Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden Zuordnung der Bilanzpositionen zu den Teilbetrieben

Tz. 154 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 146) birgt das Umschwenken vom früheren nationalen zu dem heute maßgeblichen europäischen Teilbetriebsbegriff für die Unternehmen das Risiko der "richtigen" Zuordnung sämtlicher Bil-Positionen zu dem jeweiligen Teilbetrieb in sich. Der UmwSt-Erl 2011 äußert sich nicht zu den stlichen Folgen einer unzutr Zuordnung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als fiktiver Teilbetrieb iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt auch die Beteiligung an einer Kap-Ges, die deren gesamtes Nenn-Kap umfasst (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.05). Da § 15 Abs 1 S 3 UmwStG keine Einschränkung enthält, fallen uE neben Inl-Beteiligungen auch 100%ige Beteiligungen an ausl Kap-Ges darunter, die nach dem Typenvergleich (s § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt hat, mu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Erwerb oder Aufstockung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind

Tz. 187 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift unterscheidet zwischen Erwerb und Aufstockung eines fiktiven Teilbetriebs. Unter Erwerb eines fiktiven Teilbetriebs ist die erstmalige Anschaffung bzw Begr einer Beteiligung durch die Übertragung von Einzel-WG zu verstehen. Durch die Übertragung des Einzel-WG entsteht mithin das entsprechende Beteiligungsverhältnis, dh die Geg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Keine verdeckte Gewinnausschüttung beim Dauerverlustgeschäft einer Eigengesellschaft – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Reaktion auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961 und s Tz 11), nach der die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt, sah der Gesetzgeber sich aus den oa Gründen (s Tz 14ff) veranlasst, auch insoweit die frü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 383 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 1 UmwStG und § 4 Abs 1 UmwStG hat die Übernehmerin das durch Auf- oder Abspaltung auf sie übergehende BV mit den in der Schlussbil der Übertragerin enthaltenen Werten zu übernehmen, unabhängig davon, ob dort Bw, Zwischenwerte oder gW ausgewiesen sind. Die übernehmende Kö tritt als (partielle) Gesamtre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Arten der Spaltung

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Dritte Buch des UmwG (§§ 123–173 UmwG) regelt umfassend die zivilrechtliche Seite der Spaltung, und zwar als Sonderrechtsnachfolge (partielle Gesamtrechtsnachfolge, s Tz 1). Die Spaltung von Kap-Ges hat nichts mit der Betriebsaufspaltung gemein, dh mit der Aufspaltung in ein Betriebs- und ein Besitzunternehmen. Bei der Spaltung fehlt das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.1 Begriff des Regiebetriebs

Tz. 302 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ein Regiebetrieb ist eine rechtlich unselbständige Einheit der Träger-Kö, die finanzwirtsch nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellt. Er ist Teil des Haushalts der Gemeinde. Entsteht im Regiebetrieb ein Überschuss, geht dieser in den Abschluss des Gesamthaushalts ein und verbessert somit das Abschlussergebnis. Ergibt sich beim Regiebetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.9 Verschmelzung einer 100%igen Tochter-Personengesellschaft auf die Mutter-Personengesellschaft

Tz. 79 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Handels-Ges zu 100 % an einer GmbH & Co KG als Kdst beteiligt und hält sie zudem sämtliche Anteile an der (nicht am Vermögen beteiligten) Kpl-GmbH, stellt sich die Frage, wie die Verschmelzung der Tochter-Pers-Ges auf die MG (sog up-stream-merger) stlich zu beurteilen ist. Hr-lich ist die Verschmelzung im Fall der 100%igen Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.3.3 Ausnahme für Genossenschaften mit verschiedenen Geschäftssparten und verschiedenartigen Umsätzen

Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn in den vd Sparten verschiedenartige Umsätze zusammentreffen, mit der Folge, dass in den einzelnen Geschäftssparten sowohl das Verhältnis des in der Sparte erwirtschafteten Überschusses zu dem in der Sparte erzielten Umsatz als auch das Verhältnis des in der Sparte erzielten Mitgliederumsatzes zu dem in der Sparte erzielten Gesamtumsatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Zwischenwertansatz

Tz. 185 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ein sog Zwischenwertansatz liegt vor, wenn auf Antrag der Übernehmerin die stillen Reserven des eingebrachten BV nur tw realisiert und auf die einzelnen WG gleichmäßig verteilt werden (s Tz 115a-115c und s § 23 UmwStG Tz 82). Bei einem Zwischenwertansatz kommt es zu einer (modifizierten) stlichen Rechtsnachfolge durch die aufnehmende Pers-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Bedeutung

Tz. 158 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich die aufnehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Wertansatz durch Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 125 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Umsetzung des beantragten Bewertungsansatzes erfolgt in der Einbringungs- oder Eröffnungs-Bil der aufnehmenden Pers-Ges durch eine Aktivierung oder Passivierung der WG in der Gesamthands-Bil einschließlich der positiven wie auch negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter für die in das Gesellschaftsvermögen der Übernehmerin eingebrachte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG

Tz. 162 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrechtsnachfolge" erfolgt. Damit wird der stliche Tatbestand der Rückw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Beurteilung der Tätigkeit bei Einschaltung Dritter

Tz. 88 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Handelt es sich bei der Tätigkeit um eine solche, die den jur Pers d öff Rechts eigentümlich und vorbehalten ist, und bedient sich die jur Pers d öff Rechts zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter, uU auch Pers des Privatrechts, so ist danach zu unterscheiden, ob die Aufgaben mit pflichtbefreiender Wirkung übertragen werden oder der Dritte nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Gesetzesaufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 6 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 303) und das KStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 208) enthielten weitgehende St-Befreiungen für bestimmte Eink der Gen bzw bestimmte Arten von Gen. Eine umfassende St-Pflicht der Gen, vergleichbar derjenigen der Kap-Ges, war erstmals im KStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1031) geregelt. § 23 der Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verhältniswahrende und nicht verhältniswahrende Spaltung

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gem § 126 Abs 1 Nr 10 UmwG regelt der Spaltungsvertrag auch die Aufteilung der Anteile jedes beteiligten Rechtsträgers auf die AE des übertragenden Rechtsträgers. Im Grundfall, der verhältniswahrenden Spaltung, werden die AE der übertragenden Kö in dem gleichen Verhältnis an der übernehmenden Kö beteiligt, in dem sie an der übertragenden Kö b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Gesonderte Feststellung der Verluste je Sparte – § 8 Abs 9 S 8 KStG

Tz. 28c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 8 KStG idF des JStG 2010 ist der am Schluss eines VZ verbleibende negative GdE einer Sparte gesondert festzustellen; § 10d Abs 4 EStG gilt entspr. Diese gesonderte Feststellung soll Rechtssicherheit über die Höhe des jeweils maßgebenden Betrages schaffen (s BT-Drs 17/2249, 115). Gesondert festzustellen ist uE jedoch nicht d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Buchwertansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums (s Tz 46a) anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Grenzüberschreitende Spaltung

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die FRL, deren Regelungsinhalt die stliche Behandlung der dort genannten grenzüberschreitenden Unternehmensumstrukturierungen betrifft, enthält bereits Aussagen zur Auf- und Abspaltung (s Schindler, IStR 2005, 551, 553). Auch der Wortlaut des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwStG idF des SEStEG umfasst bereits grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge inne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Die Vorbereitungsphase

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt einer Spaltung ist bei der Spaltung zur Aufnahme der Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Kö und der bzw den übernehmenden Kö (s §§ 125, 126 UmwG) bzw bei einer Spaltung zur Neugründung der Spaltungsplan, dessen Wesen, Funktion und Inhalt dem Spaltungsvertrag entspr (s § 136 UmwG). Wegen des Mindestinhalts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die wirtsch Tätigkeit der jur Pers d öff Rechts muss von einigem Gewicht sein, um als BgA beurteilt zu werden. Schon der RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStBl 1929, 666) verlangt zur Annahme eines Betriebs einer KöR, dass die von diesem entfaltete Tätigkeit von einigem Gewicht ist, so etwa, dass auch eine einzelne Pers als Inhaber gedacht w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Die Abgrenzung zur Gewinnausschüttung

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Über die steuerliche Charakterisierung der Rückvergütungen in der Hinsicht, ob es sich hierbei um verteilte Gewinne oder um BA handelt, herrschte lange Streit (s Urt des BFH v 25.8.1953, BStBl III 1954, 36, mit umfangreichen Lit-Angaben). Zur Darstellung der Rechtsentwicklung s auch Urt des BFH v 26.06.1964 (BStBl III 1964, 614). Der BFH (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Nach § 22 KStG nicht abziehbare Rückvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 68 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gen Rückvergütungen, die die Voraussetzungen des § 22 KStG nicht erfüllen, sind Gewinnverwendungen iSd § 8 Abs 3 KStG, denen kein ordnungsgemäßer Gewinnverteilungsbeschl zugrunde liegt, also vGA (s R 22 Abs 13 KStR 2022). Das Nichterfüllen der Voraussetzungen des § 22 KStG kann auf vd Gründen beruhen: Die Rückvergütungen wurden unzulässigerwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Auswirkungen des Einbringungsstichtags bei Einzelübertragung

Tz. 165a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des Einbringungsstichtags (s Tz 159) gehen die WG des eingebrachten BV auf die Pers-Ges über (wie bei § 16 EStG). Es endet die stliche Zurechnung beim Einbringenden; gleichzeitig wird der (stliche) Erwerbszeitpunkt bei der Übernehmerin bestimmt. Nicht mit eingebrachte WG der Sachgesamtheit werden zum Einbringungsstichtag vom Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang

Tz. 172 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtragSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einlagen und Entnahmen, s Tz 171) werden in ihre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Einlagen bei einem Betrieb gewerblicher Art

Tz. 223 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zum Begriff der Einlagen bei Kö im Allgemeinen s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 1ff. Bei der Einlage von Gegenständen zur Ausstattung des BgA bestehen keine grundlegenden Abweichungen gegenüber anderen Stpfl. Hier gilt – wie bei natürlichen Pers auch – der Grundsatz, dass WG, die dem Betrieb dienen, als notwendiges BV behandelt, dh in den BgA eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Sinn und Zweck der Regelung

Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch die Neukonzeption der Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, obmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.2.2 Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft

Tz. 288 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 St-schädlich iSd § 15 Abs 2 S 4 UmwStG kann nur die Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Kö sein (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.27). § 15 Abs 2 S 4 UmwStG erfasst bei einer Abspaltung sowohl die Veräußerung der Anteile an der übertragenden als auch die an der übernehmenden Kö (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 391...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 129a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 24 Abs 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 11 und 12 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.10 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 332 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 VGA sind ein typischer Fall der Überführung von Gewinnen in den Bereich außerhalb des BgA (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 41) und führen daher zu kapstpfl Kap-Erträgen der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Zum Vorliegen von vGA bei BgA s Tz 235ff. Vermögensverlagerungen und ähnliche Vorgänge zwischen vd BgA der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34a Ab...mehr