Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / Leitsatz

1. Einen Vertrag i.S.v. § 2346 BGB kann der Erblasser – jedenfalls in Bezug auf das erbrechtliche Verfügungsgeschäft – gem. § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. nur höchstpersönlich schließen. Eine rechtsgeschäftliche ("gewillkürte") Stellvertretung ist somit auf Erblasserseite nicht möglich. Ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Form lässt zwar (unter bestimmten Voraussetzungen) das...mehr

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Vor- und Nachteile der gese... / 2.1 Versicherungsprämie

Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, ist die Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht (Unisex-Tarife) entfallen. Bis 21.12.2012 wurde das Geschlecht bei der Höhe der festgelegten Prämie berücksichtigt. Die privaten Versicherer kalkulieren die Prämien grundsätzlich so, dass der monatliche Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer in gleicher Höhe anf...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 3 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Sachverhalt Aufgrund einer Betriebsvereinbarung erhalten die Arbeitnehmer die Möglichkeit Beiträge in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Wie sind die Beiträge steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Beiträge an einen Pensionsfonds bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West steuerfrei (2024: 7.248 EUR). Für die Steuerfreiheit sind mehrere Voraussetzu...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / 3 Anmerkung:

Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes konsequent fort. Nachdem er die Praxis in seinen Urteilen vom 6.12.2022 (VI ZR 168/21 und VI ZR 73/21) sozusagen eingenordet und festgestellt hat, wie sich das Verhältnis von Ansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB einerseits sowie § 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG andererseits gestaltet, und in seinem ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Widerruf früherer Testamente

Rz. 51 Immer dann, wenn der Mandant bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt zu klären und in die Verfügung aufzunehmen, ob und inwieweit frühere Verfügungen von Todes wegen bestehen bleiben sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich, vorsorglich einen umfassenden Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen aufzunehmen, um damit Rechtsklarheit zu...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Ausgleich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Rz. 56 Sofern keine vertraglichen Regelungen getroffen sind, können sich Ausgleichsansprüche nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nach der neueren BGH-Rechtsprechung aus BGB-Innengesellschaft (ab 1.1.2024: "nicht rechtsfähige Gesellschaft", § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB idF durch das MoPeG;[197] § 740b Abs. 1 BGB idF durch das MoPeG bzw. – bei Handelsgewerbe §§ 230 ff....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Objektive Anknüpfung Art. 25 Abs. 1 bzw. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB

Rz. 423 Für das internationale Erbrecht legte sich Art. 25 Abs. 1 EGBGB hinsichtlich sog. "Altfälle" vor dem 17.8.2015 auf das Staatsangehörigkeitsprinzip fest, indem er als objektives Erbstatut das Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte, berief. Daneben trat Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB. Nach dieser Vorschrift unterlagen diejenigen Gültigkeits...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 1222 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Kommanditisten den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge. Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zulasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger am Gese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regel

Rz. 357 Nach dem MoPeG (s. unter Rdn 25 ff.) führt der Tod eines Gesellschafters gem. der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern – wie bei den Personenhandelsgesellschaften (§ 131 HGB n.F.) – zum Ausscheiden des Gesellschafters. Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Erbrechtliche Gestaltungen

Rz. 377 Gesellschaftsvertragliche Regeln über die Rechtsnachfolge von Todes wegen bei einem Gesellschaftsanteil bedürfen zu ihrer Verwirklichung regelmäßig entsprechender Gestaltungen der Verfügungen von Todes wegen. Fehlt es an einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, sodass die gesetzliche Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. zur Anwendung gelangt oder sieht der Ge...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / D. Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 4 Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, geschi...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / E. Vormundbenennung/Sorgerechtsverfügung

Rz. 5 Gerade wenn ein Elternteil bereits unter Hinterlassung des Längerlebenden und gemeinsamer minderjähriger Kinder verstorben ist, stellt sich die Frage, ob der Längerlebende in der Lage ist, eine andere Person zur Ausübung des Sorgerechts zu ermächtigen oder einen Vormund für die minderjährigen Kinder verbindlich festzulegen. Dabei kann man an zwei mögliche Situationen d...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Totenfürsorgerecht

Rz. 27 Im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, sollte auch die Frage mit dem Erblasser erörtert werden, wem nach dem Tod des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Hierbei geht es um alle Fragen rund um die Bestattung des Erblassers (Art und Ort der Bestattung, Ausgestaltung des Grabes, Grabpflege etc.). Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer f...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 52 Wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rdn 29 ff.) hat der BGH das Ausgleichsverbot im Bereich wesentlicher Beiträge eines Partners zur gemeinsamen Lebensgemeinschaft mit seinen Urteilen vom 9.7.2008[189] aufgegeben für die Fälle, in denen die Lebensgemeinschaft durch Trennung endet. Zu der Konstellation, dass sie durch den Tod des zuwendenden Partners endet, hatte der BGH...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Keine Umdeutung in Löschungsvollmacht

Rz. 47 Fraglich ist, ob die Eintragung oder die Bewilligung einer unzulässigen Löschungserleichterung als Vollmacht zur Löschung ausgelegt oder umgedeutet (§ 140 BGB) werden kann. Dies wird von der wohl überwiegenden Ansicht verneint.[128] Dem ist zumindest insoweit zuzustimmen, als aus der Eintragung der Löschungserleichterung derartige Konsequenz nicht abgeleitet werden ka...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / C. Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Muster 6.3: Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung Muster 6.3: Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung Ich, Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft ___...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Erfassung der persönlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 3 Zu Beginn der Mandatsaufnahme sollte der Berater zunächst immer einen Familienstammbaum erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren beteiligten Personen zu gewinnen. Zudem können die Erbquoten und Pflichtteilsquoten aus dem Stammbaum heraus schneller ermittelt werden. Dies gilt um...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / E. Geschiedenentestament, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente mit Wertsicherungsklausel), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl

Rz. 5 Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Ich, _________________________, ge...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Pflichtteilsentziehung

Rz. 64 Als weitere Möglichkeit auf den Pflichtteil in der Verfügung von Todes wegen einzuwirken steht die Pflichtteilsentziehung zur Verfügung, die in § 2333 BGB geregelt ist. Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind für alle Pflichtteilsberechtigten einheitlich in § 2333 BGB geregelt. Nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzog...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2637b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwis...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / F. Der untaugliche Versuch des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 28 In nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen oder Verlobte können ein gemeinschaftliches Testament nicht errichten, da dieses kraft ausdrücklicher Anordnung Ehegatten und in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Personen vorbehalten ist (§§ 2265 BGB, 10 Abs. 4 LPartG).[76] Eine analoge Anwendung der Vorschriften über das gemeinschaftliche Testament auf di...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Änderungen des Musterprotokolls

Rz. 551 Die strengen inhaltlichen Vorgaben für das Musterprotokoll bestehen für den Zeitraum von der Gründung bis zur Eintragung. Konsequenterweise darf bis zur Eintragung der nach dem Musterprotokoll gegründeten GmbH oder UG nichts vereinbart werden, was nicht im Musterprotokoll vorgesehen oder erlaubt ist. Daher ist im Zusammenhang mit der vereinfachten Gründung insb. ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / G. Vermächtnislösung

Rz. 137 Wie dargestellt sind mit der Vor- und Nacherbschaft erhebliche Beschränkungen und Verpflichtungen verbunden, die trotz findigster Gestaltung nicht gänzlich vermieden werden können. Die Ziele eines Geschiedenentestaments kann der Erblasser aber auch durch die Anordnung eines aufschiebend befristeten Vermächtnisses erreichen. In der Praxis wird deshalb zunehmend der alt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.3 Sterbemonat

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw. Erben. Voraussetzung ist jedoch, dass im Sterbemonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zah...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Vor- und Nachvermächtnis im Steuerrecht

Rz. 164 Charakteristisch für das Nachvermächtnis ist, dass der Erblasser den vermachten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einer dritten Person zuwendet (§ 2191 Abs. 1 BGB). Der Vorvermächtnisnehmer ist Vermächtnisnehmer auf Zeit und steht folglich einem Vorerben gleich. Daher wird ein Nachvermächtnis erbrechtlich (§ 2191 Abs. 2 BGB) und steuerlich (§ ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / III. Eigenleistungen und Mitarbeit dritter Personen

Rz. 32 Eigenleistungen der Partner beim Bau des Grundstücks können im Trennungsfall zu Streit führen. Paradefall ist das Urteil des BGH vom 9.7.2008.[54] Dort erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Die Frau trug in weit höherem Umfang als der Mann zur Bebauung bei, indem sie, von Beruf Architektin, umfangreiche Bauplanu...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 75 Im Fall der Fortsetzungsklausel liegt grds. ein entgeltlicher und damit gewinnrealisierender Veräußerungsvorgang vor. Noch der versterbende Gesellschafter veräußert seinen Gesellschaftsanteil. Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn i.H.d. Unterschiedsbetrages zwischen der Höhe seiner Abfindung und dem Buchwert seines Kapitalkontos, der ggf. mit gesondert festgestellten...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / B. Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Benennung Zuwendungspfleger, familienrechtliche Anordnung

Rz. 2 Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung § 1 Einleitung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutscher Staatsangehöriger. Meine Ehe mit Frau ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Eröffnungsniederschrift

Rz. 393 Eine Niederschrift über die Eröffnung muss auch bei ausländischen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen vorgelegt werden, um den Erbschein entbehrlich zu machen. Es ist irrelevant, ob das ausländische Erbstatut die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen kennt oder nicht.[1181] Gegebenenfalls ist aber auch ein ausländisches Eröffnungsverfahren ausreichend.[1182]mehr

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Rentenabfindung / 1.1.1 Berechnung des maßgebenden Monatsbetrags

Der Monatsbetrag berechnet sich aus dem Durchschnitt der gezahlten Witwen-/Witwerrente für die letzten 12 Kalendermonate, wenn die Wiederheirat nach Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Sterbemonat des Versicherten erfolgt. Der durchschnittliche Monatsbetrag ergibt sich, indem die Rentenbeträge für die letzten 12 Monate zusammengezählt werden und die Summe durch die Zahl 1...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

a) Rechtsnachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile Rz. 133 Es ist zu unterscheiden:mehr

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§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VI. Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 62 Der Erblasser kann über den Zeitpunkt oder das Ereignis, zu dem der Nacherbfall eintreten soll, frei bestimmen (§§ 2103 bis 2106 BGB). Trifft er keine Bestimmung, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Es wird regelmäßig dem Wunsch des geschiedenen Erblassers entsprechen, dass seine Kinder aus der geschiedenen Ehe bis zu ihrem Tod Vore...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Rechtsnachfolge im Gründungsstadium

aa) Vorgründungsstadium Rz. 129 Bis zur Beurkundung der Satzung handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft, die gemeinhin als GbR, ggf. (§ 123 Abs. 2 HGB, ab 2024 § 123 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F.) als OHG zu qualifizieren ist. Die Rechtsnachfolge in Anteile an einer Vorgründungsgesellschaft, die häufig nicht über einen ausformulierten Gesellschaftsvertrag verfügen wird, ric...mehr