Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren des AG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hatte das FamG rechtskräftig mit Beschl. v. 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte unter demselben Aktenzeichen angelegt und ei...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / I. Das Problem

Umgangsverfahren, die "wegen des außerordentlich angespannten Verhältnisses der Eltern von einer gewissen Komplexität" sind,[1] stellen die familiengerichtliche Praxis vor besondere Herausforderungen.[2] Der Umgang des Kindes mit einem nicht betreuenden Elternteil kann aus mancherlei Gründen abbrechen: Tiefgehende Verletzungen, unaufklärbare Vorwürfe, Machtspiele, psychische...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / IV. Schlussbemerkung

Zur Lösung schwerwiegender Umgangskonflikte nach Trennung der Eltern gibt es kein "Patentrezept".[61] Wenn im Einzelfall das staatliche Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) an seine Grenzen stößt, weil jeder Eingriff des Jugendamts oder Familiengerichts[62] mehr Schaden als Nutzen für das Kind erwarten lässt, muss die vom Obhutsinhaber dem Kind zugefügte Interessenbeeinträchti...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren vor dem FamG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hat das FamG rechtskräftig mit Beschluss vom 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte angelegt und ein Verfahren zur Überpr...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / a) Abweichen vom Gutachtenauftrag

(1) Die eigenmächtige Ausweitung des Gutachtenauftrags kann die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen.[55] In Verfahren, welche die Person des Kindes betreffen, begründet der Umstand, dass der Sachverständige, ohne hierzu durch das Gericht gemäß § 163 Abs. 2 FamFG (Herstellung des Einvernehmens) beauftragt worden zu sein, die Begutachtung auf der Grundlage eines lösun...mehr

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FF 5/2016, Münchener AnwaltsHandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)4. Auflage 2014, 1833 Seiten, 159 EUR, C.H.Beck Verlag Bereits nach 4 Jahren seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Handbuches legt Schnitzler die 4. aktualisierte und ergänzte Auflage seines Werks vor. Die Neuauflage wurde erforderlich, weil gemäß dem Vorwort des Herausgebers umfangreiche Gesetzesänderungen sowohl im Verfahrensrecht als auch im materie...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 2. Die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII

Nach § 42a Abs. 1 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Diese vorläufige Inobhutnahme ist der eigentlichen endgültigen Inobhutnahme vorgeschaltet.[15] In der Phase der vorläufigen Inobhutnahme sol...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 2. Ermittlung eines mitwirkungsbereiten Dritten

Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die Bestimmung des mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB. Das Familiengericht muss in seiner Entscheidung von Amts wegen einen mitwirkungsbereiten Dritten bestimmen und sich auch davon überzeugen, dass dieser zur Verfügung steht.[74] Dieser Punkt darf vom Familiengericht nicht offen gelassen werden, da sonst eine v...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 1. Feststellung der Minderjährigkeit

Diese zuvor genannte Personengruppe muss aber noch minderjährig sein, damit eine Umverteilung auf alle Bundesländer, für die ein zweistufiges[5] Verfahren der Inobhutnahme eingeführt wird,[6] in Betracht kommt. Die Frage, wann eine Person als minderjährig gilt, beurteilt sich nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht des Betroffenen. Das Alter des Flüchtlings kann zu...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines 2003 geborenen Sohnes und einer 2008 geborenen Tochter. Die Beschwerdeführerin und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit den Kindern in einem gemeinsamen H...mehr

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FF 4/2016 / Amtsvormundschaft

Ist das Jugendamt als Amtsvormund der Auffassung, ihm fehle für die Vertretung eines unbegleiteten Jugendlichen in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten die juristische Sachkunde, rechtfertigt dies nicht die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund oder als Ergänzungspfleger (OLG Nürnberg, Beschl. v. 7.12.2015 – 9 UF 1276/15, MDR 2106, 215).mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / I. Die vorläufige Inobhutnahme von minderjährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

Nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind und einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Für die Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen ist d...mehr

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FF 4/2016 / Verfahrenskostenhilfe

Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 – XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290) (Beschl. v. 27.1.2016 – XII ZB 639/14). Es ist nicht grunds...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 2. Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Hierbei handelt es sich um Verfahren, welche die Beteiligten vor große Herausforderungen stellen. Dies ergibt sich aus der Schwere des Vorwurfs und der Schwierigkeit seiner Aufklärung.[52] Bewahrheitet sich der Vorwurf, besteht eine schwere Kindeswohlgefährdung; andererseits eignet sich dieser Vorwurf aufgrund seiner Schwere und seiner schwierigen Aufklärbarkeit für eine bös...mehr

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FF 4/2016, Der Familienanwalt und seine Berufsrisiken

Dr. Undine Krebs Familienanwalt ist ein anstrengender Beruf und man sollte sich über die berufstypischen Risiken nicht hinwegtäuschen. Gerade im Familienrecht stellt man immer wieder fest, dass der Anwalt viele Mandanten hat, der Mandant aber nur einen Anwalt und deswegen meldet er sich so oft bei uns. Ein in diesem Fachbereich tätiger Anwalt muss in der Lage sein, die Frustr...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 5. Beteiligungsrechte des Minderjährigen und Rechtsschutzmöglichkeiten

Das minderjährige Kind und der Jugendliche stehen im Mittelpunkt des Verfahrens sowohl der vorläufigen als auch der endgültigen Inobhutnahme. Demzufolge müssen sie an allen Verfahrensabschnitten beteiligt werden.[32] Deshalb sieht das Gesetz eine Beteiligung des Minderjährigen vor am Alterseinschätzungsverfahren (§§ 42f Abs. 1 S. 2, 8 Abs. 1 SGB VIII) und an allen Rechtshand...mehr

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FF 4/2016, Die familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung mit Freiheitsentziehung bei Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB

Harald Vogel2014, 300 Seiten, 74 EUR, Gieseking Verlag Harald Vogel hat in seiner langjährigen richterlichen Tätigkeit zahlreiche Veröffentlichungen hervorgebracht und wichtige Denkanstöße zu familienrechtlichen Fragen gegeben. In seiner nun vorgelegten – rund 300 Seiten umfassenden – Dissertation, die im Gieseking Verlag erschienen ist, widmet er sich einem sehr speziellen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.6 Gespräch mit der Mutter

Rz. 9 Das Jugendamt soll ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll. Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umstand Rechnung getragen werden, dass d...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit für die Erteilung/Aufhebung der Pflegeerlaubnis (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 87a Abs. 1 ist sowohl für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis i. S. d. §§ 43 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 1 als auch für die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis der örtliche Jugendhilfeträger zuständig, in dessen Bereich die (Tages-)Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" vgl. Ausführungen bei § 86 Rz. 11 bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.5 Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden (Abs. 3)

Rz. 9 Ist die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (§§ 50 bis 52) nicht feststellbar oder wird der für die Erfüllung der Aufgabe an sich örtlich zuständige Träger (das Jugendamt) – aus welchen Gründen auch immer – nicht tätig, so ist nach dem Vorbild des § 86d auf den tatsächlichen Aufenthalt des jungen Menschen vor Beginn de...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.3 Nachträgliche Hilfe bei Scheinvaterschaft

Rz. 11 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat das Gericht dem Jugendamt Mitteilung zu machen, wenn ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), oder der die Vaterschaft anerkannt hatte (§ 1592 Nr. 2 BGB), die Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat. Gemäß § 1600 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB ist der Mann, dessen Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.4 Mitteilungspflicht

Rz. 12 Ab 1.1.2009 statuiert Abs. 4 eine generelle Mitteilungspflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt, wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Damit soll das Jugendamt in den Stand gesetzt werden, die Angebote nach Abs. 1 bis 3 zu erbringen.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.3 Mitwirkung an der örtlichen Prüfung einer Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 8 § 46 Abs. 1 Satz 2 sieht die Mitwirkung des örtlichen Jugendamts bei der örtlichen Überprüfung der in seinem Bereich gelegenen Einrichtungen vor. Auch hier kommt es nur auf den Standort der Einrichtung an, nicht auf den Sitz des Trägers. § 87a sieht weder in Abs. 1 noch in Abs. 3 eine örtliche Zuständigkeitsregelung für die Prüfung der Pflegeperson durch das Jugendamt e...mehr

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Jung, SGB VIII § 87e Örtlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Jeder vom Jugendamt im Hinblick auf § 59 Abs. 3 ermächtigte Beamte oder Angestellte ist für jede Beurkundung der in § 59 Abs. 1 aufgeführten Art örtlich zuständig. Eine Zuständigkeitsanbindung, sei es an den gewöhnlichen bzw. tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person oder an bestimmte Aufgaben, existiert nicht. Dies hat zur Folge, dass Beurkundungen und Beglaubigungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 87e Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 87e gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) und zuvor seit dem 1.4.1993 i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239). Die Bestimmung schließt sich – mit redaktionellen Änderungen versehen – im Wesentlichen den bisherigen Regelungsinhalten der § 49 Abs. 3 JWG sowie § 86 Abs. 2 SGB VIII a. F. an. § 87e modifizier...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 87b Abs. 1 Satz 1 bestimmt als sog. "Grundnorm" die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten sowie in Verfahren nach dem JGG i. S. d. §§ 50 bis 52. Die Vorschrift weist dabei keinen eigenständigen – die örtliche Zuständigkeit betreffenden – Regelungsgehalt auf, sondern verweist auf die entsprechende An...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.2 Beratung und Unterstützung vor der Geburt

Rz. 10 Das Jugendamt kann gemäß Abs. 2 der werdenden Mutter bereits die in Abs. 1 umschriebenen Hilfen anbieten, wenn der Beratungsanlass besteht, d. h. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt voraussichtlich nicht miteinander verheiratet sein werden. Den Kontakt zu vermitteln, dürfte Aufgabe der Schwangerschaftsberatung sein.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das Amtsgericht, der Standesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die bisher in Abs. 1 Sa...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 2.1 Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Träger des vorangegangenen gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Soweit für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der g.A. der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen maßgebend ist und die in Frage kommende Person den g.A. im jeweiligen Einzelfall in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform begründet, so trifft die Pflicht zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfemaßnahme den örtlichen Träger, in dessen Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.9.2014, J 8.170/J 8.150/J 6.100 DE – Kinder- und Jugendhilferecht: Fragen der örtlichen Zuständigkeit bei Umzug eines Vaters und des bei ihm lebenden Kinds während eines Sorgerechtsverfahrens, JAmt 2014 S. 514; DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.9.2013, J 6.510 Lh – Vormundschaftsrecht: Abgrenzung der Aufgabe Mitwirkung im familiengerichtlichen Verf...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.3 Fortgesetzte Zuständigkeit bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 6 § 87b Abs. 2 Satz 1 lässt die einmal nach § 86 Abs. 1 bis 4 begründete örtliche Zuständigkeit des mitwirkenden Jugendamtes bis zum Abschluss der bei den Familiengerichten anhängigen Verfahren fortbestehen. Während des laufenden gerichtlichen Verfahrens ändert sich demnach die örtliche Zuständigkeit nicht, selbst dann nicht, wenn sich die bei Leistungsbeginn (durch Eins...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 13 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015 S. 230; Joos, Beratung und Unterstützung als eigenständiger Auftrag im Arbeitsgebiet – Beistandschaft/Amtsvormundschaft, JAmt 2004 S. 221; Meysen, Beistandschaft – mehr als eine umbenannte Amtspflegschaft, JAmt 2001 S. 261; Mix, Beistandschaft im Wandel, JAmt 2005 S. 279; Münder/Mutke/Seide...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

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Jung, SGB VIII § 88 Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 10 Eschelbach/Rölke, Vollzeitpflege im Ausland – Aufgaben der deutschen Jugendämter, JAmt 2014 S. 494.mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 87b Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes für die Mitwirkung in Verfahren vor den Familien- und Jugendgerichten nach §§ 50 bis 52, indem auf die entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 1 bis 4 sowie § 86a Abs. 1 und 3 verwiesen wird, je nachdem, ob es sich um Verfahren Minderjähriger oder ggf. junger Volljähriger handelt. Absatz 2 lässt die einmal na...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Verfahrenskostenhilfe

a) Es ist nicht grundsätzlich mutwillig i.S.d. §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss an OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1115; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712). b) Die Mutwilligkeit der Inanspruchnahme des Familiengerichts kann nur angenomme...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 3. Die Entbehrlichkeit der Einwilligung nach § 1747 Abs. 4 BGB

Für die Fälle der anonymen Samenspende wurde bisher auch die Anwendung des § 1747 Abs. 4 BGB für die Frage des Einwilligungserfordernisses des Samenspenders in Betracht gezogen. Nach § 1747 Abs. 4 BGB ist die Einwilligung eines Elternteils nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. Dieser Teil der No...mehr