Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wechsel des Versorgungsweges

Wird der Versorgungsweg für die Zukunft geändert, z. B. eine bisher erteilte Direktzusage für die Zukunft durch einen rückgedeckten Anspruch gegen eine Unterstützungskasse ersetzt, oder umgekehrt, liegt nicht grundsätzlich eine Neuzusage vor. Zwar tritt durch den Wechsel des Versorgungsweges eine wesentliche Statusänderung ein. Der Arbeitnehmer erhält in der Unterstützungska...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.1 Allgemeines

Rz. 234 Bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Dreiecksverhältnis, z. B. an nahestehende Personen einschließlich der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Konzernen[1], ist der Besteuerung nicht der tatsächliche Verlauf der Zuwendung im Zahlungsweg, sondern die wirtschaftliche Zuwendung des Vermögenswerts zugrunde zu legen. Wirtschaftlich handelt die Gesellschaf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.1 Bilanzierung des Anteils dem Grunde nach

Rz. 29 Zur Klärung der Frage der Bilanzierung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft dem Grunde nach, also die Frage des Ansatzes des Anteils in der Bilanz, sind dessen abstrakte und dessen konkrete Bilanzierungsfähigkeit zu prüfen, wobei diese als Nominalgüter den materiellen Vermögensgegenständen zuzurechnen sind. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit erfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Betriebsfinanzamt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Inland ist dasjenige FA zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Unter Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung zu verstehen. Dieser befindet sich dort, wo der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird, d. h. die für die laufende Geschäftsführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Hilfsgeschäft / 1 Steuerbarkeit von Hilfsgeschäften

In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers, sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig ausgeführt werden. Auch gelegentlich ausgeführte Umsätze werden damit im Rahmen des Unternehmens ausgeführt, ohne selbst Nachhaltigkeit i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 18 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für alle Fälle, in denen nach § 180 AO Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind oder festgestellt werden können. Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit für die verschiedenen Fälle der gesonderten Feststellung in Abhängigkeit von der Art des Betriebs oder Vermögens bzw. der Art der daraus erzielten Einkünfte. Nach Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2.2 Belegenheit des Vermögens

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 AO richtet sich die Zuständigkeit in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich das Vermögen des Stpfl. bzw. – wenn dies auf mehrere FÄ zutrifft – der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffassung kommt es dabei nur auf solche Vermögenswerte an, die zum Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG gehören.[1] Abweichend von §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Belegenheit des Vermögens (Abs. 3)

Rz. 8 Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 Abs. 3 AO in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich Vermögen der Stpfl. befindet. Trifft dies für mehrere FÄ zu, so ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffass...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.3 Bilanzierung des Anteils der Stelle nach

Rz. 40 Zur sachgerechten Klassifikation des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft muss zum einen entschieden werden, ob dieser Vermögensgegenstand dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB) zuzuordnen ist, zum anderen, ob es sich um Streubesitz oder qualifizierte Anteile i. S. d. § 271 HGB handelt. Die Zuordnung des Anteils erfolgt zum Anlagevermö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Beibehaltung der Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren und Liquidationen (§ 26 S. 3 AO)

Rz. 13 Nach dem durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] mit Wirkung v. 29.12.2007 angefügten S. 3 tritt ein Zuständigkeitswechsel nach S. 1 so lange nicht ein, wie über einen Insolvenzantrag noch nicht entschieden bzw. ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde oder sich eine juristische Person oder eine Personengesellschaft in Liquidation befindet. Dadurch so...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.5 Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Rz. 34 In Abhängigkeit der Art der Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen kommen nach IFRS 15 für die Erlösrealisierung 2 alternative Modelle zur Anwendung: die zeitpunkt- und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Gem. IFRS 15.38 Satz 1 prüft ein Unternehmen zunächst die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, da andernfalls eine zeitpunktb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.6 Verrechnungspreise (Abs. 6)

Rz. 7 Eine allgemeine Definition für den Begriff des Verrechnungspreises besteht nicht. Daher folgt Abs. 6 der Definition aus Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU für Zwecke des EUAHiG. Unbeschadet der Wertschöpfungskette ist der Verrechnungspreis danach der Preis, zu dem ein Unternehmen materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter auf ein verbundenes Unternehmen überträ...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.1 Zusätzliche Kosten zur Anbahnung eines Kundenvertrags

Rz. 50 Nach IFRS 15.91 f. sind die zusätzlichen Kosten, die bei der Anbahnung eines Kundenvertrags anfallen, als ein eigenständiger Vermögenswert zu aktivieren, sofern diese Kosten ohne Vertragsabschluss nicht angefallen wären und das Unternehmen erwartet die Kosten über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wieder zu erlangen. Hierzu zählen vor allem an Unternehmensexter...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.3.1 Selbstkostenaktivierung

Rz. 72 Eine Möglichkeit, die Auswirkungen der Completed-Contract-Methode auf die Ertragssituation durch Vermeidung von Auftragszwischenverlusten zu begrenzen, könnte in der Aktivierung aufwandsgleicher Selbstkosten liegen.[1] Gleichwohl bleibt in der Periode der Abnahme ein Gewinnsprung, der jedoch bei Selbstkostenaktivierung auf den reinen Auftragsgewinn beschränkt ist. Rz....mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 1 Einführung

Rz. 1 Eines der bedeutendsten Projekte der internationalen Rechnungslegung bildete die Entwicklung von Rechnungslegungsgrundsätzen für die Abbildung von Kundenverträgen.[1] Ziel dieser Bemühungen war die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für die Abbildung sämtlicher Kundenverträge und damit die Vermeidung von Widersprüchen in den Rechnungslegungsvorschriften zwischen den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.5 Ausweis und Anhangangaben

Rz. 54a Obwohl das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 keinen gesonderten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten vorsieht, ergibt sich ein solcher gesonderter Ausweis in der Bilanz – Wesentlichkeit der Posten vorausgesetzt – aus IFRS 15.105.[1] Rz. 55 Nach der in IFRS 15.110 formulierten übergreifenden Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 130 Bis zur Einführung des Abs. 1 S. 3 durch das ATADUmsG (mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden), war für ein Wirtschaftsgut, bei dem die Beschränkung des Besteuerungsrechts weggefallen war, mangels anderer gesetzlicher Anordnung weiterhin der Buchwert anzusetzen. Ein Ansatz mit dem Einlagewert war nicht möglich, da als Einlage nur die Begründu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3 Steuerverstrickung und Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 128 Normativ ist genau danach zu trennen, ob das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts erstmals begründet wird oder ob eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts wegfällt.[1] Die Differenzierung hat auch praktische Auswirkung, weil im Fall der Steuerve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.3 Keine "Steuerverstrickung" für Nutzungsüberlassungen

Rz. 131 Die Regelungen über die Verstrickung/Verstärkung sind bei der Begründung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzungen eines Wirtschaftsguts nicht anwendbar. § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 EStG betrifft ausdrücklich nur die Begründung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Im Gegensatz zur Entstrickung (Rz. 54) werden Nutzunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.2 Nutzungsüberlassungstatbestand

Rz. 52 Der Ansatz des gemeinen Werts gilt auch für die Nutzungsüberlassung. Da hier nicht das Wirtschaftsgut selbst, sondern nur die Nutzung der deutschen Besteuerung entzogen wird, ist der gemeine Wert der Nutzung zugrunde zu legen. Das Gesetz enthält keine Regelung dazu, ob dieser Nutzungswert einmalig auf den Zeitpunkt der Nutzungsentnahme zu schätzen und kapitalisiert an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr