Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat die Einigungsgebühr zu Recht festgesetzt. Durch Beschl. v. 1.7.2010 – 13 WF 90/10 hat der Senat unter Hinweis auf die nunmehr überwiegende Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 [= AGS 2008, 172]; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111 [= AGS 2010, 15]; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314 [= A...mehr

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FF 02/2009, Unterhaltsrechtsreform und andere Reformvorhaben

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags Prof. Dr. Gerd Brudermüller FF/Schnitzler: Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Eine Bilanz kann nach einem Jahr m.E. schon gezogen werden. Was den Betreuungsunterhalt anbelangt, tun sich die Amtsgerichte und Sen...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Begriff "Achtung … ihres Familienlebens" in Art. 8 EMRK verpflichtet die deutschen Gerichte nicht dazu, einen Staatsvertrag (hier: das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929) zu missachten, den Versorgungsausgleich als Teil des deutschen ordre public einzustufen und die deutsche Kollisionsnorm des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB anzuwenden, die ausnahmsweise zu eine...mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Interne Teilung

Im Regelfall überträgt das FamG nach § 10 Abs. 1 VersAusglG das Anrecht für den Berechtigten bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht des Pflichtigen besteht (interne Teilung). Bestehen mehrere Anrechte bei demselben Versorgungsträger, so findet nach § 10 Abs. 2 zunächst eine Saldierung statt. Die interne Teilung führt dazu, dass für den Ausgleichsberechtigten bei dems...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / c) Abänderung des Wertausgleichs

Bei der Abänderung nach bisherigem Recht getroffener Entscheidungen sind ebenfalls die neuen Ausgleichsformen anzuwenden (§ 51 VersAusglG-E). Eine Abänderung wegen eines wesentlichen Wertunterschiedes ist ausgeschlossen, wenn nach erfolgtem Teilausgleich bezüglich des betroffenen Rechts noch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden können (§ 51 Abs. 4 Vers...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Schuldrechtlicher Ausgleich

Die Voraussetzungen des schuldrechtlichen VA sind gegenüber dem bisherigen Recht nicht wesentlich verändert worden. Er ist weiterhin erst zulässig, wenn beide Parteien die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllen (§ 20 Abs. 2 VersAusglG). Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruch ist künftig allerdings nicht mehr die Bruttorente, sondern die Nettorente zugrunde zu leg...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Kurze Ehezeit

Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht anzugleichen, wurd...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Externe Teilung

Eine externe Teilung ist gem. § 14 Abs. 2 VersAusglG nur durchzuführen, wenn sich die berechtigte Person mit dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen darüber einigt oder der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung verlangt und es sich um einen Bagatellbetrag handelt (derzeit nicht mehr als 50,40 EUR Rente monatlich oder nicht mehr als 6.048 EU...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Anpassung des VA nach Rechtskraft

Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenhang mit der Einschränkung nachehelich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 2. Einzubeziehende Anrechte

Es werden weiterhin die in der Ehezeit durch Arbeit oder Vermögen für den Fall des Alters und der Invalidität erworbenen Versorgungen ausgeglichen (§ 2 VersAusglG). Bei den Betriebsrenten und den Anrechten nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltersVorsZertG) werden auch die Kapitalzusagen einbezogen, nicht jedoch bei anderen Versorgungsarten. Lebensversich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 4. Auskunft und Bewertung der Anrechte

Die Parteien müssen wie bisher Auskunft über die für sie bestehenden Versorgungsanrechte erteilen und hierfür die vorgeschriebenen Formulare verwenden. § 220 FamFG [4] regelt die Auskunftspflicht der Beteiligten gegenüber dem Gericht. Die Auskunftsansprüche zwischen den Beteiligten sind demgegenüber in § 4 einheitlich und übersichtlich geregelt.[5] Für die Bewertung der An...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / IV. Würdigung

Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle[11] gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB sind seit langem Bestandteil der Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Im vorliegenden Fall hat der BGH zu Recht die Wirksamkeitskontrolle angewendet. Diese knüpft an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Spätere Entwicklungen der Vertragsbeziehung können bei einer Ausübungskontrol...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist in sämtlichen gebührenrechtlichen Belangen zutreffend. I. Anfall der Einigungsgebühr Der BGH hat sich der ganz h.M. in der Rspr. angeschlossen. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts der Eheleute löst eine Einigungsgebühr, s. OLG Frankfurt RVGreport 2006, 384 (Hansens) = AGS 2008, 75 = FamRZ 2007, 843...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Buchbesprechung

Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2008, 344 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kroiß/Seiler, Das neue FamFG – Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen, 2008, 226 Seiten, 34 EUR, Nomos Verlag Schulte-Bunert, Das neue FamFG – Textausgabe mit Erläuterungen, 2009, 560 Seiten, 38 EUR, Luchterhand Verlag Auch wenn man nicht das BGBl bezogen hat und weitgehend Anzeigen in Fach...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 3. Ergebnis der vergleichenden Betrachtung

Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Ehegatten. Nach dem Erwerbsleben soll das dann auf einmal nicht mehr gelten. Der geschiedene Ehegatte mit dem höhe...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Wartezeitgutschriften (§ 52 SGB VI)

Eine unmittelbare Folge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs war, dass auch Zeitlücken im Rentenkonto des Berechtigten aufgefüllt werden, ohne dass der Verpflichtete entsprechender Zeiten verlustig ging. Diese Wartezeitgutschrift bleibt erhalten, denn § 52 SGB VI regelt dies auch für die Zeit ab dem 1.9.2009. Zu beachten ist jedoch, dass die Gutschriften nur erfo...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / a) Vorhandensein von ehebedingten Nachteilen

Ehebedingte Nachteile sind dann eingetreten, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen der Ehe nur eine weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben kann. So kann es liegen, wenn der Ehegatte wegen der Gestaltung der Ehe vorübergehend aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und deshalb eine Rückkehr in den erlernten qualifizierten Beruf nicht mehr möglic...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Landeskasse wendet sich mit der zugelassenen Beschwerde gegen die Festsetzung der Einigungsgebühr in einem Scheidungsverfahren, in dem beiden Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Beteiligten "auf Vorschlag des Gerichts" einen Vergleich, in dem sie die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausschlossen. Zu die...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / V. Kostenentscheidung

Für die selbstständige Familiensache gelten wegen § 150 Abs. 5 S. 2 FamFG die allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. FamFG. Die Regelungen des § 150 FamFG gelten nicht, da sie nur das Verbundverfahren, nicht aber die selbstständigen Familiensachen betreffen. Unanwendbar sind auch die §§ 91 ff. ZPO, da es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine Familiensache der freiwilligen ...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / Leitsatz

Ost- und West-Anwartschaften gelten als eine Anwartschaft i.S.d. § 50 FamGKG. Anwartschaften, deren Ausgleich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, werden beim Verfahrenswert im Scheidungsverbundverfahren nicht berücksichtigt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.6.2011 – 10 UF 249/10mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Eheliches Güterrecht

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend der gemeinsamen Vorstellung der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Vermögen erworben hat (BGH FamRZ 2008, Heft 4).mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / Leitsatz

Enthält ein Urteil nach einer entsprechenden Erklärung der Parteien keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe zur Scheidung, aber zum Versorgungsausgleich eine Darstellung der Berechnung und Erläuterungen, so reduzieren sich die Gerichtsgebühren nicht hinsichtlich der Scheidungssache. OLG München, Beschl. v. 2.4.2008–11 WF 658/08mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 4. Verzicht auf Bagatellausgleiche

Ist der Wertunterschied der beiderseitig erworbenen Versorgungen gering oder handelt es sich um geringe Ausgleichswerte, wird der Versorgungsausgleich in der Regel nicht durchgeführt. Hier besteht aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf für einen Ausgleich. Zugleich befreit dies die Familiengerichte und die Versorgungsträger von bürokratischem Aufwand. Die Wertgrenze l...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VII. Einkommensermittlung

In Abgrenzung zu § 43 Abs. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen ist, ist für die Berechnung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ausschließlic...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 6. Ausgleich von "Ost- / West-Anrechten"

Das faktische "Ost-West-Moratorium" wird beseitigt: Der Versorgungsausgleich kann künftig auch dann durchgeführt werden, wenn die Eheleute sowohl über "West-Anrechte" als auch über "Ost-Anrechte" verfügen.mehr

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AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hatte das FamG den Verfahrenswert für das (abgetrennte) Verfahren zum Versorgungsausgleich auf 4.000,00 EUR festgesetzt. Die Beschwerdeführerin begehrt unter Hinweis auf § 50 Abs. 1 FamGKG die Festsetzung des Verfahrenswertes auf 6.150,00 EUR, nachdem das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten 12.300,00 EUR betrage, und das Fa...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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FF 06/2008, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Ebert, 2. Auflage 2007, 681 Seiten, 68 EUR, Deutscher Anwaltverlag Mit dem vor über vier Jahren erschienenen Werk zum einstweiligen Rechtsschutz hatte Ebert eine sehr umfangreiche und systematisch hervorragende Darstellung vorgelegt, die dringend einer Aktualisierung bedurfte. Diesem Bedürfnis der Praxis ist Ebert jetzt nachgekommen. Eine schnelle Orientierung gibt zunächst d...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / II. Verfahren

Zur Durchlässigkeit und Verknüpfung der Ausgleichssysteme sind vertragliche Vereinbarungen zu fördern. Insbesondere ist neben Prozess- und Beratungshilfe eine "Vertragskostenhilfe" vorzusehen. angenommen 27:6:2 Der gesamte Ausgleich findet bei entsprechender Antragsstellung in einem umfassenden Verfahren statt, das neben Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch die V...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer nach § 2 VAÜG ausgesetzten und wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit Erlass des Scheidungsurteils vergangen sind. KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/10mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde ist gem. § 567 I Nr. 2 ZPO zulässig. Mit Verfügung vom 18.5.2005 hat das AG eine Entscheidung getroffen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Es hat nämlich die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt. Diese Zurückweisung eines Gesuchs ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Z...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

Es besteht keine mit Zwangsgeld nach §§ 11 VAHRG, 33 FGG durchsetzbare Auskunftspflicht in der Folgesache betreffend den Versorgungsausgleich, solange der Scheidungsausspruch mangels Ablauf des Trennungsjahres unschlüssig ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 25.2.2009 – 11 WF 166/09, FamRZ 2009, 1836).mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 1 I. Der Fall

In einem vor dem 1.9.2009 eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren wurde die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 2 VAÜG ausgesetzt und abgetrennt. Nach dem 1.9.2009 wurde das Verfahren wieder aufgenommen und als selbstständige Familiensache fortgeführt. Das Gericht hat nach Beendigung des Verfahrens eine Gerichtskostenrechnung aufgestellt. Dabei hat es die Gebühren und de...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 1. Zeitpunkt für die Wertfestsetzung im Verbundverfahren

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / III. Praxistipp

Um die Einigungsgebühr zu erhalten, ist also bei Abschluss der Einigung über den Versorgungsausgleich darauf zu achten, dass er nicht als bloßer Verzicht protokolliert wird, sondern dass in der Vereinbarung zum Ausdruck kommt, dass eine Ungewissheit beseitigt wird, ohne dass der Verzicht auf die Versorgungsausgleichsansprüche als Gegenleistung für ein anderes Entgegenkommen ...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / Leitsatz

In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, weil ein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden ist. OLG Jena, Beschl. v. 24.5.2011 – 1 WF 215/11mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

In abgetrennten Folgesachen zum Versorgungsausgleich beläuft sich der Verfahrenswert für jedes Anrecht auf 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht auf 20 %. Durch die Abtrennung ändert sich insoweit nichts. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.5.2011 – 6 WF 49/11mehr