Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ursächlicher Zusammenhang

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beeinträchtigung der Ansprüche des Fiskus muss ihre Ursache in der Pflichtverletzung haben (BFH v. 05.09.1989, VII R 61/87, BStBl II 1989, 979). Der ursächliche Zusammenhang besteht, wenn die Anspruchsbeeinträchtigung nicht eingetreten wäre, wenn sich der Vertreter usw. pflichtgemäß verhalten hätte. So fehlt es am ursächlichen Zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Zustimmung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zustimmung des Stpfl. bedeutet die Einverständniserklärung des Stpfl. mit einer von der Finanzbehörde beabsichtigten Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids. Sie ist formfrei, d. h. sie kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (AEAO zu § 172 AO, Nr. 2). So kann die Rücknahme eines Rechtsbehe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vorfällige Gebühr

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während nach wie vor im finanzgerichtlichen Verfahren kein Vorschuss erhoben wird (s. Rz. 1), wird nunmehr die Verfahrensgebühr (z. B. für Klageverfahren, KV Nr. 6110, und für Anträge auf AdV, KV Nr. 6210) sofort mit Klageerhebung bzw. Einreichung des Antrags fällig (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG). Entsprechendes gilt für Revisionsverfahren (KV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 10 Verfassung des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FGO legt fest, dass der BFH ebenso wie die FG ein in Senate gegliedertes Kollegialgericht ist. Die Bildung der Senate – zurzeit sind es elf – erfolgt durch die Justizverwaltung (BMJV; so auch Brandis in Tipke/Kruse, § 10 FGO Rz. 2; Sunder-Plassmann in HHSp, § 10 FGO Rz. 27). Dies ist kein Akt der Geschäftsverteilun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Steuermessbescheid als Grundlagenbescheid (§ 184 Abs. 1 Satz 4 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 4 AO ist der Steuermessbescheid Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), der für den Realsteuerbescheid in sinngemäßer Anwendung des § 182 Abs. 1 AO insoweit bindend ist, als die Messbetragsfestsetzung für diesen Folgebescheid von Bedeutung ist. Auf die Erläuterungen zu § 182 AO wird insoweit verwiesen. Die für den ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schuldner entfallenden Betrags erfolgt, ist an sich selbstverständlich, denn die Beschränkung der gegen den einzelnen Gesamtschuldner gerichteten Vollstreckungsmaßnahmen war gerade der Zweck der begehrten A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anschlussrevision

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unselbstständige Anschlussrevision ist spätestens einen Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen (§ 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO i. V. m. § 155 FGO; BFH v. 09.05.2000, VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660), ist also fristgebunden. In förmlicher Hinsicht erfolgt die Anschließung durch Einreichung der Revisionsan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatbestandsmäßigkeit der Steuerschuld; keine rechtsgeschäftliche Rückbeziehung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerschuld entsteht nach Maßgabe des konkret verwirklichten Steuertatbestandes, der Erstattungs- oder Vergütungsanspruch nach Maßgabe des Tatbestandes, an dessen Erfüllung das Gesetz die Erstattung oder Vergütung knüpft. Aus dieser Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung folgt, dass die Beteiligten den Sachverhalt, der dem Leitbild de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wegfall oder Hinzutreten von Tatbestandsmerkmalen mit gesetzlicher Rückwirkung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auswirkung auf die Steuerschuld haben auch die Fälle, in denen ein Merkmal des die Steuerschuld auslösenden Tatbestandes aus anderen Gründen nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit kraft Gesetzes wegfällt. Hauptsächliche Anwendungsfälle sind die Änderung von Ansätzen in Schlussbilanzen, aus deren Zweischneidigkeit sich für das Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein gesonderter Verwaltungsakt, Verwaltungsakt is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff und Anwendungsfälle

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 AO befasst sich mit der steuerlichen Behandlung rechtlich unwirksamer (= nichtiger) oder anfechtbarer (= mit rückwirkender Kraft vernichtbarer; Ellenberger in Palandt § 119 BGB Rz. 2) Geschäfte. Nachdem § 40 AO für verbotene oder gegen die guten Sitten verstoßende und aus diesem Grunde regelmäßig auch unwirksame Geschäfte den...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Bestellung eines Bevollmächtigten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allgemein kann sich jeder Beteiligte (s. § 78 AO) ohne besondere Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gemeint ist die gewillkürte Vertretung. Erteilt wird die Vollmacht durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber demjenigen, der bevollmächtigt werden soll, oder gegenüber der Finanzbehörde. Wirks...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zeitliche Grenzen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrekturen sind grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist zulässig. Diese endet nach § 171 Abs. 10 AO jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (s. § 171 AO Rz. 92 ff.; BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II, 2007, 76). Ist der Grundlagenbescheid innerhalb dieser Zwei-Jahres-Frist unvo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Durchführung der Vorbehaltsfestsetzung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und ihnen gleichstehende Bescheide (s. Rz. 2) können in vollem Umfang unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, eine Beschränkung des Vorbehalts auf einzelne Punkte oder Besteuerungsgrundlagen ist nicht zulässig (AEAO zu § 164, Nr. 3 Satz 2; BFH v. 23.03.1999, III B 107/98, BFH/NV 1999, 1307 m. w. N.; BFH v. 27.09.200...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 241–248

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 241 bis 248 AO beinhalten Regelungen zur Art und Weise der Erbringung von Sicherheitsleistungen. § 241 AO zählt zunächst die Arten der Sicherheitsleistung auf, die der Verpflichtete nach seiner Wahl verwenden kann. §§ 242 bis 244 AO enthalten besondere Bestimmungen zu einzelnen nach § 241 AO zulässigen Sicherheitsleistungen. § 245...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 103 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 Satz 1 AO ordnet an, dass die Finanzbehörde innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides den Folgebescheid ändern muss (§ 361 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 AO; ebenso Banniza in HHSp, § 171 AO Rz. 218; Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 96; zur "Folgeaussetzung" s. § 361 Abs. 3 Satz 1 AO, § 69 Abs. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzung der Umdeutung (§ 128 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für eine Umdeutung nach § 128 AO ist, dass der andere Verwaltungsakt auf das gleiche Regelungsziel wie der ursprüngliche Verwaltungsakt gerichtet ist. Danach darf kein anderer Sachverhalt dem anderen Verwaltungsakt zugrunde gelegt werden, also keine andere Person oder kein anderer Veranlagungszeitraum als im umzudeutenden V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Durch Verwaltungsakt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwer kann sich nur aus einem Verwaltungsakt ergeben, der unmittelbare rechtliche Wirkung gegen den Einspruchsführer auslöst oder zumindest den Rechtsschein der Wirksamkeit ihm gegenüber entfaltet (Siegers in HHSp, § 350 AO Rz. 71, 72). Der Verwaltungsakt muss noch vorhanden sein, d. h. er darf nicht durch Rücknahme, Widerruf, Auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eigene Rechtsbehelfsbefugnis

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gegenüber dem Stpfl. eingetretene Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung muss ferner gegen sich gelten lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassenen Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Die Aufzählung ist abschließend. Ausschlaggebend ist allein die während...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Geltendmachung der Beschwer

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen der Beschwer ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsbehelfs. Für die Statthaftigkeit des Einspruchs reicht es bereits aus, dass die Beschwer geltend gemacht wird (BFH v. 15.03.2017, III R 12/16, BFHE 259, 229). Gibt der Einspruchsführer eine Einspruchsbegründung, ist die Beschwer geltend gemacht. Zur Begründung des Ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen bei unterlassener Anhörung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Unterlassen einer gebotenen Anhörung stellt einen Verfahrensverstoß dar, der den Verwaltungsakt jedoch nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig macht. In der Praxis führt eine fehlende Anhörung aber nur selten zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes. Denn gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO ist eine unterlassene Anhörung unbeachtlich, wenn sie...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2, 352 FamFG statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 hat in der Sache insoweit Erfolg, als die Kosten der Beweisaufnahme und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. I.Ü. ist die Beschwerde zurückzuweisen. Eine nach § 81 Abs. 1 u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Unverschuldeter Rechtsirrtum

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er sich auf die rechtlichen Vorschriften über die einzuhaltende Frist oder die Form des fristgebundenen Handelns bezieht, nicht jedoch auf das materielle Recht (BFH v. 29.08.2017, VIII R 33/15, BStBl II 2018, 69). Bei Letzterem wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anfechtbarkeit

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beschluss des FG ist gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO nur anfechtbar, wenn das FG die Beschwerde im Beschluss ausdrücklich zulässt (z. B. BFH v. 18.02.2014, XI B 140/13, BFH/NV 2014, 879; BFH v. 27.01.2016, IX B 6/16, BFH/NV 2016, 585). Dies gilt für die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen (BFH v. 02.07.1999, X B ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbleibende Änderungsbefugnisse

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Tatsache, dass das FG nur über den Streitgegenstand entscheidet, korrespondiert die Regelung in § 110 Abs. 2 FGO. Danach sind die Finanzbehörden nicht gehindert, aus Tatsachen, über die das Gericht nicht entschieden hat, weil sie außerhalb des der Urteilsfindung zugrunde gelegten Sachverhalts lagen, im Rahmen der steuerrechtliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Anfechtungsklagen (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt ein Ermessensfehler vor (s. Rz. 36 ff.), so hebt das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ansonsten weist es die Klage ab. Es darf sein Ermessen im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen (s. Rz. 33). Für die gerichtlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz: Kostenlast der Behörde (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 FGO schreibt für die dort genannten Fälle den Inhalt der Kostenentscheidung vor. Die Kosten des Verfahrens sind grds. zwingend gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO der beklagten Behörde aufzuerlegen, wenn durch die Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts dem Antrag des Klägers stattgegeben, d. h. dem mit der Klage erhobenen Ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist an, wenn die Zollfahndungsämter oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden (s. § 208 AO) vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen beginnen. Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des tatsächlichen Sachverhalts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes ist steuerlich solange und so weit ohne Bedeutung, als die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Vorrang des Faktischen überwiegt die Mängel der rechtlichen Gültigkeit. Allerdings müssen die wirtschaftlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Korrektur der verbindlichen Auskunft

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften behält eine Auskunft auch Gültigkeit, wenn sich die der Auskunft zugrunde liegende Rechtsansicht der FinVerw. oder der Rechtsprechung ändert. Hier kommt ein Widerruf der rechtmäßigen Auskunft in entsprechender Anwendung des § 131 AO Betracht, der aber bei der Verwirklichung eines e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Revisionsanträge

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Begründung der Revision gehört die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, die sog. Revisionsanträge (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO): Mit dem Antragserfordernis ist keine unnötige Formalisierung verknüpft; sondern sichergestellt, dass das Entscheidungsprogramm des Revisionsverfahrens klar bestimmt ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage als sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage kann auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten sein. Die Frage der Nichtigkeit richtet sich nach § 125 AO (s. § 125 AO). Statt der Feststellungsklage kann der (möglicherweise nichtige) Verwaltungsakt auch mit der Anfechtungsklage angefochten werden (s. § 40 FGO Rz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch den Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Die festgesetzte Steuer gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner ist der Ausspruch (Tenor) des Steuerbescheids. Dementsprechend bestimmt § 157 Abs. 2 AO, dass die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen keine selbstständige Rechtsqual...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 109 Nachträgliche Ergänzung eines Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein sog. Ergänzungsurteil kann ergehen, wenn das Urteil einen nach dem Tatbestand feststehenden Teil des Streites (Anträge der Beteiligten) nicht erledigt hat (BFH v. 21.08.2008, VII B 117/08, BFH/NV 2008, 2035), desgl. wenn die Kostenentscheidung fehlt. Die Urteilsergänzung dient – wie die Tatbestandsberichtigung des § 108 FGO – der Ers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die völlige oder teilweise Ablehnung eines Stundungsantrags ist gem. § 347 AO der Einspruch gegeben; bei (ganz oder teilweiser) Erfolglosigkeit des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens steht gem. §§ 40ff. FGO der Klageweg offen (Verpflichtungsklage). Der Rechtsbehelf kann sich auch auf die Anfechtung des mit dem Verwaltungsa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fortsetzungsfeststellungsklage

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich der Verwaltungsakt vor Entscheidung durch das Gericht über die Klage durch Rücknahme oder auf sonstige Weise erledigt (zum Erledigungsbegriff s. § 138 FGO Rz. 3), kann der Kläger beantragen, dass das Gericht durch Urteil ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, sofern der Kläger ein berechtigtes (nicht nur ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsverfahren

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll, muss ein Rechtsbehelf erhoben worden sein. Die AdV setzt also ein streitiges Verfahren in der Hauptsache voraus, dass entweder ein anhängiges Klageverfahren (§ 69 FGO) oder ein finanzbehördliches Einspruchsverfahren sein kann. Die Aussetzung ist damit unzulässig, wenn ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Festsetzungsfrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 169 Abs. 2 Satz 1 AO beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr. § 239 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt hierfür einen von § 170 AO abweichenden und je nach Zinsgrund differenzierten Beginn (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO). Unter den in § 171 normierten Voraussetzungen wird der Ablauf der Zinsfestsetzungsfrist gehemmt. Regelunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Übergang zu einer anderen Klageart

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Übergang von der Feststellungs- zur Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage und umgekehrt – Statthaftigkeit der jeweils anderen Klageart vorausgesetzt – stellt in jedem Fall eine Klageänderung i. S. von § 67 FGO dar (gl. A. Seer in Tipke/Kruse, § 67 FGO Rz. 2; Levedag in Gräber, § 41 FGO Rz. 36; differenzierend Schallmoser in HHSp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt kann ebenso wie die Ablehnung der Berichtigung mit dem Einspruch angefochten werden; bei abweisender Einspruchsentscheidung kann Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Wird der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt angefochten, sind § 351 AO, § 42 FGO zu beachten; danach ist...mehr