwendet und insoweit mehrere Organisationen bestehen, die diesen Begriff in ihrem Namen tragen, ist im Wege der Auslegung (§ 2084 BGB) der erklärte Wille des Erblassers zu ermitteln. Die Auslegung hat Vorrang vor § 2065 BGB. Das Gericht, das im Wege der Auslegung den Willen des Erblassers fests...mehr

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ZErb 08/2009, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Der (...) Erblasser verstarb (...) im Alter von 78 Jahren. Der Erblasser war in einziger Ehe mit (...) verheiratet. Die Ehe wurde im Jahr 1969 geschieden. Aus der Ehe ist der Beteiligte zu 1) als einziges Kind hervorgegangen. Es liegt ein privatschriftliches Testament folgenden Inhalts vor: Zitat Testament München den 29.7.94 Ich, geboren am 10. und 6.1928 in Ingolstadt A./D. Me...mehr

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ZErb 08/2009, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Maßgebend für die Beerbung ist das formwirksame Testament vom 29.7.1994. Darin hat der Erblasser den wesentlichen Teil seines Nachlasses der "Kinderkrebshilfe" zugewandt und damit diese zum Alleinerben bestimmt. Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1) ist diese Erbeinsetzung nicht mangels ausreichender Bestimmung des Bedachten gemäß § 2065 Absatz 2, 134 BGB unwirksam. §...mehr

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ZErb 08/2009, Errichtung ei... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der zwischenzeitlich verstorbenen Beteiligten zu 4. ist nach den §§ 27 Abs. 1, 29 Abs. 1 FGG zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Entscheidung des LG kann im Wege der weiteren Beschwerde gem. § 27 Abs. 1 S. 1 FGG nur darauf überprüft werden, ob sie auf einer Verletzung des Rechts beruht. Eine schlichte Rechtsverletzung reicht nicht aus,...mehr

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ZErb 08/2009, Zur Auslegung... / Leitsatz

Soweit ein Erblasser in seinem Testament den Begriff "Kinderkrebshilfe" verwendet und insoweit mehrere Organisationen bestehen, die diesen Begriff in ihrem Namen tragen, ist im Wege der Auslegung (§ 2084 BGB) der erklärte Wille des Erblassers zu ermitteln. Die Auslegung hat Vorrang vor § 2065 BGB. Das Gericht, das im Wege der Auslegung den Willen des Erblassers feststellt, i...mehr

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ZErb 08/2009, Vererblichkei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist bis auf einen Teil der Zinsforderung begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Anspruch auf Auszahlung der von ihm treuhänderisch verwalteten 80.000,00 EUR aus dem Verkauf des Grundstücks gem. den §§ 753, 741, 749 BGB zu. Die Klägerin war als Alleinerbin ihres vorverstorbenen Ehemanns gem. § 1922 BGB in dessen Stellung als anwartschaftsb...mehr

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ZErb 08/2009, Errichtung ei... / Leitsatz

1. Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform möglich. Ob der Erblasser bei der Verfassung eines handschriftlichen Briefes Testierwillen hat und sein Brief mithin eine letztwillige Verfügung enthält, muss in Abgrenzung von einer bloß unverbindlichen Mitteilung über eine mögliche Testierabsicht nach § 133 BGB unter Heranziehung auch außerhalb de...mehr

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ZErb 08/2009, Feststellungs... / Sachverhalt

Die Parteien sind Geschwister und die Nachkommen der am 5. Januar 2001 verstorbenen N. Der Kläger beantragte bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main bereits im Jahre 2001 einen Erbschein, der ihn als Alleinerben nach der Erblasserin ausweisen sollte. In dem Erbscheinsverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wurde insbesondere über die Frage der Wirksamkeit des von der E...mehr

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ZErb 08/2009, Errichtung ei... / Sachverhalt

Die 1913 geborene Erblasserin ist eines von insgesamt 13 Geschwistern, von denen zwei bereits in frühem Alter verstorben sind. (...) 1994 verstarb die jüngste Schwester der Mutter der Erblasserin, Tante H. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1. trafen sich bei der Beerdigung am 10.8.1994 in P. (...) Am 16.9.1994 schrieb die Erblasserin dem Beteiligten zu 1. einen Brief mit ...mehr

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ZErb 08/2009, Vererblichkei... / Sachverhalt

(...) Die Eheleute M. und B. W. errichteten am 17.06.1993 ein gemeinschaftliches Testament, das das Nachlassgericht nach dem Tode der Ehefrau dahingehend auslegte, dass die Eheleute sich gegenseitig zu befreiten Vorerben und ihren damals einzigen Sohn W. W., den Ehemann der Klägerin, als Nacherben eingesetzt hatten. Nachdem W. W. im Jahr 2000 verstorben war, errichtete sein ...mehr

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ZErb 08/2009, Neue Gestaltu... / 2.2.2.3 Begünstigung des Zwischenerwerbers bei Weitergabeverpflichtung

Auf eine Entwicklung ist allerdings noch zu achten: Die Finanzverwaltung hatte zuletzt § 13 a Abs. 3 ErbStG, also den gesetzlich angeordneten Übergang der Begünstigungen vom rechtstechnisch ersten Erwerber nach dem Todesfall (dem Erben, § 1922 BGB) auf einen Sachvermächtnisnehmer, auch auf solche Fälle anwenden wollen, in denen die Nacherbfolge nicht von Todes wegen angeordn...mehr

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ZErb 08/2009, Vererblichkei... / Leitsatz

1. Der Wille des Erblassers, der als sog. innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich ist, ist unstreitig, wenn die Parteien allein über die Frage der Vererblichkeit des Nacherbenrechts streiten, weil der Wille der Eheleute auf die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament gerichtet gewesen sei. 2. Wer sich auf einen von der Re...mehr

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ZErb 08/2009, Zulässigkeit ... / Sachverhalt

Der Erblasser (...) verstarb am 9. Juli 2005. Er wurde von den Beteiligten zu 4 bis 6, seinen Söhnen, zu gleichen Teilen beerbt. Die Erben sind durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung beschränkt. Testamentsvollstrecker ist der Beteiligte zu 4. Das zu dem Nachlass gehörende Grundvermögen darf nach dem Testament des Erblassers nicht verkauft werden, sondern soll in ein...mehr

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ZErb 08/2009, Neue Gestaltu... / 2.2.2.1 Ausgangsbeispielsfall / Grundsätzliches

Für den Fall, dass der überlebende Ehepartner das Familienheim zunächst erhält, entweder unmittelbar durch Zuweisung vom Erblasser oder durch Ausübung einer Option, z. B. eines Wahlvermächtnisses zugunsten des Familienheims, stellt sich die Frage, wie seine Besteuerung im Nachsteuerfall beim vorzeitigen lebzeitigen Auszug korrigiert werden kann. Praxis-Beispiel Im Ausgangsbei...mehr

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ZErb 08/2009, Neue Gestaltu... / 2.2.4 Kombinationen, Bestimmungsvermächtnis

Ggf. können überdies Wahlvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehepartners (§ 2154 BGB) und Herausgabevermächtnis für den Fall seines Todes oder lebzeitigen Auszugs zugunsten eines einzugsbereiten Kindes miteinander kombiniert werden. Wenn bei Abfassung des Testaments unter mehreren Kindern ein einzugsbereites Kind noch nicht feststeht, lässt sich überdies über die Kombinati...mehr

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ZErb 08/2009, Feststellungs... / Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht auf den Hilfsantrag des Klägers die Feststellung getroffen, er sei Alleinerbe geworden. Entgegen der von den Beklagten vertretenen Ansicht war der Hilfsantrag in erster Instanz nicht etwa deshalb unzulässig, weil er auf einem widersprüchlichen Sachvortrag des Klägers beruhte. Die Beklagten verkenne...mehr

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ZErb 08/2009, Neue Gestaltu... / 2.1 Ausgangsüberlegungen

Im Schrifttum ist bereits umfassend versucht worden, eine Abgrenzung zu treffen zwischen Fällen, in denen der Erblasser oder der Erwerber, unabhängig ob Ehepartner nach Buchst. b) oder Kind bzw. Waisenenkel nach Buchst. c), aus zwingenden Gründen an der Wohnnutzung gehindert war oder in denen die Wohnnutzung aus anderen Gründen entfiel, die eine Privilegierung durch Gewährun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 57 Verzicht ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt in Abs. 1 den Verzicht auf die nach § 56 kraft Gesetzes eintretende Sonderrechtsnachfolge in laufende Geldleistungen und die eintretenden Folgen und enthält in Abs. 2 eine Haftungsregelung des Sonderrechtsnachfolgers für Verbindlichkeiten neben oder anstelle der Erben. Da die nach § 56 übergegangenen Ansprüche nicht in den erbrechtlichen Nachlass...mehr

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Zur Unwirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Leitsatz Der tatsächlich eingetretene Tod entfaltet hinsichtlich der Todesgefahr nach § 2250 BGB keinerlei Indizwirkung, wenn zwischen Errichtung des Nottestaments und dem Tod mehr als zwei Wochen liegen. Sachverhalt Die Beteiligte zu 1) ist die Schwester des vorverstorbenen Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligte zu 2) ist die Schwester der Erblasserin. Ihre zwei weiteren ...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / d) Grundbuchrechtliche Besonderheiten gem. § 35 Abs. 2 GBO

Als Argument gegen eine Erstreckung der Bindungswirkung auf die Anordnung der Testamentsvollstreckung wird des Weiteren die Regelung § 35 Abs. 2 2. HS, Abs. 1 S. 2 GBO angeführt.[23] Die Regelung bestimmt für den Fall, dass ein Testamentsvollstrecker über ein Grundstück verfügen will, die Anforderungen an seine Legitimation. Der Testamentsvollstrecker muss grundsätzlich das T...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / IV. Die Bedeutung der Prozessökonomie

Von den Gerichten, die sich mit dem Verhältnis des Verfahrens nach § 2200 BGB zum Erbscheinserteilungs- bzw. -einziehungsverfahren zu befassen hatten, wird als Untermauerung des eigenen Ergebnisses gerne das Argument der Prozessökonomie vorgebracht. Dies gilt aber unabhängig davon, in welchem Umfang Bindungswirkung der gerichtlichen Ernennungsentscheidung angenommen wird und...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / a) Ausgangspunkt: Testamentsvollstreckung als Gesamttatbestand

Für das wirksame Bestehen einer Testamentsvollstreckung sind vier verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. In der Literatur wird daher von der Testamentsvollstreckung als Gesamttatbestand gesprochen:[18] Erstens muss im Testament Testamentsvollstreckung angeordnet sein, der Testamentsvollstrecker muss zweitens als solcher ernannt sein, drittens muss er sein Amt annehmen und...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / b) Vergleich mit Entscheidungen mit materieller Rechtskraft

Die Vertreter der beschränkten Bindungswirkung erkennen zwar an, dass es sich bei der Frage der Anordnung im Testament um eine Vorfrage für die Benennung eines konkreten Testamentsvollstreckers handle. Allerdings erwachse aus der Beurteilung von Vorfragen keine Bindungswirkung, die Bindung von Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit könne nicht weiter reichen als die ma...mehr

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ZErb 07/2009, Zinslose Stun... / Aus den Gründen

Die Klage ist nicht begründet. Der Beklagte hat die zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs, den die Klägerin nach dem Tode ihres Vater gegenüber ihrer Mutter erlangt hatte, zu Recht als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG angesehen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte du...mehr

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ZErb 07/2009, Zinslose Stun... / Sachverhalt

Streitig ist, ob eine freigebige Zuwendung vorliegt. Die Eltern der Klägerin setzten sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Sie bestimmten, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an ihre Tochter V 2, die Klägerin, fallen solle. Außerdem ordneten sie an, dass ihre Tochter V 2 nach dem Tod des Erstversterbenden ein Vermächtnis in Höhe von 30.000 DM e...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / 2. Überschneidungen bei der Frage der Testamentsvollstreckung

Trotz grundsätzlicher Trennung der beiden Verfahren können sich diese hinsichtlich des Prüfungsumfangs des Nachlassgerichts überschneiden, und zwar dann, wenn die Frage strittig ist, ob vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung wirksam angeordnet ist. In solchen Fällen ist im Erbscheinserteilungsverfahren die Frage zu erörtern, ob den Erben ein ...mehr

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ZErb 07/2009, Die Bindungsw... / b) Verfahren

Das Erbscheinsverfahren wird nach Parteiinitiative durchgeführt, erforderlich ist ein Antrag, § 2353 BGB. Es darf nicht von Amts wegen durchgeführt werden.[4] Für die Einleitung des Verfahrens zur gerichtlichen Ernennung eines Testamentsvollstreckers nach § 2200 BGB ist kein Antrag erforderlich, sondern das Ersuchen des Erblassers um gerichtliche Bestimmung eines Testamentsv...mehr

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Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts des Schlusserben auf das Ersatzerbrecht seiner Abkömmlinge

Leitsatz Kann von einer vollständigen Abfindung des verzichtenden Erben ausgegangen werden, wird als allgemeiner Erfahrungssatz angenommen, dass sich ein hierfür erklärter Zuwendungsverzicht nach dem Willen des oder der Testoren auch auf den gesamten Stamm erstreckt, die Ersatzerbenanordnung also für diesen Fall nicht gelten soll. Hierbei kommt es darauf an, ob die Abfindung...mehr

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Voraussetzungen der Testierfähigkeit

Leitsatz Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit. Wer nicht in der Lage ist, sich ein klares, von Einflüssen Dritter freies Urteil über das Für und Wider seiner letzwilligen Verfügung zu bilden, ist testierunfähig. Sachverhalt Die Verfahrensbeteiligte streitet dafür festzustellen, dass die Erlasserin "durch die Lebensumstände in der ehemaligen DDR unzure...mehr

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ZErb 06/2009, Zur Erbfähigk... / Sachverhalt

1. Der Erblasser ist am 21.12.2006 unverheiratet und kinderlos im Alter von 70 Jahren in der Schweiz verstorben, wo er seit 1954 nahezu ununterbrochen auch gelebt hatte. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Die Beteiligten zu 1 bis 10 sind seine gesetzlichen Erben. Die Beteiligte zu 11 ist die für den letzten inländischen Wohnsitz des Erblassers zuständige Stiftungs...mehr

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ZErb 06/2009, Zur Erbfähigk... / Aus den Gründen

Die zulässigen weiteren Beschwerden sind unbegründet. (...) Die Entscheidung des Landgerichts hält der allein möglichen rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand (§ 27 FGG, § 546 ZPO). Das Landgericht durfte in der Sache über die Beschwerden entscheiden, da die Voraussetzungen für eine Klärung der Erbrechtslage im Beschlusswege noch vor Stellung entsprechender Erbscheinsantr...mehr

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ZErb 06/2009, Zur Rücktritt... / Sachverhalt

Die kinderlose verwitwete Erblasserin ist am 5.4.2007 im Alter von 96 Jahren verstorben. Ihr gleichaltriger Ehemann, mit dem sie seit 1960 verheiratet gewesen war, ist 1985 im Alter von 74 Jahren vorverstorben. Die Beteiligte zu 1, eine Nichte des Ehemanns, wurde von der Erblasserin mit notariellem Testament vom 30.6.2006 als Alleinerbin eingesetzt. Der Beteiligte zu 2 (gebo...mehr

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ZErb 06/2009, Zur Rücktritt... / Aus den Gründen

(...) Die Ausführungen (des Landgerichts) halten der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO) im Wesentlichen nicht stand. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass auch bei einem mehrseitigen Erbvertrag das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht mit dem Tod eines Vertragspartners erlischt (vgl. Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag, 5. Aufl.,...mehr

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ZErb 06/2009, Zur Qualifika... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Das streitgegenständliche zum Nachlass gehörende landwirtschaftliche Anwesen ist ein Landgut und als solches kraft Anordnung des Erblassers zum Ertragswert zu übernehmen. (...) 2. Die Klage ist (...) nicht begründet, sodass auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen ist. a) ...mehr

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ZErb 07/2009, 10 Jahre DSE

Tagungsbericht vom 24. April 2009, Würzburg Mit einem Seminar und anschließendem Festakt beging die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) am 24. April 2009 in Würzburg ihr zehnjähriges Bestehen. Die Veranstaltung stand mit einem breit gefächerten Themenspektrum im Zeichen der vielen Möglichkeiten erbrechtlicher Schiedsgerichtsbarkeit. Der Vorsitzend...mehr

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Errichtung eines privatschriftlichen Testaments in Briefform und Feststellung des Testierwillens

Leitsatz Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform als sog. "Brieftestament" möglich. Hierbei ist der Testierwille des Erblassers von der bloßen unverbindlichen Mitteilung über eine mögliche Testierabsicht nach § 133 BGB abzugrenzen und unter Heranziehung auch außerhalb der Urkunde liegender Umstände zu ermitteln. Sachverhalt Die Erblasserin is...mehr