Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 10/2008, Geschädigte unter Generalverdacht?

RA Jörg Elsner Für Anwälte ist es ein Ärgernis, für Geschädigte häufig ein finanzielles Problem. Versicherer handhaben es mit der normativen Kraft des Faktischen: Die Sechs-Monatsfrist nach der BGH-Rechtsprechung. Wir wissen vom BGH, dass diese Zeitdauer für das Erfordernis der "Weiterbenutzung" angemessen und ausreichend ist. Voraussetzung ist die Weiterbenutzung zur Geltendm...mehr

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zfs 05/2009, Psychische Sch... / IV. Besonderheiten bei Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden

Die Rechtsprechung hat sich bisher bei der Zuerkennung von Schmerzensgeldern für psychische Schäden sehr zurückhaltend gezeigt, was deren Höhe anbelangt. Dies ist sicherlich bei zeitlich begrenzten posttraumatischen Belastungsstörungen als einem neuen "Massenphänomen" nicht zu beanstanden. In den Fällen aber, in denen Geschädigte ihr Leben lang mit psychischen Folgen zu kämp...mehr

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ZErb 07/2010, Die Lebensver... / (4) Anderenfalls mögliches postmortales Zustandekommen des Schenkungsvertrags – insbesondere die Problematik der §§ 130, 153 BGB und das Widerrufsrecht der Erben

Problematisch sind hingegen die Fälle, in denen der begünstigte Dritte zu Lebzeiten des VN noch gar nichts von "seinem Glück" weiß, der unterstellte Schenkungsvertrag mithin noch gar nicht zustande gekommen ist.[208] Hat der Schenker zu seinen Lebzeiten zwar alle Handlungen ausgeführt, die erforderlich sind, damit der Leistungserfolg eintreten kann, sind jedoch die entsprech...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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zfs 05/2009, Psychische Sch... / I. Einleitung

Es ist anerkannt, dass eine Gesundheitsschädigung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB keine physische Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraussetzt, sondern auch psychisch vermittelt werden kann.[3] Immer dann, wenn Schmerzensgeldansprüche gegeben sein können, kommen psychische Schäden als Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch in Betracht, so auch in der Regulierung von Verk...mehr

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AGS 04/2011, Mehrere Verfah... / 1 Aus den Gründen

Der Einzelrichter der Strafvollstreckungskammer hat im Beschluss, durch den die Erinnerung des Pflichtverteidigers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers als unbegründet zurückgewiesen worden ist, Folgendes ausgeführt: „Die Erinnerung des Verteidigers gegen die erfolgte Kostenfestsetzung ist zwar zulässig, in der Sache selbst aber unbegründet. Dem Verteidiger...mehr

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AGkompakt 08/2011, Streitwert eines Zahlungsantrags nebst Zinsen abzüglich erbrachter Teilleistungen

Häufig kommt es vor, dass der Kläger gegen den Beklagten eine Forderung nebst Zinsen geltend macht und darauf verschiedene Teilzahlungen des Beklagten – sei es vor, sei es nach Rechtshängigkeit – zu verrechnen sind. Da es mühsam und unpraktikabel ist, mit jeder Teilzahlung die Forderung neu zu berechnen und den Klageantrag zu ändern, verfährt die Praxis so, dass der Zahlungs...mehr

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AGS 06/2009, Verfassungswid... / I. Einleitung

Die Handhabung leider immer noch vieler Gerichte,[1] bei beiden Parteien bei mit und ohne Ratenzahlung bewilligter Prozesskostenhilfe "stets" und "im Regelfall" den Mindeststreitwert in Höhe von 2.000,00 EUR gem. § 48 Abs. 2 S. 1 GKG (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG in der ab dem 1.9.2009 geltenden Fassung) anzunehmen, ist weder mit dem Gesetzeswortlaut noch mit der hierzu ergangene...mehr

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FF 07/2009, Prozesskostenhi... / b) Vollständige Verweigerung der Prozesskostenhilfe

Auch in diesem Fall läuft eine zweiwöchige Frist, um den Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte Frist zu stellen und das Rechtsmittel einzulegen. Es kann ja sein, dass die Partei trotz der Versagung der Prozesskostenhilfe dennoch das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit oder mangels Er...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / c) Kindschaftssachen

Es müssen die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG vorliegen. Dabei kann für die Beurteilung der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht mehr auf die Bedeutung des Eingriffs in die Rechte der Beteiligten abgestellt werden,[1] auch die bloße Abstellung auf die "existentielle Bedeutung von Kindschaftssachen" verbietet sich daher.[2] Es kann auch kein Regel-/Ausnahmeverhä...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat konnte in der Sache selbst entscheiden. Zwar ist die Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung des LG gem. § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO verfahrensfehlerhaft, weil diese Entscheidung durch schlichte Verfügung getroffen worden ist. Sie hätte durch Beschluss ergehen müssen, was ganz h. Rspr. entspricht (OLG Stuttgart MDR 2003, 110; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 572 ZPO Rn 10)...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert der... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Zugunsten der Bevollmächtigten des Antragstellers wird davon ausgegangen, dass die sofortige Beschwerde im eigenen Namen eingelegt ist, worauf die Formulierung "wir" im Beschwerdeschriftsatz hindeutet. 2. Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Sie führt zur Heraufsetzung des Streitwertes für die Terminsgebühr. a) Vorbem. 3 Abs...mehr

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AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

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ZErb 01/2009, Entlassung ei... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. beantragen die Entlassung des Beteiligten zu 3. aus dem Amt des Testamentsvollstreckers. Der Erblasser verfasste unter dem 30.3.1972 ein handschriftliches Testament. Darin setzte er die Ehefrau (Beteiligte zu 5.), seine Töchter A (1999 verstorben, Ehefrau des Beteiligten zu 3. und Mutter der Beteiligten zu 6. und 7.) und seine Tochter B (Beteiligt...mehr

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AGS 08/2011, Zur Zulässigke... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Antragstellerin, über das der Senat gem. § 568 S. 2 ZPO in der im GVG vorgeschriebenen Besetzung zu entscheiden hat, ist nach Gewährung der Wiedereinsetzung zulässig und führt in der Sache zu dem erstrebten Erfolg. Die Beschwerde ist allerdings verspätet, nämlich erst mehr als zwei Wochen nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung eingelegt worden. Na...mehr

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AGS 05/2009, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Vorlage ist gem. § 36 Abs. 3 ZPO zulässig. Gem. § 36 Abs. 3 ZPO hat ein OLG, das mit der Zuständigkeitsbestimmung befasst ist, die Sache dem BGH vorzulegen, wenn es in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Das vorlegende OLG, das von einer Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG ausgeht, m...mehr

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zfs 01/2009, Kosten eines a... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [5]„ … Die Gebühren für die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an dem Termin zur Beurkundung des Nachtrags zum Kaufvertrag der Parteien sind nicht erstattungsfähig. Das führt zu einer entsprechenden Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. [6] 1. In der Sache zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass die Parteien mit dem Nachtra...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / VIII. Unterrichtungspflicht durch den Versicherungsnehmer (§ 17 ARB)

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine RS-Versicherung für Selbständige, die Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande einschließt. Dem Vertrag liegen die ARB 2005 der Beklagten, die im Wesentlichen den ARB 94 entsprechen, zugrunde. Mit Schreiben vom 24.11.2006 bat der Kläger die Beklagte ...mehr

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FF 04/2011, Das fristenrechtliche Überraschungsei oder: Wie lange sind zwei Wochen?

Mathias Grandel Ich hatte mir ursprünglich überlegt, dieses Editorial als Quiz auszugestalten. Die Fragestellung lautet: Wann endet die Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 FamFG, wenn die mündliche Verhandlung am Dienstag, 22.3.2011 stattfindet? Hauptpreis: Ein Mittagessen mit Klaus Schnitzler. Meine persönliche Lösung des Rätsels lautet: Die Frist des § 137 Abs. 2 FamFG ist ei...mehr

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zfs 03/2009, Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapit...mehr

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FF 06/2009, Kein Interesse am Berufsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Auch 22 Jahre nach den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, mit denen die anwaltlichen Standesrichtlinien für verfassungswidrig erklärt wurden, stehen anwaltliches Berufsrecht und Berufsethik auf dem Prüfstand. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Anwaltstag in Braunschweig diskutierte der Berufsrechtsausschuss des DAV in...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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AGS 12/2010, Keine Befriedu... / Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Die Entscheidung ist unzutreffend. Ausweislich der Gründe hat das AG München die prozessuale Lage im zugrundeliegenden Bußgeldverfahren offenbar missverstanden. Die Entscheidungsgründe sind insoweit nämlich widersprüchlich. Aus dem letzten Satz ergibt sich, dass das AG München offenbar davon ausgeht, dass lediglich ein weiterer Hauptverhandlungstermin – also ein...mehr

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AGS 07/2009, Prütting-Wegen-Weinreich. BGB Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans Prütting, Prof. Dr. Gerhard Wegen und Gerd Weinreich. Kommentar zum BGB und Nebengesetzen. Verlag Wolters Kluwer Deutschland (Luchterhand). 4. neubearbeitete und erweiterte Aufl. 2009. LIV, 3569 S. 98,00 EUR.

Der gut eingeführte BGB-Kommentar ist nun in 4. Auflage erschienen. Damit hat der Verlag seine Ankündigung in die Tat umgesetzt, das Werk jährlich zu aktualisieren. Die Neuauflage enthält alle wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen bis zum 1. 1. 2009. Das Werk wurde ergänzt durch eine Kommentierung der wichtigsten Nebengesetze wie AGG, GewSchG, HausratsVO, LPartG, ProdHaftG...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 3. Kritik

Gegen die grundsätzliche Anberaumung eines frühen gerichtlichen Termins werden kaum ernstliche Einwände erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Bevorzugung von Kindschaftssachen, soweit sich hierdurch eine zeitliche Benachteiligung anderer Familiensachen ergeben wird. Es sei nicht einzusehen, weshalb ähnlich dringende Unterhaltsfragen oder vermögenssichernde Anor...mehr

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FF 06/2008, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Ebert, 2. Auflage 2007, 681 Seiten, 68 EUR, Deutscher Anwaltverlag Mit dem vor über vier Jahren erschienenen Werk zum einstweiligen Rechtsschutz hatte Ebert eine sehr umfangreiche und systematisch hervorragende Darstellung vorgelegt, die dringend einer Aktualisierung bedurfte. Diesem Bedürfnis der Praxis ist Ebert jetzt nachgekommen. Eine schnelle Orientierung gibt zunächst d...mehr

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zfs 07/2011, Obliegenheitsv... / 2 Aus den Gründen:

„ … Die zulässige Klage ist begründet. Der Mitversicherten steht gem. § 75 VVG a.F. (§ 45 VVG) ein eigener Deckungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag vom 12.1.1999 zu. Dieser Anspruch ist nicht gem. § 6 Abs. 3 VVG a.F., § 6 S. 1 AHB 97 wegen einer Obliegenheitsverletzung der Mitversicherten ausgeschlossen. Der Kl. macht keinen eigenen Deckungsanspruch geltend, sondern denj...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Mit diesem Urteil setzt der Familiensenat des BGH konsequent seine Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt nach dem neuen § 1570 BGB fort. Drei Aspekte sind von Bedeutung: Betreuungsunterhalt bei zwei Kindern (13 und 15 Jahre) Nach der etwas missverständlichen Entscheidung des BGH vom 16.7.2008[1] zur Betreuung eines nichtehelichen Kindes hat er jetzt nach der Entscheidung vom 1...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Was sind nun "rechtliche Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts"? Harbauer (7. Aufl. 2004, § 4 Rn 82) definiert den Begriff wie folgt: Zitat "Familienrecht ist die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / b) Funktion und Aufgaben des Verfahrensbeistands, § 158 Abs. 4

Der Regierungsentwurf zum FamFG hatte zur Funktion und zu den Aufgaben des Verfahrensbeistands eine begrüßenswerte Regelung vorgesehen. Den Fundamentalstreit über die advokatorische oder vormundschaftliche Funktion[115] entschied der Entwurf mit einem entschiedenen "Sowohl-als-auch". Begründet wurde dies mit der eigenständigen Stellung und Verantwortung des Verfahrensbeistan...mehr

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FF 10/2008, Wir schaffen das

Heribert Schüller Einem dummen Witz zufolge ist der 2. Januar im öffentlichen Dienst der schwerste Tag des Jahres, da morgens alle vier Rädchen des Datumstempels gedreht werden müssen. Während ich die angebliche Besonderheit dieses Tages angesichts von Pebb§y-Pensen und kw-Stellen sonst stets ignoriert hatte, begab ich mich am 2. Januar 2008 mit durchaus bangen Gefühlen ins G...mehr

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zfs 08/2011, Eignungszweife... / IX. Fazit

Schon im Rahmen der Verteidigung im Straf-/OWi-Verfahren sind spätere Risiken nach Rechtskraft der Angelegenheit einzukalkulieren. Da eine umfassende Mandatsbetreuung ein rechtsgebietsübergreifendes Wissen erfordert, sollten die Auswirkungen der Verfehlung des Betroffenen auf weitere Gesetze, wie die Konsequenzen auf die Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers (Straßenverkehrs...mehr

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ZErb 04/2010, Pflichtteil u... / II. Bedeutung der Abgrenzung Pflichtteil/Vermächtnis für das Vermächtniskürzungsrecht des Erben nach § 2318 BGB

An dieser Stelle interessiert allein das Vermächtniskürzungsrecht des Erben nach § 2318 BGB. 1. Ist der dem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer entgegen § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB zusätzlich, ohne Anrechnung des Vermächtnisses belassene Pflichtteil nichts anderes als ein zusätzliches Vermächtnis, ist dieses dann in Ansehung weiterer Pflichtteilslasten gegenüber Dritten d...mehr

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FF 10/2008, Nachehelichenun... / 2 Anmerkung

(1) Das neue Unterhaltsrecht verlangt für einen Anspruch aus § 1570 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB die substantiierte Darlegung des betreuenden Elternteils, dass die konkrete Betreuungssituation oder eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht zulässt. Es setzt sich damit, der Gesetzesbegründung folgend, klar von dem starren Schematismu...mehr

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FF 04/2008, Der richtige Trennungszeitpunkt in familien- und steuerrechtlicher Hinsicht

Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Leben die Eheleute räumlich voneinander getrenn...mehr

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zfs 02/2008, Das Angehörige... / 4. Schlussbetrachtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ur-BGB im Bereich des immateriellen Schadensersatzes den Schutz des Schädigers eher im Auge hatte als den des Geschädigten. Davon hat man sich inzwischen weit entfernt. Jedenfalls nach der Schuldrechtsreform dürfte ein Jhering der Gegenwart eher formulieren: Zitat "Jeder fremdverursachte Schaden verpflichtet zum Schadensersatz, bei sch...mehr

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AGS 01/2011, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die auf der Klägerseite nach Nr. 3100 VV angefallene 1,3-Verfahrensgebühr in voller Höhe in Ansatz zu bringen sei. Die Geschäftsgebühr sei nicht teilweise anzurechnen. Die seit dem 5.8.2009 geltende Vorschrift des § 15a RVG finde auf den Streitfall Anwendung, weil es sich dabei um eine bloße Klarstellung des wahren Willens de...mehr

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AGS 11/2009, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung einer Terminsgebühr. In dem Ausgangsrechtsstreit – einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO – wandte sich der Erinnerungsführer gegen die Vollziehbarkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage. Der Antrag hatte überwiegend Erfolg. Die Kosten des Verfahrens legte das VG zu 3/4 dem...mehr

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zfs 05/2008, Richard-Spiegel-Preis für Prof. Dr. Dencker

RA Dr. Michael Burmann Am 20.4.2008 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Würzburg den Richard-Spiegel-Preis an Prof. Dr. Dencker verliehen. Gem. dem Statut des Richard-Spiegelpreises wird der Preis an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und/oder das Verkehrsrecht besonders verdient gemacht haben. Prof. Dencker war bis zu seine...mehr

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zfs 05/2008, Verneinte Nutz... / Aus den Gründen

[4] “I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin für den gewerblich genutzten Pkw schon dem Grunde nach kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Beim Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bemesse sich der Schaden allein nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs. Da die entgange...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 2 II.

Dabei war der nächste Umschwung nach Einführung der Surrogatsrechtsprechung bereits zwischenzeitlich mit der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006 [7] erfolgt. Hier wurde schon der erst 2008 mit der Unterhaltsrechtsreform in Kraft getretene § 1578b sinngemäß vorweggenommen: Erstmals wurden nun dezidiert die "ehebedingten Nachteile" Dreh- und Angelpunkt für die Beschränkung des Gesch...mehr

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zfs 07/2008, Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht

20. Aufl. 2008, 1139 Seiten, gebunden, Verlag C.H. Beck, 62 EUR Die 20. Aufl. des – längst zum Klassiker avancierten – Handkommentars zum Straßenverkehrsrecht bietet viel Neues. Nicht nur werden Änderungsverordnungen zur StVO, die neue FZO und die ebenfalls neue Feinstaubverordnung verarbeitet sondern auch die Rspr. auf den Stand vom 1.7.2007 gebracht; die Kommentierung wird ...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / I. Übergangsvorschriften

Die Übergangsvorschriften regeln Fälle, in denen nach Inkrafttreten eines Gesetzes ausnahmsweise das bisherige Recht anzuwenden ist.[4] Nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG findet Altrecht weiter Anwendung auf alle Verfahren, die bis zum Ablauf des 31.8.2009 eingeleitet oder deren Einleitung beantragt worden sind. Einleitung ist die Inanspruchnahme einer gerichtlichen Maßnahme be...mehr

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AGS 06/2011, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung

Die eigenen Fehler erkennt man am besten mit den Augen anderer! Dazu Folgendes: 1. Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den ein Streit über die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (Anm. Abs. 1 S. 1 1. Hs. zu Nr. 1000 VV). 2. Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen (Anm. Abs. 5 S. ...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / a) Vorschlag der Bundesregierung

Im Vorschlag der Bundesregierung[13] fehlt eine klare Entscheidung zugunsten der Funktion des Verfahrensbeistands als Anwalt des Kindes. Schon der Wortlaut von § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG, wonach der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck zu bringen hat, lässt offen, was unter "Interesse" zu verstehen ist. Der Ausd...mehr

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AGS 06/2009, Abrechnung bei... / 1 Aus den Gründen

Die als Beschwerde auszulegende "sofortige Beschwerde" des Antragstellers richtet sich – ebenso wie seine als Erinnerung auszulegende "sofortige Beschwerde" – bei verständiger Auslegung gegen die Festsetzung einer gemeinsamen Terminsgebühr und Einigungsgebühr für das Umgangsverfahren (13 F 195/06) und das Sorgerechtsverfahren (13 F 46/06) auf Grundlage der addierten Streitwe...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 9. Übergang zum neuen Versorgungsausgleichsgesetz

Im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen des VersAusglGesetzes stellt sich für den Anwalt in vielen Fällen die Frage, ob das alte oder das neue Recht für die von ihm vertretene Partei zu günstigeren Ergebnissen führt. Für die Anwendbarkeit des neuen Rechts ist nach § 48 VersAusglG-E jeweils der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags (Scheidungsantrag oder Antrag auf isolier...mehr

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AGS 06/2011, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin beanstandet die im Kostenfestsetzungsbeschluss v. 21.9.2009 zugunsten des Beklagten zu 2) festgesetzten Fotokopierkosten i.H.v. 1.351,45 EUR. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Bauprozess mit vielen Beteiligten. Im Rahmen des Rechtsstreits hatte die Klägerin dem jetzigen Beklagten zu 2) mit Schriftsatz v. 21.10.2004 den Streit verkündet. In der Streitverkündun...mehr