Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 204 Voraussetzung der verbindlichen Zusage

Schrifttum Mösbauer, Verbindliche Zusagen im Anschluß an eine Außenprüfung, StBp 2000, 289; Mösbauer, Außer-Kraft-Treten, Aufhebung und Änderung von verbindlichen Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StBp 2005, 277; Bruschke, Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StB 2006, 297; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77; von Wedels...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 280 Änderung des Aufteilungsbescheides

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezielle und zugleich abschließende Berichtigungsvorschrift für unanfechtbare Aufteilungsbescheide. Sie ermöglicht keine Rücknahme des Aufteilungsantrags (s. § 269 AO Rz. 6). § 280 hat im Einspruchsverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid keine Bedeutung und verbietet auch eine Verböse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

Schrifttum Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 169 Festsetzungsfrist

Schrifttum Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlep...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 414 Berlin-Klausel

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 226 Aufrechnung

Schrifttum Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung ist das Korrelat zur Ermittlungspflicht der Finanzbehörde. Da sich die steuerlich relevanten Sachverhalte primär in der Sphäre des Beteiligten gestalten, ist dieser vor allem tatsächlich in der Lage, die Behörde bei den notwendigen Ermittlungen zu unterstützen. Er darf sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 4 Gesetz

Schrifttum Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224a Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt

Schrifttum Carl/Klos, Die Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs Statt, StVj 1992, 156. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt erfüllt werden. Solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird, ist der Anwendungsbereich der Vorschrift allerdings...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 134 Personenstands- und Betriebsaufnahme

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide

Schrifttum Blesinger, Das Ermessen der Finanzbehörde beim Erlass eines Haftungsbescheids, StuW 1995, 226; Huber, Das neue Rechts der Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens, ZIP 1998, 897; Fett/Barten, Die Geltendmachung der Anfechtung nach dem neuen Anfechtungsgesetz 1999 durch das Finanzamt, DStZ 1999, 91; App, Duldungsbescheide des Finanzamts nach neugefasstem A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung

Schrifttum Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230, 261. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält für die Bekanntgabe von einheitlichen Feststellungsbescheiden, sonstigen Verwa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 227 Erlass

Schrifttum Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989; Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055; Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284; Bartone, Der Erlass von An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 8 Wohnsitz

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für fam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 136 Änderungsmitteilungen für die Personenstandsaufnahme

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 39 Zurechnung

Schrifttum Schuster Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremden Grund und Boden, DStZ 2003, 369; Hensgen, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, NJW 2004, 264; Söffing/Jordan, Nießbrauch an einen Mitunternehmeranteil, BB 2004, 353; Englisch, Wirtschaftliches Eigentum beim Kauf girosammelverwahrter Aktien, FR 2010, 1023; Bruns, Gibt es eine Vervielf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 122 Beteiligte am Revisionsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Am Revisionsverfahren nehmen nur diejenigen teil, die aufgrund von § 57 FGO am Klageverfahren beteiligt waren; sie werden mit der Einlegung der Revision eo ipso Beteiligte des Revisionsverfahrens. Maßgeblich ist die tatsächliche Beteiligung (BFH v. 04.12.2012, I B 72/12, BFH/NV 2013, 565; BFH v. 20.12.2013, IX R 33/12, BFH/NV 2014, 557),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 1 FGO bestimmt, dass die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 FGO genannten organisatorischen Maßnahmen nur durch ein förmliches Gesetz geregelt werden können (vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 FGO z. B. BFH v. 14.08.1980, V R 142/75, BStBl II 1981, 71); untergesetzliche Normen, z. B. Rechtsverordnungen reichen daher nicht aus. Die Vorschrift trägt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 42 Umfang der Anfechtbarkeit

Schrifttum Von Wedelstädt, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide – Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42 FGO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, grds. nur insoweit angegr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 145 Anfechtung der Kostenentscheidung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kostenentscheidung (§ 143 FGO) ist gem. § 145 FGO nicht isoliert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Hauptsache (z. B. BFH v. 23.12.2013, IX R 6/13, BFH/NV 2014, 561). Dies gilt für Revision und NZB gleichermaßen (z. B. BFH v. 14.03.2012, II B 109/11, BFH/NV 2012, 977; BFH v. 11.01.2013, V S 27/12 [PKH], BFH/NV 2013, 945). Daher...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 125 Rücknahme der Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 72 FGO; s. deshalb auch die dort gegebenen Erläuterungen. Bei mehreren Revisionsklägern bleibt das Verfahren im Übrigen anhängig (s. BFH v. 31.08.2000, VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320). Andernfalls erfolgt Einstellung durch Beschluss mit der Kostenfolge des § 136 Abs. 2 FGO . Der Einstellungsbeschluss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 127 Zurückverweisung

Schrifttum Geist, Die Bedeutung des § 127 FGO im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, FR 1989, 229; Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 21.06.2017, FG 2026 A-004-St 21, FMNR35d310017, juris. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 127 FGO betrifft den gesetzlich gesondert geregelten Fall einer Klageänderung, da nach § 68 FGO ein nach Klageerhebung geänderter oder an S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 158 Eidliche Vernehmung, Beeidigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 158 FGO regelt die Zuständigkeit innerhalb des FG und das Verfahren der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung im Zusammenhang mit § 94 AO. § 94 AO gibt der Finanzbehörde das Recht, das FG um die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen (§ 93 AO) zu ersuchen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 98 Teilurteil

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines – selbstständig anfechtbaren – Teilurteils (auch als Gerichtsbescheid, § 90a FGO) ist statthaft, wenn bei mehreren Klagebegehren (§ 43 FGO) eines oder bei teilbarem Streitgegenstand ein Teil spruchreif ist, während für den übrigen Streitstoff in absehbarer Zeit nicht mit dem Eintritt der Spruchreife zu rechnen ist. Schli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

Schrifttum Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 FGO stellt eine einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Rechts- und Amtshilfegebotes dar (Art. 35 Abs. 1 GG), wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Rechtshilfe betrifft Akte der Gerichtsbarkeit, z. B. richterlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 132 Entscheidung über die Beschwerde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Entscheidung im Beschlussverfahren s. allgemein die Erläuterungen zu s. § 113 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Entscheidungsform für den BFH sieht das Gesetz die Beschlussform vor. Der BFH entscheidet also grundsätzlich im schriftlichen Verfahren in der Besetzung von drei Berufsrichtern (§ 10 Abs. 3 FGO). Mündliche Verha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 107 Berichtigung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Offenbare Unrichtigkeiten sind – wie auch die beispielhafte Aufzählung in § 107 Abs. 1 FGO zeigt – Flüchtigkeitsfehler der formalen Sphäre, nicht hingegen im Bereich des Überlegens, Folgerns und Urteilens (= Bildung des Entscheidungswillens); sie haften dem äußeren Zustandekommen des Urteils an. Bei einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 31 Dienstaufsicht

Schrifttum Schmidt-Räntsch, DRiG, 7. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 31 FGO obliegt die Dienstaufsicht über die Berufsrichter, Beamten, Angestellten und Arbeiter des FG bzw. des BFH dem Gerichtspräsidenten. Nicht erfasst sind die ehrenamtlichen Richter (§ 2 DRiG). Die Dienstaufsicht gehört zur Gerichtsverwaltung und betrifft daher "die Verwaltung der f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 97 Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines Zwischenurteils (auch als Gerichtsbescheid, § 90a FGO) kommt nicht nur in dem genannten Fall, sondern allgemein dann in Betracht, wenn ein Streit über Prozessvoraussetzungen (s. § 95 FGO Rz. 2) positiv zu entscheiden ist und es den Umständen nach angebracht erscheint, dies mittels eines selbstständig anfechtbaren Urteils...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 130 Abhilfe oder Vorlage beim BFH

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht (Senat, Vorsitzender/Berichterstatter nach § 79a Abs. 1 FGO, Einzelrichter nach § 6 FGO oder konsentierter Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO) oder der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angefochten wird, ist verpflichtet, sich darüber schlüssig zu werden, ob das (zulässige!) Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90a Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Gerichtsbescheid

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90a Abs. 1 FGO kann das Gericht in geeigneten Fällen durch Gerichtsbescheid (früher: Vorbescheid) entscheiden. Die Entscheidung, an der die ehrenamtlichen Richter gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht mitwirken, ergeht ohne mündliche Verhandlung. § 90a FGO stellt daher eine Ausnahme vom Grundsatz der mündlichen Verhandlung dar (s. § 90...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 72 Zurücknahme der Klage

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72 FGO regelt die Klagerücknahme, die sich als Ausdruck der Dispositionsmaxime darstellt (s. Vor FGO Rz. 50). Ihrer Rechtsnatur nach ist sie eine prozessuale Willenserklärung, also eine Prozesshandlung, die einen eindeutigen Inhalt haben muss und bedingun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52a Elektronische Dokumente

Schrifttum Schoenfeld, Klageeinreichung in elektronischer Form, DB 2002, 1629; Weigel, Bestimmende elektronische Schriftsätze und der neue § 77a FGO, DStR 2002, 1841; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren und im Steuerprozess, StuW 2003, 349; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommuni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 6 Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376; Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2009, 52. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 6 FGO soll dazu dienen, die Senate der FG von nicht so bedeutsamen Verfahren zu entlasten und letztendlich eine Verkürzung der Verfahrensdauer vor den FG bewirken. Sie birgt eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 11 Zuständigkeit des Großen Senats

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 11 Abs. 1 FGO bestimmt die Bildung eines Großen Senats beim BFH. Dem Großen Senat fällt die Aufgabe zu, die Einheitlichkeit der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung zu sichern. Darüber hinaus eröffnet § 11 Abs. 4 FGO die Möglichkeit der erkennenden Senate, den Großen Senat zur Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage anzurufe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 55 Belehrung über Frist

Schrifttum Böwing-Schmalenbrock, Steuerbescheide wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung erst nach einem Jahr bestandskräftig?, DStR 2012, 444; Ruff, Zur Angabe des Behörden- oder Gerichtssitzes in der Rechtsbehelfsbelehrung, KStZ 2012, 112. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 FGO stellt den Zusammenhang zwischen der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung und der Kla...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 67 Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 67 FGO geregelte Klageänderung betrifft die Änderung der Klageart, der Beteiligten, des Anfechtungsgegenstands sowie des Streitgegenstands während der Rechtshängigkeit (s. § 65 FGO Rz. 4; s. § 66 FGO Rz. 1 ff.). § 67 FGO betrifft nur die gewillkürte, d. h. von einem Beteiligten beantragte Klageänderung, während die Klageänderung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 95 Versicherung an Eides statt

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt die Gründe, die die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigen können, dar. Außerdem enthält sie bis ins Einzelne gehende Regelungen des Verfahrens und der zu beachtenden rechtsstaatlichen Absicherungen. Die Vorschrift ergänzt § 93 AO. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sachentscheidungsvoraussetzung für ein Einspruchsverfahren ist die Einspruchsfähigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Verwaltungsakte der Finanzbehörden in den in § 347 Abs. 1 AO aufgezählten Angelegenheiten sind grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar, sofern der Einspruch nicht durch Gesetz ausgeschlo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 324 Dinglicher Arrest

Schrifttum Weinreuter, Der Steuerarrest (§§ 324 bis 326 AO), DStZ 2000, 162; Bruschke, Dinglicher Arrest im Steuerrecht, DStR 2003, 54; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009, 184; Bruschke, Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrestes nach der AO, AO-StB 2017, 179. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im V...mehr