Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtvertretung

Rz. 531 Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 HGB kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Gesamtvertretung angeordnet werden. Dabei sind verschiedenste Kombinationen denkbar. Es können alle Gesellschafter zur gemeinsamen Gesamtvertretung bestellt werden, einzelne gemeinsam oder auch ein Gesellschafter zur Gesamtvertretung mit einem anderen, der selber aber einzelvertretungsberechtigt ist....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Die digitale EU-Vollmacht

Rz. 2384 Die DRL II führt neben dem EUCC ein weiteres "Werkzeug" ein, mit dem grenzüberschreitende Transaktionen und Verfahren erleichtert und beschleunigt werden sollen: die digitale EU-Vollmacht (Art. 16c GesRRL-E). Die digitale EU-Vollmacht ist eine rechtsgeschäftliche und mehrsprachige Vollmacht, die die organschaftlichen Vertreter einer Gesellschaft erteilen können, dam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 754 Die Mitglieder des Vorstands- und Aufsichtsrates unterliegen schon im Gründungsstadium den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus den §§ 93, 116 AktG. Für schuldhafte Pflichtverstöße im Zusammenhang mit der Gründung haften sie der Gesellschaft, etwa wenn die Bareinlagen dem Vorstand nicht zur freien Verfügung stehen, weil sie Verwendungsabsprachen unterliegen (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 12. Kapitalherabsetzung

Rz. 448 Die Kapitalherabsetzung (§§ 58 ff. GmbHG) führt zu einer Reduzierung der Stammkapitalziffer und damit zu einer Minimierung des den Gläubigern zur Verfügung stehenden Haftungsfonds bzw. einer Herabsetzung der Bindung des Gesellschaftsvermögens nach § 30 GmbHG. Unterschieden werden die ordentliche Kapitalherabsetzung nach § 58 GmbHG und die vereinfachte Kapitalherabset...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Verschmelzung durch Neugründung

Rz. 2055 Die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) kann auch durch Verschmelzung zur Neugründung erfolgen. Merkmal ist, dass mehrere AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen übertragen und dadurch den neuen Rechtsträger gründen. Im Gegensatz zur Verschmelzung zur Aufnahme müssen bei der Verschmelzung durch Neugründung immer mindestens zwei Gesellschaften ihr Aktiv- un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Besonderheiten bei EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 1522 Soll eine EWIV nicht nur an nationalen Umwandlungen innerhalb ihres jeweiligen Sitzstaates, sondern auch an EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen beteiligt werden, so sind auch für eine EWIV – ganz genauso wie für die nationalen Gesellschaftsformen in dem betreffenden Sitzstaat – die für EU-grenzüberschreitende Umwandlungen geltenden Regeln und Vorschriften (in Deut...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Fehlender bzw. nicht deckungsgleicher Hauptversammlungsbeschluss

Rz. 1907 Unwirksam ist die im Handelsregister eingetragene Durchführung der Kapitalmaßnahme, wenn ein Kapitalerhöhungsbeschluss insgesamt fehlt oder wenn die als durchgeführt eingetragene Kapitalerhöhung nicht mit dem in der Hauptversammlung getroffenen Kapitalerhöhungsbeschluss deckungsgleich ist.[4769] Dies ist der Fall, wenn ein fester Kapitalerhöhungsbetrag nicht erreich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Fazit

Rz. 479 Die Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG sind von größter praktischer Relevanz für den im Gesellschaftsrecht tätigen Berater. Dies gilt sowohl für die laufende Beratung des Mandanten, der hier als Gesellschafter Mittel zur Verfügung stellt, als auch insbesondere im Fall der Unternehmensveräußerung innerhalb und außerhalb der Familie. Der veräußernde Gesel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rechtsprechung

Rz. 1321 Während die Frage der Zulässigkeit und des Umfangs der nachträglichen Protokollberichtigung bislang in Rspr. und Lit. str. war,[3767] hat der BGH sich nunmehr uneingeschränkt für die Zulässigkeit einer nachträglichen Protokollberichtigung nach § 44a BeurkG ausgesprochen.[3768] Zweck dieser Vorschrift sei die Herstellung inhaltlich richtiger Urkunden, so dass dieses ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begründung eines neuen Rechts (Abs. 2)

Rz. 3 Ebenso wird Beteiligter, wer im Laufe des Verfahrens ein neues Recht am Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht erwirbt, sofern das Recht vom Verfahren berührt wird. Auch ein Erwerb außerhalb des Grundbuchs (z.B. Begründung eines Nießbrauchs oder Erwerb eines Pfandrechts an einer Briefhypothek) fällt darunter.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Mitglieder

Rz. 1409 Mitglieder einer Vereinigung können Gesellschaften i.S.d. heutigen Art. 54 Abs. 2 AEUV sein. In Deutschland kämen also bspw. auch Partnerschaftsgesellschaften als Mitglieder einer EWIV in Betracht. Diesen Gesellschaften gleichgestellt sind andere juristische Einheiten des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts. Beispiele Gemeinnützige Unternehmen, die keinen Erwer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz ausschließen. Für die Erbfolge in An...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit

Rz. 989 Nach § 108 Abs. 1 AktG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss. Zulässig ist eine schriftliche Stimmabgabe nach § 108 Abs. 3 AktG sowie überhaupt eine schriftliche, fernmündliche oder vergleichbare Art der Beschlussfassung (Videokonferenz, Internetkonferenz; s.o. Rdn 985), sofern nicht ein Mitglied widerspricht (§ 108 Abs. 4 AktG). Die Satzung oder die Geschäfts...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kommanditaktionäre

Rz. 2265 Kommanditaktionär wird man entweder bei der Gründung, durch Übernahme bzw. durch Übertragung von Aktien von einem anderen oder durch die Übernahme von Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Auch die persönlich haftenden Gesellschafter können Aktionäre sein. Rz. 2266 Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre bemisst sich gem. § 278 Abs. 3 AktG nach den Vorschriften des Akt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 1222 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Kommanditisten den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge. Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zulasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger am Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Unternehmensgegenstand

Rz. 191 Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zwingende Angabe des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag hat exakt und individuell nach der Verkehrsübung des jeweiligen Geschäftszweiges zu erfolgen, damit bei der Eintragung ins Handelsregister eine hinreichende Nachprüfbarkeit durch das Registergericht, die Öffentlichkeit oder die Geschäftsführer gegeben ist. Nach h.M. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gesellschaftergleiche Dritte

Rz. 486 Nach den früheren Eigenkapitalersatzregeln galt auch für Dritte, wenn sie ein Darlehen gewähren oder eine andere Rechtshandlung vornehmen, die der Darlehensgewährung durch Gesellschafter wirtschaftlich entspricht, § 32a Abs. Satz 1 GmbHG a.F. In den nunmehr geltenden §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 135 InsO werden anders als in § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertragliche Verpflichtung

Rz. 205 Die Verpflichtung eines Gesellschafters, durch Beitragsleistung zur Verwirklichung des Zwecks der Gesellschaft beizutragen, kann nur vertraglich begründet werden. Dies mag im Einzelfall ausdrücklich geregelt sein oder aber sich konkludent ergeben, vereinbart werden muss es aber in jedem Fall. Dass die Gesellschafter aufgrund der unbeschränkten Außenhaftung ggf. verpf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Gegenüberstellung mit der GbR

Rz. 1273 Der ursprüngliche Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft lag darin, dass ihr im Gegensatz zur GbR die Rechtsfähigkeit nach § 7 PartGG gesetzlich zugeordnet ist. Dieser Vorteil ist durch das Urteil des BGH vom 29.1.2001[1633] weggefallen, da seither die Außen-GbR rechtsfähig und mittlerweile auch passiv registerfähig ist. Mit dem MoPeG ist nunmehr die Möglichkeit der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Kapitalanteil

Rz. 217 Der Begriff "Kapitalanteil" ist dem Recht der GbR an sich fremd. Als Personen- und gerade nicht Kapitalgesellschaft kommt es für die Mitgliedschaft in einer GbR nicht auf einen bestimmten Kapitalanteil, sondern auf die personenrechtliche Beteiligung an. Gleichwohl wird der Begriff des Kapitalanteils oftmals schon deshalb verwendet, weil er in der Rechnungslegung als ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung der Ergebnisverteilung

Rz. 322 Die gesetzlichen Grundregeln zur Ergebnisverteilung finden sich seit Inkrafttreten des MoPeG in den §§ 709 Abs. 3, 718, 736d Abs. 6 und 737 BGB n.F. Handelt es sich bei der GbR entsprechend dem gesetzlichen Leitbild um eine Dauergesellschaft, sieht § 718 BGB n.F. die Verteilung des Gewinns zum Schluss eines jeden Kalenderjahrs vor. Andernfalls findet die Gewinnvertei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Haftung

Rz. 1415 Der Schutz Dritter erfordert, dass eine weitgehende Offenlegung sichergestellt wird und die Mitglieder der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten, einschließlich der Verbindlichkeiten im Bereich der Steuern und der sozialen Sicherheit, haften. Durch diesen Grundsatz darf jedoch nicht die Freiheit berührt werden, durch besonderen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Informationsrechte

Rz. 324 § 51a GmbHG sieht ein Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) des einzelnen Gesellschafters vor, das nicht beschränkbar ist.[1071] Dieses Recht des Einzelnen kann durch die Satzung nur ausgeweitet, aber nicht eingeschränkt werden. Auch das Verfahren der Informationserteilung kann – außerhalb des Kernbereichs des Informationsrechts – durch die Satzung näher ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Statuswechsel

Rz. 46 Die Vorschriften über das Gesellschaftsregister werden nach dem MoPeG durch das neue Rechtsinstitut des Statuswechsels vervollständigt. Hierbei handelt es sich um den registerrechtlichen Vollzug der bekanntlich außerhalb des UmwG stattfindenden Umwandlung einer registrierten GbR in eine OHG, KG oder PartG und umgekehrt. Das MoPeG sieht für den Statuswechsel in § 707c ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Statuswechsel

Rz. 475 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG war anerkannt, dass eine gewerbetreibende GbR kraft Gesetzes zur OHG wird, wenn ihr Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§§ 105 Abs. 1, 1 Abs. 2 HGB a.F.). Darüber hinaus stand es gem. § 105 HGB a.F. auch kleingewerbetreibenden und vermögensverwaltenden GbR offen,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Geschäftsführung

Rz. 443 Nach § 736 Abs. 1 BGB n.F. sind alle Gesellschafter zur Liquidation berufen (sog. geborene Liquidatoren). Das gilt selbst in den Fällen, in denen gesellschaftsvertraglich für die werbende Gesellschaft eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vertretung vereinbart wurde, sodass im Liquidationsverfahren grds. wieder die Gesamtgeschäftsführung aller Gesellschafter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzungsklauseln

Rz. 360 Mit der Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel wird gesellschaftsvertraglich der Rechtszustand bestätigt, der seit Inkrafttreten des MoPeG gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. von Gesetzes wegen für die GbR besteht und bereits zuvor für die Personenhandelsgesellschaften bestand, nämlich das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters unter Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Sitz und Hauptverwaltung

Rz. 2160 Mit Sitz i.S.d. Art. 8 SE-VO ist der Satzungssitz der Gesellschaft gemeint.[5386] Daraus folgt, dass die Regelungen über das Verfahren der Sitzverlegung nur für die Verlegung des Satzungssitzes der Europäischen Gesellschaft (SE) gelten.[5387] Generell versteht die SE-VO den Begriff "Sitz" i.S.v. Satzungssitz.[5388] Dagegen kann "Sitz" nach deutschem Rechtsverständnis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Auskunftsverweigerung

Rz. 1053 Unter den in § 131 Abs. 3 AktG abschließend genannten Gründen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Auch hierbei handelt es sich um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG. Ob die Auskunftsverweigerung begründet werden muss, ist umstritten. Entscheidend ist, ob ein Grund zur Auskunftsverweigerung objektiv besteht oder nicht.[3108] Die Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Gesellschafterwechsel

Rz. 189 Hat die Gesellschaft einen Phantasienamen oder eine Sachbezeichnung, bereitet der Wechsel im Bestand der Gesellschafter regelmäßig keine Schwierigkeiten, da Probleme hinsichtlich der Verwechslungsgefahr bzw. des Namensschutzes eines Gesellschafters keine Rolle spielen können. Problematisch wird ein Gesellschafterwechsel immer dann, wenn dessen Name Bestandteil des Nam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliches Wettbewerbsverbot

Rz. 304 Anders als die OHG (vgl. §§ 117 ff. HGB n.F., vormals: §§ 112 ff. HGB a.F.) kennt das Recht der GbR kein gesetzlich normiertes Wettbewerbsverbot der Gesellschafter. Gleichwohl wendet die h.M. die Wettbewerbsbeschränkungen der §§ 117, 118 HGB n.F. (vormals: §§ 112, 113 HGB a.F.) insoweit entsprechend auf die GbR an, als die dort geregelten Beschränkungen jedenfalls fü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefinition in § 705 Abs 2 B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 389 Liegt ein wichtiger Grund vor, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft stets ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 725 Abs. 2, Abs. 3 BGB n.F., vormals: § 723 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB a.F.). Ob die Gesellschaft befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Regelung ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsprinzips – mittlerweile kodifiziert in § 314 BGB...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Gesellschafterversammlungen

Rz. 269 Zwar sieht das Gesetz in einigen Paragrafen ausdrücklich die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen vor (s. dazu v.a.§§ 714, 715 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 BGB n.F.). Regelungen für die Form der Beschlussfassung, v.a. also wie Gesellschafterversammlungen abzuhalten sind, gibt es jedoch nicht. Auch das MoPeG enthält sich weiterer Regelungen. Folgerichtig können Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister

Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementär ermächtigt werden, nach seiner eigenen Wahl weitere Kommanditisten in die KG au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 227 Die Dispositionsfreiheit der Gesellschafter erlaubt es auch im Recht der GbR, eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, die Geschäftsführung identisch zur gesetzlichen Regelung der OHG zu gestalten. Es kommt sowohl die Einzelgeschäftsführung aller, einiger oder auch nur eines einzel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Firma und Sitz

Rz. 786 Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Nach § 4 AktG muss in der Firma die Rechtsformbezeichnung "AG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten sein. I.Ü. gelten für die Firma die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. HGB.[2465] Die Firma der AG muss nicht mehr aus dem Gegenstand des ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. (Notarielle) Niederschrift bei der virtuellen Hauptversammlung, Funktion des Notars

Rz. 1515 Besonderheiten für die (notarielle) Niederschrift gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung grds. nicht. Der Notar bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat seine Wahrnehmungen der Hauptversammlungsniederschrift zugrunde zu legen. Es gilt § 130 AktG. Der Notar muss sich am selben Ort wie der Versammlungsleiter aufhalten (§ 130 Abs. 1a AktG). Notwendig ist eine ph...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Exkurs: Ausschließung eines Aktionärs

Rz. 1895 Soll ein Aktionär aus einer AG ausgeschlossen werden, kommt zum einen eine Kaduzierung nach § 64 AktG bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Einlage in Betracht. Daneben ist die eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung gem. § 237 AktG statthaft. Schließlich besteht die Möglichkeit, einen Aktionär aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn die Voraussetzungen für ein...mehr