Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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Rumänien / 2. Voraussetzungen

Rz. 142 Die Adoption unterliegt sechs Grundprinzipien, die im Gesetz im Einzelnen ausgeführt sind. Dies sind:mehr

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Slowenien / 2. Voraussetzungen

Rz. 103 Angenommen werden kann nur ein Kind, dessen Eltern einer Adoption zustimmen,[164] verstorben oder unbekannt sind oder deren Aufenthalt bereits ein Jahr unbekannt ist (Art. 218). Grundsätzlich ist eine Adoption sechs Monate nach der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 218 Abs. 1 und 2 möglich; Ausnahmen i.S.d. Kindeswohles sind zulässig (Art. 218 Abs. 3). Bestimmt...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Ungarn / 3. Gerichtliche Regelung des Sorgerechts

Rz. 169 In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern entscheidet das Gericht in einem Eheprozess (als Nebenfrage) oder in einem gesonderten Prozess zur Regelung der elterlichen Sorge durch ein Urteil. Über die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind oder nötigenfalls über die Unterbringung des Kindes bei einer Drittperson hat das Gericht im Scheidungsverfahren von Amts ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ehewohnung

Rz. 146 Die Nutzung der Ehewohnung ist in erster Linie der Einigung durch die Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, wird die Regelung innerhalb des Trennungsverfahrens getroffen. Für die Ehewohnung sieht Art. 337 sexies c.c. vor, dass die Zuweisung unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder und der Eigentumsverhältnisse erfolg...mehr

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§ 2 Deutsches International... / d) Rangverhältnis der Anknüpfungen

Rz. 399 Die einzelnen Verweisungen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB sind grundsätzlich gleichberechtigt. Ist nach einer der so bestimmten Rechtsordnungen die Vaterschaft festgestellt, so ist dies das verbindlich gewordene Abstammungsstatut (Prioritätsgrundsatz). Erst dann, wenn die nach diesem Recht begründete Abstammung durch Anfechtung oder auf andere Weise wieder beseitigt worden ...mehr

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Slowenien / 3. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 75 Im Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, das Wohl des Kindes und seine rechtlichen Interessen zu wahren (Art. 6 Abs. 2 AußStrVerfG). Dem Antrag auf einvernehmliche gerichtliche Scheidung haben die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art....mehr

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Österreich / 4. Rechtsstellung des Kindes

Rz. 193 Dem betroffenen Kind kommt beim Abschluss der Vereinbarung seiner Eltern kein Mitspracherecht und – da keine gerichtliche Genehmigung mehr erforderlich ist – auch kein Anhörungsrecht zu.[314] Mündige Minderjährige sind aber in Verfahren über Pflege und Erziehung und das Recht auf persönliche Kontakte nach § 104 AußStrG selbstständig verfahrensfähig und antragslegitim...mehr

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Kroatien / 3. Ehewohnung und Hausrat

Rz. 54 Auch bezüglich Hausrat und Ehewohnung gilt der gesetzliche Grundsatz des hälftigen Miteigentums beider Ehegatten. Mit Einführung des Instituts des Familienheims durch das neue FamG steht dieses nach einer Scheidung unter besonderem Schutz. Nach Art. 46 Abs. 1 FamG verbleibt der Hausrat, der die Kinder betrifft, dort, wo die Kinder leben. Nach Art. 46 Abs. 2 FamG kann ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 106 Das Ergebnis muss mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis nach deutschem Recht anders oder entgegengesetzt lauten würde (also z.B. die geschiedene Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch erhält oder die Volljährigenadoption ausgeschlossen ist). Das Ergebnis muss vielmehr "so anstößig sein un...mehr

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Bulgarien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 90 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge (Art. 125 Abs. 1 FamKodex), ferner die gesetzliche Vertretung des Kindes (Art. 129 Abs. 1 FamKodex). Sie steht den Eltern gemeinsam zu, kann aber von jedem Elternteil allein ausgeübt werden (Art. 123 Abs. 1 S. 1 FamKodex). Bei Meinungsverschiedenheiten über ihre Ausübung kann wahlweise ein Mediator eingesch...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr

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Kroatien / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 88 Im Rahmen des Sorgeplanes sollen die Eltern anlässlich der Trennung auch den Umgang regeln. Eine Umgangsregelung kann auch separat getroffen werden. Nach Art. 122 Abs. 2 FamG muss eine Umgangsregelung schriftlich abgefasst sein; sie muss den Umgang detailliert regeln (Ort, Zeit, Beteiligung Dritter, Kostentragung). Zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigu...mehr

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Dänemark / 3. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 187 Ist ein Kind, das adoptiert werden soll, 12 Jahre oder älter, "soll" nach § 6 des Adoptionsgesetzes die Bewilligung nur nach Einholung der Zustimmung des Kindes erteilt werden, es sei denn, es steht zu vermuten, dass dieser Vorgang dem Kind schaden würde. Vor der Zustimmung muss ein Gespräch über die Adoption und deren Bedeutung mit dem Kind geführt werden. Bei einem...mehr

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Kroatien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 62 Die elterliche Sorge wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt. Die elterliche Sorge wird charakterisiert durch die Verantwortung und die Verpflichtung und das Recht der Eltern zur Sorge mit dem Ziel des Schutzes des Kindeswohls. Das Familiengesetz verbietet die Entsagung bzw. Loslösung von der elterlichen Sorge (Art. 91 Abs. 2 FamG). Das Gesetz sieht in Art. 117 ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Internationale Zuständigkeit

Rz. 397 Die internationale Zuständigkeit ist in den Art. 5 bis 14 KSÜ geregelt. International zuständig sind nach der Grundregel des Art. 5 Abs. 1 KSÜ (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)[544] grundsätzlich und an erster Stelle die "Behörden" (Gerichte oder Verwaltungsbehörden) des Vertragsstaates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (oder in dem sich das ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 80 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht auch darüber, bei welchem Elternteil ein minderjähriges oder nach Volljährigkeit noch dem Sorgerecht unterliegendes Kind leben wird, sowie über das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil und über das Sorgerecht dieses anderen Elternteils (Art. 304). Das Sorgerecht wird von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, wahrgenommen...mehr

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Niederlande / 2. Vaterschaftsanfechtung

Rz. 157 Seit 1.4.1998 kann die Vaterschaft sowohl auf Antrag des Mannes, der Mutter, als auch des Kindes bestritten werden. Gemäß Art. 1:200 Abs. 1 BW kann die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Vaterschaft lediglich aus dem Grund bestritten werden, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Vater oder die Mutter können die in Art. 1...mehr

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Niederlande / 1. Adoptionsvoraussetzungen

Rz. 166 Die Adoptionsvoraussetzungen gelten sowohl für die Adoption von Kindern, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, als auch für Kinder, die aus anderen Ländern stammen:mehr

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Spanien / 2. Vermögensrechtliche Wirkungen – "Güterstand"

Rz. 110 In vermögensrechtlicher Hinsicht wird allgemein das Prinzip der Vertragsfreiheit anerkannt. Vereinbarungen können sowohl während des Bestehens als auch für den Fall der Auflösung der Lebenspartnerschaft getroffen werden, was durchweg ausdrücklichen Niederschlag in den Gesetzen gefunden hat. Die Formerfordernisse sind unterschiedlich: Nach den Gesetzen von Aragón, Val...mehr

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Niederlande / 1. Elterliches Sorgerecht

Rz. 118 Grundsätzlich steht jeder Minderjährige unter der Sorge eines Volljährigen. Diese Verantwortung ist entweder (gemeinsame) elterliche Sorge oder (gemeinsame) Vormundschaft (Art. 1:245 BW). Die elterliche Sorge wird durch beide Eltern des Minderjährigen gemeinsam oder durch einen Elternteil allein wahrgenommen.[139] Die Vormundschaft wird durch eine andere Person als e...mehr

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Spanien / III. Scheidung

Rz. 61 Die Scheidung (Divorcio) ist nach Art. 85 CC einer der Gründe, durch die die Ehe ohne Rücksicht auf die Form und den Zeitpunkt ihrer Eingehung aufgelöst wird – neben Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten. Wie das Recht der Separación wurde auch das der Divorcio durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 grundlegend geändert. Auf das Vorliegen besonderer Scheidungsgründe, wi...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Voraussetzungen einer internationalen Adoption

Rz. 488 Die Voraussetzungen einer internationalen Adoption sind im Zweiten Kapitel (Art. 4 und 5) HAdÜ geregelt. Eine internationale Adoption setzt nach Art. 4 HAdÜ folgende Mindestbedingungen voraus, die in der Person des Kindes bzw. des oder der Annehmenden erfüllt sein müssen: Die zuständigen Behörden des Heimatstaates habenmehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr

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Slowenien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 47 Für das gerichtliche Scheidungsverfahren sind die Art. 80 ff. AußerstreitverfahrensG (AußStrVerfG)[62] maßgebend. Sachlich zuständig ist das Kreisgericht (Art. 10 Abs. 2 AußStrVerfG), örtlich zuständig (vgl. Art. 11, Art. 14 Abs. 1 AußerStrVerfG) ist entweder das Gericht, in dessen Sprengel sich der letzte gemeinsame ordentliche Wohnsitz der Ehegatten befunden hat (ei...mehr

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Österreich / 4. Vereinbarungen über die Gestaltung der Ehe

Rz. 72 Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten (§ 91 Abs. 1 ABGB). Die genannten Bereiche stellen nur eine demonstrative Aufzäh...mehr

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Türkei / II. Adoption

Rz. 181 Haben die Parteien unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, müssen sie i.d.R. die Adoptionsvoraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllen. Es müssen also die Voraussetzungen beider Rechtssysteme erfüllt sein. Dies ist in Fällen von deutsch-türkischen Adoptionen relevant. Die Türkei hat bereits im Jahre 2004 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert....mehr

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Dänemark / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 98 Nach § 29 ÆL haben die Ehegatten im Falle des Einvernehmens gemeinsam und nach § 30 ÆL hat ein Ehegatte auch allein immer ein Recht auf Getrenntleben (separation), wodurch die meisten Rechtswirkungen der Ehe unterbrochen werden. Die Gütergemeinschaft, die eheliche Unterhaltspflicht sowie das Erbrecht entfallen.[60] Wünschen die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung, ...mehr

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Tschechische Republik / 2. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 115 Zur Adoption ist die Zustimmung des Elternteils des Kindes erforderlich (§ 805 BGB). Seine Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn er selbst noch minderjährig, aber älter als 16 Jahre ist (wenn einer der Eltern jünger als 16 Jahre ist, ist eine Adoption ausgeschlossen). Steht keinem der Elternteile aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die elterliche Sorge z...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Betreuung der Kinder

Rz. 147 Die elterliche Verantwortung, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 2012/2013 (Gesetz vom 10.12.2012, Nr. 219; D.Lgs. vom 28.12.2013, Nr. 154) teilweise novelliert wurde, steht unverändert beiden Ehegatten zu. Das Gericht hat zu entscheiden, wem die Kinder zur Betreuung zugewiesen werden. Vorrangig ist nach dem am 24.1.2006 verabschiedeten Gesetz die gemeinsame Bet...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / g) Auseinandersetzung

Rz. 72 Die Aufhebungsgründe des gesetzlichen Güterstandes sind abschließend in Art. 191 c.c. genannt und wirken ipso iure:mehr

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Kroatien / III. Fälle mit Kroatienbezug vor deutschen Gerichten

Rz. 43 In diesem Zusammenhang[44] ist darauf hinzuweisen, dass sich in Deutschland bei Ehen zwischen Ausländern die materiellen Scheidungsvoraussetzungen ausnahmsweise nach der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Eheleute bestimmen können (z.B. im Falle einer Rechtswahl nach Art. 5 EuScheidungsVO oder falls nach Art. 8c EuScheidungsVO das Recht des Heimatstaates zur Anwendun...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Staatliche Entscheidungszuständigkeit

Rz. 181 Ein Antrag auf Güterteilung zwischen Ehegatten, die von Art. 4 erfasst werden, ist gem. Art. 5 in dem Staat zu entscheiden, in dem beide Ehegatten wohnhaft sind; im Falle unterschiedlicher Wohnsitze ist in dem Staat zu befinden, in dem der Ehegatte, gegen den der Antrag auf Güterteilung gerichtet ist, wohnhaft ist. Ist dieser Ehegatte in Finnland wohnhaft, ist über d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsziel und Inkrafttreten

Rz. 391 Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen – fortan: KSÜ) vom 19.10.1996 zielt gemäß seinem Art. 1 darauf ab,mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Volladoption

Rz. 300 Eine Volladoption setzt auf Seiten des Anzunehmenden voraus, dass er minderjährig ist, er sich im Zustand der Verlassenschaft befindet, also ohne moralischen und finanziellen Beistand der Eltern oder unterhaltspflichtiger Verwandten (Art. 8 Abs. 1 l. adoz.) ist, und ein Zeugnis über seine Adoptionsfähigkeit vorliegt. Der Minderjährige ist anzuhören; ist er älter als ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / II. Adoption

Rz. 174 Die gesetzlichen Regelungen zur Adoption befinden sich im 4. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrabalk; FB) sowie ergänzend in der Verordnung (1931:429) über gewisse Rechtsverhältnisse betreffend Ehe, Adoption und Vormundschaft (Förordning (1931:429) om vissa internationella rättsförhållanden rörande äktenskap, adoption och förmynderskap) im Gesetz (2018:1289) übe...mehr

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Schweiz / VII. Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 50 Um die eheliche Gemeinschaft, die Persönlichkeit des einzelnen Ehegatten und das Kindswohl beim Auftreten von Paar- und Familienkonflikten zu schützen, gewährleistet das ZGB in Art. 171 ff. den Zugang zu Beratungsstellen und die Anrufung des Gerichts. Diese sog. Eheschutzmaßnahmen zielen nach der Intention des Gesetzgebers auf Aussöhnung und wollen bestehende Schwieri...mehr

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Österreich / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 233 Im Verfahren über die Obsorge herrscht relativer Anwaltszwang; angefochtene Beschlüsse können auch zu Ungunsten der anfechtenden Partei abgeändert werden, wenn dies das Wohl des betroffenen Minderjährigen erfordert (§ 107 Abs. 1 Z. 1 und 3 AußStrG). Das Gericht kann zur Sicherung des Kindswohls Maßnahmen anordnen, wie etwa einen verpflichtenden Besuch einer Eltern- o...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Ehewohnung und Hausrat

Rz. 239 Beides ist in erster Linie einer Einigung der Ehegatten vorbehalten. Eine Inhaltskontrolle über die Zuweisung der Ehewohnung findet aber auch bei einvernehmlicher Scheidung aufgrund des vorrangigen Kindeswohls statt (Art. 6 Abs. 6 l. div. i.V.m. Art. 155 quater c.c. n.F.).mehr

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Dänemark / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 142 Die gemeinsame Personensorge der Eltern (siehe Rdn 55) setzt sich nach einer Scheidung fort, es sei denn, sie haben vereinbart, dass einem von ihnen das alleinige Personensorgerecht zustehen soll (§ 8 i.V.m. § 10 FAL[101]). Rz. 143 Haben die Eltern ein alleiniges Personensorgerecht vereinbart, muss diese Vereinbarung, um Gültigkeit zu erlangen, der Agentur für Familie...mehr

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Griechenland / III. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 91 Die elterliche Sorge verheirateter Eltern ist gemeinsam auszuüben. Es handelt sich um Pflicht und Recht beider Eltern (Art. 1510 Abs. 1 ZGB). Das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind bleibt auch nach der Scheidung der Eltern unberührt. Allerdings wird die Ausübung der elterlichen Sorge vom Gericht geregelt (Art. 1513 Abs. 1 ZGB). Angesichts dieser Regelung...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Keine Härteklausel

Rz. 164 Rechtliche Hindernisse für eine Scheidung, d.h. ein ggf. zeitlich befristeter Ausschluss der Scheidung etwa bei Vorliegen besonderer Härtefälle oder bei Bestehen eines vorrangigen Kindeswohls, sieht das italienische Recht nicht vor. Die Scheidung der Ehe kann unabhängig von der Ehedauer ausgesprochen werden. Die Ehedauer spielt aber im Zusammenhang mit der Trennung a...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Anerkennungsfeststellung

Rz. 422 Die Anerkennung im Ausland vorgenommener Adoptionen wird mit Wirkung vom 1.6.2020 an neu geregelt. Gemäß § 2 Abs. 1 AdWirkG wird dabei wie folgt unterschieden:mehr

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Rumänien / 3. Wirkungen

Rz. 145 Die Adoption wird mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung wirksam. Durch die Adoption entsteht Verwandtschaft zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden sowie zwischen dem Adoptierten und den Verwandten des Adoptierenden. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Adoptierenden und einem adoptierten Kind entspricht dem zu einem natürlichen Kind. Die Verwandtsch...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Gesetzliche Ermessensfaktoren

Rz. 61 Gemäß s. 25 (1) MCA 1973 ist oberstes Gebot bei jeder Ermessensentscheidung, neben der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders auf das Wohlergehen minderjähriger Kinder der Familie zu achten. Daneben hat das Gericht gem. s. 25 (2) MCA 1973 bei jeder Scheidungsfolgenregelung folgende Umstände des Einzelfalls in seine Billigkeitserwägungen einzubeziehe...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ehewohnung und Hausrat

Rz. 205 Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats sind in erster Linie einer Einigung der Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, wird die Regelung innerhalb des Scheidungsverfahrens getroffen. Bezüglich der Ehewohnung sieht Art. 6 Abs. 6 l. div. vor, dass die Zuweisung unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder...mehr

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Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

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Spanien / 2. Nichteheliche Abstammung

Rz. 124 Die Feststellung der nichtehelichen Abstammung hinsichtlich der Mutter erfolgt durch fristgerechte Eintragung der mütterlichen Abstammung in das Personenstandsregister (Art. 120 Abs. 1 Nr. 5 CC), d.h. grundsätzlich innerhalb einer Woche nach der Geburt (Art. 42d Ley del Registro Civil – LRC).[186] Rz. 125 Die nichteheliche Abstammung väterlicherseits wird festgestellt...mehr