Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 09/2008, Prozesskostenh... / Aus den Gründen

“ … Zu Recht hat das LG einen hinreichenden Rechtsschutz im der Beklagten zu 2) im Verfahren durch die streitgenössische Nebenintervention der Beklagten zu 1) angenommen und den Prozesskostenhilfeantrag deswegen als mutwillig angesehen. 1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt nach § 114 S. 1 ZPO neben hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung o...mehr

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FF 12/2009, Die Patientenverfügung

Interview mit Professor Dr. Wolfram Höfling, Universität zu Köln Prof. Dr. Wolfram Höfling FF/Schnitzler: Das neue Patientenverfügungsgesetz ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Im Bundestag war die Abstimmung freigegeben. Im Ergebnis hat sich der sog. "Stünker-Entwurf" (Mitglied des Rechtsausschusses Stünker, SPD) durchgesetzt. Das Gesetzgebungsvorhaben ist ja sehr lange in der...mehr

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AGS 07/2009, Fälligkeit der... / 1 Aus den Gründen

I. Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG zulässige Beschwerde ist schon deshalb begründet, weil eine Erinnerungsentscheidung durch das LG mangels zulässiger Erinnerung nicht hätte ergehen dürfen. Die Einzelrichterin hat übersehen, dass eine Erinnerung gem. § 66 GKG gegen den Kostenansatz das Vorliegen einer Kostenrechnung des Gerichts voraussetzt. Der Kostenansatz besteht nämlich gem...mehr

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AGS 09/2011, Keine analoge ... / 1 Sachverhalt

In einer sozialrechtlichen Angelegenheit hatte der Anwalt seinen Mandanten zunächst im Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid der ARGE Grundsicherung (Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen) auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung in Höhe von 42,23 EUR vertreten. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Auf die Klageerhebung gewährte das SG dem Kläger Prozesskostenhilfe oh...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 5. Kritik

Grundlegende Kritik an § 163 Abs. 2 FGG-RG wird vor allem im Hinblick auf ein denkbares Scheitern der Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen geübt.[12] Allerdings erfolgt ein Rollenwechsel vom Mediator zum Sachverständigen auch dann nicht, wenn die Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen scheitern, wie Willutzki befürchtet,[13] wenn zunächst die Daten erhoben und er...mehr

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AGS 06/2009, Das neue FamFG mit Arbeitshilfen und Synopsen. Von Dr. Nikola Koritz, LL.M. Verlag C.H. Beck, München, 2009. XVIII, 270 S. Kartoniert. 38,00 EUR.

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der 1.9.2009 rückt immer näher. Zu diesem Tage wird das neue FamFG in Kraft treten und die verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO in Familiensachen ablösen. Auch das FGG wird dann ausgedient haben. Sämtliche Regelungen finden sich künftig im neuen "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der fre...mehr

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AGS 09/2009, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Nach der bisherigen Rechtslage war es problematisch, inwieweit Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in FGG-Verfahren zur Anwendung kommen konnte. So wurde in Kindschaftssachen (frühere Kindessachen) überwiegend eine Terminsgebühr bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren[1] oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs[2] abgelehnt mit der Begründung, eine mündliche ...mehr

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AGS 07/2011, Keine Werterhö... / 1 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO). 1. Das Berufungsgericht hat den Beklagten verurteilt, an den Kläger restliches Anwaltshonorar i.H.v. 18.648,16 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Mit der beabsichtigten Revision will der Beklagte dreierlei ...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

a) Die delikate Kompetenzabgrenzung zwischen Tatsachengericht und Rechtsbeschwerdegericht wird in Rn 44 des Beschlusses formelhaft wiederholt, die Pflichten des Tatsachengerichts bei streitigen Sorgeentscheidungen als Gegenstand der Rechtskontrolle werden in Rn 45–48 dann aber doch recht engmaschig formuliert. Die Verdrängung von tatrichterlichem durch höchstrichterliches Er...mehr

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ZErb 08/2011, Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden

Abele, Klinger und Maulbetsch Verlag CH-Beck, 230 Seiten, 49,– EUR Die drei Autoren Abele, Klinger und Maulbetsch, allesamt Fachanwälte für Erbrecht, haben ein Werk zu einem Thema vorgelegt, das immer aktuell ist: Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden. Den Interessen der potenziell Verpflichteten, seien es Erben oder Beschenkte, stehen gegenläufig diejenigen des Pflic...mehr

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FF 03/2009, Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Bundestag beschließt Neuordnung des Versorgungsausgleichs

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilun...mehr

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AGS 08/2009, Editorial

Ab wann gilt der neue § 15a RVG? Der neue § 15a RVG ist gerade einmal zehn Tage in Kraft (verkündet am 4.8.2009 – in Kraft getreten am 5.8.2009), schon ist ein Streit entbrannt, ab wann die neuen Regelungen anzuwenden sind. Bereits fünf Gerichte haben sich mit dieser Frage befasst und sind zu drei verschiedenen Auffassungen gelangt. Die erste Entscheidung ist noch vor Inkraftt...mehr

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AGS 10/2009, Zwei Postentge... / 2 Aus den Gründen

Die zusätzlich zu den bereits durch den Kostenfestsetzungsbeschluss zugesprochenen notwendigen Auslagen beantragte Auslagenpauschale von 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer ist ebenfalls zu erstatten. Bei dem Bußgeldverfahren handelt es sich nämlich im Verhältnis zum nachfolgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem AG um eine eigene Angelegenheit i.S.v. Nr. 7002 VV. Eine explizit...mehr

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zfs 09/2008, Beweis eines E... / Aus den Gründen

“ … 1) Nach der Rspr. des BGH werden dem Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 466 f.; NJW 2007, 372 ff.). Sie beruhen auf der Erwägung, dass der Täter eines Einbruchsdiebstahls regelmäßig ...mehr

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zfs 05/2011, Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen

2. Auflage 2010, 617 Seiten, 78 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5604-2 "Endlich" könnte man sagen, nach fast fünf Jahren hat das Werk von Krumm eine Neuauflage erfahren und bietet mit über 600 Seiten das wohl umfassendste Spezialwerk zum Fahrverbot in Bußgeldsachen. Als einer der eifrigsten Verkehrsrechtsautoren der letzten Jahre hat Krumm wiederum eine akribische und denn...mehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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AGS 04/2011, Unstatthafte s... / 3 Anmerkung

I. Unstatthaftigkeit der Beschwerde Die Beschwerde gegen eine vorläufige Wertfestsetzung ist nicht statthaft, da sie im Gesetz nicht vorgesehen ist. Nach § 68 Abs. 1 GKG, § 59 Abs. 1 FamGKG kann nur die endgültige Wertfestsetzung angegriffen werden. In Verfahren nach § 31 KostO und § 33 RVG ist eine vorläufige Wertfestsetzung ohnehin nicht vorgesehen. Durch eine vorläufige Wer...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 3 III. Der Praxistipp

Regelgebühr beträgt 1,3 Nach Anm. zu Nr. 2300 VV beträgt die sog. "Schwellengebühr" 1,3. Diese Gebühr soll in durchschnittlichen Fällen der Regelfall sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Einen solchen Regelfall, der lediglich die Schwellengebühr in Höhe von 1,3 nach Anm. zu Nr. 2300 VV rechtfertigt, nimmt die Rspr. z.B. bei ...mehr

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AGS 05/2009, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Nebengesetzen, Bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Dr. Jürgen Ellenberger, Prof. Dr. Helmut Heinrichs, Prof. Dr. Karsten Thorn, Prof. Dr. Gerd Brudermöller, Wolfgang Edenhofer, Dr. Christian Grüneberg, Hartwig Sprach und Walter Weidenkaff. 68. neu bearb. Aufl., Verlag C.H.Beck, München 2009.XXXIII, 2955 S. 100,00 EUR.

Zum Palandt muss man eigentlich nicht mehr viel sagen. Pünktlich wie immer ist die Neuauflage erschienen. Zu den wichtigsten Neuerungen, die eingearbeitet wurden, zählen die Neuanforderungen an die Rechtzeitigkeit von Geldzahlungen durch die Zahlungsverzugsrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH, das Risikobegrenzungsgesetz, das Forderungssicherungsgesetz und vor allem da...mehr

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FF 05/2011, Sich verkaufen ist erlaubt

Jochem Schausten Kennen Sie diese Situation? Gerade haben Sie einen rechtlich und tatsächlich schwierigen Fall gewonnen und rechnen mit einem angemessenen Lob Ihres Mandanten – doch dessen Reaktion ist eine ganz andere. Ihr Mandant stellt schlicht und ergreifend fest, dass es ja wohl das Mindeste gewesen wäre, dass er endlich sein Recht bekommen habe. Oder umgekehrt: Gerade ha...mehr

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AGkompakt 11/2011, Erforder... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Förderung des Verfahrens reicht aus Entgegen der Auffassung des KG ist noch nicht einmal eine Ursächlichkeit oder Mitursächlichkeit zu fordern. Es reicht grundsätzlich jede Tätigkeit des Anwalts aus, die in der Lage ist, das Verfahren dahingehend zu fördern, dass eine Hauptverhandlung entbehrlich wird (OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 149 = JurBür...mehr

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AGS 12/2009, Einstweiliger ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem SG streitig. Dort hatten die von dem Beschwerdeführer vertretenen Antragsteller, eine aus drei Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft, den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit dem die Antragsgegnerin (eine ARGE SGB II) verpflichtet werden so...mehr

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zfs 11/2009, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung

Wohl kaum einmal zuvor hat sich ein Senat des BGH von der Rspr. anderer Senate dieses Gerichts mit so drastischen Worten distanziert, nämlich "im Hinblick auf die teilweise zu Recht als katastrophal bezeichneten Folgen" dieser abgelehnten Rechtsprechung. Hierbei hat der II. ZS des BGH zu Recht auch darauf hingewiesen, dass der VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008 ...mehr

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AGS 06/2009, Verstoß gegen ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des AG und zur Zurückverweisung an das AG zur erneuten Entscheidung. Der Nichtabhilfebeschluss des AG genügt den Anforderungen des § 572 ZPO nicht. Der Text des Beschlusses: "... helfe ich der Beschwerde aus der Begründung des PKH-Abweisungsbeschlusses nicht ab" beinhalte...mehr

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zfs 03/2009, Hinreichende A... / 3 Anmerkung

Das Mahnverfahren, das nach § 688 ZPO zur versuchten Titulierung von unbedingten bestimmten Geldbeträgen offen steht, ist nur dann schneller, billiger und einfacher als die klagenweise Geltendmachung einer Geldforderung, wenn weder der Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu einer Verzögerung der Titulierung führen. Eine der e...mehr

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FF 02/2009, Ertrotzte Konti... / 2. 1

Zum 12.7.2008 ist das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft getreten. Die dortigen Regelungen haben u.a. verfahrensrechtliche Änderungen nach sich gezogen, zu denen auch die Änderung des § 50e FGG zählt. Danach gilt in den Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betre...mehr

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zfs 08/2011, Das leidige Pr... / 3. 1.3. Anhörung des Anspruchstellers

Die Anhörung des Anspruchstellers ist ein wesentlicher Bestandteil der Beweisaufnahme und auch evident für dessen Glaubwürdigkeit und -haftigkeit im Rahmen der Beweiswürdigung, jedoch sind diese Aussagen immer in den Kontext zu den weiteren Umständen des Unfallgeschehens zu stellen. In die Aussagen des Anspruchstellers werden regelmäßig subjektive Umstände des Unfallgeschehen...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / XI. Kosten in Scheidungs- und Folgesachen

In der Scheidungsantragsschrift ist ein Kostenantrag grundsätzlich entbehrlich. Das Gericht entscheidet hierüber in der Endentscheidung von Amts wegen.[105] Für die Kosten gilt die Spezialvorschrift des § 150 FamFG, die die Frage regelt, wer die Kosten in Scheidungs- und Folgesachen trägt. Sie übernimmt im Wesentlichen die Regelung des § 93a ZPO.[106] Die Vorschrift des § 15...mehr

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AGS 10/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung der vorprozessual angefallenen Geschäftsgebühr ist nicht veranlasst. Für Fallgestaltungen der hier zur Entscheidung stehenden Art kann offen bleiben, ob die vorprozessual entfaltete Anwaltstätigkeit dem Verfügungsverfahren oder dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen ist. Zum gegenwärtigen Rechtsstand scheidet eine Gebührenanrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV genere...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Kosten/Gebühren

Im Unterschied zu Sorgerechtsverfahren nach §§ 1671, 1672 BGB, in denen für den beigeordneten Anwalt eine Einigungsgebühr entstehen kann, geht es in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB um die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts über das Kindeswohl nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG, so dass weder das Jugendamt noch das Familiengericht zum Abschluss von Verträgen befugt sind. D...mehr

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AGS 02/2011, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Das innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses eingelegte Rechtsmittel ist nicht zulässig, da der Antragsteller durch den angefochtenen Beschluss mit weniger als 600,00 EUR beschwert ist. Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten war nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Dabei verdrängt die Vorschrift des § 243 FamFG ...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 2. Erfahrungen

Anders als in Familiensachen gilt im Arbeitsrecht nach § 61a ArbGG eine gesetzliche Frist von 14 Tagen zur Durchführung der Güteverhandlung. Ca. 55 % aller Verfahrenseingänge werden in diesem Termin erledigt.[8] Angesichts der restriktiven Rechtsprechung zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung und den ungeschriebenen Regeln zur Abfindung ist diese hohe Erledigungsquote d...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / d) Besondere Risiken beim weiteren Vorgehen

Für den Anwalt sind die Fälle, in denen ein Unterhaltsurteil existiert und eine Herabsetzung verlangt werden soll, auf Grund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten mit großen Risiken verbunden, die auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben können. Fall aus der Praxis: [93]mehr

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FF 09/2009, Vollstreckbarke... / 2 Anmerkung

Dieser – ansonsten selbsterklärende – Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs, der eine stark umstrittene und für die Praxis bedeutende Rechtsfrage letztverbindlicher Klärung zuführen wird, enthält im Rahmen der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage eine für die deutsche Praxis kaum minder wichtige Aussage, die Anlass zu einer Anmerkung bietet: "Zu Recht w...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 3 Anmerkung

I. Erstmals durch die Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung eines sich auf § 1572 BGB gründenden Unterhaltsanspruches eröffnet. In den Fokus sowohl der anwaltlichen Beratung als auch der richterlichen Bewertung eines solchen Anspruches sind damit die zentralen Fragen getreten, ob die Erkrankung ehebedingt ist, so dass sie – we...mehr

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ZErb 04/2010, Pflichtteil u... / V. Kumulation von Vermächtnis und Pflichtteil ein Sonderfall

Es bleibt festzuhalten, dass die Feststellung möglicher Überlagerungen der Vermächtnisregeln durch Pflichtteilsvorschriften in den Fällen kumulativer Anordnung von Vermächtnis und Pflichtteil die Ermittlung des Erblasserwillens voraussetzt, es also doch darauf ankommen muss, ob der Erblasser erkennbar pflichtteilsrechtliche Grundsätze ganz oder teilweise angewendet wissen wo...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / f) Rückforderung von überzahltem Unterhalt

Ohne eine solche Pflichtverletzung ist die Rückforderung überzahlten Unterhaltes[101] regelmäßig nicht möglich, weil dem Anspruch aus § 812 BGB der Wegfall der Bereicherung entgegengehalten werden kann.[102] Dieser Einwand des Wegfalls der Bereicherung ist nur dann mit Sicherheit versperrt, wenn sich der Berechtigte in der sog. verschärften Haftung befindet (§§ 818 Abs. 4, 8...mehr

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FF 02/2009, Zu spät, zu spät!!!

Jörg Kleinwegener Vor einigen Jahren ereignete sich in einer Sitzung des AG Lemgo Folgendes: Der Beklagten-Vertreter rügte den im Termin zur mündlichen Verhandlung überreichten Schriftsatz des Klägervertreters als "verspätet". Die Reaktion des Richters: "Sie benötigen eine Schriftsatzfrist?" Die Antwort: "Nein, ich rüge ausdrücklich Verspätung." Der Richter daraufhin: "Reiche...mehr

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AGkompakt 09/2011, Kein For... / 3 III. Der Praxistipp

Partei muss sich auf Verlangen des Gerichts erklären Die Partei muss sich jedoch, auch wenn kein Formularzwang besteht, darüber erklären, ob eine wesentliche Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, da andernfalls das Gericht die bewilligte PKH ganz aufheben kann. (§ 124 Nr. 2 ZPO). Erklärung ist ausreichend, aber es besteht Nachweispflich...mehr

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FF 04/2008, Umfang der Aufk... / 2 Anmerkung

Streitig durchgeführte Hausratsauseinandersetzungen der Eheleute können für Anwälte und Richter eine "Plage" sein – sei es im Rahmen des Scheidungsverfahrens, sei es, wie hier, nach vorheriger Ausklammerung unmittelbar nach dem Scheidungsverfahren. Daher werden diese Streitigkeiten meist außergerichtlich beigelegt. Landen sie dennoch bei Gericht, werden sie dort in aller Reg...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Bei der Kostenentscheidung sowie der Wertfestsetzung hat das Gericht so ziemlich alles verkehrt gemacht, was man hier verkehrt machen konnte. Zunächst einmal fragt man sich, wieso das OLG überhaupt eine Kostenentscheidung getroffen hat. Nach der Rspr. des BGH ist in einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Aussetzung keine Kostenentscheidung zu treffen.[1] Die Kosten de...mehr

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AGS 03/2011, Verfahren vor ... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht, dass die Leistungsverpflichtung eines Rechtsschutzversicherers und die Frage gesetzlicher Gebührentatbeständen nach dem RVG grundsätzlich in einem direkten Zusammenhang stehen. Zutreffend hat hierbei der BGH wie auch bereits die Vorgerichte zunächst geprüft, ob für das konkrete – hier kirchliche – Schlichtungsverfahren vom Grunde her Ve...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Ertr... / 2. 1

Zum 12.7.2008 ist das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft getreten. Die dortigen Regelungen haben u.a. verfahrensrechtliche Änderungen nach sich gezogen, zu denen auch die Änderung des § 50e FGG zählt. Danach gilt in den Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betre...mehr

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zfs 09/2008, Terminsvertret... / Aus den Gründen

“ … Für die Beurteilung der Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, ist maßgeblich darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme ex-ante als sachdienlich ansehen durfte. Die Partei darf dabei ihr berechtigtes Interesse verfolgen, d...mehr

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AGS 12/2010, Nachfestsetzun... / Aus den Gründen

Zu Unrecht hat die Rechtspflegerin des LG im angefochtenen Beschluss sowie im Nichtabhilfebeschluss die Auffassung vertreten, die Wiederaufrollung des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Festsetzungsverfahrens zur Geltendmachung nach inzwischen geänderter Rechtsauffassung vermeintlich erwachsener Gebühren sei nicht zulässig. Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzung...mehr

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zfs 11/2009, Gesonderte Pos... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Die nach §§ 464b StPO, 11 Abs. 2 RPflG, 567 Abs. 2 ZPO zulässige und auch fristgerecht eingelegte Erinnerung ist begründet. Die zusätzlich zu den bereits durch den Kostenfestsetzungsbeschluss zugesprochenen notwendigen Auslagen beantragte Auslagenpauschale von 20,– EUR zzgl. Umsatzsteuer ist ebenfalls zu erstatten. Bei dem Bußgeldverfahren handelt es sich n...mehr

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zfs 07/2009, Aus der Rechts... / 2. Örtliche Zuständigkeit nach neuem VVG und Auswirkungen der Übergangsregelung in § 1 Abs. 1, 2 EGVVG

a) Für Klagen, die aus dem Versicherungsverhältnis erhoben werden, stand – neben dem allgemeinen Gerichtsstand der juristischen Person (§ 17 ZPO), der sich nach dem Hauptsitz des Versicherers richtet – nach altem Recht der Gerichtsstand der Agentur (§ 48 VVG a.F.) zur Wahl; die Klage konnte also (auch) vor dem örtlich für die Niederlassung bzw. dem Wohnsitz des Agenten zust...mehr

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AGS 02/2009, Kommentar zu Zivilprozessordnung.Begründet von Dr. Richard Zöller. Bearbeitet von Dr. Reinhold Geimer, Dr. Reinhard Greger, Kurt Herget, Dr. Hans-Joachim Heßler, Clemens Lückemann, Dr. Peter Phillippi, Kurt Stöber und Dr. Max Vollkommer. 27. neu bearbeitete Aufl. 2009. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XXXV, 3234 S. 159,00 EUR.

Das Flaggschiff der ZPO-Kommentare ist nunmehr in 27. Aufl. und mit neuem Gesicht erschienen. In jedem Falle macht der Mammutband mit seinen mehr als 3200 Seiten auf Dünndrückpapier wieder viel Freude. Die Sprache ist schnörkellos, was man nicht über alle juristischen Fachbücher sagen kann. Mehr als 110 Seiten Sachverzeichnis bieten einen zuverlässigen Zugriff auf alle wesen...mehr

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AGS 12/2009, Vergleich; Kos... / 3 Anmerkung

Im Ergebnis mag die Entscheidung des OLG Köln zutreffend sein; die Begründung ist jedoch unzutreffend. Das OLG Köln führt aus, die "Verfahrensdifferenzgebühr" sowie die Terminsgebühr aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände würden ausschließlich durch den Abschluss des Vergleichs ausgelöst. Das ist nicht richtig. Bei der sog. "Verfahrensdifferenzgebühr" handelt es si...mehr

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AGS 03/2011, Erledigung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist zur nunmehr als Hauptsache weiterverfolgten Forderung auf vorgerichtliche Anwaltskosten unbegründet, allerdings begründet, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung richtet. A. Das LG hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten von 603,93 EUR nach den §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB verneint. 1. Die Kläg...mehr