Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Umgangsrecht: Befristung der Anordnung begleiteten Umgangs; amtswegige Änderung einer Folgenankündigung für etwaige Zuwiderhandlungen im Beschwerdeverfahren

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung war die Anordnung begleiteten Umgangs und die hierbei zu beachtenden Kriterien. Sachverhalt Die Eltern trennten sich vor der Geburt des Kindes. Der Vater hatte bislang keinen Umgang mit dem knapp zweijährigen Kind. Das AG hatte den Umgang des Vaters mit dem Kind dahingehend geregelt, dass er für die Dauer von sechs Monaten jeweils jeden...mehr

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Unterhaltssache: Statthaftigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Familienstreitsache

Leitsatz Die Beteiligten führten vor dem AG einen Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt. Mit Beschluss vom 29.11.2010 entschied das Familiengericht über die geltend gemachten Ansprüche. Die dazu ergangene Kostenentscheidung lautete auf Kostenaufhebung. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde und führte zur Begründung an, bez...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren erforderlich ist. Sachverhalt Die Antragstellerin begehrte die Feststellung, dass der Antragsgegner ihr Vater sei. Dieser wiederum behauptete, in der Empfängniszeit keinen Geschlechtsverkehr mit der Mutter der Antragstellerin gehabt zu haben. Das ...mehr

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Versorgungsausgleich: Getrennter Ausgleich von Anwartschaften in der allgemeinen und in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Leitsatz Das AG hatte durch den teilweise angefochtenen Verbundbeschluss die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Antragstellerin hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Anwartschaften erworben. Der Antragsgegner hingegen hatte Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

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Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts; Erforderlichkeit einer Ersatzregelung für Ferienzeiträume

Leitsatz Getrennt lebende Eltern eines im November 2003 geborenen Sohnes, der seit Dezember 2008 im Haushalt der Mutter lebte, stritten um Art und Umfang der Umgangsregelung des Vaters mit dem Sohn. Das OLG Saarbrücken hat sich in seiner Entscheidung mit den Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts eingehend auseinandergesetzt. Sachverhalt Getrennt lebende Eltern stritt...mehr

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Kindesunterhalt: Abänderung einer Jugendamtsurkunde nach § 239 FamFG durch den Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob das unterhaltsberechtigte Kind Abänderung begehren kann, wenn es Titulierung seines Anspruchs in dynamischer Form verlangt hatte, der Verpflichtete jedoch den Titel in statischer Form hat errichten lassen. Sachverhalt Getrennt lebende Eltern stritten um den Kindesunterhalt für die ge...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf gegen Ablehnung der Terminierung der Ehesache

ZPO § 216, ZPO § 252, ZPO § 567 Leitsatz 1. Ist das Scheidungsverfahren zur Entscheidung reif, ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen. 2. Die Ablehnung der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. (Leitsätze der Redaktion) OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.7.2005 – 10 WF 178/05 (AG-Fürstenwalde) Sa...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / e) Rechtsbehelfe

Nach § 32 i.V.m. § 24 IntFamRVG ist gegen die Entscheidung im Feststellungsverfahren nach Art. 21 Abs. 3 EuEheVO die Beschwerde zum Oberlandesgericht möglich. Antragsberechtigt ist dazu gemäß Art. 33 Abs. 1 wiederum "jede Partei" nach den gleichen Kriterien wie zum Antragsrecht. Als weiterer Rechtsbehelf kommt sodann die Rechtsbeschwerde gemäß § 28 IntFamRVG infrage, soweit d...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / III. Rechtsbehelfe

1. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde Gegen die Entscheidung, mit der die Beiordnung des Anwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Für die FG-Familiensachen folgt dies aus § 76 Abs. 2 FamFG, der auf die Regelungen des § 127 Abs. 2–4 ZPO und dieser wiederum auf §§ 569 ff. ZPO verweist. In den Ehe- und selbstständigen Familienstreitsachen folgt dies ...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbehelfe des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gem. § 56 RVG gegen die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG

Einführung Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts, des gerichtlich bestellten Rechtsanwalts (z.B. Pflichtverteidiger, Zeugenbeistand) sowie des Beratungshilfeanwalts ist gem. § 56 RVG die Erinnerung/Beschwerde/weitere Beschwerde gegeben. Das Erinnerungsverfahren richtet sich gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / 7. Rechtsbehelf

Wurde der gestellte Antrag abgelehnt, kann der Antragssteller beim OLG, in dessen Bezirk die Landesjustizverwaltung ihren Sitz hat, gemäß § 107 Abs. 5 und 7 FamFG die gerichtliche Entscheidung beantragen. Stellt die Landesjustizverwaltung fest, dass die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, kann ein Ehegatte, der den Antrag nicht gestellt hat, ebenfalls gemäß § 107 Abs. 6 Sa...mehr

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AGS 03/2011, Aktuelle Recht... / 6. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung, mit der eine nachträgliche Festsetzung abgelehnt wird oder durch die eine Nachfestsetzung erfolgt, findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 567 Abs. 2 ZPO). In den übrigen Fällen findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 3. Abänderungsklage als einheitlicher Rechtsbehelf

Ein Zwang zur Abänderungsklage ist durch das Interesse an einem einheitlichen Rechtsbehelf bei allen Unterhaltsrententiteln gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat die Jugendamtsurkunde geschaffen, um eine einfache und kostenlose Titulierung des Kindesunterhalts unter der sachkundigen Mitwirkung des Jugendamts zu ermöglichen. Ziel ist die Titulierung des gesetzlich geschuldeten ...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Sachverhalt

Tatbestand: In der Ehesache hatten beide Parteien schriftsätzlich einen Scheidungsantrag gestellt. In der Folgesache Zugewinn hatte die Antragstellerin einen Stufenklageantrag gestellt. Durch Teilanerkenntnisurteil vom 25.5.2004 war der Antragsgegner zur Auskunftserteilung über sein Endvermögen verurteilt worden. Den Antrag des Antragsgegners vom 25.4.2005 auf Terminbestimmu...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Leitsatz

1. Ist das Scheidungsverfahren zur Entscheidung reif, ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen. 2. Die Ablehnung der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. (Leitsätze der Redaktion) OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.7.2005 – 10 WF 178/05 (AG-Fürstenwalde)mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 2. Beschwerdebefugnis

Die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung kann nur vom Rechtsanwalt oder der Staatskasse eingelegt werden.mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / Einführung

Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts, des gerichtlich bestellten Rechtsanwalts (z.B. Pflichtverteidiger, Zeugenbeistand) sowie des Beratungshilfeanwalts ist gem. § 56 RVG die Erinnerung/Beschwerde/weitere Beschwerde gegeben. Das Erinnerungsverfahren richtet sich gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG nach § 33...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / II. Beschwerde

1. Geltungsbereich § 56 Abs. 2 RVG eröffnet das Beschwerdeverfahren für alle in Teil 3 bis 6 VV RVG geregelten Angelegenheiten. Erfasst sind damit sämtliche Festsetzungsverfahren nach § 55 in allen Gerichtsbarkeiten, weil die jeweiligen Verfahrensordnungen durch die in § 56 Abs. 2 RVG für anwendbar erklärten Sonderregeln des § 33 RVG verdrängt werden. § 56 ist somit eine Rech...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde ist gem. § 567 I Nr. 2 ZPO zulässig. Mit Verfügung vom 18.5.2005 hat das AG eine Entscheidung getroffen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Es hat nämlich die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt. Diese Zurückweisung eines Gesuchs ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Z...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 2. Frist, Form und Beschwerdewert

Weitere Beschwerde ist wie die Beschwerde befristet Für die Frist und Form der weiteren Beschwerde gelten die Erläuterungen zur Beschwerde entsprechend. Eine bestimmte Beschwerdesumme wie bei der Beschwerde muss nicht vorliegen (OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 225).mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 1. Zulässigkeit und Begründung

Weitere Beschwerde gegen Entscheidungen des LG Die weitere Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG dann zulässig, wenn das LG im Beschwerdeverfahren entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Eine weitere Begründung ist ...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 3. Entscheidung

Keine Zuständigkeit des BGH Hilft das LG der weiteren Beschwerde nicht ab, entscheidet das OLG. Der BGH wird mit weiteren Beschwerden in Verfahren betr. Vergütungsfestsetzungen gegen die Staatskasse nicht befasst (BGH AGS 2010, 387 = MDR 2010, 946).mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / I. Erinnerung

1. Erinnerungsbefugnis Nur Rechtsanwalt und Staatskasse sind erinnerungsberechtigt Gegen die in § 55 RVG geregelte Festsetzung der Vergütung findet gem. § 56 Abs. 1 RVG zunächst die Erinnerung statt. Die Erinnerung kann nur vom Rechtsanwalt oder der Staatskasse eingelegt werden. Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei/der von dem Anwalt vertretene ...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 2. Einlegung und Form

Die Erinnerung kann nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 Satz 1 RVG, § 129a ZPO zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines jeden AG erhoben oder schriftlich bzw. als elektronisches Dokument (vgl. § 12b RVG) beim Erinnerungsgericht (vgl. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG) eingereicht werden.mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 3. Einlegung und Form

Einlegung beim Erinnerungsgericht Nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 7 S. 2 RVG ist die Beschwerde bei dem Gericht einzulegen, dessen Erinnerungsentscheidung angefochten wird. Beim Beschwerdegericht kann die Beschwerde nicht eingelegt werden.mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 5. Beschwerdewert

Beschwerdewert beträgt mindestens 200,01 EUR Die Beschwerde ist zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt oder die Beschwerde gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zugelassen worden ist. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten und der mit der Beschwerde angestrebten Vergütung (inkl. Umsatzsteuer).mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / III. Weitere Beschwerde

1. Zulässigkeit und Begründung Weitere Beschwerde gegen Entscheidungen des LG Die weitere Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG dann zulässig, wenn das LG im Beschwerdeverfahren entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht...mehr

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AGS 04/2009, Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidung über den Kostenansatz

GvKostG § 5 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 2 bis 4 Leitsatz Gegen die Beschwerdeentscheidung des LG über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist nicht die Rechtsbeschwerde zum BGH, sondern allein die weitere Beschwerde zum OLG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 1.10.2002 – IX ZB 271/02, NJW 2003, 70). BGH, Beschl. v. 11.9.2008 – I ZB 36/07 1 Aus den Gründen I. Der Schuldne...mehr

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FoVo 01/2009, Das richtige Rechtsmittel des Schuldners zur Geltendmachung der Restschuldbefreiung

Leitsatz Der Einwand des Schuldners, aus einem gegen ihn ergangenen Urteil könne wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckt werden, kann nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgt werden. Dies gilt sowohl für die Gewährung der Restschuldbefreiung in Deutschland als auch erst recht für die Restschuldbefreiung durch ein ausländisches I...mehr

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AGS 02/2009, Gerichtskostenermäßigung bei Verzicht der Parteien im Scheidungsverfahren auf Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittel

ZPO § 313 a Abs. 2; GKG-KostVerz. Nr. 1311 Leitsatz Verzichten die Parteien eines Scheidungsverfahrens auf Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittel, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr. Der Ermäßigungstatbestand ist so zu verstehen, dass es ausschließlich auf den Verzicht der Parteien auf Rechtsmittel und auf die Absetzung eines streitigen Urteils ankommt. Die Kostenfol...mehr

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AGS 10/2011, Kein Rechtsmittel des Gegners gegen Prozesskostenhilfebewilligung; Kostenpflicht bei unstatthafter Beschwerde

ZPO §§ 114, 117, 127 Leitsatz Das Prozesskostenhilfeverfahren ist trotz des dem Prozessgegner der bedürftigen Partei eingeräumten Anhörungsrechts nicht kontradiktorisch ausgestaltet, sodass ihm eine Parteirolle nicht zufällt. Demgemäß steht dem (künftigen) Prozessgegner gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kein Rechtsmittel zur Verfügung. Die Gebührenfreiheit des Prozes...mehr

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AGS 08/2009, Rechtsmittel gegen Zug-um-Zug-Verurteilung

ZPO §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9.12.1981 – VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048). BGH, Beschl. v. 7.4.2009 – VIII ...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / VI. Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Unterhalts im VV

1. Gegen die Ablehnung der Unterhaltsfestsetzung Hat der Rechtspfleger den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung des Unterhalts im VV nach den § 249 FamFG (teilweise) zurückgewiesen, so ist die Zurückweisung nicht anfechtbar, § 250 Abs. 2 Satz 3 FamFG. Das schließt aber die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG zum Familiengericht nicht aus. Sie findet binnen der für die B...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 2. Rechtsbehelfsbelehrung

§ 39 FamFG führt in FamFG-Verfahren allgemein die Notwendigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ein. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist, obgleich bisher nur in einzelnen Bereichen der fG-Verfahren vorgesehen, Ausdruck des rechtsfürsorgerischen Charakters dieser Verfahren.[19] Diesem Rechtsgedanken entsprechend sind die Beteiligten daher künftig in allen FamFG-Verfahren über die Rec...mehr

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AGS 07/2011, Berücksichtigung von Säumniszuschlägen; Berechtigung zur Abänderung der Wertfestsetzung bei unzulässigem Rechtsmittel in der Hauptsache

GKG §§ 52, 43 Abs. 1 SGB IV § 24 Leitsatz Säumniszuschläge für Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 24 SGB IV gehören nicht zu den Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG. Mangels Vorliegens einer erforderlichen planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes kommt auch eine entsprechende oder analoge Anwendung des § 43 Abs. 1 GKG auf Säumniszuschläge für Beiträ...mehr

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AGS 06/2011, Kein eigenständiges Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; Kostenpflicht bei nicht statthafter Beschwerde

GKG § 63 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Leitsatz Eine Beschwerde gegen eine vorläufige Wertfestsetzung ist nicht statthaft. Für eine nicht statthafte Beschwerde gilt weder Gerichtsgebührenfreiheit noch der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 63 Abs. 3 GKG. OLG Rostock, Beschl. v. 11.10.2010 – 3 W 170/10 1 Sachverhalt Nach Eingang der Klage hatte das LG den Streitwert vorläufig festgesetz...mehr

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AGS 08/2009, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9.12.1981 – VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048). BGH, Beschl. v. 7.4.2009 – VIII ZB 94/08mehr

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AGS 08/2011, Rechtsmittel gegen teilweise Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe bei Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung

FamFG § 113 ; ZPO §§ 121, 127, 567 ff. Leitsatz Das Rechtsmittel gegen die (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich nach den §§ 127 Abs. 2, 567 bis 572 ZPO. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsachev...mehr

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AGS 07/2009, Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG VV Nrn. 3200, 3201 Nr. 1 Leitsatz Wird der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel dann aber begründet und in der Sache entschieden, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV erstattungsfähig (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 3.7.2007 – VI ZB 21/06, AGS 2007, 537). BGH,...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / VIII. Rechtsmittel, Abänderung

Das Rechtsmittel der Beschwerde ist nach § 57 FamFG für die einstweiligen Verfahren auf Zahlung von Unterhalt ausgeschlossen. Die einstweiligen Anordnungen sind zwar unanfechtbar, erwachsen aber nicht in materielle Rechtskraft. Eine Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung kann im Verfahren nach § 54 FamFG erfolgen. Entscheidungen, die in den einstweiligen Anor...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 4. Rechtsmittel – Wert der Beschwer

Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunft scheitern in der Praxis vielfach daran, dass der Wert der Beschwer nach § 511 ZPO nicht erreicht wird. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend ist, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei...mehr

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AGkompakt 03/2009, Die Abtr... / VI. Rechtsmittel gegen die Aufrechnung

Erfolgt keine Zahlung des Erstattungsbetrages an den Verteidiger, weil der Kostenerstattungsanspruch durch Aufrechnung der Staatskasse erloschen ist, kann hiergegen im Verfahren nach § 30a EG-GVG vorgegangen werden. Die Aufrechnung der Staatskasse wird dann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten. Der Antrag ist bei dem AG zu stellen, in dessen Bezirk di...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / 4. Rechtsmittel

Gegen die erstinstanzliche Endentscheidung findet die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statt (§ 3 ThUG). Die Rechtsbeschwerde oder die Sprungrechtsbeschwerde sind jedoch nach § 17 ThUG ausgeschlossen. Als Sonderregelung bestimmt § 16 Abs. 2 ThUG zudem, dass die Beschwerdefrist nur zwei Wochen beträgt. Beschwerdeberechtigt sind neben dem Betroffenen und dem beigeordneten Anwal...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 1. Erinnerungsbefugnis

Nur Rechtsanwalt und Staatskasse sind erinnerungsberechtigt Gegen die in § 55 RVG geregelte Festsetzung der Vergütung findet gem. § 56 Abs. 1 RVG zunächst die Erinnerung statt. Die Erinnerung kann nur vom Rechtsanwalt oder der Staatskasse eingelegt werden. Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei/der von dem Anwalt vertretene Beteiligte oder der er...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 3. Frist

Die Erinnerung ist unbefristet Die Erinnerung ist unbefristet, weil in § 56 Abs. 2 S. 1 RVG für die Erinnerung nur auf § 33 Abs. 4 S. 1 RVG verwiesen wird, nicht aber auf die Beschwerdefrist in § 33 Abs. 3 S. 3 RVG (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 216; OLG Brandenburg RVGreport 2010, 218; OLG Hamm MDR 2009, 294; LAG München JurBüro 2010, 26; OLG Frankfurt RVGreport 2007, ...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 4. Frist

Beschwerdefrist: Zwei Wochen ab Zustellung der Erinnerungsentscheidung Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Erinnerungsentscheidung einzulegen. Ist diese nicht zugestellt worden und hat damit der Lauf der Beschwerdefrist nicht begonnen, gilt § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO (Fristbeginn spätestens mit dem Ablauf von ...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 6. Entscheidung

Abhilfe durch Erstgericht möglich Gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 1 RVG kann das Erstgericht der Beschwerde abhelfen. Nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 RVG ist die Sache auch bei Teil-Abhilfe unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Umstritten ist, ob die Beschwerde durch die Unterschreitung des Beschwerdewerts nach Teilabhilfe unzulässig wird. Entscheidu...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 1. Geltungsbereich

§ 56 Abs. 2 RVG eröffnet das Beschwerdeverfahren für alle in Teil 3 bis 6 VV RVG geregelten Angelegenheiten. Erfasst sind damit sämtliche Festsetzungsverfahren nach § 55 in allen Gerichtsbarkeiten, weil die jeweiligen Verfahrensordnungen durch die in § 56 Abs. 2 RVG für anwendbar erklärten Sonderregeln des § 33 RVG verdrängt werden. § 56 ist somit eine Rechtswege übergreifen...mehr

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AGS 08/2011, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Das Rechtsmittel gegen die (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich nach den §§ 127 Abs. 2, 567 bis 572 ZPO. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Kin...mehr

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AGS 09/2011, FamFG. Einführung in das familiengerichtliche Verfahren und die freiwillige Gerichtsbarkeit. Verfahrensrecht, Rechtsmittel, Familiensachen, Betreuung, Unterbringung, Nachlasssachen und Kosten. Von VizePräs.LG a.D. und Honorarprofessor an der Universität Regensburg Dr. Walter Zimmermann. 2. Aufl. 2011. Verlag C. H. Beck, München. IIIXX, 289 S. 26,00 EUR.

Der Autor war einer der "Pioniere", die als erstes mit ihrem Lehrbuch zum FamFG auf dem Markt erschienen sind (damals noch "Das neue FamFG"). Zahlreiche Probleme, die sich erst im Nachhinein in der Rspr. ergeben haben, konnte die erste Auflage daher noch gar nicht berücksichtigen. Andererseits hatte der Autor aber bereits in der ersten Auflage die zu erwartenden praktischen ...mehr