Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 04/2011, Dr. Peter Friederici 70 Jahre alt

Redaktion, Beirat und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Herrn Dr. Peter Friederici, VRiOLG Naumburg a.D., noch nachträglich zu seinem 70. Geburtstag, den er am 20.2.2011 feiern konnte. Zu seinem 65. Geburtstag hat Jürgen Kleist, VRiOLG Naumburg und langjähriger Senatskollege, ihn ausführlich gewürdigt (FF 2006, 107). Ergänzend ist festzustellen, dass Dr. Peter Friederic...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 3. Stichtag 31.8.2010

Wird das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich oder das isolierte Verfahren über den Versorgungsausgleich nach altem Recht geführt, kann sich das Gericht nicht endlos Zeit lassen. Eine Endentscheidung muss bis spätestens zum 31.8.2010 ergehen. Wird dies versäumt, findet sowohl das neue materielle Recht als auch das neue Verfahrensrecht Anwendung (§ 48 Abs. 3 VersAusglG...mehr

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FF 03/2011, Absehen vom Aus... / 1 Aus den Gründen:

… II. Für das Verfahren ist das seit dem 1.9.2009 geltende Prozessrecht und materielle Recht anzuwenden, weil in erster Instanz vor dem 1.9.2010 zum Versorgungsausgleich eine Endentscheidung noch nicht erlassen worden war, § 48 Abs. 3 Vers-AusgIG. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung ist gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft und zulässig. Die Beschwerdeführerin ist gem. §...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverbundverfahren anhängig. Neben der Hauptsache wurde lediglich noch die Folgesache Versorgungsausgleich geführt. Mit Verbundurteil wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Im Termin haben die Parteien wirksam auf sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung sowie auf Tatbestand und Entscheidungsgrü...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Rentnerprivileg (§ 101 SGB VI)

Auf Grund der Strukturänderung des Versorgungsausgleichs werden mehrere Vorschriften der neuen Rechtslage angepasst. Eine der in der Praxis inzwischen bekannten und auch wichtigen Vorschriften ist das sog. Rentnerprivileg des § 101 SGB VI. Trat in der Person des Ausgleichspflichtigen (§ 1587a Abs. 1 BGB) der Rentenfall ein, bevor die Entscheidung zum Versorgungsausgleich rec...mehr

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AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (Bestätigung von KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 50 Abs. 3 FamGKG kann das Gericht einen niedrigeren Wert festsetzen, wenn die Festsetzung des Wertes nach Abs. 1 dieser Vorschrift unbillig wäre. Zutreffend hat das FamG den Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2.100,00 EUR festgesetzt. Anders als nach den Regelungen des § 49 GKG und des § 99 KostO a.F. ist für die Wertfestsetzung im Versorgungsau...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit am 10.6.2009 eingereichtem Antrag hat die Antragstellerin auf Scheidung der Ehe mit dem Antragsgegner angetragen. Durch Urteil des FamG wurde die Ehe geschieden. Zuvor hatte das FamG mit Beschl. v. selben Tag die Folgesache Versorgungsausgleich zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus dem Scheidungsverbund abgetrennt. Mit Beschl. v. 11.5.2010 hat das hat das FamG...mehr

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AGS 09/2011, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Von Professor Dr. Gerrit Langenfeld. 6., grundlegend neu bearbeitete Aufl. 2011. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 298 S. 49,50 EUR.

Das nunmehr nach 2005 endlich in der 6. Aufl. erschienene Standardwerk wendet sich ausnahmslos an alle im Familienrecht tätigen versierten Praktiker. Acht inhaltsreiche und systematisch aufbereitete Kapitel verhelfen auch dann zu exzellenten Problemlösungen, wenn selbst der erfahrene Familienrechtler nicht weiter weiß und aus Unsicherheit umständlich formulierte Verträge sei...mehr

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AGS 04/2011, Selbstständigk... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten noch um den Versorgungsausgleich aus ihrer rechtskräftig geschiedenen Ehe und insoweit um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Im Scheidungsverbundverfahren hatte das FamG der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Mit Urt. v. 10.12.2009 wurde die Ehe der Parteien ges...mehr

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AGS 04/2011, Selbstständigk... / Leitsatz

Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich Folgesache. Das gilt hingegen nicht für Übergangsfälle, in denen auf das vor dem 1.9.2009 eingeleitete Scheidungsverfa...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / a) Perpetuatio fori

Bei der Wiederaufnahme der abgetrennten und ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren ist bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nicht auf die Anknüpfungsregel des § 218 FamFG abzustellen. Vielmehr bleibt die einmal begründete örtliche Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch dann bestehen, wenn sich die begründenden Umstände später verändern, d.h....mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Mit Recht hat das FamG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 15 Abs. 1, 2 und 5 RVG durch die bereits im Jahr 2005 gezahlte Vergütung abgegolten ist. 1. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Die Scheidung und die Folgesa...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nicht richtig: Entgegen der Auffassung des OLG ist davon auszugehen, dass der sich rechnerisch ergebende Regelwert nahezu immer vertretbar ist. Billigkeit nach § 50 Abs. 3 FamGKG soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann zum Tragen kommen, wenn das Ergebnis ansonsten nicht vertretbar ist. § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG will den einfach gelagerten Ausgangsfa...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Gebührenrecht

Wird ein Rechtsanwalt für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet oder erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe nach § 48 Abs. 3 RVG auf die Einigung über nicht anhängige Folgesachen, so erhält der beigeordnete Rechtsanwalt nicht nur die Einigungsgebühr, sondern auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert, wenn die Einigun...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / II. Änderungen des BGB

War der Versorgungsausgleich bisher in den §§ 1408, 1414 und 1587 ff. BGB geregelt, werden die neuen Strukturen in einem gesonderten Versorgungsausgleichsgesetz geregelt.[2] Der neu gefasste § 1587 BGB stellt in Zukunft nur fest, dass bei Scheidung der Versorgungsausgleich stattfindet für im In- und Ausland bestehende Anrechte und wegen der Einzelheiten wird auf das VersAusg...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 3. Ausschluss des VA

a) Kurze Ehezeit Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht an...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 6. Ausgleichsform

Einen Einmalausgleich wird es nicht mehr geben, sondern es wird grundsätzlich jedes einzelne Anrecht geteilt. Der Ausgleich erfolgt künftig durch interne oder externe Realteilung oder schuldrechtlich. In dieser Reihenfolge sind auch die Ausgleichsformen zu prüfen. Durch die vorgeschriebene Realteilung wird die BarwertVO entbehrlich, da eine Umwertung der Anrechte nicht mehr ...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / d) Gegenstandswert

Zum Gegenstandswert bestimmt § 50 VersAusglG-E, dass für jedes Anrecht 10 %, beim schuldrechtlichen Ausgleich 20 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen sind, insgesamt mindestens 1.000 EUR.mehr

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AGS 12/2010, Wiederaufgenom... / Sachverhalt

Das FamG hatte durch Urt. v. 17.9.2007 die Ehe der Parteien geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren abgetrennt und nach § 2 Abs. 1, 2 VAÜG ausgesetzt. Mit Beschl. v. 25.3.2010 hat das FamG das Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufgenommen. Nach den eingeholten Auskünften der Versorgungsträger waren eine private Altersversorgung sowie jeweils gesetzliche Ost- als ...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / III. Die Entscheidung

Nachdem der BGH die wesentlichen Voraussetzungen der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB [3] wiederholt hatte, schloss er sich im Ergebnis der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. an, das den Ehevertrag nach einer Gesamtwürdigung für sittenwidrig gem. § 138 Abs. 1 BGB und insgesamt als nichtig beurteilt hatte.[4] Die Sittenwidrigke...mehr

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FF 02/2011, Interne Teilung... / Aus den Gründen

Gründe: I. Das AG hat die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass es die jeweiligen gesetzlichen Rentenanwartschaften der Ehegatten und die vom Ehemann erworbene Anwartschaft bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – hier der 30.11.2009 – gem. § 10 VersAusglG intern get...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hat das AG den Verfahrenswert für die Ehesache (Scheidung) und den Versorgungsausgleich auf insgesamt 6.692,40 EUR festgesetzt. Dabei hat es ein bereinigtes gemeinsames monatliches Nettoeinkommen bei Verfahrenseinleitung von 1.859,00 EUR zugrunde gelegt. Den Verfahrenswert für die Ehesache hat es nach § 43 Abs. 2 FamGKG auf 5.577,00 EUR (3 x ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 4

Nach dem – im französischen Scheidungsverfahren nach dem dortigen IPR anwendbaren – französischen Recht wird M in der Regel zur Zahlung einer prestation compensatoire (Ausgleichszahlung) an F verurteilt werden. Diese hat den Zweck, ehebedingte Nachteile zu kompensieren und hat sowohl Unterhalts- als auch Versorgungscharakter. Was wäre, wenn F nach der Scheidung in Frankreich ...mehr

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AGkompakt 09/2011, Neue Angelegenheit nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Wiederaufnahme nach Erledigung kann zu neuer Angelegenheit führen Bereits durch das KostRÄndG 1994 war in den damaligen § 13 BRAGO die Regelung des Abs. 5 S. 2 eingeführt worden, die sich jetzt inhaltsgleich in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG wiederfindet. Die bis dahin geltende Regelung, dass der Anwalt bei Wiederaufnahme einer bereits erledigten Angelegenheit die Gebühren nicht erneut...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 3. Änderung des Korrekturverfahrens (bisher: § 10a VAHRG)

Die Abänderungs- und Korrekturvorschrift wurde zunächst zeitlich befristet eingeführt und ist erst seit dem 1.1.1995 unbefristet gültig.[11] Die Vorschrift erlaubt den sogen. rentennahen Jahrgängen, dass der entschiedene Versorgungsausgleich grundlegend und umfassend überprüft und ggf. neu geregelt wird. Die Überprüfung erstreckt sich nicht nur auf die in der Entscheidung ei...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Abgetrennte, ausgesetzte oder ruhende Verfahren (§ 48 Abs. 2 VersAusglG)

Auf Grund der besonderen Vorschrift des § 50 VersAusglG für die Fälle des VAÜG handelt es sich bei der Regelung in § 48 VersAuslG nur um solche Verfahren, die z.B. nach § 614 ZPO auf Antrag ausgesetzt sind. Die bloße Abtrennung des Versorgungsausgleichs wird nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht ausreichend sein, vielmehr muss dieser Verfahrensteil nicht we...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / I. Überblick

Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet wie folgt: Zit...mehr

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FF 01/2009, Rechtsprechung kompakt

Ehegattenunterhalt Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist sowohl der Unterhaltsbedarf eines vom Unterhaltspflichtigen nach der Scheidung adoptierten Kindes als auch der seines neuen Ehegatten zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 1.10.2008 – XII ZR 62/07, FamRZ 2009, 23 m. Anm. Norpoth). Von einem Elternteil, ...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Änderung des § 1414 BGB

Wird in einem Ehevertrag der Zugewinn oder Versorgungsausgleich ausgeschlossen, tritt kraft Gesetzes Gütertrennung ein, sofern die Vertragsschließenden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Mit Wirkung vom 1.9.2009 entfällt diese Wirkung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs, denn in § 1408 Abs. 2 BGB wird nur noch auf Vereinbarungen i.S.d. §§ 6 und 8 VersAusglG v...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / Leitsatz

a) Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. b) Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 3...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 2

Die internationale Zuständigkeit für das Scheidungs- und das Sorgerechtsverfahren beurteilt sich nach der Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003),[9] für die Unterhaltsklage nach der Brüssel I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 44/2001)[10] und für die Zugewinnausgleichsklage – mangels internationaler Rechtsquellen – nach nationalem Recht. Dieses enthält den – ab...mehr

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FF 10/2009, Der Reformgipfel

Inge Saathoff … so lautet das Thema unserer kommenden Mitgliederversammlung und Herbsttagung, welche in diesem Jahr in der Zeit vom 26. bis 28.11.2009 in Bamberg stattfinden wird. Zahlreiche Gesetzesänderungen wurden uns Familienrechtlern mit Wirkung zum 1. September aufgetischt. Die Unterhaltsreform ist noch nicht richtig verdaut und schon präsentieren sich uns die Reform de...mehr

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AGkompakt 12/2010, Terminsg... / III. Der Praxistipp

Bei Scheidungsfolgenvergleich entsteht immer eine Terminsgebühr Wird in einem Scheidungsverbundverfahren ein Vergleich auch über nicht anhängige weitere Gegenstände geschlossen, so entsteht immer eine Terminsgebühr. Entweder wird die Einigung im Termin ausgehandelt, dann entsteht die Terminsgebühr bereits nach Vorbem. 3 Abs. 3, 1. und 3. Var. VV; oder es wird ein schriftlicher ...mehr

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AGS 02/2009, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Scheidungsverfahren war Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Zwei Tage zuvor hat die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners eine Scheidungsfolgenvereinbarung eingereicht und mitgeteilt, dass diese protokolliert werden solle. In dem Verhandlungstermin hat das FamG dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe, "ausgedehnt auf den Vergleich", mit...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Ehe der Beteiligten mit Urt. v. 11.8.2010 geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 628 Nr. 4 ZPO abgetrennt. Mit Beschl. v. 19.1.2011 hat das Gericht festgestellt, dass zwischen den Beteiligten ein Vergleich zustande gekommen ist, wonach ein Versorgungsausgleich zwischen ihnen nicht stattfinde. Mit Schriftsatz v. 14.4.2011 beantragte die Antragsg...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Änderung des § 1408 Abs. 2 BGB

Auf Anregung des Vermittlungsausschusses war 1976 das Güterrecht durch die Regelung in § 1408 Abs. 2 BGB ergänzt worden. In einem Ehevertrag kann hiernach der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wobei a maiore ad minus auch ein Teilausschluss zulässig ist. Die Wirkungen eines solchen Vertrages entfallen jedoch, wenn binnen Jahresfrist ab Vertragsschluss die Ehescheid...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / II. Wertfestsetzung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Eheleute. Für schuldrechtliche Ansprüche, die nunmehr Ausgleichsansprüche nach der Scheidung heißen, beträgt der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens ...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Deshalb ist ohne Wenn und Aber jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswerts im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn es im Ergebnis nicht zu einem Ausgleich im Wege einer internen oder externen Teilung des Anr...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 2 II. Die Entscheidung

Gerichtsgebühren im Altverfahren sind neu zu berechnen Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Wertfestsetzung richtet. Es hat dabei auf Art. 111 Abs. 4 FGG-RG verwiesen und zutreffend festgestellt, dass das seit dem 1.9.2009 geltende Recht anzuwenden ist. Hinsichtlich der Gebührenberechnung wurde der Erinnerung stattgegeben, da eine Neurechnu...mehr

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FF 12/2010, Sommerintensivseminar in Saas Fee vom 5.–11.9.2010

Tagungsbericht In der Zeit vom 5.9.2010 bis 11.9.2010 fand – wie jedes Jahr – das Sommerintensivseminar in Saas Fee statt. Wir waren 24 Teilnehmer, von denen bereits viele mehrfach an dieser intensiven Arbeitswoche teilgenommen haben (die Unterzeichner zum zehnten Mal). Das Seminar mit vier "Arbeitstagen" ist immer in zwei Teile aufgeteilt, d.h. die ersten zwei Tage widmet man ...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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AGkompakt 02/2011, VKH-Verg... / I. Der Fall

Der Anwalt war in einem Scheidungsverfahren tätig. Anhängig war neben der Ehesache nur die Folgesache Versorgungsausgleich. Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten in Höhe von 3.000,00 EUR hat das Gericht den Wert für die Ehesache auf 9.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich (zwei Anwartschaften) auf 1.800,00 EUR festgesetzt. Beiden Beteiligten w...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr