Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Verteilung des Insolvenzrisikos

Rz. 1152 Ist einer der Gesamtschuldner schon im Zeitpunkt der Entstehung des Schadensersatzanspruchs insolvent oder wird er es später, dann muss der Ausfall gemäß § 426 Abs. 1 S. 2 BGB von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern getragen werden. Falls der Geschädigte für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, liegt es nahe, ihn ebenso wie die mitverantw...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Auslegung

Rz. 210 Bei einem Unfallereignis, bei dem die Schadensentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen ist, ist hinsichtlich des Streitgegenstandes (siehe oben § 25 Rdn 133) – neben der Unterscheidung von materiellen und immateriellen Schäden – zwischen bereits eingetretenen und zukünftigen Unfallfolgen zu trennen. Es ergeben sich folglich vier (Teil-)Str...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Pferdehalter

Rz. 794 Haltern von Pferden obliegt (insbesondere im Straßenverkehr)mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Analoge Anwendung des § 829 BGB bei der Mitverursachung

Rz. 607 Hat ein nach §§ 827, 828 BGB nicht Verantwortlicher einen ihm entstandenen Schaden, für den ihm ein anderer haftet, selbst mitverursacht, so ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden.[1773] Jedoch ist bei dieser Anwendung des § 829 BGB zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen, von denen das Gesetz die unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift a...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / G. Von der Bindung nicht betroffene Tatumstände

Rz. 33 Eine Bindung besteht nicht, wenn es nach Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch den Sozialversicherungsträger nur noch um die Frage geht, ob der in Anspruch genommene Schädiger wegen des Vorliegens einer gemeinsamen Betriebsstätte haftungsprivilegiert ist, oder wenn das Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte zu verneinen ist.[33] Rz. 34 Die Bindung der Gerichte ers...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / C. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Rz. 15 Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland, wenn die Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden (vgl. im Einzelnen § 1 PflVG). Rz. 16 Versicherungsfrei sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Privatrechtliche Räum- und Streupflicht des Anliegers

Rz. 307 Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer "allgemeinen Glätte" oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Zulassungsberufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO)

Rz. 53 Keine Bedeutung kommt dem Wert des Beschwerdegegenstands – wohl aber der Beschwer (siehe oben Rdn 12 ff.) – zu, soweit ein Rechtsmittel vom Gericht der unteren Instanz zugelassen wurde. Sofern die Berufungssumme von 600,01 EUR (siehe oben Rdn 37 ff.) nicht erreicht wird (§ 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ZPO), muss das Gericht des ersten Rechtszugs über die Zulassung der Berufu...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / C. Zur Gesetzessystematik und zur gesetzeshistorischen Anknüpfung

Rz. 22 Der Haftungsausschluss der §§ 104, 105 SGB VII (§§ 636, 637 RVO a.F.) stellt eine Ausnahmeregelung zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftungslage dar. Daraus folgt, dass er im Zweifel eng auszulegen ist. Wegen dieses Ausnahmecharakters, aber auch deshalb, weil die Berufung auf den Ausschluss zu einem für den betroffenen Unternehmer bzw. Arbeitskollegen günstigen Ergebn...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Mitarbeit im Betrieb eines oder beider Ehegatten

Rz. 156 Die Ehegatten können zum gemeinsamen Familienunterhalt auch dadurch beitragen, dass sie ihre Arbeitskraft einem gemeinschaftlichen Erwerbsgeschäft widmen oder – ohne oder gegen eine der tatsächlichen Leistung nicht angemessene Bezahlung – in einem Unternehmen mitarbeiten, das nur einem von ihnen beiden rechtlich zugeordnet ist. Auch in diesen Fällen kann dann, wenn d...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 5. Forderungsübergang nach den §§ 116 ff. SGB X

Rz. 389 Der Sozialversicherungsträger muss aktivlegitimiert sein. Dies ist der Fall, soweit auf ihn Schadensersatzansprüche des Geschädigten nach § 116 SGB X übergegangen sind (Rdn 1 ff.). Im Streitfall hat der Sozialversicherungsträger seine Aktivlegitimation zu beweisen. Auch dürfen keine Gründe vorliegen, die den Rechtsübergang ausschließen. Zu denken ist hier an die eine...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Gerichtszweige

Rz. 14 Die staatlichen Gerichte sind fünf Gerichtszweigen zugewiesen (Art. 95 Abs. 1 GG). Jeder Gerichtszweig (Rechtsweg) ist aufgrund seiner Verfahrensordnung für bestimmte Rechtsgebiete zuständig. Rz. 15 Vor die ordentlichen Gerichte gehören – insbesondere – alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (und Strafsachen), für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbeh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Anwendungsbereich und Abgrenzung

Rz. 95 Die Haftung aus culpa in contrahendo entfällt, soweit abschließende gesetzliche Regelungen bestehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen Verschuldens bei Vertragsschluss der grundsätzliche Vorrang des in §§ 434 ff. BGB geregelten Sachmängelrechts entgegen.[252] Ein einem Käufer geg...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten ... / B. Gemeinsame gewerbliche Tätigkeit der Partner

Rz. 7 Die Haftungsverhältnisse der Ehegatten gegenüber Dritten, die im Rahmen gemeinsamer gewerblicher Tätigkeit der Eheleute geschädigt werden, richten sich danach, wie die rechtliche Zusammenarbeit im Einzelnen ausgestaltet ist: Rz. 8 Vereinbaren die Eheleute untereinander in wirksamer Weise ein Arbeitsverhältnis, so hat der das Rechtsgut eines Dritten schädigende "Arbeitne...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Befürchtete (Folge-)Schäden

Rz. 101 Geht es dagegen um den Ersatz objektiv noch nicht vorhersehbarer, sondern erst künftig befürchteter Schäden aufgrund einer nach Behauptung des Klägers bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter zumindest die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus, mögen Eintritt, Art und Umfang der künftigen Schadensfolgen auch noch ni...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Allgemeines

Rz. 124 Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Leistungsklage erreichen könnte.[344] Dieser Vorrang der Leistungsklage gegenüber der positiven Feststellungsklage wird damit begründet, dass für die Fälle, in denen der umstrittene Anspruch besteht, das Rechtsschutzziel der Leistungsklage – Erlangung eines vollstreckungsfähigen T...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Ill. Kausalität

Rz. 12 Im Haftungsrecht wird zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender (schadensbegründender) Kausalität differenziert. Beide Kausalbeziehungen unterscheiden sich dadurch, dass die haftungsbegründende Kausalität Tatbestandsmerkmal ist, während die haftungsausfüllende Kausalität dem Schaden zugeordnet wird (vgl. § 2 Rdn 154 f.). Rz. 13 Die Umwelthaftung setzt als ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Das Fahrerprivileg

Rz. 82 In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die in A. I.2. AKB 2015 genannten Personen – namentlich der Fahrer – mitversichert; diese können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen (A. I.2. AKB 2015). Daher liegt versicherungsrechtlich eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43 ff. VVG vor (Fremdversicherung). Das Verhalten des Versicherungsnehmers ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Putativnotwehr

Rz. 114 Wenn ein schädigendes Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob Putativnotwehr vorlag, der Handelnde also irrig von den tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrsituation ausgegangen ist (§ 16 StGB), ob ein Verbotsirrtum vorlag (§ 17 StGB) oder ob ein Verschulden wegen eines Notwehrexzesses (§ 33 StGB) ausgeschlossen ist. Rz. 115 Der Irrtum...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wesentlichkeit (der Veränderung)

Rz. 254 Wesentlich ist eine Änderung der Verhältnisse dann, wenn sie nach Maßgabe des materiellen Rechts zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der Höhe oder der Dauer des Anspruchs führt, und zwar in einer nicht unerheblichen Weise.[654] Die Beurteilung, ob eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse "wesentlich" ist, darf nicht schematisch, sondern muss unter Berücks...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Einleitung

Rz. 2 Das Reichshaftpflichtgesetz (RHG) vom 7.6.1871 (RGBl S. 207), das erstmals eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung begründete, wurde zunächst inhaltlich geändert (Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften v. 16.8.1977 – BGBl I, S. 1577) und schließlich unter der Bezeichnung "Haftpflichtgesetz" (HaftpflG) neu gefasst und bekannt gemacht (BGBl 19...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Grundsätze

Rz. 970 Anknüpfungspunkt für die öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung der zuständigen Hoheitsträger ist die Straßenbaulast (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 StrWG NRW). Sie umfasst die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten und damit dem allgemeinen Bedürfnis nach Verkehrswegen zu genügen. Sie ist Ausfluss der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und schlicht hoheitli...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 88 Weitere besondere Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer – selbstständigen (siehe oben Rdn 71) – Feststellungsklage ist, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses (sieh oben Rdn 73 ff.) hat (§ 256 Abs. 1 ZPO).[237] Durch das Erfordernis eines Feststellungsinteresses sollen sowohl die Gerichte wie auch de...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VII. Verdienstausfall von Handelsgesellschaftern

Rz. 167 Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft können in Schadensfällen einen Erwerbsausfall regelmäßig nur durch Vorlage der Bücher der Offenen Handelsgesellschaft nachweisen, um darzutun, dass infolge des Ausfalles ihrer Arbeitskraft die Einnahmen der Gesellschaft zurückgegangen sind. Es wird sich aber keineswegs immer ohne weiteres sagen lassen, dass ein solcher...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Schadensfreiheitsrabatt, Kasko-Rückstufung

Rz. 181 Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, also die Belastung mit einer höheren Versicherungsprämie in der Haftpflichtversicherung stellt keine vom Unfallgegner zu ersetzende Schadensfolge dar. Es handelt sich um einen allgemeinen Vermögensnachteil, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Geschädigten hat, sondern darin, dass der Geschädigte se...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / IV. Sonstiges

Rz. 13 Bereits nach früherer Auslegung des § 270 BGB war die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld zu verstehen. Daran ist auch nach der der Zahlungsverzugs-Richtlinie[22] festzuhalten. Diese sollte nach den im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU angeführten Erwägungen die Rechtsstellung von Verbrauchern nicht verschlechtern.[23] Geldschulden si...mehr

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§ 9 Produkthaftung / E. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 71 Das auf der Grundlage der EG-Richtlinie 85/374/EWG am 1.1.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) dient der Angleichung des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten. Mit der am 1.12.2000 in Kraft getretenen Novelle des ProdHaftG ist – vor dem Hintergrund der BSE-Krise – der frühere Haftungsausschluss für landwirtschaftlic...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Eingliederung des Geschädigten

Rz. 74 Die Grundsätze der Eingliederung sind im Rahmen der §§ 104, 105 SGB VII wie die sich im Rahmen des § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII stellenden zu beurteilen. Auf die damit wegen der fehlenden Eingrenzung des Begriffs "Personen" in § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII auch im Rahmen der Anwendung der §§ 104, 105 SGB VII gegebene Gefahr der normativen Konturlosigkeit ist hinzuweisen (vgl. da...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. § 8 Nr. 2 StVG

Rz. 198 Die Tätigkeit des Verletzten bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers befreit den Halter ebenfalls von der Gefährdungshaftung.[575] Nach der in § 8 Nr. 2 StVG getroffenen Regelung gelten die Vorschriften der §§ 7, 18 StVG nicht, wenn der Verletzte u.a. bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. § 8 Nr. 2 StVG erfasst Personen, die durch die unmittelbare Beziehun...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haftungsausschluss bei Hilfeleistungen (§§ 104 ff. SGB VII)

Rz. 206 Wie dargelegt, ist die Fallkonstellation, in der Personen bei Unfällen oder Pannen eines Kraftfahrzeugs Hilfe leisten, von verschiedenen gesetzlichen Regelungen erfasstmehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Sorgfaltsanforderungen der am Betrieb beteiligten Personen

Rz. 262 Die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses scheidet aus, wenn eine der am Fahrzeugbetrieb beteiligten Personen ein Verschulden trifft. Ausdrücklich nennt § 17 Abs. 3 S. 2 StVG nur den "Halter" und den "Führer" des Fahrzeugs, die "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" einhalten müssen. Der Entlastungsbeweis gelingt aber nur, wenn alle "bei dem Betrieb...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 21 Verjährung / D. Neubeginn der Verjährung

Rz. 67 An die Stelle der früheren "Unterbrechung" der Verjährung ist seit 1.1.2002 deren "Neubeginn" getreten. In – freilich nunmehr erheblich beschränkteren – bestimmten Fallkonstellationen beginnt gem. § 212 BGB die Verjährungsfrist erneut zu laufen, namentlich, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt (Abs. 1 Nr. 1) oder eine gerichtliche oder beh...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 206 Der Feststellungskläger muss – um die Abweisung der Klage als unzulässig zu vermeiden – in seinem Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau ­bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (§ 253 Abs. 2 ...mehr