Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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AGS 09/2009, Eigenhändige U... / 2 Anmerkung

In den vergangenen Jahren thematisiert die Justiz mehr und mehr ihre wachsende Arbeitsbelastung, auch im Bereich der Beratungshilfe – und auch für Rechtsanwälte sind Beratungshilfemandate in aller Regel mit mehr Kosten als Ertrag verbunden. Viele Kollegen, wenn sie solche Mandate überhaupt annehmen, verspüren daher keine übergroße Neigung, auch noch die Antragsformalitäten a...mehr

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AGS 01/2011, Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR. Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen na...mehr

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AGS 05/2009, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

c) Für nicht gerechtfertigt hält der Senat – abweichend vom LG – den Abzug je einer Viertelstunde von den zuerkannten Positionen. Der Senat hält die Vereinbarung der Stundenabrechnung per angefangene Viertelstunde für wirksam. Er vermag der Auffassung des OLG Düsseldorf (AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129) nicht zu folgen. In dem dortigen Fall hatte ein Anwalt aufgrund einer H...mehr

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AGkompakt 04/2009, Kostener... / II. Unverschuldeter Wechsel

Einzelfälle für unverschuldeten Wechsel Ein unverschuldeter Wechsel, der eine Erstattung der Mehrkosten nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO begründet, wurde beispielsweise bejaht: bei Tod des Anwalts (OLG Frankfurt MDR 1980, 1026; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 1870), wenn nicht von vornherein eine Sozietät beauftragt war (OLG München AnwBl 1995, 109; OLG Frankfurt JurBüro 1990, 1180), bei...mehr

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AGS 01/2009, Erfolgshonorar

Erfolgshonorar. Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Klaus Winkler. Grundlagen, Erläuterungen, Muster. Nomos-Verlag Baden-Baden. 1. Aufl. 2008, 139 S. 32,00 EUR. Zum 1.7.2008 sind aufgrund der Entscheidung des BVerfG das bisherige strikte Verbot des Erfolgshonorars aufgehoben und in engen Grenzen erfolgsabhängige Vergütungen zugelassen worden. Gleichzeitig ist der frühere § 4 RVG du...mehr

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AGS 10/2009, Beiordnung nac... / 2 Aus den Gründen

Die Strafkammer hat zu Recht die Tätigkeit des nach § 408b StPO beigeordneten Verteidigers nicht als Einzeltätigkeit gewertet. 1. Allerdings ist hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Beiordnung nach § 408b StPO davon auszugehen, dass diese nicht mit der Einlegung des Einspruchs endet, sondern auch für das weitere Hauptverfahren gilt. Es werden insoweit verschiedene Ansicht...mehr

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AGS 06/2009, Verstoß gegen ... / Leitsatz

Weist ein Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Erteilung des Mandats entgegen § 49b Abs. 5 BRAO nicht darauf hin, dass sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, kommt wegen der Verletzung dieser vorvertraglichen Hinweispflicht ein Schadensersatzanspruch des Mandanten nach den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB in Betracht. Der Hinweis, dass eine Vergütung "nac...mehr

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AGkompakt 06/2011, Umfang v... / 2 II. Die Entscheidung

Keine Mandatierung bezüglich Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger zur Geltendmachung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nicht mandatiert war. Schon aus diesem Grund haben die dafür angesetzten Beträge bei der Bemessung des Gegenstandswertes außer Betracht zu bleiben. Vertragsinhalt richtet sich na...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / Einführung

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Anwalt die Interessen seines Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung wahrzunehmen, um Schädigungen zu vermeiden. Welche konkreten Pflichten aus dem erhaltenen Auftrag abzuleiten sind, richtet sich dabei nach dessen Umfang und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (BGH, NJW 93, 2045 ff.) Der Anwal...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / c) Rechtsanwaltszwang

Der Anwaltszwang besteht weiter.[56] Die ursprüngliche Mandatierung im Scheidungsverfahren gilt trotz der Verfahrenstrennung kraft Gesetzes fort. Dem bisherigen Rechtsanwalt werden deshalb die neuen Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt.[57] Er hat sich mit seinem Mandanten in Verbindung zu setzen. Das kann für den Rechtsanwalt durchaus einen großen Zeitaufwand bedeut...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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AGS 12/2010, AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen

AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen. Herausgegeben von Dr. Bernd Siebert und Dr. Tassilo Eichberger. 1. Aufl. 2010. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 756 S. 98,00 EUR Das Bau- und Architektenrecht hat sich mittlerweile zu einer Spezialmaterie entwickelt, in deren Bereich immer wieder neue Tendenzen und Entwicklungen auszumac...mehr

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FF 05/2008, Auftritt, Aufgabe und Anspruch – 10 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht sind ausgewiesene Experten ihres Fachs, sie beherrschen ihr Metier sicher und sind die richtige Wahl für den Mandanten. Fachanwälte haben einen festen Auftritt vor Gericht und überzeugen durch ihre Kompetenz. Sie werden allseits geachtet und sind die wahren Meister ihres Themengebiets. Fachanwälte schaffen eine eigene Kultur der Auseinandersetzu...mehr

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zfs 05/2008, Zulässigkeit d... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Das OLG hat sich mit der Problematik nur mit wenigen Worten befasst und offensichtlich die erheblichen praktischen Auswirkungen der Neufassung des § 49b Abs. 4 BRAO auf die gerichtliche Praxis unterschätzt. I. Voraussetzungen der Abtretung Nach der am 18.12.2007 durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.1...mehr

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zfs 12/2009, Himmelreich/Bücken/Krumm, Verkehrsunfallflucht

5. Aufl. 2009, 384 Seiten, 49 EUR, C.F. Müller Verlag Das in der Reihe Praxis der Strafverteidigung erschiene Werk von Himmelreich und Bücken "Verkehrsunfallflucht" ist nunmehr in der 5. Aufl. erschienen. Zum Autorenteam hinzugekommen ist RiAG Krumm. Somit hat nunmehr auch die Sichtweise eines Instanzrichters Einfluss in das Werk genommen. Darüber hinaus werden die Autoren, w...mehr

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zfs 04/2009, Keine Anrechnu... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren Nach der ständigen Rspr. des BGH, beginnend mit dem Beschluss des VIII. ZS v. 22.1.2008, zfs 2008, 288 m. Anm. Hansens = NJW 2008,1323 = RVGreport 2008,148 (Hansens) = AnwBl. 2008, 378 ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG angeordnete Anrechnung der Geschäftsgeb...mehr

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AGS 05/2011, Anwaltformulare Arbeitsrecht, 1. Aufl. 2011. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stefan Lunk, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. LIII. 1630 S. 129,00 EUR

Der Deutsche Anwaltverlag hat seine erfolgreiche Formularreihe um den Band Arbeitsrecht erweitert. Das umfangreiche Handbuch gliedert sich in die Teile Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Prozessrecht. Das Individualarbeitsrecht wird in chronologischer Reihenfolge dargestellt, beginnend mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Arbeitsvertrag, einzelne ...mehr

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AGS 01/2011, Höhe der angem... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Beklagten ist begründet (§ 170 Abs. 2 S. 1 SGG). Die Beklagte hat die dem Kläger zu erstattenden notwendigen Aufwendungen zutreffend festgesetzt, sodass auf die Revision das Urteil des LSG zu ändern und die Berufung des Klägers gegen das die Klage abweisende Urteil des SG insgesamt zurückzuweisen ist. 1. Von Amts wegen zu beachtende Verfahrensfehler stehen ei...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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zfs 09/2008, Obliegenheitsv... / 4 Beispiel 2

Prozessauftrag und Vergleich Beispiel 3: Prozessauftrag, Besprechung und Vergleichmehr

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AGS 10/2009, Arbeitsplatz ReFA: Familienrecht, Taktik - Arbeitshilfen – Organisation. Von Rechtsanwältin Ute Brensing und Rechtsanwältin Susanne Kollbach-Mathar. Reno-Verlag (LexisNexis), Münster. 1. Aufl. 2009. 220 S., broschiert. 34,00 EUR

Um wirtschaftlich arbeiten und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können, muss der Anwalt mehr denn je delegieren. Gerade in den Rechtsgebieten, die große praktische Bedeutung haben, lässt sich die Mandatsbearbeitung durch standardisierte Arbeitsläufe effektiv gestalten. Hierzu benötigt der Anwalt geschultes Personal. An diesem Punkt und bezogen auf das Familienrecht ...mehr

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AGS 03/2011, Zugewinn und V... / 2 Aus den Gründen

In Einklang mit der übereinstimmenden Sichtweise der Parteien hat das LG den Streitfall unter Anwendung der BRAGO entschieden, wogegen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern ist (§ 61 RVG). Die Entscheidung des LG, dass der Klägerin im Zusammenhang mit den Kostennoten v. 11.7. und v. 4.3.2005 aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB kein höherer Rückforderungsanspruch wegen überzahlt...mehr

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AGS 12/2009, Editorial

Der Streitwert - das unbekannte Wesen? 1. Streitwert als Streitfrage Den Streitwert als Begriff kennt wohl jede Juristin und jeder Jurist. Auch sein "Verwandter", der Gegenstandswert als Messlatte für die Bemessung einer Vielzahl von Anwaltsgebühren, ist als Berechnungsfaktor in den Kanzleien gut bekannt. Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr, die meisten prozessualen Ge...mehr

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AGS 01/2011, Unwirksamkeit ... / 3 Anmerkung

Sowas kommt von sowas! Nun liegt es also vor, das lang erwartete erste Urteil zur Wirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung! Der Bundeshauptstadt Berlin und deren Richtern ist es vergönnt, Justizgeschichte zu schreiben und wie in einem guten Lehrbuch der Anwaltschaft darzulegen, wie man es nicht machen sollte und wie man an einer Erfolgshonorarvereinbarung scheitern kann. Di...mehr

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AGS 12/2010, Erstattungsfäh... / Anmerkung

Der Entscheidung des AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg ist in mehreren Punkten zu widersprechen. Richtig ist lediglich, dass ein Hochschullehrer, der als Prozessbevollmächtigter auftritt, Anspruch auf eine Vergütung in Höhe der einem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren und Auslagen hat.[1] Nach den mitgeteilten Entscheidungsgründen war es aber wohl so, dass die beklagte Partei, die...mehr

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AGS 07/2009, Auslagen, Foto... / 1 Aus den Gründen

Der Antragstellerin – Erinnerungsführerin – steht ein Erstattungsanspruch für gefertigte Fotokopien zu, aber nicht in der durch Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten beantragten Höhe. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zwar stets erstattungsfähig. Dennoch gilt der Vorbehalt, dass sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder R...mehr

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AGS 03/2009, Keine Anrechnu... / 1 Aus den Gründen

Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel ist in der Sache ohne Erfolg. Der Rechtspfleger hat die von der Klägerin geltend gemachte Verfahrensgebühr von 1,3 (Nr. 3100 VV) zu Recht in vollem Umfang in die Kostenausgleichung einbezogen. Der Einwand der Beklagten, die Gebühr dürfe nur in Höhe von 0,65 berücksichtigt werden, weil für die vorprozessuale Interessenvertretung der Kläge...mehr

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AGS 03/2009, Editorial

Das Hohe Lied des freien Berufes Am 4.3.2009 feierte der Bundesverband der freien Berufe in Berlin sein 60-jähriges Bestehen. Alles, was Rang und Namen hatte, war erschienen. Die Präsidenten der verschiedenen Berufsverbände lobten die Kraft und die Gemeinnützigkeit der freien Berufe, Alfons Schuhbeck stellte – den Krisenzeiten entsprechend – das berühmte "nur ein Süppchen" zur...mehr

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zfs 06/2009, Darlegungslast... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung des berechneten Anwaltshonorars von 6.206 EUR verlangen, § 611 BGB i.V.m. der Vergütungsvereinbarung vom 27.10.2006. 1. Die Vergütungsvereinbarung ist wirksam. Die Schriftform des § 4 RVG ist beachtet. Andere Nichtigkeitsgründe sind nicht ersichtlich. … 4. Die Gebührenansprüche des Klägers sind in voller Höhe des Re...mehr

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AGS 07/2011, Keine Werterhö... / 1 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO). 1. Das Berufungsgericht hat den Beklagten verurteilt, an den Kläger restliches Anwaltshonorar i.H.v. 18.648,16 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Mit der beabsichtigten Revision will der Beklagte dreierlei ...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zu Unrecht einen in Form von Anwaltskosten entstandenen Schaden der Klägerin verneint. Bei jeder der vom OLG angenommenen Varianten wären der Klägerin Anwaltskosten entstanden. I. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Dem OLG ist zunächst insoweit zuzustimmen, dass der Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Mandanten bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratung...mehr

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AGS 06/2009, Verfassungswid... / II. Beschluss des BVerfG vom 23.8.2005–1 BvR 46/05

Erstmals hatte die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG in ihrem Beschl. v. 23.8.2005–1 BvR 46/05 [3] – zur Streitwertfestsetzung bei beidseits bewilligter Prozesskostenhilfe entschieden: "Es verstößt gegen die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte, den Streitwert für Scheidungen, bei denen beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, unabhängig von ihren Ei...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 2. Scheidung und Auswirkungen auf vorhandene Verfügungen von Todes wegen

Auch im Rahmen des familienrechtlichen Mandates sollte der Rechtsanwalt seinen Mandanten fragen, ob eine letztwillige Verfügung bereits errichtet worden ist. Einseitige letztwillige Verfügungen Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers geschieden wurde. ...mehr

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AGS 01/2009, Keine Bindung ... / Anmerkung I

Immer deutlicher ist die Tendenz erkennbar, die Vergütung des Anwalts zu verkürzen, wenn der Staat dafür aufzukommen hat. So verhält es sich in Angelegenheiten der Beratungshilfe[1] und vor allem, wenn es um die Vergütung in Prozesskostenhilfeverfahren geht. So hat das OLG Stuttgart[2] unlängst einem Anwalt in einem wettbewerblichen Rechtsstreit die Reisekosten sowie das Tag...mehr

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ZErb 03/2011, Praxiskommentar Erbrecht

Prof. Dr. Jürgen Damrau (Herausgeber) 2. Auflage 2011, 2.394 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, ca. 138,– EUR, gebunden ISBN: 978-3-935079-64-8 Endlich! Der bei Anwälten und Richtern gleichermaßen beliebte Kommentar erscheint nach 6 Jahren nun in der 2. Auflage. Einige Veränderungen gab es bei den 26 Kommentatoren, vornehmlich im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Die Konzeption des We...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 3 III. Der Praxistipp

Regelgebühr beträgt 1,3 Nach Anm. zu Nr. 2300 VV beträgt die sog. "Schwellengebühr" 1,3. Diese Gebühr soll in durchschnittlichen Fällen der Regelfall sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Einen solchen Regelfall, der lediglich die Schwellengebühr in Höhe von 1,3 nach Anm. zu Nr. 2300 VV rechtfertigt, nimmt die Rspr. z.B. bei ...mehr

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AGS 05/2009, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Nebengesetzen, Bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Dr. Jürgen Ellenberger, Prof. Dr. Helmut Heinrichs, Prof. Dr. Karsten Thorn, Prof. Dr. Gerd Brudermöller, Wolfgang Edenhofer, Dr. Christian Grüneberg, Hartwig Sprach und Walter Weidenkaff. 68. neu bearb. Aufl., Verlag C.H.Beck, München 2009.XXXIII, 2955 S. 100,00 EUR.

Zum Palandt muss man eigentlich nicht mehr viel sagen. Pünktlich wie immer ist die Neuauflage erschienen. Zu den wichtigsten Neuerungen, die eingearbeitet wurden, zählen die Neuanforderungen an die Rechtzeitigkeit von Geldzahlungen durch die Zahlungsverzugsrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH, das Risikobegrenzungsgesetz, das Forderungssicherungsgesetz und vor allem da...mehr

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FF 05/2008, Mit Augenmaß und Leidenschaft

Jochem Schausten In seinem berühmten Essay "Politik als Beruf" nannte Max Weber die Leidenschaft, das Augenmaß und das Verantwortungsgefühl als die wesentlichen Qualitäten für einen Politiker. Diese Qualitäten zeichnen nicht nur gute Politiker, sondern ebenso auch gute Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Leidenschaft im Sinne eines intensiven Interesses an der Lösung des ...mehr

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AGS 04/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Wie auch der Rechtspfleger nicht verkannt hat, ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten vorgerichtlich für diese nicht tätig geworden. Vorgerichtlich waren andere Bevollmächtigte beauftragt. Der Rechtspfleger hat auch noch gesehen, dass in diesem Falle die Anrechnungsvorschrift des RVG nicht greift. In Anwendung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hat er es jedoch als geboten erach...mehr

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zfs 09/2008, Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts

ZAP Arbeitsbuch + CD-Rom, 4. Aufl. 2008, ZAP-Verlag Münster, 128 EUR Ein Arbeitsbuch, das sich als Standardwerk des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts bereits einen festen Platz erobert hat, hat in seiner nunmehr 4. Aufl. nicht nur eine Erweiterung um rd. 600 Seiten, sondern darüber hinaus auch eine deutliche Aufwertung durch Aufnahme von zwei weiteren Herausgebern erfahr...mehr

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zfs 01/2008, Beweislast bei... / 3 Anmerkung

In seinem Urt. v. 24.5.2007 – zfs 2007, 465 mit Anm. Hansens = NJW 2007, 2332 hatte sich der BGH der Auffassung angeschlossen, die Verletzung der Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO könne auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Mandanten begründen. Zutreffend führt der BGH in seinem Urt. v. 11.10.2007 aus, dass die Darlegungs- und Beweislast für die negative Tatsach...mehr

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zfs 09/2008, Obliegenheitsv... / Aus den Gründen

“ … Die vorprozessual angefallenen Kosten waren nicht notwendig und haben zu einer unnötigen Kostensteigerung gem. § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB geführt. Diese unnötige Kostensteigerung stellt eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gegenüber der Beklagten als Versicherer dar, die zur Leistungsfreiheit gem. § 17 Abs. 6 ARB führt. Dem Versicherungs...mehr

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zfs 07/2011, Fromm: Verteidigung in Straßenverkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

de Gruyter 2011, ISBN: 978-3-11-024846-3, 69,95 EUR Die Verteidigung in Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beschäftigt nahezu jeden Anwalt in seiner täglichen Praxis. Ordnungswidrigkeiten stellen Massenphänomene dar, dies nicht zuletzt, weil der Großteil der Betroffenen über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, was ihn eher dazu veranlasst, anwaltlichen Rat einzuho...mehr

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AGS 09/2011, Keine analoge ... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten in Gestalt des Widerspruchsbescheides ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die Klägerin hat keinen höheren Erstattungsanspruch gem. § 63 Abs. 1 SGB X, da die Beklagte die Verfahrensgebühr zutreffend nach Nr. 2401 VV und nicht nach Nr. 2400 VV festgesetzt hat. 1. Die Bestimmung der Gebühr richtet sich nac...mehr

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zfs 04/2008, Wissentliche P... / Aus den Gründen

“ … 1. a) Die zur Leistungspflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kläger führende Verantwortlichkeit i.S.d. § 149 VVG ergibt sich daraus, dass Ersterer wegen eines bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen, einen Vermögensschaden verursachenden Pflichtverstoßes eine Leistung an den Kläger zu bewirken hat und wegen eines Teilbetrags von 24.821,06 EUR kein R...mehr

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zfs 03/2011, Samimi (Hrsg.), Verkehrsrecht auf einen Blick

Samimi (Hrsg.), Verkehrsrecht auf einen Blick, mit CD-Rom, Deutscher Anwaltverlag 2010, 154 Seiten, Spiralbindung, ISBN 978-3-8240-1114-8, 35 EUR Der Titel ist zu Recht vergeben: Die Formularsammlung eignet sich hervorragend zum Berufseinstieg und für Büromitarbeiter bei verkehrsrechtlichen Mandaten. Ein solches Werk hätte ich zu Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit benötigt – z...mehr

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AGS 01/2009, Kein Vergütung... / Aus den Gründen

Der Antrag der Klägerin, ihr für den zweiten Rechtszug Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zurückzuweisen. a) Das erstinstanzliche Urteil weist keine Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts auf. Zu Recht ist der erstinstanzliche Richter davon ausgegangen, dass der durch die Klägerin mit der Klage verfolgte Vergütungsansp...mehr