Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Aufteilungsplan: Fehlende N... / 3 Das Problem

Das Ehepaar A erwirbt im Jahr 1998 die Wohnungseigentumsrechte 1 und 2. Im Jahr 2019 stellen sie den Antrag, die Wohnungseigentumsrechte rechtlich zu vereinigen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab, da außer dem Flur die Räume des Wohnungseigentums 1 im Dachgeschoss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG mit keiner Nummer gekennzeichnet seien. Das Ehepaar legt daraufhin eine Ergänz...mehr

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HeizkostenV: Vorgehen bei v... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV, eine Vorschrift die häufig übersehen wird. Wird der Verbrauch der von einer Anlage i. S. d. § 1 Abs. 1 HeizkostenV versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, sind danach zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleiche...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.2 Einzelfälle laut Rechtsprechung

Rz. 57 Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.[1] Diese Behandlung ist geboten, ganz gleich, ob als notwendige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Genehmigungspflichten, §§ 1848–1854 BGB n.F.

Rz. 20 Die unter anderem in den §§ 1804, 1811–1813, 1821, 1822 f. i.V.m. 1908i Abs. 1, 1908i Abs. 2 BGB a.F. verteilten Genehmigungsvorschriften werden in den §§ 1848–1854 BGB n.F. zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und zum Teil neu formuliert. Vieles wird kaum verändert. Rz. 21 Übersicht: Genehmigungen, alphabetischmehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Wohnungseigentum und Teileigentum (Abs. 2)

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Bundesrecht sind Wohnungseigentum und Teileigentum in § 249 Abs. 1 BewG als Grundstücksarten aufgeführt. Da das Landesgrundsteuergesetz BW nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken differenziert, fehlt eine dem § 249 BewG entsprechende Norm.[2] Um jedoch eine exakte Besteuerung von Grundstücken mit einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentums...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zurechnung von Grundstücken zum Grundvermögen

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Frage, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst vom Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde, ist für die Bewertung zum Zweck der Grundsteuerbemessung bis 31.12.2024 unter Anwendung der §§ 68 ff. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] zu beantworten. Nach § 68 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] gehören zum Gru...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 80 [Autor/Stand] (1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist grundsätzlich nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, die tatsächliche, unabhängige Nutzungsmöglichkeit und die wirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der Betriebsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 3 BewG ist es für die Bewertung des Grundbesitzes ohne Belang, ob er ein Betriebsgrundstück (i.S.v. § 99 Abs. 1 BewG) darstellt oder nicht. Dadurch wird vermieden, dass gleichartige Grundstücke nach verschiedenen Kriterien bewertet werden, je nachdem, ob sie Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum, Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 144 [Autor/Stand] Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück im Sinn des bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben. Es ist dies ein dingliches Recht am Grundstück eines anderen. Wesentlich ist die Verwendung als Baugrund. Ist ein Erbbaurecht Teil eines Gewerbebetriebs, so liegt insoweit ei...mehr

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Aufzugsanlage: Wiederinbetr... / 1 Leitsatz

Die Wiederinbetriebnahme einer bestehenden, aber bereits längere Zeit außer Betrieb gesetzten Aufzugsanlage ist eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Erhaltung i. S. v. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG und keine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 WEG, selbst wenn dies infolge der langen Stilllegung den Einbau einer neuen Anlage erfordert.mehr

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Aufzugsanlage: Wiederinbetr... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG stehe jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein individueller Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu. Im Fall sei dieser Anspruch darauf gerichtet, die im gemeinschaftlichen Eigentum befindliche Aufzugsanlage in einer Art und Weise herzurichten oder zu erneuern, dass sie ihre Funktion wieder erfüllen kan...mehr

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Aufzugsanlage: Wiederinbetr... / 2 Normenkette

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Aufzugsanlage: Wiederinbetr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird ein Personenaufzug seit Jahrzenten nicht mehr betrieben. Fraglich ist, ob ein Wohnungseigentümer die Wiederinbetriebnahme verlangen kann. Anspruch auf Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf eine Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dieser Anspruch kann nicht verjähren. Die anderen Wohnungse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Die Beschränkung auf den zweiten Teil des Beschlusses, also den Umlageschlüssel, sei nicht zu beanstanden. Denn die Beschlussteile könnten getrennt werden. Beim ersten Teil gehe es um die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG. Beim zweiten Teil gehe es hingegen um die Kosten. Diese Regelung widersprech...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangen mehrere Wohnungseigentümer, gestützt auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG, dass ihnen angemessene bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Ist es so, müssen die anderen Wohnungseigentümer nur über die Gestattung beschließen. Denn die Frage, welcher Wohnungseigentümer dann welche Kosten zu tr...mehr

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Keller wird bewohnt/umgebau... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wie im Fall des BGH, Urteil v. 28.1.2022, V ZR 106/21, geht es auch hier um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu aufgerufen ist, gegen Störungen etwas zu unternehmen, und wann ein Wohnungseigentümer etwas unternehmen kann. Besondere Schwierigkeiten bereiten solche Störungen und/oder Beeinträchtigungen, die sich sowohl im gemeinschaftli...mehr

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Schwimmbad und Sauna: Still... / 4 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, eine Anlage oder Einrichtung, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, stillzulegen. Daneben wird auch gefragt, ob es bei einer baulichen Veränderung anders wäre. Stilllegungen Das AG hat Recht, soweit es keine Beschlusskompetenz in § 19 Abs. 1 WEG entdeckt. Denn in einer andauernden Benutzungsu...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! K sei nicht die Rechtsinhaberin. Beklagte und Kostenschuldner der Prozesskosten aus dem Vorprozess seien die Wohnungseigentümer gewesen. Somit habe der Schaden aus dem verlorenen Prozess bei ihnen gelegen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen B seien damit Individualansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer. Diese Ansprüche seien weder auf K üb...mehr

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass der Verwalter abberufen und dessen Vertrag gekündigt wird. Der Fall hat eine besondere "Brisanz", weil die Antworten erstmals nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Recht zu geben sind. Denn bei einer Beschlussersetzungsklage ist immer das Recht maßgeblich, das am Tag der...mehr

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Keller wird bewohnt/umgebau... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für die Klageanträge zu 1), 2) und 3) fehle K bereits die Prozessführungsbefugnis (= die Klage ist ohne Weiteres unzulässig). Denn der Anspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen. Für den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB gelte für K im Fall als "Altkläger" nichts anderes: Denn der Verwalter habe dem BGH mitgeteilt, die...mehr

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Vorschuss: Beschlussfassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Das LG – Einzelrichter – ist der Ansicht, dieser Beschluss könne auch gefasst werden, indem die Wohnungseigentümer bloß "den Wirtschaftsplan" beschließen. In diesem Beschluss ve...mehr

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Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, die das aktuelle Gesetz und seine dogmatischen Grundlagen nicht "lebt". Nach dieser Dogmatik steht den Wohnungseigentümern eine rechtsfähige Gemeinschaft gegenüber, in der die Wohnungseigentümer Rechte, aber auch Pflichten haben. Eine dieser Pflichten besteht darin, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für d...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der kleine Fall fragt, was für Beschlüsse nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. gilt: Gelten diese weiter oder sind sie am 1.12.2020 unwirksam geworden? Ferner wird § 9a Abs. 2 WEG betrachtet und abgelehnt, dass ein Schaden der Wohnungseigentümer ein Schaden sei, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verfolgen könne. Alte Beschlusskompetenzen Wenn die Wohnung...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Eintragung der Sondernutzungsrechte sei zulässig, das Grundbuch richtig. Die Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch richte sich nach den § 7 Abs. 3 WEG, § 3 Abs. 2 WGV. Danach könne zur näheren Bezeichnung des Gegenstands und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. Das gelte auch für Umfang und Inhalt ...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 3 Das Problem

In einer Versammlung geht es unter dem TOP "Elektromobilität" um die Ermöglichung von Ladestationen. Die Wohnungseigentümer überlegen, die Verwaltung anzuweisen, die Stadtwerke mit der Planung eines gemeinsamen Lastmanagements und der Schaffung einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen, um die derzeit maximal möglichen 10 Anschlüsse für Wallboxen zur Herstellung der Elektromobi...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Lieferfahrzeuge das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum oder beide Rechte beeinträchtigen. Daneben ist zu beantworten, ob B überhaupt gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer verstößt: Immerhin hatten die Wohnungseigentümer erlaubt, dass Lieferfahrzeuge die Durchfahrt vorübergehend versperren dürfen. Wo ...mehr

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Versammlung / 2 Normenkette

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Versammlung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! X sei zwar nicht befugt gewesen, zu laden. Die Befugnis des T, einen Verwalter zu bestimmen, sei erloschen gewesen. Im bis zum 30.11.2020 geltenden Recht sei gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG a. F. eine einseitige Verwalterbestellung nicht mehr möglich gewesen, nachdem die (werdende) Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstanden sei. Von da an müssten die Wohnungseig...mehr

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Teilungserklärung wie beantragt umgesetzt werden kann. Das Grundbuchamt hat Bedenken, weil der aufteilende Eigentümer zwar für bestimmte Gebäudeteile bestimmt, dass sie im Sondereigentum stehen sollen, er aber zugleich erklärt, was gelten solle, wenn die Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig seien. Inhalt einer Teilungse...mehr

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Schwimmbad und Sauna: Still... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Erklärung genüge dem im Grundbuchrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz. In der Teilungserklärung werde bestimmt, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören sollen. Sodann werde bestimmt, was gelten solle, wenn die genannten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein sollten (dann sollen sie zur Sondernutzung zugewiesen sein). Das zeige, dass die Zuweis...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 6 Entscheidung

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 1 Leitsatz

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Ex-Verwalter ist eine WEG-Streitigkeit.mehr

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Vorschuss: Beschlussfassung / 2 Normenkette

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 3 Das Problem

Es geht um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentumsrechten. Ein Verwalter ist nicht bestellt. Die Wohnungseigentümer sind zerstritten. Die Wohnungseigentümer tilgen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und verlangen wechselseitig die Erstattung der verauslagten Kosten in Höhe des Miteigentumsanteils des anderen. Im Jahr 2019 veräußert B sein W...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 2 Normenkette

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 2 Normenkette

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Verwalter: Aufwendungs- und... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, ob eine Verwaltung befugt ist, den Willen der Wohnungseigentümer zu ignorieren. Andererseits und vorrangig geht es um das Problem, ob eine Verwaltung von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ersatz verlangen kann, wenn sie eigenmächtig gehandelt hat. Dies bejaht der BGH. Bindung an Beschlüsse Fassen die Wohnungseigent...mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eigentlich ist der Fall einfach zu lösen. Selbst wenn eine Auskunft geschuldet war, hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese erteilen müssen. Im aktuellen Recht ist der Verwalter nur noch Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies übersieht das AG. Man kann aber fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Auskunft schuldet. Ausk...mehr