Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Sacheinlagegegenstand mit Überhang der Passivposten über die Aktiva (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Min...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Abgrenzung in der Steuerbilanz

2.4.3.1 Allgemeines Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9 Gewerbesteuer

6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die einzelnen Steuersubjekte nach § 3 Abs 1 KStG

3.2.1 Personenvereinigungen Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Steuerfreie Mitgliederbeiträge

Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kommentierung zu § 8 Abs 5 KStG "Steuerfreie Mitgliederbeiträge".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Genussrechte bei grenzüberschreitenden Finanzierungen

2.9.1 Finanzierung ausländischer Körperschaften (Outbound-Fall) Tz. 182 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Vergütungen für Genussrechtskap, das einer ausl Kö überlassen wurde, können ebenfalls unter § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG fallen. Handelt es sich bei der Schuldnerin um eine ausl Tochter-Kap-Ges, können die Vergütungen bei einer inl Mutter-Kap-Ges nach § 8b Abs 1 KStG st-befreit se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8. Einlagekonto bei grenzüberschreitender Hereinverschmelzung (§ 29 Abs 6 KStG)

8.1 Allgemeines Tz. 58 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Obwohl im Wortlaut des § 29 Abs 6 KStG die Verschmelzung nicht erwähnt ist, ist die grenzüberschreitende Hereinverschmelzung einer ausl auf eine inl Kö ihr Hauptanwendungsfall. Sollte das UmwR eines der EU-/EWR-Staaten eine grenzüberschreitende Hinausspaltung auf eine dt Kö zulassen, wäre auch das ein Anwendungsfall des § 29 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital in der Handels- und Steuerbilanz

2.4.1 Bilanzierung in der Handelsbilanz Tz. 120 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich kann ein Genussrecht bei der emittierenden Gesellschaft sowohl als FK oder auch als EK auszuweisen sein. Das Interesse liegt aber zumeist in einem Ausweis als EK, weil damit die Finanzierungssituation der Gesellschaft insges verbessert wird ("Rating"). Dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4, Genus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesellschaftsrecht

6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Einzelfragen

1.4.1 Behandlung von Sachauskehrungen Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich ist es zulässig, oGA auch als Sachdividenden zu gestalten (s § 58 Abs 5 AktG; diese Regelung gilt auch für GmbH sinngem; s Orth, Wpg 2004, 777 und 841); dazu s auch Gosch (in KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 147). § 58 Abs 5 AktG macht Sachdividenden aber von einer entspr Bestimmung in der Satzung abhängig. I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sonderfall der Einbringung einer ausländischen Betriebsstätte (§ 20 Abs 7 UmwStG)

8.1 Übertragung einer ausländischen Anrechnungs-Betriebsstätte durch Kapitalgesellschaften Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelung des § 20 Abs 7 UmwStG ist die Umsetzung von Art 10 Abs 2 EG-FRL in nationales Recht. Hier wird ein Sonderfall der (Mit-)Einbringung einer EU-ausl Anrechnungs-BetrSt durch eine inl EU-Kap-Ges in eine nicht unbeschr kstpfl EU-Kap-Ges angespr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Wirtschaftliche Bedeutung

7.1 Anwendungsbereich 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt(§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensüberg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Fiktion der Herabsetzung des Nennkapitals in Umwandlungsfällen (§ 29 Abs 1 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gem § 29 Abs 1 KStG gilt in Umw-Fällen iSd § 1 UmwG das Nennkap der übertragenden Kap-Ges als in vollem Umfang herabgesetzt. Durch das EURLUmsG wurde § 29 Abs 1 KStG dahingehend ergänzt, dass bei der Abwärtsverschmelzung einer MG auf ihre TG auch das Nennkap der übernehmenden Kap-Ges als auf null herabgesetzt gilt (s Tz 11 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6 Gewährung neuer Anteile und zusätzlicher Leistungen und/oder Bildung einer Kapitalrücklage

2.6.6.1 Zulässigkeit sonstiger Gegenleistungen bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG Tz. 187 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition der Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordet als Gegenleistung für die Einbringung des BV nur die Ausgabe neuer Anteile an der Übernehmerin. Die Gewährung darüber hinausgehender Leistungen an den Einbringenden wird weder ausgenommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Exkurs: Einbringungsgeborene Anteile alten Rechts als Bestandteil der Sacheinlage

2.2.5.1 Im Sacheinlagegegenstand enthaltene einbringungsgeborene Anteile aus einer "Alteinbringung" Tz. 145 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören zum BV des nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils auch Anteile an Kap-Ges, rechnen diese Anteile grds als unselbständiger Bestandteil zum Sacheinlagegegenstand (s Tz 30ff). Dies gilt auch, wenn die Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Rechtsfolgen der Sacheinlage für den Einbringenden (§ 20 Abs 3–6 UmwStG)

6.1 Nachträgliche Auswirkung für den Einbringenden und das eingebrachte Betriebsvermögen 6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart Tz. 240 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis des § 3 KStG zu anderen Vorschriften

2.2.1 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die unbeschr kstpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen sind in § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG abschließend aufgezählt (dazu s § 1 KStG Tz 9 ff). Davon umfasst sind auf Grund der Einführung des "Optionsmodells" auch sog optierende Gesellschaften iSd § 1a KStG, für die ansonsten ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bewertung des eingebrachten Vermögens (§ 20 Abs 2 UmwStG)

4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Rechtsfolgen

2.6.1 Behandlung bei der verpflichteten Körperschaft 2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK no...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos beim Vermögensübergang durch Verschmelzung zwischen Körperschaften (§ 29 Abs 2 KStG)

4.1 Vorbemerkungen Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 2 S 1 KStG enthält für das stliche Einlagekonto eine Regelung, die in dem inzwischen weggefallenen § 40 Abs 1 KStG deckungsgleich für das KSt-Guthaben und für den Teilbetrag EK 02 enthalten war. Ebenfalls hierzu s Herkens (GmbH-StB 2018, 338, 339). Wegen der Systemumstellung auf eine ratierliche Auszahlung des KSt-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Befreiung gilt nur für Beiträge, die aufgr der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. 3.1 Begriff der Beiträge Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Beiträge können in Geld oder Sachleistungen bestehen, regelmäßig oder einmalig zu zahlen sein. Die Behandlung als Mitgliederbeiträge iSd § 8...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Einbringung zum gemeinen Wert

6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 277 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4 Verschleierte Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

2.6.4.1 Begriff und handelsrechtliche Beurteilung 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008 Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Die Voraussetzungen für die Fortführung des Buchwerts bzw der Anschaffungskosten

3.3.1 Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG auf AE-Ebene ist unabhängig davon, ob bei der übertragenden Kö gem § 11 Abs 2 UmwStG der Ansatz eines unter dem gW liegenden Übertragungswerts möglich ist. Weiter setzt eine Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG nicht voraus, dass auf die übertragende Kö § 11 UmwStG und auf die übernehmende Kö §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Korrekturen beim steuerlichen Einlagekonto in den Fällen einer Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung (§ 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 1 bzw Abs 3 S 1 KStG ist bei einem Vermögensübergang zwischen Kö durch Verschmelzung oder Spaltung das stliche Einlagekonto der beteiligten Kö auf der Stufe der Übernehmerin zusammenzufassen. Bei einer Abspaltung ist das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö nach dem Verhältnis des gW des übergehenden B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Zeitpunkt der Sacheinlage und Rückbeziehung (§ 20 Abs 5 und 6 UmwStG)

7.1 Steuerlicher Einbringungszeitpunkt 7.1.1 Grundsatz: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Sacheinlagegegenstand Tz. 301 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der stliche Übertragungsstichtag (in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG synonym als "Einbringungszeitpunkt" bezeichnet) hat entsch Bedeutung für die stliche Behandlung der Einbringung für alle beteiligten Stpfl. Mit Ablauf dieses Sticht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringungsgewinn

6.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 245 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Jede Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung des Sacheinlagegegenstands gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft und damit im Grunde ein Gewinnrealisierungsakt (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Je nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Einzelfälle

3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Betriebseinbringungen und beim Anteilstausch

8.2.1 Kein Sonderrecht nach UmwStG Tz. 49a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die ertragstlichen Sonderregelungen der §§ 20ff UmwStG (insbes die St-Neutralität des Vorgangs auf Antrag und die stliche Rückbeziehung) haben keine Relevanz für die ErbSt/SchenkSt; vielmehr kommt es alleine auf die Zivilrechtslage am erbstlichen/schenkstlichen Stichtag an (s Urt des BFH v 09.12.2009, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2 Einbringung mit "sonstigen Gegenleistungen" ab 01.01.2015 (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG)

4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015 Tz. 224 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 "Einbringen" des Sacheinlagegegenstands

2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auswirkung der Sacheinlage für die Übernehmerin

5.1 Grundsätze und Beispiele 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen Tz. 230 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Novellierung des UmwStG durch das SEStEG

2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Berechnung des Einbringungsgewinns

6.2.2.1 Ermittlungsschema Tz. 249 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhobene Beiträge

3.4.1 Echte Mitgliederbeiträge Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die sachliche St-Befreiung nach § 8 Abs 5 KStG wird nur gewährt für Beiträge, die von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (echte Mitgliederbeiträge). Die Beiträge dürfen der Kö oder Pers-Vereinigung nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§§ 20 iVm 1 Abs 4 UmwStG)

1.3.1 Allgemeines (Anwendungsvorschrift) Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die prinzipielle Anwendung des § 20 UmwStG idF ab SEStEG auf die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges/Gen wird erstmals von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" der Einbringungsvorschriften (s Vor §§ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Einkunftsart/Verfahren/Entstehungszeitpunkt

6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns Tz. 258 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5 Änderung des Wahlrechts

4.5.5.1 Bilanzänderung Tz. 213 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzieru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines (Sacheinlage als umwandlungssteuerrechtlicher Begriff) Tz. 16 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 20 Abs 1 UmwStG wird der Begriff "Sacheinlage" verwendet für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, oder eines MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen im Gegenzug für den Erhalt von neuen Anteilen an dieser Gesellschaft. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Ausnahmen von der Rückbeziehung

7.3.4.1 Einlagen Tz. 338 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umwandlung in das H-Reg/Gen-Reg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Grundkonzeption der Einbringungsvorschriften

5.1 Allgemeines (Zwecksetzung) Tz. 16 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges/Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Teilbetrieb

Ausgewählte Literaturhinweise: Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 100...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§§ 20 iVm 1 Abs 3 UmwStG)

1.2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbesondere wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gegenstand der Sacheinlage

2.2.1 Begünstigtes Vermögen Tz. 20 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Gegenstände der Einbringung in eine Kap-Ges/Gen sind in § 20 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb im Ganzen (s Tz 22ff), ein Teilbetrieb im Ganzen (s Tz 74ff), ein ganzer MU-Anteil (s Tz 116ff) oder der Bruchteil eines MU-Anteils (s Tz 142ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Betriebe mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung Tz. 30 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen ua Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Stpfl zu besteuern ist.Die für stliche Zwecke maßgebende Legaldefinition der "Pers-Vereinigungen" ergibt sich aus § 14a AO. Tz. 4 St...mehr