Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1033 Der besondere Kündigungsschutz der §§ 15 KSchG und 103 BetrVG greift für Auszubildende, die Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organs sind, nur für die Dauer der Ausbildungszeit. Da jedoch das Berufsausbildungsverhältnis nach § 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungszeit endet, war ursprünglich e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Soziale Angelegenheiten

Rz. 782 Bei sozialen Angelegenheiten kann sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates häufiger ergeben. Zwar wird sie bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn nämlich eine derartige Abhängigkeit mehrerer Betriebe voneinander gegeben ist, dass bei fehlender einheitlicher Regelung eine untragbar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Abschluss

Rz. 488 Die mitbestimmungspflichtigen Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG sind in Form einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) niederzulegen. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der nicht der obligatorischen Mitbestimmung unterliegende...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (a) Drohende Arbeitslosigkeit aufgrund Betriebsänderung

Rz. 1570 Infolge der geplanten Betriebsänderung muss der in der Maßnahme zu fördernde anspruchsberechtigte Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sein (§ 17 SGB III). Nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer (§ 25 SGB III) sind zu berücksichtigen (§ 17 Nr. 1 SGB III). Rz. 1571 Da wegen der Betriebsänderung § 110 Abs. 1 S. 3 SGB III unabhängig von der Unternehmensgröße auf ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Weitere Einzelfälle

Rz. 1010 Entschließt sich der Arbeitgeber – freiwillig – eine Leistungsprämie einzuführen, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er begünstigen will. I.Ü. unterliegt die Ausgestaltung der freiwillig eingeführten Leistungsprämie der Mitbestimmung des Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Betriebsübergang

Rz. 1288 Ein Betrieb wird dann stillgelegt, wenn der Betriebsinhaber die Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Belegschaft auflöst. Dementsprechend stellt die Veräußerung oder Verpachtung eines Betriebes keine Betriebsstilllegung dar, denn der Erwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Arbeitsverhältnisse mit dem bisherigen Betriebsinhaber ein....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / jj) Änderungen des Betriebszwecks

Rz. 1298 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn der Betriebszweck grundlegend geändert wird. Mit "Betriebszwecks" ist nicht der wirtschaftliche, sondern der konkrete arbeitstechnische Zweck, der mit den betrieblichen Arbeitsprozessen verfolgt wird, gemeint (BAG v. 17.12.1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesonderte Entscheidung über die Dringlichkeit

Rz. 1212 Das ArbG soll möglichst schnell über die Dringlichkeit entscheiden (BAG v. 18.10.1988 – 1 ABR 36/87, juris). Beim Antrag Nr. 1 handelt es sich um den normalen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG, der aber innerhalb der 3-Tages-Frist beim ArbG gestellt werden muss. Ansonsten ergeben sich ggü. für diesen Antrag ggü. dem normalen Verfahren nach § 99 Abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Umfassendes Informationsrecht

Rz. 876 § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht, ausgestaltet als umfassende Pflicht zur Information durch den Arbeitgeber. Dieses Recht des Betriebsrates ist nicht auf den Aufgabenkatalog nach Abs. 1 der Vorschrift beschränkt. Es gilt mit Bezug auf alle Aufgaben, die der Betriebsrat nach dem BetrVG insgesamt hat. Außer auf die vielfältig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1487 Die wichtigsten Einschränkungen der Zuständigkeit des Betriebsrates zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen folgen aus dem Schutz der Tarifautonomie. Insb. zu Fragen der Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind Betriebsvereinbarungen nur bei ausdrücklicher Ermächtigung durch die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Mitbestimmungsrecht und Arbeitnehmerrechte

Rz. 823 Das BetrVG regelt – die systematisch nicht ganz passenden Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung und Einsicht in die Personalakte ausgenommen (§§ 81 ff. BetrVG) – neben den formalen Bedingungen für Betriebsratswahl und -organisation das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für die Frage, wie sich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffene Regelungen im...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Mögliche Einschränkungen

Rz. 883 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unaufgefordert und von sich aus rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung dient dabei dem innerbetrieblichen Rechtsfrieden und der Vermeidung von Verfahren. I.R.d. vertrauensvollen Zusammenarbeit muss es dem Betriebsrat ermöglicht werden, Streitfragen über das Bestehen von Beteiligungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erzwingbares Verfahren

Rz. 1587 Die Errichtung der Einigungsstelle ist in den Fällen erzwingbar, in denen das Gesetz eine Angelegenheit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterwirft. In diesen Fällen ist im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ersetzt. Rz. 1588 § 76 Abs. 5 S. 1 und 2 BetrVG verhindert, dass ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Folgen geänderter Strukturen für die Mitbestimmungsrechte

Rz. 62 Die nach § 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten Gremien gelten nach § 3 Abs. 5 BetrVG als "Betriebe" i.S.d. BetrVG; auf sie finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und über die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Fiktion ausdrücklich auf das BetrVG beschränkt – sie gilt daher nicht für die Frage, welche (wicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 506 Der Betriebsrat kann im Einzelfall beschließen oder auch generell in seiner Geschäftsordnung die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten vorsehen, wenn ein Betriebsratsmitglied Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft ist. Umgekehrt kann es der Betriebsrat wegen des gesetzlich verankerten Schutzes gewerkschaftlicher Minderheiten nicht ablehnen, dass ein Beauftragter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs

Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 BetrVG die "Zuweisung eines anderen A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Persönlichkeitsrechte

Rz. 1507 Zu beachten ist insb. Das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Dieses wird z.B. durch die Einführung einer Videoüberwachung tangiert. Insoweit besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei der Ausübung dieser Mitbestimmung haben die Betriebspartner – wie auch die Einigungsstelle – das allgemeine Persönlichkeitsrecht der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 743 Der Betriebsrat kann gem. § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG neben den vier regelmäßigen Betriebsversammlungen weitere Betriebsversammlungen einberufen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Es müssen ungewöhnliche betriebliche Vorfälle oder Umstände eingetreten sein, die eine sofortige Aussprache darüber erforderlich machen, z.B. bei Betriebseinschränkungen, Massenentlassunge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Wirtschaftsausschuss

Rz. 1249 Die Teilhabe an den Geschicken des Unternehmens als solches, über wirtschaftliche Entscheidungen, wird zunächst über die Unternehmensmitbestimmung gewährleistet. Hierzu entsenden die Arbeitnehmer je nach Art, Größe und Organisation des Unternehmens Vertreter in den Aufsichtsrat (Einzelheiten vgl. etwa Fitting, BetrVG, § 1 Rn 151 ff.). Darüber hinaus haben Gesamtbetr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Feststellung des Endes der Amtszeit

Rz. 66 Aus § 21 S. 1 BetrVG ergibt sich auch, dass Betriebsräte – gemeint: das Betriebsratsgremium, nicht aber Gesamt- oder Konzernbetriebsrat – eine feste Amtszeit haben. Sie haben Anspruch auf Ableistung ihrer vollen 4 Jahre. Dies gilt aber nur, wenn sie im "Wahlkorridor" gewählt sind, also im Zeitraum 1.3. bis 31.5. im Wahljahr (2018, 2014, 2010 usw.). Auch wenn der Betri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt des Erörterungsrechts

Rz. 824 Nach § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Darüber hinaus gewährt § 82 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erläuterung und Berechnung seines Arbeitsentgeltes. Insb. soll es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, das Gefälle zwischen Tariflohn und Effektivlohn festzustellen, unter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Tarifliche Schlichtungsstelle

Rz. 1604 Nach § 76 Abs. 8 BetrVG kann tarifvertraglich bestimmt werden, dass an die Stelle der Einigungsstelle eine tarifliche Schlichtungsstelle tritt. Diese kann sowohl die Gestalt einer betrieblichen als auch einer überbetrieblichen Schlichtungsstelle haben. Wird eine Vereinbarung i.d.S. getroffen, so hat diese unmittelbare und zwingende Wirkung. Rz. 1605 Die Zuständigkeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1154 Bei Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Maßnahme – zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 BetrVG – sieben Pflichten zu erfüllen. Er hatmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 958 Der besondere Kündigungsschutz nach §§ 15 KSchG, 103 BetrVG beginnt für Betriebsratsmitglieder mit dem Beginn ihrer Amtszeit (§ 21 BetrVG). Dies ist der Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates. Rz. 959 War die Betriebsratswahl mit so schweren Mängeln behaftet, dass sie nichtig ist, entfällt der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder. Ist die Wa...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift bei der Durchführung von psychologischen Eignungstests gem. § 94 Abs. 1 BetrVG dann ein, wenn die Äußerungen des Bewerbers zwecks späterer Auswertung schriftlich festgehalten werden (Fitting//SchmidtTrebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, § 94 Rn 26). Dies dürfte in der betrieblichen Praxis die Regel sein. Rz. 7 Sof...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VII. Interne Ermittlungen

Rz. 9 Die Durchführung von Mitarbeiter-Interviews, die eingesetzt werden, um Compliance-Verstöße aufzudecken, löst ebenso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aus (vgl. § 72; Rudkowski, NZA 2011, 612, 615; Zimmer/Heymann, BB 2010, 1853, 1854; für eine teilweise Mitbestimmungspflicht Mengel/Ullrich, NZA 2006, 240, 244 f.). Zwar stellt die Teilnahmeverpflicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zuziehung Sachverständiger und Berater

Rz. 1258 Der Wirtschaftsausschuss kann nach näherer Vereinbarung mit dem Unternehmer externe Sachverständige zu seinen Sitzungen bzw. zur Vorbereitung derselben hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (§ 108 Abs. 2 S. 3 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 3 BetrVG). Die Frage, ob ein Sachverständiger erforderlich ist, ist eine Rechts- und ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 155 Infolge des Weiterbeschäftigungsanspruches ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, besteht sein Beschäftigungsverhältnis also nahtlos fort. Der Arbeitnehmer ist während der Weit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (8) Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats

Rz. 378 Obwohl zahlreiche Landespersonalvertretungsgesetze eine Beteiligung des Personalrates bei Abmahnungen vorsehen, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG. Dies gilt selbst dann nicht, wenn ein Verhalten abgemahnt werden soll, das sich als Verstoß gegen die betriebliche Ordnung darstellt, da die Abmahnung als Ausübung eines Gläubigerrechtes individu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Leitende Angestellte

Rz. 87 Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind zum einen Arbeitnehmer i.S.d. zuvor dargestellten Definition. Andererseits üben sie aber in führender Position Arbeitgeberfunktionen aus. Kennzeichnend ist in allen Fällen, dass der leitende Angestellte für das Unternehmen unter eigener Verantwortung Entscheidungen trifft, mit denen er ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1260 Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen. Entscheidend hierfür ist, wie der Katalog des § 111 S. 3 BetrVG zeigt, dass die Struktur des Betriebs geändert wird. Änderungen der Unternehmensstruktur als solche sind vom Beteiligungsrecht nach §§ 111 f. BetrVG nicht erfasst. Dasselbe gilt für den reinen Betriebsüb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Mitbestimmungsverfahren

Rz. 634 Hinsichtlich der Durchführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung bestehen grds. keine Besonderheiten ggü. den übrigen Regelungstatbeständen des § 87 BetrVG. Erforderlich ist stets eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die notfalls gem. § 87 Abs. 2 BetrVG im Einigungsstellenverfahren erwirkt werden muss. Rz. 635 Wird die betriebliche Altersversorgung üb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff der Berufsbildung

Rz. 1075 Der Begriff der Berufsbildung, den das BetrVG nicht näher definiert, meint Maßnahmen der Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, wie sie in § 1 Abs. 1 BBiG genannt sind. Nach herrschender Meinung geht der Begriff der Berufsbildung des BetrVG jedoch weiter als der des BBiG und umfasst generell alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise...mehr

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§ 19 AGG / VIII. Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft, § 17 AGG

Rz. 102 § 17 Abs. 2 AGG räumt den Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in betriebsratsfähigen Betrieben das Recht ein, bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des zweiten Abschnitts beim ArbG eine erforderliche Handlung, Duldung oder Unterlassung des Arbeitgebers zu beantragen. Betriebsräte und Gewerkschaften können also nicht nur ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesetzliche Mitbestimmungstatbestände

Rz. 621 Betriebliche Versorgungsleistungen sind zusätzliches Entgelt für eine vom Arbeitnehmer bereits erbrachte Betriebstreue und unterliegen als solches grds. der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Dies gilt insb. für unmittelbare Pensionszusagen, Direktversicherungen und Pensionsfondszusagen. Rz. 622 Soweit die betriebliche Altersversorgung über eine betrieblich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Unterrichtung über Aufgabe und Verantwortung, Art der Tätigkeit und Einordnung in den Arbeitsablauf

Rz. 1629 Gem. § 81 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes zu unterrichten. Diese Unterrichtung ist keine höchstpersönliche Pflicht des Arbeitgebers. Es genügt eine Einweisung bzw. Unterrichtung des Arbeitnehmers durch qualifizierte Vorgesetzt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Betriebsteile und Kleinstbetriebe

Rz. 32 Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist nach § 1 BetrVG die Mindestgröße von mindestens fünf "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (Einzelheiten zum Begriff "in der Regel" vgl. Rdn 85 ff. und zu Wahlberechtigung und Wählbarkeit Rdn 146 ff.). Teilzeitbeschäftigte, selbst geringfügig Beschäftigte, zählen im G...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Rz. 859 Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist als Nr. 2b durch das BetrVG 2001 hinzugekommen. Danach wird es insb. Aufgabe des Betriebsrates sein, beim Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen wie die Einrichtung von Betriebskindergärten oder Teilzeitarbeitsplätzen anzuregen – unabhängig vom Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers nach dem seit 1.1.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1087 § 98 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. dazu BAG v. 18.4.2000 – 1 ABR 28/99, juris), der Bestellung der Ausbilder und der Auswahl der an der Berufsbildung teilnehmenden Arbeitnehmer ein. Kommt über die vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer mit dem Arbeitgeber keine Einigu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG

Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Konzernbetriebsrat das Recht zur Bestellung (§ 16 Abs....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 472 Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen. Auch bei der Gewährung freiwilliger Sonderzahlungen hat der Betriebsrat hinsichtlich des sog. Leistungsplans mitzubestimmen (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82). Das Mitbestimmungsrecht ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Betriebsverlegung

Rz. 1286 Unabhängig davon, ob im Einzelfall wesentliche Nachteile für die Belegschaft auszuschließen sind, ist eine Betriebsverlegung eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 2 BetrVG. Allerdings stellt nicht jede geringfügige Veränderung der örtlichen Lage eines Betriebes eine Verlegung dar. Der Bereich des Geringfügigen soll jedoch bereits dann überschritten sein, wenn ...mehr