Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Ebenfalls ein Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Frage der Angelegenheit dar.[31] Dieser Streit wurde weder durch das Gesetz bis zum 31.12.2013 noch nach neuer Rechtslage beantwortet und erledigt. Insbesondere im Familienrecht spielt dies eine Rolle. Hier bestehen bislang dreierlei Grundansichten. Eine These argumentiert, dass es sich beim Zus...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / IV. Die Regelung der Angelegenheit – eine eigene Beratungshilfedefinition

1. Status Ebenfalls ein Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Frage der Angelegenheit dar.[31] Dieser Streit wurde weder durch das Gesetz bis zum 31.12.2013 noch nach neuer Rechtslage beantwortet und erledigt. Insbesondere im Familienrecht spielt dies eine Rolle. Hier bestehen bislang dreierlei Grundansichten. Eine These argumentiert, dass es sich...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 2. Lösungsansatz

Dennoch sollte m.E. der außergerichtliche Einigungsversuch – wie zunächst vorgesehen – zwingend wegfallen. In der Praxis führt ein solcher nur in den seltensten Fällen zum Erfolg. Regelmäßig stellt er indes ein "lästiges" Rudiment dar, welches den Weg in das geordnete gerichtliche Insolvenzverfahren lediglich verzögert. Den Erhalt der Vorschrift mit der Sorge um die Schuldne...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin ist mit Berechtigungsschein des AG antragsgemäß Beratungshilfe für die Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." bewilligt worden. Die Rechtsanwälte ... haben später die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Angelegenheit Umgang in Höhe von 99,96 EUR und für die Angelegenheit "Haushaltsgegenstände" in Höhe von 255,85 EUR beantragt. Die Urkund...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / Leitsatz

Hat unzutreffenderweise das Familiengericht anstelle des Landgerichts über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung entschieden, hat der Familiensenat über die Beschwerde zu entscheiden. Eine Vergütung für die im Berechtigungsschein bezeichnete Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." kann nur hinsichtlich des von den Rechtsanwälten abgewickelte...mehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des KG betrifft nicht nur die Form des Festsetzungsantrags des Pflichtverteidigers und dessen Angaben über Vorschüsse und Zahlungen, sondern auch Anträge und Erklärungen der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwälte (s. § 45 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 RVG) oder der Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwälte (s. § 44 S. 1 und § 55 Abs. 4 RVG)...mehr

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AGS 6/2014, Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel. Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis. Von Stefan Lissner, Joachim Dietrich, Silke Eiler, Rita Germann und Monika Kessel. 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag W. Kohlhammer 2014. XXII. 421 S. 79,99 EUR.

Sowohl Beratungshilfe- als auch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe spielen in vielen Anwaltskanzleien eine immer größere Rolle. Insbesondere in Familiensachen wird die weit überwiegende Zahl der Mandate heute über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. Will der Anwalt hier kein Geld verschenken, muss er sich notgedrungen mit den Voraussetzungen der Beratungs-, Pro...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmittelklar...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt hatte unter dem 28.1.2013 einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe eingereicht und zugleich beantragt, seine Gebühren und Auslagen auf 99,96 EUR festzusetzen. Mit Beschl. v. 24.6.2013 hat die Rechtspflegerin nachträglich Beratungshilfe bewilligt und die dem Rechtsanwalt zustehende Vergütung auf 35,70 EUR festgesetzt. Im Ü...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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FF 5/2014, Mitgliederumfrage 2013: Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Im letzten Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage der Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gewidmet und ihre Mitglieder in einem Erhebungszeitraum von etwa 2 ½ Wochen im Oktober 2013 nach ihren Erfahrungen mit der Gerichtspraxis in diesen Bereichen befragt. Anlass für das Umfragethema war das zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Pro...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 3 Anmerkung

In einer als Weisung zu qualifizierenden Handreichung hat die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, vor der Auszahlung zu erstattender Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X und außergerichtlicher Kosten, die in sozialgerichtlichen Verfahren entstanden sind, zu prüfen, ob dieser Kostenerstattungsanspruch mit eigenen Ansprüchen aufgerechnet werden kann. Von die...mehr

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AGS 5/2014, RVG Praxiswissen. Einführung in das RVG mit über 380 Abrechnungs- und Praxisbeispielen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 2. Aufl. 2014. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 480 S. 38,00 EUR

Nach dem Erfolg der 1. Auflage waren zwei Dinge klar: Eine 2. Auflage wird es geben und bei einem Norbert Schneider wird sie nicht lange auf sich warten lassen. In der Tat war das Inkrafttreten des 2. KostRMoG Anlass genug, sofort tätig zu werden. Und wer Norbert Schneider kennt, weiß, dass er es nicht bei einer Neuauflage des Anwaltkommentars und immerhin schon bereits zwei A...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Aufrechnung der Beklagten gegen einen Anspruch der Klägerin auf Erstattung ihrer Kosten für ein sogenanntes isoliertes Vorverfahren. Der Beklagte bewilligte der Klägerin mit Bescheid vom 30.8.2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 1.10.2010 bis zum 31.3.2011. Unter dem 25.1.2011 beantragte die Kläger...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Auf das Prozesskostenhilfe-Abänderungsverfahren findet gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die ZPO Anwendung, wobei nach § 40 EGZPO auf die vor dem 1.1.2014 geltende Gesetzeslage abzustellen ist. Das AG hat im Rahmen des von ihm durchgeführten Überprüfungsverfahrens die ursprünglich ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe angesichts der unstreitigen Veränderung der Einkommensve...mehr

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AGS 5/2014, Hartmann, Kostengesetze. Kommentar zum GKG, FamGKG, RVG, GNotKG, JVEG und allen wichtigen Kostengesetzen. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Verlag C.H.Beck, München. 44. Aufl. 2014. XXVIII, 2.239 S. 135,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint der "Hartmann" mit seiner Kommentierung aller wichtigen Kostengesetze. Bereits die Vorauflage hatte die Änderungen des 2. KostRMoG berücksichtigt. Die Neuauflage konnte jetzt die umfangreiche Literatur zu den zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Änderungen berücksichtigen und erste Entscheidungen. Darüber hinaus sind die zum 1.1.2014 in Kraft getreten...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Essen, der Beklagte Anwalt aus Hamburg. Beide Parteien sind im Filesharing-Abmahn-Geschäft tätig; die Klägerin überwiegend im Ruhrgebiet und Rheinland, der Beklagte ausdrücklich bundesweit. Der Beklagte warb mit Google-AdWord-Anzeigen und auf seinen Homepages ... und ... mit einer "kostenlosen Erstberatung" und einer "kostenlosen...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. a) Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig. Mit der Klage angegriffen ist die Aufrechnungserklärung der Beklagten vom 27.8.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 17.9.2012. Die Anfechtungsklage ist statthaft, weil es sich bei der Aufrechnungserklärung des Beklagten vom 27.8.2012 um einen Verwaltungsakt handelt. Nach § 31 S. 1 SGB X ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antragstellung in der Beratungshilfe; Zugleich Fortführung von Lissner, AGS 2013, 105

Einführung In der März-Ausgabe der AGS 2013 wurde vom Autor ausführlich über die Antragstellung im Beratungshilfeverfahren referiert. Zwischenzeitlich ist zum 1.1.2014 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] in Kraft getreten. Dieses Gesetz reformierte das Verfahren um die Beratungshilfe in nie dagewesenem Ausmaß. Auch und vor allem die Ant...mehr

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AGS 4/2014, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, fortgeführt von Dr. Helmut Büttner und Dr. Hildegard-Wrobel-Sachs, bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Dr. Werner Dürbeck. Schriftenreihe NJW-Praxis. 7. Völlig neu bearbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 431 S. 53,00 EUR.

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilferecht erscheint der Klassiker in neuer Auflage. Neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfekostenrechts waren auch zum Teil wichtige Änderungen für die Prozess-, Verfahrens- und Beratungshilfevorschriften des 2. KostRMoG (in ...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / V. Unterschriftszeitpunkt

In AGS 2013, 105 ff. berichtete ich über die oftmals unterschiedliche Einschätzung der Frage, wann der (nachträgliche) Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe unterzeichnet werden muss. Unbestritten (nach wie vor) ist, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit klar sein muss, dass ein Mandat zu den Spezialkonditionen des BerHG zustande kommt und nicht nach den herkömmlichen ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / 3. Ablauf der schriftlichen Antragstellung

An der Konzeption der schriftlichen Antragstellung hat sich nichts geändert. Diese soll dann erfolgen, wenn der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe vom Rechtsuchenden gegenüber dem Gericht originär schriftlich beantragt wird oder aber, wenn die Beratungsperson unmittelbar aufgesucht wird. Noch nach alter Lage ging man davon aus, dass der nachträgliche Antrag auf Bewill...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / I. Allgemeines

Während der Gesetzesentwurf zur Beratungshilfereform noch eine Abschaffung der nachträglichen Antragstellung vorsah,[2] behält die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetzesfassung den bisherigen Status bei. Beratungshilfe kann daher weiterhin sowohl mündlich als auch schriftlich beantragt werden. Die mündliche Antragstellung ist weiterhin als "Regelfall" ausgestaltet und biet...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / II. Die neue Beratungshilfeformularverordnung

Am 8.1.2014 wurde die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) im Bundesgesetzblatt verkündet.[5] Sie wurde zum 9.1.2014 wirksam und ersetzt die bisherige Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV). Seit dem 9.1.2014 sind daher die neuen Vordrucke zwingend bei schriftlicher Antragstellung zu verwenden, § 1 Nr. 1 BerHFV.[6] Die neue BerHFV bestimmt neue Formulare für den...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / IV. Inhalt und Belege

Weiterhin Bestand hat die Verpflichtung, den Sachverhalt in der Beratungshilfe genau anzugeben. Dies ergibt sich bereits aus § 6 Abs. 1 BerHG, der in Konsequenz bei Erteilung des Berechtigungsscheines das Erfordernis aufstellt, die genaue Bezeichnung der Angelegenheit niederzulegen. In eine solche Lage kann das Gericht indes nur dann versetzt werden, wenn es zuvor die genaue...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / 1. Frist

Noch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14.11.2012[9] für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sah die Option vor, die nachträgliche Antragstellung abzuschaffen. Nur noch in zwei Ausnahmefällen sollte die nachträgliche Beratungshilfe überhaupt möglich sein. Zum einen sollte dies der Fall sein, wenn besondere Eilbedürftigkeit vorge...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / VII. Antragstellung der Vergütung

Bei der Vergütungsantragstellung ergeben sich mit Ausnahme des neuen Vergütungsvordrucks keine Besonderheiten. Wichtig ist hier lediglich, dass kein Erfolgshonorar, kein Wahlanwaltsgebührenanspruch etc. mehr erhalten werden kann, wenn die Beratungsperson Beratungshilfe bei Gericht beantragt hat. Abzustellen ist auf den Eingang des Vergütungsantrages bei Gericht.[49]mehr

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AGS 4/2014, Verstoß gegen d... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis zutreffend. Inzidenter hat das OLG auch die Frage, ob ein Verstoß gegen kostensparende Prozessführung im Vergütungsfestsetzungsverfahren überhaupt überprüft werden kann, erneut bejaht[1] und zwar auch für den Fall, dass eine Prozesskostenhilfebewilligung für getrennte Verfahren erfolgt ist. Ein Anspruch gegen die Staatskasse sei nämli...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / Einführung

In der März-Ausgabe der AGS 2013 wurde vom Autor ausführlich über die Antragstellung im Beratungshilfeverfahren referiert. Zwischenzeitlich ist zum 1.1.2014 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] in Kraft getreten. Dieses Gesetz reformierte das Verfahren um die Beratungshilfe in nie dagewesenem Ausmaß. Auch und vor allem die Antragstellun...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / VIII. Fazit

Gerade im Bereich des Antragsverfahrens auf Bewilligung von Beratungshilfe haben sich durch die Reform die umfangreichsten Veränderungen ergeben. Vieles des bereits Gesagten[50] hat weiterhin Gültigkeit. Allerdings haben sich für den Ablauf einige Veränderungen ergeben, die an dieser Stelle aufgezeigt werden sollten. Eine abschließende Entwicklung wird angesichts der recht j...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / VI. Frist zur nachträglichen Antragstellung

Durch die Einführung der Vier-Wochen-Frist zur nachträglichen Antragstellung seit dem 1.1.2014 ist davon auszugehen, dass ein Berechtigungsschein auch bei nachträglicher Antragstellung zu erteilen ist, sofern das Verfahren nicht innerhalb der vier Wochen erledigt werden kann. Folglich gestaltet sich das nachträgliche Verfahren seit dem 1.1.2014 wesentlich aufwendiger gegenüb...mehr

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AGS 3/2014, Die Reform der PKH. Prozesskosten- und Beratungshilfe nach neuem Recht. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2014, 118 S., 29,00 EUR

Neben dem zum 1.8.2014 in Kraft getretenen 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber eine weitere für die Anwaltsvergütung wichtige Reform auf den Weg gebracht. Zum 1.1.2014 sind wichtige Vorschriften der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geändert worden. So ist es z. B. möglich, mit einem Beratungshilfemandanten Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Der Anwalt hat jetzt auch die Mögli...mehr

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FF 3/14, FF / Kosten und Gebühren

Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen. Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist (nunmehr) unbegründet. Der Anspruch des Antragstellers auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG, Nr. 3100 VV ist vorliegend durch Anrechnung der für die außergerichtliche Vertretung entstandenen hälftigen Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV erloschen, nachdem die Beklagte zwischenzeitlich die unter Nr. 2 des Ver...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde, die sich gegen eine (angebliche) Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Scheidung und gegen die eingeschränkte Beiordnung wendet, ist teilweise begründet. Zunächst hat das AG im Nichtabhilfebeschluss bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung der Bewilligung auf die Scheidung unter Ausschluss...mehr

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FoVo 3/2014, BGH verwirft Z... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Verstoß gegen den Formularzwang Der Antrag auf Erlass des PfÜB kann nicht mit der vom LG gegebenen Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Grundsätzlicher Formularzwang Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates...mehr

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zfs aktuell / Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe

Am 9.1.2014 ist die vom BMJV aufgrund von § 11 Beratungshilfegesetz erlassene Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) v. 2.1.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 2). Danach haben Rechtsuchende für ihren Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe das in Anlage 1 der Verordnung bestimmte Formular mit Hinweisblatt zu verwenden, sofern es sich um natürliche Personen handelt und de...mehr

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AGS 2/2014, Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte – Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2.KostRMoG). Von Norbert Schneider und Lotte Thiel. Deutscher Anwaltverlag. 2. Aufl. 2014. 460 S. 49,00 EUR

Das Lehrbuch "Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte" der beiden sehr erfahrenen Autoren Rechtsanwältin Lotte Thiel und Rechtsanwalt Norbert Schneider erscheint mittlerweile in der 2. Aufl. und steht ganz im Zeichen des Umbruchs. Wie der Titel des Werkes bereits verrät, handelt es sich um die Reformauflage auch aus Anlass des 2. KostRMoG (in Kraft seit 1.8.2013). Das Werk ...mehr

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AGS 2/2014, Erbsenzählerei

In kaum einem anderen Land der Erde ist das Recht der Kostenerstattung so differenziert geregelt und von Rechtsprechung und Wissenschaft durchdrungen wie in Deutschland. Mit der typischen deutschen Gründlichkeit wird hier die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit von Kosten geprüft. Dieses Prozedere wird häufig mit Fug und Recht als "Erbsenzählerei" bezeichnet. Spötter beha...mehr

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FF 2/2014, Geschäftsbericht 2012/2013

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 23.11.2013 in Karlsruhe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24. November 2012 in Bremen bis heute. Dieses Jahr stehen die Herbsttagung und die Mitgliedervers...mehr

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AGS 2/2014, Anspruch auf Ve... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Es besteht eine Ratenzahlungspflicht des Antragsgegners i.H.v. 30,00 EUR ab März 2013. 1. Durch den angefochtenen Beschluss hatte das AG noch angenommen, dass der Antragsgegner aus seinem Einkommen monatliche Raten von 200,00 EUR leisten könne. In der teilweisen A...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 3. § 3 BerHG (Gewährung von Beratungshilfe)

Beratungshilfe kann auch durch weitere Personen gewährt werden Während die Rechtslage bis zum 31.12.2013 lediglich vorgesehen hatte, dass die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, sowie durch Beratungsstellen, die aufgrund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet worden sind, und durch ...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / IV. Vergütungsvereinbarung in der Beratungshilfe

Aus III. ergeben sich bereits Formalien für die "herkömmliche" Vergütungsvereinbarung. Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[31] wurden allerdings nicht nur die Bestimmungen nun auch für die Beratungshilfe zugelassen, was eine Anwendbarkeit der "allgemeinen Formalien" beinhaltet, sondern es wurden diese ...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / a) Mutwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe

Nach bisherigem Recht war Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe, dass die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Klargestellt hat der Gesetzgeber, dass es nicht auf die Mutwilligkeit der Rechtswahrnehmung, sondern auf die Mutwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe ankommt. Damit soll im Sinne einer Missbrauchsgefahr verhindert werden, dass eine Be...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glück auf Erden oder doch Wunschdenken?; Die neue Honorar- und Vergütungsvereinbarung in der Beratungshilfe

Einführung Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Rechtsanwälte – bzw. (nimmt man es genau) für die Beratungspersonen – Anreize geschaffen werden. Diese Anreize sollen darin bestehen, nach früherer Rechtslage ausgeschlossene Vergütungsvereinbarungen treffe...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmittel in der Beratungshilfe

Einführung Beratungshilfe bewegt sich für viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur ordentlichen Arbeit einerseits und einer nur geringen wirtschaftlichen Lukrativität andererseits. Eines ist gewiss: Vom Kosten-Nutzen-Faktor betrachtet lohnt es sich nicht, gegen gerichtliche Ablehnungen der Beratungshilfe vorzugehen. Doch nicht ...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderungen bei Prozess-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe zum 1.1.2014

A. Die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Überblick Zum 1.1.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft getreten (Gesetz v. 31.8.2013, BGBl I Nr. 55, S. 3533 ff.). Anliegen des Gesetzgebers war es, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizie...mehr