Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.3 Personengesellschaft als Einbringende

Erfolgt nach den in Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr 20.03 UmwSt-Erlass[1] dargestellten Grundsätzen die Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Personengesellschaft und entsteht dabei ein Einbringungsgewinn, so sind nach der transparenten Betrachtung bei Personengesellschaften die dahinter stehenden Mitunternehmer steuerpflichtig. Bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer ge...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag beim Formwechsel

Für den Formwechsel ergibt sich eine eigenständige steuerliche Rückbeziehungsmöglichkeit aus § 9 Satz 2 und 3 UmwStG. Danach hat die übertragende Kapitalgesellschaft für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese Bilanzen können auch auf einen Stichtag ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.7 Antrag

Rz. 16 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt (§ 19 SGB IV). Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen von Minderjährigen gilt § 36 SGB I. Danach kann derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen rechtswirksam stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen, sofern die Handlungsfähigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.3 Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips

Rz. 117 Ein Damnum ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem es geleistet wird. Die sich aus § 11 Abs. 2 S. 3 EStG ergebenden Einschränkungen gelten nach § 11 Abs. 2 S. 4 EStG für ein Damnum nicht, soweit es marktüblich ist. Für den Zeitpunkt der Leistung des Damnums kommt es auf die bürgerlich-rechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten an, sofer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 3 Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

§ 138d Abs. 2 AO definiert sodann was als mitteilungspflichtige Steuergestaltung zu sehen ist. Die Regelung ist dabei sehr komplex und als recht unbestimmt anzusehen.[1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nämlich jede Gestaltung im Sinne eines aktiven Handels[2], die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist[3], d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einkommensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 44 Auch die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers sind bei der Gebührenbestimmung zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in der BRD, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[108] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei ca. 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den ...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / c) Unterhalt nach 1615l BGB

Für einen Antrag wegen Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB wäre bspw. folgendes Formular bzw. Basisdokument denkbar.mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Unterbringungssachen sind gebührenfrei, was daraus folgt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand im GNotKG-KostVerz. fehlt. Eine analoge Anwendung anderer Regelungen kommt wegen des Analogieverbots (§ 1 Abs. 1 GNotKG) nicht in Betracht. Das gilt a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das KSt-RefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597; BStBl I 1976, 445) wurde § 24 in das KStG eingefügt. Das KStG 1977 sah für unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen einen Freibetrag iHd Einkommens, höchstens jedoch iHv 5 000 DM, vor. Für Einkommen über 10 000 DM sah § 24 idF des KStG 1977 den stufenweisen Abbau des Freibet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstreckung der Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (Abs. 3)

Rz. 61 Abs. 3 regelt den Umfang der Beiordnung in einer Ehesache (§ 121 FamFG) und bestimmten Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG) und verfolgt schützenswerte Interessen einkommensschwacher Beteiligter. Die Vorschrift ermöglicht Beteiligten mit geringem Einkommen, bestimmte Streitigkeiten anlässlich der Ehesache oder einer Lebenspartnerschaftssache...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gemäß § 1 Abs 3 S 1 u 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte StPfl (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Vorschrift enthält eine Milderungsregelung für kleinere Kö, die keine GA vornehmen können. Die Regelung dient der Vereinfachung. Sie entlastet die Fin-Beh von einem Arbeitsaufwand, der bei kleinen Kö erfahrungsgemäß nicht in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden St-Aufkommen steht. Insoweit enthält die Vorschrift eine Weiterentwic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 106 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbeitslohn von ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Erneuter Antrag

Rz. 80 Ist der Antrag des gerichtlich bestellten Anwalts abgelehnt worden, so kann er jederzeit erneut einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann dann aber nur mit einer Veränderung der Verhältnisse begründet werden. Er kann sich nicht darauf stützen, die Leistungsfähigkeit sei früher unzutreffend beurteilt worden. Rz. 81 Zuzulassen ist der Antrag, der sich darauf stützt, die f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Änderung des Gegenstandswerts

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Gegenstands im Rechtsstreit § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 40 GKG, § 34 FamGKG. Maßgebend ist der Wert bei Einreichung des instanzeinleitenden Antrags. Dieser Wert bleibt auch dann maßgebend, wenn sich der Wert vor Eingang der Sache beim Empfangsgericht ändert. Da das weitere Verfahren nach Verweisung keine neue Angelegenheit eröffn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 65 Nach ganz herrschender Meinung ist bei der Entscheidung über die Feststellung der Leistungsfähigkeit auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen.[52] Hierfür spricht insbesondere der Gesetzeswortlaut "zur Zahlung in der Lage ist", also nicht "war".[53] Gegenteiliger Auffassung ist Tous...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten

Rz. 42 Verbessern sich vor dem Ablauf von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich (oder ändert sich ihre Anschrift), besteht nach § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO die Verpflichtung der Partei, dies dem Gericht mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkomme...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / I. Das Problem

P-Konto und Nachzahlung Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und hat am 28.7.2020 dessen Konto gepfändet. Dies hat der Schuldner zum Anlass genommen, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln, auf dem ein monatliches Einkommen von 777,13 EUR eingeht. Auf dem Konto ist nunmehr am 14.3.2021 eine Nachzahlung einer vermeintlichen US-Rente von 5.293,16 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eingeschränkte StPfl im Wohnsitzstaat (§ 1 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Regelungen der erweiterten unbeschränkten StPfl kommen für deutsche Auslandsbedienstete sowie ihre deutschen Angehörigen nach § 1 Abs 2 S 2 EStG allein dann zur Geltung, wenn diese in ihrem Wohnsitzstaat nur einer der beschränkten EStPfl vergleichbaren Besteuerung unterworfen sind (zur erweiterten unbeschränkten EStPfl der Ehefrau eines...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / II. § 850c ZPO systematisch neu aufgebaut

Hier finden Sie die Quelle: BGBl I 2021, S. 1099 Im Bundesgesetzblatt vom 21.5.2021 (BGBl I 2021, S. 1099) wurde die "Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021) vom 10.5.2021" veröffentlicht. Danach steigen die Pfändungsfreigrenzen im Verhältnis zum 1.7.2021 um satte 6,28 % (!). Neue Fundorte fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rn. 161 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Aufgrund des Welteinkommensprinzips werden alle Einkünfte grds im Wohnsitzstaat besteuert. Aber auch der Quellenstaat (Tätigkeits-, Belegenheits- oder Betriebsstättenstaat) erhebt im Regelfall auf diese Einkünfte einen Besteuerungsanspruch, und zwar in folgenden Fällen: der StPfl hat in mindestens zwei Staaten einen Wohnsitz (Doppelwohnsitz)...mehr

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FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2015; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rspr des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EuGH hat mit seiner Rspr mittlerweile entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 u 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Di...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 2. Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft des deutschen Rechts und ihr vergleichbaren Güterständen des ausländischen Güterrechts

Die deutsche Zugewinngemeinschaft nach § 1373 ff. BGB zeichnet sich dadurch aus, dass eine Ausgleichsforderung nicht kontinuierlich oder durch einfache privatschriftliche Vereinbarung, sondern nur durch formelle Beendigung des Güterstandes und Wechsel zu einem anderen Güterstand erreichbar ist. Darüber hinaus kann in Deutschland die höchstmögliche Zugewinnausgleichsforderung...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / III. Neue Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht

Verordnung korrigiert das Gesetz Eine Verordnung kann kein Gesetz ändern, so dass die vorgenannten Beträge auch künftig in der gesetzlichen Regelung verbleiben. Diese Beträge werden aber im Verordnungswege "aufgrund" der gesetzlichen Regelung durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung jährlich angepasst. Dies ist nun eben geschehen, so dass sich ab dem 1.7.2021 folgende Bet...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / d) Ersteller der Formulare bzw. Basisdokumente

In allen Bereichen stellt sich die Frage: wer macht die vorstrukturierten Tabellen bzw. die Formulare? Im Zivilrecht sind die Rechtsbereiche zu vielgestaltig, als dass überhaupt alles erfasst und aufbereitet werden könnte. Hier wird man – abgesehen von Teilbereichen – auf allgemein gehaltene Strukturvorgaben i.S. des Lösungsvorschlags von Vorwerk[57] zurückgreifen müssen. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Persönliche Verhältnisse

Rz. 59 Die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist zu treffen, soweit der Beschuldigte in der Lage ist, die Wahlanwaltsgebühren zu zahlen, ohne dass damit eine Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts verbunden ist. Zu prüfen sind danach primär die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten. Ihm müssen nach Zahlung der Wahlverteidigergebühren genüg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aussöhnung

Rz. 15 Allen Tatbeständen von Anm. S. 1 zu VV 1001, 1003, 1004 ist gemeinsam, dass eine Aussöhnung der Eheleute stattgefunden haben muss. Bei einer Aussöhnung muss der beiderseitige ernstliche Wille, die Ehe wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, erkennbar sein.[10] Dieser Vorgang ist nicht rechtlicher, sondern ausschließlich tatsächlicher Natur. Eine Aussöhnung der Eheleute ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.6 Sonderregelung für den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren

Rz. 64 Beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren sind für Liquidationen Sonderregelungen erforderlich.[1] Dieser Übergang erfolgte im Normalfall (Wirtschaftsjahr = Kj.) zum Ende des Wirtschaftsjahrs (Kalenderjahrs) 2000.[2] Das bedeutet, dass für den Vz 2000 noch das alte Recht, für den Vz 2001 grundsätzlich schon das neue Recht galt (mit Besonderheiten für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 auf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.1 Begriff

Rz. 10 Steuerschuldner ist derjenige Stpfl., der die Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat oder für dessen Rechnung sie von einem Dritten zu entrichten ist[1], weil er durch eigenes oder ihm zuzurechnendes Verhalten Dritter den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den Dritten, deren Verhalten dem Steuerschuldner zuzurechnen is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule

Leitsatz Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 60a, § 63 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG Sachverhal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.1 Monatliches Einkommen und Dauer des Bedarfs (Abs. 1 und 2)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Einkommens gilt, wie sich dem Wortlaut des § 85 Abs. 1 entnehmen lässt ("monatliches Einkommen"), das Monatsprinzip. Zu berücksichtigen ist das erzielte Einkommen im Bedarfsmonat. Bedarfsmonat ist der Monat, in dem der Bedarf zu decken ist, also eine gegenüber dem Leistungsberechtigten bestehende Forderung fällig wird (Fälligkeitsmonat). Werden F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Der Einkommensgrenze nach § 85 gegenüberzustellen ist das bereinigte Einkommen, das dem Verpflichteten tatsächlich zur Verfügung steht und nach §§ 82 bis 84 bestimmt wird (BSG, Urteile v. 28.2.2013, B 8 SO 1/12 R, und v. 4.4.2019, B 8 SO 10/18 R; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 85 Rz. 15); für die dem SGB II unterliegenden Personen bestimmt sich das Einkommen n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift, die durch §§ 86 bis 88 ergänzt wird, ist die Grundnorm für den Einkommenseinsatz bei den Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel, §§ 27 bis 40) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, §§ 41 bis 46b) muss der Leistungsberechtigte sein gesamtes verwertbares Einkommen eins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.3.2 Andere Unterhaltsgläubiger

Rz. 23 Für alle anderen Personen kommt es darauf an, ob sie von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bisher überwiegend unterhalten worden sind (1. Alt.) oder eine Unterhaltspflicht nach der Entscheidung über die Sozialhilfe entsteht (2. Alt). Rz. 24 Eine Person wird überwiegend unterhalten (1. Alt.), wenn für sie mehr als die H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.3 Familienzuschlag (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Der Familienzuschlag ist eine statische Größe und beträgt 70 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, wobei auf volle Euro-Beträge aufzurunden ist. 2.2.3.1 Nicht getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner Rz. 20 Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner ist der Familienzuschlag stets zu berücksichtigen, ohne dass eine tatsächliche Unterha...mehr