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22.11.2018
DSGVO-Löschpflichten
Die Datenschutzgrundverordnung sichert das Recht auf Vergessenwerden ab: Personenbezogene Daten, die für Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Für Unternehmen heißt dies u.a., dass nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers dessen Personalakten nicht unbegrenzt gespeichert bleiben dürfen.
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