Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Vermögensverschiebungen

Rz. 123 Abhängig vom mit der Gesellschaft verfolgten Ziel kann es für den Gesellschafter eine erhebliche Rolle spielen, in welchem Umfang Steuern dann anfallen, wenn er Vermögensgegenstände aus seinem sonstigen Vermögen auf die Gesellschaft und umgekehrt transferiert. Die Frage hat dabei sowohl eine ertrags- wie auch verkehrsteuerliche Dimension. Das Trennungsprinzip bei Kap...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht

Rz. 33 Darüber hinaus finden sich im Umwandlungsrecht verschiedene Haftungsregelungen, welche die Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht,[76] insb. die mit der Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung verbundenen Risiken berücksichtigen. So kann bei einer Neugründung einer GmbH im Rahmen einer Verschmelzung oder einer Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gestaltungsmodelle und Gestaltungsoptionen

Rz. 613 Grds. werden zwei Arten von Unternehmensstiftungen unterschieden: Rz. 614 Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsträgerstiftung hält dagegen Beteiligungen an Gesellschaften. Eine Stiftung kann sich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / I. Einleitung

Rz. 489 Vielfach sehen sich Unternehmer mit der Frage konfrontiert, wie der Einfluss der Familie in einem (Familien-)Unternehmen gewährleistet und wie ein geschlossenes Abstimmungsverhalten sichergestellt werden kann. Verschiedene Sichtweisen einzelner Familienmitglieder (oftmals im Hinblick auf die Unternehmensführung) prägen den Familienverbund nachhaltig (negativ) oder br...mehr

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 192 Anteile an Personengesellschaften sind unter Lebenden nicht frei übertragbar. Veränderungen der personellen Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bedürfen der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit allgemein oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in personalistisch strukturierten Gesellsc...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland

Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betätigungen fällt unabhängig von der Rechtsf...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Verschonungssystem bei Betriebsvermögen mit Nachversteuerungsregelung

Rz. 268 Für die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen wird auf die Darstellung in § 17 Rdn 23 ff. verwiesen. Das Gesetz nimmt auch in der aktuellen Fassung (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–Nr. 5 ErbStG) bestimmte Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen aus. Dies hat für Betriebsaufspaltungen Bedeutung:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Einkommensteuer

Rz. 55 Zur einkommensteuerlichen Behandlung von Umstrukturierungen (insb. zur Anwendung des UmwStG) wird auf die Erörterungen unter § 15, insb. § 15 Rdn 151 ff. verwiesen. Rz. 56 Nach § 54 EStDV muss jede Form der Umwandlung mit Beteiligung von Kapitalgesellschaften den Finanzämtern am Sitz der Geschäftsleitung (§ 20 AO) aller beteiligter Rechtsträger gemeldet werden. Durch d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 501 Ein Ansatz mit den bisherigen steuerlichen Buchwerten ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG unzulässig, wenn die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten übersteigen und ein negatives steuerliches Eigenkapital vorliegt. Das eingebrachte Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall mind. mit 0 EUR anzusetzen. Durch die partielle Aufdeckung der...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Rechtsgrundlagen

Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich auf mind. 1 % am Nenn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 98 Ein die Personengesellschaft prägendes Element ist die Selbstorganschaft, wonach die Geschäftsführung zwingend bei den Gesellschaftern selbst liegt (§ 715 Abs. 1 BGB n.F., § 116 HGB n.F.). Anders als bei den Kapitalgesellschaften sind somit gesellschaftsfremde Dritte nicht als Geschäftsführer einsetzbar. Dies hindert selbstverständlich nicht daran, solchen Dritten Vol...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Verlustabzug

Rz. 136 Nach § 8c KStG führt die Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum vollständigen Wegfall des Verlustvortrags, sofern nicht einer der in §§ 8c Abs. 1 Satz 4 ff., 8c Abs. 1a oder 8d KStG geregelten Ausnahmefälle vorliegt.[235] Nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[236] gilt dies jedoch nicht im Fall der Rechtsnachfolge von Todes ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 1719 Die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist in § 183 AktG geregelt.[4460] Die beabsichtigte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist bei der Einberufung der Hauptversammlung nach § 124 Abs. 1 AktG ausdrücklich bekannt zu machen. Gegenstand der Sacheinlage, die Person, die die Einlage erbringen soll, sowie der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der zu gewährenden ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Notarielle Beurkundung

Rz. 1254 Nach § 130 Abs. 1 AktG ist jeder Beschluss der Hauptversammlung einer AG durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.[3619] Beschluss ist jede Äußerung des durch Abstimmung ermittelten Willens der Hauptversammlung. Auch Wahlen sind Beschlüsse. Bei großen Hauptversammlungen kann die Beurkundung durch zwei Notare erfolgen.[3620] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Aktien und Einlagen

Rz. 2244 Für das in Aktien zerlegte Grundkapital gelten die §§ 6 ff. AktG. Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000,00 EUR. Es können alle Arten von Aktien ausgegeben werden. Wie im Aktienrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs der Namensaktie. Rz. 2245 Die persönlich haftenden Gesellschafter können sich auch mittels Vermögenseinlagen am Kapital der Gesellschaft beteiligen. D...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) Vergütung des Aufsichtsrates

Rz. 1005 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung qua Satzung oder durch Hauptversammlungsbeschluss gewährt werden. Im Zweifel gilt der Hauptversammlungsbeschluss so lange, so lange er nicht durch einen anderen Beschluss ersetzt wurde.[2984] Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Verschmelzungsbericht

Rz. 2075 Auch bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung besteht die Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsberichts.[5248] Dies ergibt sich aus der Verweisung des Art. 18 SE-VO in das nationale Recht. Der Verschmelzungsbericht dient dem Schutz der Anteilseigner durch Vorabinformation. Es bedurfte keiner besonderen Vorschriften in der SE-VO...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Kündigung

Rz. 494 Das GmbHG kennt keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung. Anerkannt ist aber, dass gleichwohl aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt es wesentlich darauf an, dass die Gesamtabwägung aller Umstände zu einem Unzumutbarkeitsurteil hinsichtlich der Fortsetzung der Gesellschafterstellung führt.[1661] Es muss sich um eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Aufsichtsorgan – "Aufsichtsrat"

Rz. 2188 Für die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsorgans gilt Art. 40 Abs. 3 SE-VO. In diesem Fall hat der deutsche Gesetzgeber mit § 17 Abs. 1 SEAG eine Regelung eingeführt, die den Wortlaut des § 95 AktG wiederholt. Das Aufsichtsorgan besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Ihre Zahl muss durch drei teilbar sein, wenn dies für die Beteiligung der Arbeitnehmer aufgrund d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Handelsregistereintragung und Prüfung der Werthaltigkeit/Differenzhaftung

Rz. 679 Das Verfahren der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht entspricht grds. dem der Bargründung. § 38 Abs. 2 Satz 2 AktG enthält eine Besonderheit: Danach kann das Gericht die Eintragung der Gesellschaft ablehnen, wenn die Gründungsprüfer erklären oder das Gericht der Auffassung ist, dass der Wert der Sacheinlagen oder Sachübernahmen nicht unwesentlich hinter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Entwicklung der Rechtsprechung des BGH

Rz. 336 Hinsichtlich der Missbrauchshaftung war das Konzernhaftungsrecht über Jahre hinaus ein Brennpunkt der Rechtsentwicklung des GmbH-Rechts. Sinn und Zweck der Missbrauchshaftung ist es, den Gläubigern der Gesellschaft einen Zugriff auf den Gesellschafter zu ermöglichen, der die Gesellschaft wirtschaftlich für eigene Belange ausnutzt und damit den Gesellschaftsgläubigern...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründerhaftung

Rz. 102 Zur Gründerhaftung hat der BGH mit seinem Urt. v. 7.7.2003[372] bestätigt, dass sowohl bei der Verwendung eines inhaltslosen Mantels wie auch bei der Verwendung einer Vorratsgesellschaft ("wirtschaftliche Neugründung") die Gründungsvorschriften und somit auch die Gründerhaftung erneut anzuwenden sind. Rz. 103 Offen war aber der Zeitpunkt, mit dem die Phase der wirtsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften

Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs. 3 Satz 2 AktG). Bei Verstößen gegen § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nach § 241 Nr. 1 AktG grds. nichtig. Kleinere Ungenauigkeiten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Teilnahmebedingungen

Rz. 1152 Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden (§ 123 Abs. 2 AktG). Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung aufgrund beso...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Auskunftserzwingungsverfahren

Rz. 1607 Nach § 131 AktG haben die Aktionäre bestimmte Auskunftsansprüche in der Hauptversammlung. Wurde ihr Informationsrecht verletzt, können sie deswegen entweder nach § 243 Abs. 4 AktG Anfechtungsklage erheben. Daneben oder alternativ können sie auch gem. § 132 AktG ein gerichtliches Auskunftserzwingungsverfahren anstrengen. Es handelt es sich dabei um ein Verfahren der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Anteilsveräußerung

Rz. 503 Die Geschäftsanteile an einer GmbH können nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußert werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist vom dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Gem. § 15 Abs. 5 GmbHG können im Gesellschaftsvertrag Beschränkungen der grds. freien Abtretung von Geschäftsanteilen festgelegt werden (sog. Vinkulierungsklauseln; dazu s. bereits o. Rdn 202 f...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vererblichkeit / Tod des Gesellschafters

Rz. 208 Der Geschäftsanteil einer GmbH fällt – anders als bei der Personengesellschaft – ohne weiteres in den Nachlass und kann so an gesellschaftsfremde Dritte fallen. Da dies häufig unerwünscht ist, empfiehlt es sich entspr. Regelungen in die Satzung der GmbH aufzunehmen.[594] In der Satzung können der oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters verpflichtet werden den ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Bildung des bVg

Rz. 2208 Das bVg wird nach den Vorschriften der §§ 5 bis 7 SEBG gebildet. Die zentrale Bestimmung zur Ermittlung der Größe des bVg ist § 5 SEBG. Ausgangsüberlegung dieser Bestimmung ist das Grundprinzip, dass jedes Land, in dem die beteiligten Gründungsgesellschaften ihren Sitz haben, durch mindestens einen Vertreter repräsentiert wird (vgl. § 5 Abs. 1 SEBG). Danach muss zunäc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anfechtbarkeit bei Kapitalerhöhungen, Spruchverfahren

Rz. 1538 Die §§ 255 ff. AktG enthalten Sondervorschriften für die Anfechtung von Kapitalerhöhungsbeschlüssen mit Einlagen und Bezugsrechtsausschluss für den Fall, dass die Höhe des Ausgabebetrages oder der Mindestbetrag, unter dem die neuen Aktien nicht ausgegeben werden sollen, als unangemessen niedrig gerügt wird (Bewertungsrüge).[4036] Soweit das Bezugsrecht nicht ausgesc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 450 Zweck einer ordentlichen Kapitalherabsetzung kann es sein, durch Aufhebung der Vermögensbindung frei werdendes Vermögen z.B. bar an die Gesellschafter auszuschütten, zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter zu verwenden oder den Betrag in eine Kapitalrücklage einzustellen, um z.B. Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können. Weiter kann die Kapitalherabsetzung bei noc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Vergütung

Rz. 766 Nach § 52 AktG muss die zu leistende Vergütung 10 % des Grundkapitals übersteigen. Hinsichtlich der 10 %-Grenze in § 52 Abs. 1 AktG wird auf den Betrag des satzungsmäßigen und im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgestellt.[2423] Grds. wird jeder einzelne Erwerbsvertrag für sich genommen.[2424] Maßgeblich kommt es darauf ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Inhalt und Umfang der Prüfungspflichten

Rz. 1342 Protokolliert ein Notar in einer beurkundungspflichtigen Hauptversammlung die vom Gesetz bestimmten Vorgänge, muss darauf hinzuwirken, dass die Versammlung ordnungsgemäß durchgeführt und über die mit der Tagesordnung angekündigten Anträge rechtswirksame Beschlüsse gefasst werden. Nur in diesem Umfang darf der Notar Einfluss auf den Verlauf der Hauptversammlung nehme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1860 Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich wie bei der Kapitalerhöhung um eine Satzungsänderung. Notwendig ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Kapitalmehrheit von mindestens ¾.[4686] Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 222 Abs. 1 AktG). Sowei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Zwingender Aufsichtsrat

Rz. 286 Im Gegensatz zu den Bestimmungen über die AG ist für die GmbH die Einrichtung eines Aufsichtsrates nur in wenigen Fällen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, der bei GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat fordert. Weiterhin verlangen § 18 Abs. 2 Satz 1 KAGB [948] sowie die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Beschlüsse

Rz. 1269 Nach § 130 Abs. 1 AktG ist jeder Beschluss zu protokollieren. Dies gilt sowohl für den Beschluss, durch den ein Antrag angenommen (positiver Beschluss), als auch für den Beschluss, durch den ein Antrag abgelehnt worden ist (negativer Beschluss).[3657] Zu beurkunden sind dabei Sachbeschlüsse sowie Verfahrensbeschlüsse oder sog. Geschäftsordnungsbeschlüsse.[3658] Auch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen

Rz. 241 Die Satzung kann auch rein schuldrechtliche Regelungen, wie Stimmbindungsverträge, die Bestellung eines Geschäftsführers[723] und Regelungen über die Anteilsabtretung, enthalten. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Parteiwillen. Rein schuldrechtliche Gegenstände, die allein das Innenverhältnis einzelner oder aller Gesellschafter betreffen, werden jedoch in der Praxi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rz. 2277 Die Hauptversammlung der KGaA ist nicht eine Versammlung aller Gesellschafter, sondern eine Versammlung der Kommanditaktionäre. Es gelten die Vorschriften über die Hauptversammlung der AG entsprechend. Einberufen wird die Hauptversammlung durch die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Komplementäre (§ 283 Nr. 6 AktG).[5640] Nicht geschäftsführungsbefugte Komple...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Sacheinlageverbot

Rz. 556 Eindeutig formuliert das Gesetz in § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG, dass Sacheinlagen ausgeschlossen sind. Auch hier ist der Zusammenhang mit § 5a Abs. 5 GmbHG zu beachten. Es handelt sich somit ebenfalls um eine der wenigen Ausnahmeregelungen zulasten der UG (haftungsbeschränkt), die ihr Gestaltungsvarianten, welche der GmbH offenstehen, nicht eröffnet. Die Einschränkung i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Existenzvernichtender Eingriff, qualifiziert faktischer Konzern, Unterkapitalisierung

Rz. 1017 Nach der bisherigen Rspr. und Lit. zum GmbH-Recht lag ein qualifiziert faktischer Konzern vor, wenn das herrschende Unternehmen seinen Einfluss auf die abhängige Gesellschaft derart ausübt, dass ein Einzelausgleich der schädigenden Maßnahmen nicht mehr möglich ist. Das herrschende Unternehmen haftete in diesen Fällen bisher "analog §§ 302, 303 AktG".[3007] Der BGH h...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bedingtes Kapital

Rz. 1960 Sollen Mitarbeiter und/oder Mitglieder der Organe einer AG an dieser beteiligt werden, bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten.[4954] Das dazu notwendige Kapital wird dabei ganz überwiegend mittels einer "bedingten Kapitalerhöhung" i.S.d. §§ 192 ff. AktG beschafft. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG gestattet ausdrücklich eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezug...mehr