Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / B. Haftung des Inhabers von Leitungsanlagen und des Unternehmers eines gefährlichen Betriebs

Rz. 68 § 2 HaftpflG (1) Wird durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der bezeichneten Energien oder Stoffe ausgehen, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Haftungsbegründende Kausalität

Rz. 757 Die Tierhalterhaftung setzt voraus, dass der Tod, die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen oder die Sachbeschädigung durch ein Tier verursacht worden ist. Hierbei genügen nach den allgemeinen Grundsätzen unmittelbare wie mittelbare Kausalität für die Schadensverursachung. Der Schaden muss also nicht unmittelbar durch ein Tier verursacht worden se...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / c) Mehrere Unterhaltsberechtigte

Rz. 53 Mehrere Ersatzberechtigte sind nicht Gesamt-, sondern Teilgläubiger. Jeder hat einen selbstständigen Ersatzanspruch, jeder Anspruch ist nach Höhe und Dauer selbstständig zu bemessen. Der Unterhaltsbedarf muss getrennt für jeden Unterhaltsberechtigten errechnet werden.[116] Da sich die Höhe des Anspruchs aus § 844 Abs. 2 BGB danach richtet, welche Beträge des Einkommen...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / G. Ansprüche der Kinder bei Tötung der Eltern

Rz. 162 Kinder sind gegenüber ihren Eltern im Rahmen der Regelungen der §§ 1601 ff. BGB unterhaltsberechtigt; fällt dieser Unterhaltsanspruch durch unfallbedingte Tötung der Eltern oder eines Elternteils weg, so kann den Kindern gemäß § 844 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch zustehen. Dies setzt allerdings Bedürftigkeit des Kindes im Sinne des § 1602 BGB voraus.[334] Beim...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Definition

Rz. 40 Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer später zum T...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 6. Verjährung/Erlöschen von Ansprüchen

Rz. 67 Art. 58 § 1 CIV verlangt, dass der Berechtigte einen Anspruch bei Tötung oder Verletzung Reisender binnen 12 Monaten nach Kenntniserlangung vom Schaden einem Beförderer anzeigt. Bei Nichtanzeige erlöschen die Ansprüche. In Ausnahmefällen (anderweitige Kenntniserlangung des Beförderers, Verzögerung der Anzeige durch nicht zurechenbare Umstände) erlöschen die Ansprüche ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Hilfe durch Verwandte

Rz. 147 Auch wenn die Haushaltsarbeiten, die früher der/die Getötete verrichtet hatte, nunmehr durch freiwillige, ganz oder teilweise unentgeltliche Arbeitsleistungen aus dem Verwandtenkreis abgedeckt werden, muss der Schädiger den Aufwand ersetzen, der erforderlich ist (oder wäre), um die Leistung des Verwandten voll zu honorieren; denn freiwillige Opfer von dritter Seite d...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / VI. Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 27 Der Ersatzanspruch umfasst Personenschäden (vgl. dazu § 38 Rdn 51 ff.) und Sachschäden (vgl. dazu § 14 Rdn 1 ff.). Keinen Ersatz sieht das UmweltHG für reine Vermögensschäden vor.[74] Rz. 28 Bei Körperverletzung umfasst der dem Verletzten zu ersetzende Personenschaden nach § 13 S. 1 UmweltHG die Heilbehandlungskosten, den Vermögensnachteil infolge Beeinträchtigung sein...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / Literaturtipps

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Notstand

Rz. 117 Nach § 228 BGB handelt nicht widerrechtlich, wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht, wobei der Handelnde allerdings zum Schadensersatz verpflic...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Befürchtete (Folge-)Schäden

Rz. 101 Geht es dagegen um den Ersatz objektiv noch nicht vorhersehbarer, sondern erst künftig befürchteter Schäden aufgrund einer nach Behauptung des Klägers bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter zumindest die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus, mögen Eintritt, Art und Umfang der künftigen Schadensfolgen auch noch ni...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Haushaltsführung als Unterhaltsleistung

Rz. 128 Die im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht gemäß §§ 1360, 1360a BGB den Eheleuten obliegenden Leistungen für den Familienunterhalt können in gleichberechtigter Weise durch Einkünfte aus Berufstätigkeit und durch Arbeiten zur Haushaltsführung erbracht werden; die Rollenverteilung haben die Ehegatten im Rahmen des § 1356 Abs. 1 BGB einvernehmlich zu regeln (dazu obe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Aufsicht über den Schwimm- und Badebetrieb

Rz. 437 Die den Betreiber eines öffentlichen Bades treffende deliktische Garantenpflicht (vgl. Rdn 422) verlangt die Organisation einer Schwimm- und Badeaufsicht.[1264] Sie muss durch eine Fachkraft erfolgen, also grds. durch einen Fachangestellten oder einen geprüften Meister für Bäderbetriebe. Einzelne Aufgaben können einem Rettungsschwimmer übertragen werden. Die Aufsicht...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ansprüche bei Tötung beider Eltern

Rz. 175 Verlieren die Kinder unfallbedingt beide Elternteile, so wird ihnen der gesamte Unterhalt, der aus dem bisherigen Einkommen der Eltern zu finanzierende Barunterhalt ebenso wie der Betreuungsunterhalt, entzogen. Den hinterbliebenen Kindern steht gegen den Schädiger dann wegen der Tötung jedes der beiden Elternteile ein Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB zu, ...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Naturalrestitution und Geldersatz, § 249 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 2 Hinsichtlich der grundlegenden Voraussetzungen der die Haftungsausfüllung regelnden §§ 249 ff. BGB wird zunächst auf § 12 Rdn 9 ff. verwiesen. Ergänzend ist Folgendes auszuführen. Rz. 3 Terminologisch ist Folgendes zu beachten: Naturalrestitution ist eigentlich nur die Herstellung in Natur, während der Geldersatzanspruch "statt" der Herstellung besteht. Gleichwohl finde...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Kosten der Krankheitsvorsorge

Rz. 94 War die Familie durch die Mitgliedschaft des getöteten berufstätigen Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten abgesichert, so gehörte die Verschaffung dieses Versicherungsschutzes zur Unterhaltspflicht des Getöteten gegenüber seinen ohne zusätzliche Kosten mitversicherten Familienangehörigen.[208] Sind nach dem Schadensereignis der üb...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Aufrechnung

Rz. 19 Aufrechnung ist die einseitige, empfangsbedürftige und grundsätzlich bedingungsfeindliche Willenserklärung des Schuldners, die zur wechselseitigen Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen führt. Voraussetzungen der Aufrechnung sind Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen, § 387 BGB. Die Gegenforderung muss voll wirksam und fällig sein, die Hauptf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IX. Neue Ehe oder Lebensgemeinschaft des Hinterbliebenen

Rz. 103 Geht der überlebende Ehegatte eine neue Ehe ein, so kommt seine Versorgung in dieser neuen Ehe dem Schädiger schadensmindernd zugute.[230] Soweit der neue Unterhaltsanspruch in zumutbarer Weise durchsetzbar ist, muss sich der Geschädigte die von dem neuen Ehepartner erbrachten oder zu erbringenden Unterhaltsleistungen als Vorteil anrechnen lassen.[231] Insoweit begin...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / II. Tödliche Unfälle

Rz. 13 Die Frage der Anrechnung von Erbschaften auf Ansprüche der Hinterbliebenen von Unfallopfern gem. § 844 Abs. 2 BGB oder § 10 Abs. 2 StVG hat erhebliche praktische Bedeutung. Ein vorzeitiger Anfall einer Erbschaft ist insoweit anzurechnen, als er dem Ersatzberechtigten Vorteile bringt, die er ohne das schädigende Ereignis nach dem wahrscheinlichen Lauf der Dinge nicht g...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 5. Haftungsrechtliche Zurechnung ("bei dem Betrieb")

Rz. 74 § 7 Abs. 1 StVG setzt voraus, dass der Unfall "bei dem Betrieb" des Kraftfahrzeugs eingetreten ist. Damit ist der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen Betrieb und der Verletzung der in § 7 Abs. 1 StVG genannten Rechtsgüter (s. Rdn 71 ff.) gemeint. Dieser beinhaltet – ebenso wie bei der deliktischen Haftung – neben der äquivalenten und adäquaten Verursac...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass das gemeinschaftliche Testament vom 23.3.2011 einschließlich sämtlicher Nachträge vollständig auch gegenüber den beiden Schlusserben zu eröffnen ist. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Bei dem Beschluss des Nachlassgerichts vom 26.1.2021, in welchem angekündigt w...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) begehren einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der Erblasserin … , verstorben am 18.2.2018, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Beteiligten zu 39 und zu 4) begehren ebenfalls die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Erblasserin, deren Ehemann bereits 2007bverstarb, hinterlässt drei letz...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Erbfolge auf das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 30.12.2010 gestützt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 3) und 4) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen ...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / I. Einleitung

In der Praxis sind Vorsorgevollmachten, sowohl in notarieller als auch in einfacher Form, weit verbreitet. Die im Jahr 2020 allein knapp 400.000 neu registrierten Vorsorgeverfügungen stellen ihre wachsende Beliebtheit bei der Bevölkerung unter Beweis.[2] Verstirbt nun der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird die r...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / Leitsatz

Die Frage, ob ein Ausschluss der Ausgleichungspflicht nach § 2057a BGB durch letztwillige Verfügung erfolgen kann, ist weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum umstritten. Nach einhelliger Ansicht der Literatur kann der Erblasser eine solche Ausgleichung durch Verfügung von Todes wegen einschränken oder ausschließen. BGH, Beschl. v. 24.3.2021 – IV ZR 269/20mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 1 Tatbestand

I. Die am 18.2.2018 verstorbene Erblasserin war mit dem am 16.11.2007 vorverstorbenen H. verheiratet. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Bei den Beteiligten zu 3) und 4) handelt es sich um die Nichte und den Neffen des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 1) war als Haushaltshilfe bei der Erblasserin beschäftigt, ihr Ehemann, der Beteiligte zu 2), ...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 1

Damit die beiden Instrumente Vorsorgevollmacht und Erbschein zueinander in Bezug stehen können, muss ein verbindendes Element hinzutreten, nämlich der Tod. Verstirbt der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird mitunter die rechtlich nicht einfache Frage zu beantworten sein, ob der Bevollmächtigte sich als Erbe geson...mehr