Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.1.3 Feststellung der aufschiebenden Wirkung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 analog)

Rz. 10 In den Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels umstritten ist oder in denen eine Vollziehung durch die Behörde trotz der aufschiebenden Wirkung zu erwarten ist (sog. faktischer Vollzug), kann das Gericht, bei dem die Klage oder die Berufung anhängig ist, die aufschiebende Wirkung analog § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 deklaratorisch feststellen (LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 98 Zuständigkeit / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Entscheidung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist nach § 98 Satz 2 unanfechtbar. Auch im Rechtsmittelverfahren wird die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht mehr geprüft, § 98 Satz 1 SGG i. V. m. § 17a Abs. 5 GVG. In extremen Ausnahmefällen wird aber ein Beschwerderecht angenommen, so in den Fällen, in denen auch von der Unverbindlichkeit des Besc...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.1 Abgrenzung: Gegenvorstellung/Anhörungsrüge

Rz. 6 Infolge der Schaffung des Rechtsinstituts der Anhörungsrüge ist eine außerordentliche Beschwerde, sofern sie zuvor überhaupt als statthaft angesehen wurde, nicht mehr gegeben (s. oben Rz. 2). Höchst umstritten ist allerdings (hierzu E. Schneider, MDR 2006, S. 969, 972 "heilloses Durcheinander"), ob und inwieweit der außergerichtliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung s...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.3.2 Rechtslage ab 1.1.2012

Rz. 9 Ab dem 1.1.2011 ist eine Untätigkeitsbeschwerde als außergerichtlicher Rechtsbehelf nicht statthaft. Dem liegt zugrunde: Ein dringender Regelungsbedarf zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Zivilsachen sowie in Verwaltungsstreitsachen und verfassungsgerichtlichen Verfahren war entstanden, weil der EGMR die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, inne...mehr

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Jansen, SGG § 155 Vorbereit... / 2.3.2.4.2 Ausnahme Gegenvorstellung

Rz. 27 Anderes gilt für den außergerichtlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung, sofern diese dem Grunde nach anerkannt wird (sehr str., vgl. § 143 Rz. 2b). Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, der Berichterstatter sei zuständig, wenn eine Änderung der Entscheidung möglich sei (Keller, SGG, § 155 Rn. 10; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 153 Rn. 19), ist dem nicht zuzustimmen...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.2 Feststellende Verwaltungsakte

Rz. 28 Ein feststellender Verwaltungsakt ist ein solcher, der eine bestehende Rechtslage wiedergibt und gegebenenfalls klarstellt (VGH Bayern, Urteil v. 5.12.2011, 11 B 11.2338; Urteil v. 26.10.2011, 11 BV 11.2341). Es ist zu differenzieren in feststellende Verwaltungsakte mit konstitutivem Charakter und solche mit rein deklaratorischem Inhalt (vgl. LSG Hamburg, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.3.6 Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Allein ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Rechtsbehelfsfrist nicht. Wird gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfeantrag ein Schriftsatz eingereicht, der den Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift genügt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob neben dem Prozesskostenhilfeantrag auch Klage erhoben werden sollte. Grundsätzlich kann es sich um (1.)...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.2 Inhalt der Entscheidung

Rz. 10 Die Belehrung muss auch vom Inhalt der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13d). Sofern das SG die Berufung für nicht statthaft hält, muss es über die Nichtzulassungsbeschwerde belehren. Hält es die Berufung für statthaft, muss es entsprechend belehren. Die Belehrung kann nicht als Berufungszulassung interpretiert werden. Eine fehlerhafte Rechtsmittelb...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.1 Jahresfrist

Rz. 26 Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder ist sie unrichtig erteilt, läuft statt der Rechtsbehelfsfrist die Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 1 (hierzu BSG, Beschluss v. 21.6.2011, B 4 AS 32/11 B). Innerhalb der Jahresfrist kann allerdings im Verwaltungsverfahren eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung nachgeschoben und damit der Mechanismus des § 66 Abs. 1 i...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2 Keine Frist

Rz. 32 Keine Frist läuft, wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 2 greift. Die Vorschrift nennt drei Varianten, nämlich die Einlegung des Rechtsbehelfs vor Fristablauf war infolge höherer Gewalt nicht möglich oder aber es ist eine schriftliche bzw. elektronische Belehrung dergestalt erfolgt, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. 2.9.2.1 Höhere Gewalt Rz. 3...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Für die Zulässigkeit (i. w. S.) einer Anhörungsrüge ist erforderlich, dass ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die angegriffene Entscheidung nicht gegeben ist (§ 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Statthaftigkeit), die Rüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben wird (§ 178a Abs. 2 Satz 1) und das Vorbringen einer en...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.8 Hinweis auf elektronische Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 23 Fraglich ist, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne einen Hinweis auf die Möglichkeit, die Berufung mittels elektronischen Dokuments einzulegen (hierzu § 65a SGG), vollständig und richtig ist. Die Frage ist umstritten. Das LSG Hessen meint, nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 1 sei es nicht notwendig, auch über die notwendige Form des anzubringenden Rechtsbehelfs zu be...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.3 Umdeutung

Rz. 29 Wird der Beteiligte sachkundig vertreten, besteht für eine Umdeutung kein Raum (vgl. Greger, NJW 2002 S. 3049, 3053). Das kann allerdings nur dann gelten, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig ist. Fehlt es daran, mag im Einzelfall eine nicht statthafte Berufung in eine Beschwerde umgedeutet werden können. Rz. 30 Eine Berufung kann grundsätzlich nicht in eine Nicht...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.7 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3)

Rz. 17 Als Ausgleich dafür, dass die Vollstreckung aus einer nicht rechtskräftigen Entscheidung betrieben werden kann, besteht nach § 199 Abs. 2 die Möglichkeit, die Vollstreckung im Rechtsmittelverfahren durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen. Die Vorschrift des § 199 Abs. 2 ersetzt die Bestimmungen der §§ 709, 719 ZPO und stellt einen besonderen Fall der einstweilig...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.2.1 Berufung

Rz. 21 Die Berufungsrücknahme bewirkt den Verlust des Rechtsmittels schlechthin (BSG, Urteil v. 26.4.1963, 2 RU 56/62, NJW 1963 S. 2047). Auch eine einseitige Erledigungserklärung z. B. dergestalt "Ich erkläre hiermit den Rechtsstreit für erledigt", ist rechtlich als Rücknahme der Berufung zu werten. Dies bewirkt gleichermaßen den Verlust des Rechtsmittels und hat zur Folge,...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.2 Anschlussberufung

Rz. 7 Auch eine Anschlussberufung kann statthaft sein. Sie ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, jedoch über § 202 SGG i. V. m. § 524 ZPO statthaft. Die Anschlussberufung hat den Zweck, diejenige Partei zu schützen, die in Unkenntnis des Rechtsmittels der Gegenpartei die Rechtsmittelfrist im Vertrauen auf den Bestand des Urteils verstreichen ließ (BGH, Beschluss v. 5.12.19...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.3.1 Rechtslage bis zum 31.12.2011

Rz. 7 An einer beschwerdefähigen Entscheidung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer die Untätigkeit des Gerichts rügt. Dennoch wird (wurde) eine Untätigkeitsbeschwerde teilweise als statthaft angesehen (LSG NRW, Beschluss v. 20.3.2002, L 10 B 29/01 SB, SGb 2002 S. 734; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.4.2000, L 1 B 49/00, NZS 2000 S. 626, Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig/K...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4.2 Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 16 Ob und inwieweit im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG die Entscheidung des SG mit der Beschwerde (56 RVG) angefochten werden kann, wird unterschiedlich beurteilt. So wird die Auffassung vertreten, dies sei gesetzessystematisch ausgeschlossen, da die abschließenden Regelungen des SGG für eine Anwendung der Beschwerderegelungen des RVG (§ 56 Abs. 2 Satz 1 RV...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.1 Geldvollstreckung

Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollämter als Vollstreckungsbehörde handelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die §§ 256 bis 258 AO (Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung). Bedient sich die Vollstreckungsbehör...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.3.3 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 91 Diese Vorschrift entspricht § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO. Als Legitimation dieser Regelung wird dort unter anderem angesehen, dass Geldleistungen prinzipiell nachholbar sind und durch die Aussetzung typischerweise keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden (Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 115). Soweit § 86a Abs. 3 Satz 2 regelt, dass in den Fällen des Abs. 2 Nr. 1 (Entsche...mehr

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Jansen, SGG § 83 Widerspruch

Rz. 1 Das Vorverfahren wird durch den Widerspruch eingeleitet. Bestimmungen über seinen Mindestinhalt finden sich nicht. Es sind keine strengen Anforderungen zu stellen, insbesondere ist die Bezeichnung als Widerspruch nicht erforderlich. Im Zweifel ist jedes Schriftstück, mit dem sich ein Betroffener gegen eine Verwaltungsentscheidung wendet, als Widerspruch anzusehen. Die ...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.1 Überlange Verfahrensdauer

Rz. 12 § 202 wurde durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" v. 29.9.2011 geändert. Das Gesetz ist am 3.12.2011 in Kraft getreten. Rz. 13 Der nunmehrige Satz 2 des § 202 erklärt die Vorschriften des 17. Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe für entsprechend anwendbar, dass an die Stelle...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.1 Einführung

Rz. 5b § 178a soll den Vorgaben des BVerfG für das sozialgerichtliche Verfahren Rechnung tragen. Soweit nicht Besonderheiten dieses Verfahrens oder der Zusammenhang mit anderen Vorschriften des SGG Abweichungen erfordern, entspricht er § 321a ZPO. Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Demzufolge ist nach § 66 für alle ordentlichen Rec...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.1 Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 37 Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Klage bei Entscheidungen über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten oder der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben. Der Gesetzgeber hat hiermit das Vollzugsrisiko bei Abgabebescheiden bewusst auf den Adressaten verlagert. Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.3 Beigeladener

Rz. 5 Bei Beigeladenen oder bei am Verfahren bislang nicht beteiligten Dritten ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels davon abhängig, ob sie durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert, d. h. in ihren rechtlichen Interessen nachteilig berührt sind (vgl. BSG, Urteil v. 5.6.1991, 7 RAr 26/89, BSGE 69 S. 25; ebenso BVerwG, Urteil v. 31.1.1969, IV C 83.66, BVerwGE 31...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.2.2 Indifferentes Begehren

Rz. 8 Ein bestimmter Antrag muss nicht gestellt werden (anders § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, hierzu VGH Mannheim, Beschluss v. 1.7.2002, 11 S 1293/02, NJW 2003 S. 80). Welcher Rechtsbehelf (Nichtzulassungsbeschwerde oder Berufung) eingelegt worden ist, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden (LSG NRW, Beschluss v. 8.12.2010, L 12 SO 484/10; vgl. hierzu die Vorbemerkungen zu §...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 573 Abs. 1 ZPO ist eine vergleichbare Regelung enthalten. Dort ist die Erinnerung allerdings binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen; zur VwGO vgl. § 151. Im Gegensatz zur Beschwerde ist die Erinnerung nicht mit Devolutiveffekt ausgestattet. Sie ist deswegen kein Rechtsmittel, wohl aber ein Rechtsbehelf (vgl. hierzu Kommentierung vor § 143 Rz. 1 ff.). Die...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.3.1 Minderjährige (§ 71 Abs. 2)

Rz. 7 Ein Beteiligter ist nach § 71 Abs. 1 prozessfähig, wenn er sich durch Verträge verpflichten kann. Minderjährige sind gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 in eigenen Sachen prozessfähig, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind. § 71 Abs. 2 erweitert insofern die Prozessfähigkeit für ...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.2 Gegenvorstellungsverfahren

Rz. 9 Wird die Gegenvorstellung als außergerichtlicher Rechtsbehelf anerkannt, besagt dies nichts über Frist, Form und Bescheidung. Ob und inwieweit eine Gegenvorstellung fristgebunden ist, wird unterschiedlich beurteilt. Als Frist für die Einlegung der Gegenvorstellung wurde zunächst entsprechend § 93 Abs. 1 BVerfGG ein Monat angenommen. Nach Ablauf der Monatsfrist sollte Re...mehr

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Jansen, SGG § 153 Verfahren... / 2.1 Anzuwendende Verfahrensvorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Für den Berufungsrechtszug gelten nach § 153 Abs. 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, nämlich §§ 87 bis 122 SGG. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich § 91 SGG und § 105 SGG. Demzufolge ist die Berufungsfrist nur gewahrt, wenn die Berufung den Anforderungen des § 151 Abs. 1 genügt. Gerichtsbescheide (§ 105 SGG) können im Berufungsrechtszug nicht erlassen werden. ...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen

Rz. 71 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen wie Beteiligtenfähigkeit (vgl. dazu die Kommentierung zu § 70) und Rechtsschutzbedürfnis (LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2010, L 8 R 451/10 B ER). Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zu Gebote steht, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. Kopp/Schenke, Vw...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.1 Einführung

Rz. 17 Die aufschiebende Wirkung hat zur Folge, dass ein Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf eingelegt wurde, nicht vollzogen werden darf (Suspensiveffekt). Ob und inwieweit sein Wirksamkeit (§ 39 Abs. 1 SGB X) davon berührt wird, ist umstritten (vgl. Rz. 18). Im Ergebnis darf die Verwaltung nichts unternehmen, was der Verwirklichung des Regelungsgehalts des Verwaltun...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.3 Sonstiges

Rz. 11 Die Belehrung über Prozesskostenhilfe (§ 73a SGG) ist nicht Teil der Belehrung (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13h). Bei mehreren selbständigen materiellrechtlichen Ansprüchen ist zu beachten, dass für jeden Anspruch die Zulässigkeit des Anspruchs geprüft werden muss, mithin die Rechtsbehelfsbelehrung dem entspricht (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a).mehr

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Jansen, SGG § 177 Keine Bes... / 2.1 Beschwerdefähigkeit

Rz. 2 Lediglich Rechtswegbeschlüsse des LSG (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG), Beschwerden wegen eines Ordnungsgeldes gegen einen ehrenamtlichen Richter (§ 21 Satz 4 i. V. m. § 35 Abs. 2) sowie die Nichtzulassungsentscheidung des LSG (§ 160a) sind beschwerdefähig. Nicht statthaft ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des LSG (gemeint ist damit der Senat in voller Besetzung), sei...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.4 Folgen der Prozessunfähigkeit

Rz. 17 Prozesshandlungen Prozessunfähiger sind unwirksam. Das gilt auch für eine Prozesshandlung, die während einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit i. S. d. § 105 Abs. 2 BGB vorgenommen wird (BSG, Beschluss v. 15.11.2000, B 13 RJ 53/00 B, SozR 3-1500 § 160a Nr. 32). Rz. 18 Erfolgt die Abweisung des Rechtsbehelfs eines Beteiligten als unzulässig wegen mangelnder P...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.1 Bevollmächtigte

Rz. 6 Das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder des Prozessbevollmächtigten steht dem Verschulden des Beteiligten gleich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 SGG i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO). Besondere Anforderungen werden an die persönliche Sorgfalt und die Büroorganisation von Rechtsanwälten gestellt. Sie sind verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.4 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Beschwer

Rz. 14 Die Beschwer muss grundsätzlich bei Einlegung des Rechtsmittels vorliegen und kann nicht durch Klageerweiterung im Berufungsverfahren begründet werden (BSG, Urteil v. 29.9.1999, B 6 KA 30/98 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil v. 25.7.1985, 7 RAr 33/84, SozR 1500 § 144 Nr. 30; LSG NRW, Beschluss v. 17.11.2010, L 19 AS 1275/10; Leitherer, SGG, vor § 143 Rn. 10), de...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.4 Abänderungsverfahren (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 52 Die eine jederzeitige Änderung oder Aufhebung auf Antrag vorsehende Regelung des § 86b Abs. 1 Satz 4 gilt unmittelbar nur für Entscheidungen im Sinne des § 86b Abs. 1 und nur im Falle einer vorherigen stattgebenden Entscheidung ("Maßnahmen") des Gerichts. Jederzeit bedeutet, dass das Gericht nach seiner Entscheidung keinen zeitlichen Grenzen mehr unterworfen ist (Zeih...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.3 Antragstellung vor Klageerhebung (Abs. 3)

Rz. 125 Zweifelhaft war nach der vor Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG maßgebenden Rechtslage, ob Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon vor der Klageerhebung statthaft waren (dafür Meyer/Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 97 Rn. 14 m. w. N.; dagegen Zeihe, SGG, 5/2004, § 97 Rn. 20b; vgl. auch LSG NRW, Entscheidung v. 11.12.1996, L 11 SKa 81/96, Breithaupt 1997 S. 48...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.1 Höhere Gewalt

Rz. 33 Der Begriff "höhere Gewalt" deckt sich mit dem des unabwendbaren Zufalles und setzt das Fehlen jeglichen Eigenverschuldens voraus. Wurde der Kläger von einem rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten, muss er sich dessen Verschulden anrechnen lassen (LSG Saarland, Beschluss v. 16.12.2002, L 2 U 88/02). Höhere Gewalt meint ein von außen kommendes Ereignis. Beispiele hi...mehr

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Jansen, SGG § 206 Übergangs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die jetzige Fassung des § 206 geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück und dient der Klarstellung des Gewollten. Es verbleibt hierdurch auch für die "Altfälle" bei den Verwaltungsgerichten in den genannten Sachgebieten bei der Gerichtskostenfreiheit (BT-Drs. 15/ 3867 S. 5). Dies war erforderlich, da § 188 VwGO i. d. F. des Art. 2 des 7. SGGÄndG die Angelegenheit...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.1.7 Allgemeine Leistungsklage

Rz. 18 Die allgemeine oder "echte" Leistungsklage ist in § 54 Abs. 5 geregelt. Diese Klageart kommt in Betracht, wenn der Kläger ausschließlich die Verurteilung des Beklagten zur Leistung anstrebt. Im Wortlaut wird klargestellt, dass diese Klageart nur dann statthaft ist, wenn die Leistung vom Beklagten ohne Verwaltungsakt zu erbringen ist. Ansonsten muss zunächst das Vorver...mehr

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Jansen, SGG § 77 Bindung de... / 2 Formelle Bestandskraft

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt ist formell bestandskräftig, wenn er mit Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann, weil die Rechtsbehelfsfrist verstrichen oder ein anschließendes sozialgerichtliches Verfahren rechtskräftig durch Urteil oder anderweitig durch Rücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis beendet worden ist. Eine Beschränkung des Klagegegenstandes im sozialgerichtl...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.3 Genehmigungsversagung

Rz. 21 Aus dem Wesen der aufschiebenden Wirkung folgt ferner, dass Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Genehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die mit einer Genehmigung angestrebte Erweiterung der Rechtsposition kann nur im Wege der Verpflichtungsklage und dementsprechend im Eilverfahren nur mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung er...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.6 Klageverzicht

Rz. 20 Ein Beteiligter kann grundsätzlich auf den Rechtsbehelf der Klage verzichten. In einem solchen Falle muss aber geprüft werden, ob der Verzicht wirksam ist. Ein solcher ist z. B. unwirksam, wenn der Betroffene den Verzicht vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens abgibt, eine Blankoerklärung abgibt oder unter massivem Druck der Verwaltung handelt. Liegt ein wirksamer Ver...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.4 Bundesrechtliche Sondernormen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Nach § 86a Abs. 2 Nr. 4 entfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund folgender vorrangiger bundesgesetzlicher Fälle von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbe...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.2 Besondere Verfahrensarten (Gehörsrüge – Gegenvorstellung; Beweissicherungsverfahren)

Rz. 4 Als besondere Verfahrensart ist das Beweissicherungsverfahren in § 76 geregelt. Zur vorsorglichen Tatsachenfeststellung können Zeugen und Sachverständige gehört und Augenscheinsbeweis erhoben werden. An die Stelle der Gegenvorstellung ist das mit Wirkung zum 1.1.2005 in § 178a geregelte Anhörungsrügeverfahren getreten. Es bietet einem Beteiligten die Möglichkeit, bei V...mehr

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.4 Kosten

Rz. 14 Im Widerspruchsbescheid muss auch über die Kosten des Vorverfahrens entschieden werden, § 63 SGB X. Danach sind bei erfolgreichem Widerspruch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Erfolgreich ist ein Widerspruch nur dann, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ur...mehr