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26.11.2014
Persönlichkeitsrecht
Wer Privatpersonen fotografiert, braucht dafür deren Zustimmung. Wie das LAG Mainz jetzt entschied, gilt dies aber nicht, wenn der Arbeitgeber einen Schnappschuss von einem krank geschriebenen Arbeitnehmer macht, der ihn bei Arbeiten zeigt, die man wohl nur gesund ausführen kann.
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