Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 3/2016, Keine Gebühr fü... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG betreffend die Kosten des Berufungsverfahrens ist begründet. Der Beklagten steht kein Festsetzungsanspruch in Höhe der geltend gemachten Vergütung zu. Es ist schon zweifelhaft, ob der Beklagten nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3201 VV und Vorbem. 3 Abs. 2 VV Kosten in Höhe einer 1,1-fache...mehr

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FoVo 3/2016, Zwangsvollstre... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsgegenklage und negative Feststellungsklage Die Kläger wenden sich gegen einen Vollstreckungsbescheid und einen Vergütungsfeststellungsbeschluss, den die Beklagte jeweils gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirkt hat, sowie – im Wege der negativen Feststellungsklage – gegen weitere Vergütungsforderungen der Beklagten. Alle Gesellschafter der GbR ausgetaus...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Hat das Beschwerdegericht in einem Sorgerechtsverfahren bereits ein (psychologisches) Sachverständigengutachten eines gerichtlich bestellten Gutachters (zum Sozialverhalten des Kindes und zu Fragen einer Rückführung des Kindes in den mütterlichen Haushalt) eingeholt, kann der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt der Kindesmutter nicht mit Erfolg beantr...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte ein Sachverständigengutachten zu Mutter und Kind in dem anhängigen Sorgerechtsverfahren eingeholt. Dabei waren durch die psychologische Sachverständige folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist I. Sozialverhalten (weiterhin) gestört? Wenn ja: Inwieweit ist dies auf Familienangehörige oder sonstige Bezugspersonen des Kindes zurückzuführen? Welche anderen Ursachen ...mehr

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AGS 3/2016, Terminsgebühr b... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat bei der Kostenfestsetzung zu Recht eine zugunsten des Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandene 1,2-Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von (lediglich) 5.221,40 EUR als erstattungsfähig erachtet. Dabei ist es richtigerweise davon ausgegangen, dass es im h...mehr

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AGS 3/2016, Verschiedene An... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte ist Verlegerin und Herausgeberin der Print- und Onlineausgabe der "B.". Der Kläger ist Unternehmer und war vormals in dem Unternehmen A. beschäftigt. Unmittelbar nach dem Ende dieser Tätigkeit arbeitete er für das Unternehmen M. B. AG und danach für die Firma G. In den Print- und Onlineausgaben der "B." vom 21.11.2012 veröffentlichte die Beklagte einen Artikel, ...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 1. LG Münster v. 29.3.2011 – 4 O 199/10 /OLG Hamm v. 8.11.2011 – I-28 U 89/11

a) Als erstes Gericht entschied das LG Münster in Kammerbesetzung zugunsten der klagenden Sozietät. Es prüfte für die Frage, ob die Vertretung in den 17 bzw. 150 Prozessrechtsverhältnissen "dieselbe" Angelegenheit darstellte oder nicht, die drei Kriterien des und verstand letzteren, den Leitsatz der Entsc...mehr

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AGS 3/2016, Antrag auf Nach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, §§ 58 ff. FamFG, Beschwerde des Kindesvaters führt zur ersatzlosen Aufhebung des familiengerichtlichen Beschlusses vom 10.2.2015, soweit in diesem über die Tragung der Verfahrenskosten entschieden wurde. Im Übrigen ist sie aber unbegründet. Die Beschwerde ist zulässig. Es liegt eine (ergänzende) Endentscheidung des FamG i.S.v. § 38 FamFG vor. Denn mit der Koste...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / IV. Randbemerkungen zur Meinungsdurchsetzung im Schrifttum

Im oben III. 8. geschilderten Verfahren wurden die zu III. 3. a) und 4. a) geschilderten Urteile von den Prozessgegnern des Autors als "Literaturverweis" eingebracht, und zwar aus dieser Zeitschrift.[7] An der Veröffentlichung war dreierlei bemerkenswert:mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / III. Die Verfahrensserie und ihre Ergebnisse im Einzelnen

Der Autor war von 2006 bis 2015 mit der Führung von zwei Umfangsverfahren betraut, in welchen die von ihm vertretenen Publikumsgesellschafter zweier Immobilienfonds des Berliner Sozialen Wohnungsbaus Schadenersatzansprüche wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen und aus Delikt gegen die Prospektherausgeberin – zugleich Erbbaurechtsgeberin der Fondsgrundstücke –...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 6. AG Bremen v. 13.12.2012 – 9 C 105/12 / LG Bremen v. 6.9.2013 – 4 S 13/13 /BGH v. 8.5.2014 – IX ZR 219/13 (NJW 2014, 2126)

Die Revisionsentscheidung in dieser Sache wird zwischenzeitlich geradezu textbausteinartig von Rechtsschutzversicherern zitiert, freilich in einer sinnentstellenden Weise, die schon dem schieren Wortlaut der Entscheidung widerspricht und zudem dem verunglückten Verfahrensgang keine Rechnung trägt. a) Man ahnt das Unheil schon, wenn der Richter die mündliche Verhandlung mit de...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat nach der Kostengrundentscheidung des OLG die den Beklagten im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings besteht der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nur in dem Umfang, in dem den Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten entstanden sind. a) Das Entstehen einer festsetzungsfähigen Verfahrensgebüh...mehr

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FoVo 3/2016, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

Vollstreckungsgegenklage unzulässig Soweit sich die Kläger mit ihrem Hauptantrag gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid wenden, hat das OLG rechtsfehlerhaft angenommen, dass die Klage zulässig sei. Die Kläger sind nicht prozessführungsbefugt. Die Kläger sind als ("wahrscheinliche") Gesellschafter der GbR, gegen die sich der Vollstreckungsbescheid richtet...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / V. Randbemerkungen zum KapMuG

Am Rande der unter III. geschilderten Verfahrensserie gab der Autor mehrfach seiner Hoffnung Ausdruck, dass es sich um eine auslaufende und damit jedenfalls künftig keine Grundsatzproblematik (mehr) handelt, weil die Gesetzgebung auf das spiel- und wirtschaftstheoretisch untragbare, damit auch Fehlanreize zum Fehlverhalten setzende Ungleichgewicht bei "Streuschäden" (heißt: ...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 2/2016, Behauptung zugesagter Kostenobergrenze hindert Kostenfestsetzung nach § 11 RVG

Leitsatz Tritt der Mandant dem Kostenfestsetzungsantrag seines Bevollmächtigten mit dem Einwand entgegen, es sei ein bestimmter Betrag als Kostenobergrenze genannt worden, handelt es sich um einen die Festsetzung nach § 11 RVG hindernden Einwand, sofern die Behauptung nicht ersichtlich jeder tatsächlichen Grundlage entbehrt (hier verneint). Auch die Festsetzung des zugestanden...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in AnwBl 2015, 350 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Zahlung der in § 4 Abs. 1 des Beratungsvertrages festgeschriebenen Pauschalvergütung für die Monate August und September 2013 gegen die Beklagte zu. Die seitens der Klägerin geschuldeten Leistungen gingen über eine anwaltliche...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend. Das AG hat es sich allerdings bei der Begründung etwas einfach gemacht. I. Gebühr für Beratung Hat der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – eine Gebührenvereinbarung getroffen, erhält der Anwalt gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts", w...mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist insoweit begründet, als die aus der Staatskasse für das o.g. Klageverfahren zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers auf insgesamt 594,76 EUR festzusetzen ist. a) Der Beschwerdeführer hat entgegen der Ansicht der Kostenbeamtin und des SG Anspruch auf eine Terminsgebühr i.H.v. 200,00 EUR und von weiteren Auslagen i.H.v. 14,80 EUR. aa) Der im Wege der PKH...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPfIG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt; der Beschwerdewert nach § 304 Abs. 3 StPO ist – auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Teilabhilfeentscheidung vom 8.9.2015 – überschritten." Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sach...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 4 Anmerkung 2

Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen ist unzutreffend. Sie widerspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes und lässt sich nur durch die bekannte Motivation der Sozialgerichtsbarkeit erklären, Anwaltsvergütungen in rechts- und zum Teil verfassungswidriger Weise zu beschneiden. Zum Gesetzeswortlaut Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeuti...mehr

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AGS 2/2016, Behauptung zuge... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das LG hat die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung der Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen diesen zu Recht nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG abgelehnt. Nach § 11 Abs. 5 RVG muss der Rechtspfleger die Kostenfestsetzung ablehnen, wenn nach dem Vortrag der Partei ein nicht gebührenrechtlicher Einwand vorliegen kann. Da über d...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rechtsanwaltsgebühren richten sich grds. nach RVG; es fällt regelmäßig eine Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG an, ggf. eine Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG, selten eine Einigungsgebühr, Nr. 1000; 1003 VV RVG. Der Gegenstandsweg bestimmt sich nach §§ 23 RVG iVm §§ 36, 40 GNotKG.mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / IV. Durchsetzbarkeit der Vergütung, ordnungsgemäße Rechnung

Ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich Die Fälligkeit der Vergütung bedeutet noch nicht, dass der Anwalt seine Vergütung auch durchsetzen kann. Hierzu bedarf es noch einer ordnungsgemäßen Abrechnung nach § 10 RVG. Solange dem Auftraggeber keine ordnungsgemäße Berechnung mitgeteilt worden ist, liegt nur eine sog. Naturalobligation vor. Das bedeutet, dass der Auftraggeber zwar ...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 3 Anmerkung 1

Schriftlicher Vergleich ist kein schriftlicher Vergleich? Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 20.7.2015 – L 7/14 AS 64/14 B – zu Bayrisches LSG, Beschl. v. 22.5.2015 – L 15 SF 115/14 E – und zu LSG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 – L 9 AL 277/14 B Der Streit um die fiktive Terminsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren endet nicht. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierung...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / Leitsatz

Ein Antrag auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten kann nach § 129a ZPO i.V.m. § 11 Abs. 6 S. 2 RVG fristwahrend auch bei jedem Amtsgericht gestellt werden. Fehlt in der Rechtsbehelfsbelehrung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ein Hinweis auf diese Besonderheit, v...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / 1. Überblick

Fälligkeit ist für jede Angelegenheit gesondert festzustellen Erst mit Fälligkeit kann der Anwalt seine (endgültige) Vergütung abrechnen und geltend machen. Zu beachten ist dabei, dass die Fälligkeit für jede Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG gesondert festzustellen ist. Beispiel 1 Der Anwalt war im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im anschließenden Hauptverfahren vor dem...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, da sie fristgerecht erhoben wurde und der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat (§§ 165, 151, 148 VwGO). Über sie hat das Gericht in der Besetzung zu entscheiden, in der es im Hauptverfahren entschieden hat oder noch entscheidet; § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO ist nicht anwendbar (VG München, Beschl. v. 10.3.2015 – M 24 M 15.30075). Da die Zustimmung de...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / V. Beginn und Ablauf der Verjährung

Regelmäßige Verjährungsfrist Die Vergütung des Anwalts unterliegt der Verjährung. Insoweit gilt die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren. Der Ablauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist. Verjährung kann vor Abrechnung beginnen Der Ablauf der Verjährungsfrist ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 RVG von...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stralsund in dem Strafverfahren vor dem AG Bergen u.a. vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt. In diesem Verfahren ließ sich der Angeklagte durch seinen Wahlverteidiger, Rechtsanwalt T., vertreten. Dieses Strafverfahren hat das AG Ber...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / b) Erledigung des Auftrags

Erledigung bei Erfüllung des Auftrags Erledigt ist der Auftrag, wenn der Rechtsanwalt seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig nachgekommen ist (AnwK-RVG/N. Schneider, § 8 Rn 19). Erledigung bei Unmöglichkeit Des Weiteren tritt eine Erledigung ein, wenn dem Anwalt die Fortsetzung seiner geschuldeten Tätigkeit unmöglich wird, also etwa bei Rückgabe oder Entzug s...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / a) Überblick

Zusätzliche Fälligkeitstatbestände in gerichtlichen Verfahren Neben den allgemeinen Fälligkeitstatbeständen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG tritt nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG in gerichtlichen Verfahren die Fälligkeit in drei weiteren Fällen ein, nämlich wenn Be...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / d) Keine Teilfälligkeiten

Keine Teilfälligkeiten nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG möglich Eine teilweise Erledigung oder Beendigung reicht nicht aus, um die Fälligkeit herbeizuführen, da § 8 Abs. 1 S. 1 RVG – im Gegensatz zu § 8 Abs. 1 S. 2 RVG – keine Teilfälligkeiten kennt. Unerheblich ist, ob noch Abwicklungstätigkeiten vorzunehmen sind. Solche Abwicklungstätigkeiten zählen zwar gebührenrechtlich noch zur ...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen richtig festgesetzt. Die – hier allein streitige – Terminsgebühr ist nicht angefallen. Zwar erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Staatskasse, § 45 Abs. 1 RVG; dabei ...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / II. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Vergütungsanspruch entsteht mit Erfüllung des Gebühren- oder Auslagentatbestands Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein Gebühren- oder Auslagentatbestand des Vergütungsverzeichnisses verwirklicht worden ist. Mit seinem Entstehen ist der Vergütungsanspruch aber noch nicht fällig (§ 8 Abs. 1 RVG) und erst recht nicht durchsetzbar (§ 10 RVG). Der Anwalt kann in dieser Phase...mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung zur Übertragung der Sache auf den Senat beruht auf § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG. Danach überträgt der Einzelrichter das Verfahren dem Senat, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Letzteres ist vorliegend der Fall, weil die Frage, ob und inwieweit eine...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 3 Anmerkung

Geiz ist … nicht geil! Fortsetzung und Schlussakkord! [1] Diese Anmerkung, die an die Anmerkung zu der hier bestätigten Entscheidung des OLG Karlsruhe anschließt, hat mit einer Danksagung zu beginnen. Mit einer Danksagung an das OLG Karlsruhe, welches nicht nur durch die bereits besprochene Entscheidung Licht in die bei manchen Kolleginnen und Kollegen herrschende Dunkelheit de...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / a) Überblick

RVG sieht fünf Fälligkeitstatbestände vor Die Vergütung des Anwalts wird in Abweichung zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehr...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. Der gem. § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist aufgrund der Nichtansetzung der Terminsgebühr in Höhe von 270,00 EUR durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und der nachfolgenden Zurückweisung der Erinnerung durch das SG überschritten. Die Beschwerde...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zulässigen Erstberatungsgebühr i.H.v. 190 EUR nebst Pauschale für Post und Telekommunikation und Mehrwertsteuer war angesichts des Umfangs der Sache, die sich auch aus den im hiesigen Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, angemessen. Mangels Vergütungsvereinbarung richtet sich die Höhe der geschuld...mehr

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AGS 2/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt sie zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Der Pflichtverteidigerin steht mangels Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr Nr. 4143 VV für das Adhäsionsverfahren gegen die Staatskasse zu. 1. Die Frage, ob s...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Sachverhalt

Der (spätere) Kl. ließ sich anwaltlich über die Folgen eines Verkehrsunfalls beraten. Dabei ging es insb. um die Frage, ob ein Anscheinsbeweis entkräftet werden könne. Der Schaden am Fahrzeug (wohl des Kl.) belief sich auf etwa 2.000 bis 3.000 EUR. In der Kanzlei des Rechtsanwalts fanden zwei Gespräche statt. Außerdem hat der Anwalt ergänzende Informationen beim Haftpflichtv...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht die zusätzliche Gebühr dann, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Berufung erledigt. Einzige Voraussetzung für das Entstehen der zusätzlichen Gebühr sind zum einen die Zwei-Wochen-Frist im Falle eines anberaumten Hauptverhandlungstermins i.S.d. Anm. Abs. 1 Nr. 3, 2. Abs. zu Nr. 4141 VV und zum anderen Kausali...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / b) Kostenentscheidung

Fälligkeit bei Kostenentscheidung Ergeht eine Kostenentscheidung, ist i.d.R. das Verfahren beendet, so dass damit schon die Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG eingetreten ist. Das ist aber nicht zwingend. Ein Verfahren muss mit Erlass einer Kostenentscheidung noch nicht beendet sein. Beispiel 5 Über eine Klageforderung in Höhe von 10.000,00 EUR ergeht ein Versäumnisurteil, ge...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / d) Ruhen des Verfahrens

Ruhen des Verfahrens im weiteren Sinne Wenn ein Verfahren länger als drei Monate ruht, wird die Vergütung ebenfalls fällig. Das "Ruhen" des Verfahrens i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 2, 3. Var. RVG ist nicht streng prozessual zu verstehen. Es ist also nicht erforderlich, dass das Gericht z.B. nach § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens anordnet (AnwK-RVG/N. Schneider, § 8 Rn 92). Vielmehr r...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / 3. Wirkung der Fälligkeit

Wirkung der Fälligkeit Der Eintritt der Fälligkeit hat folgende Auswirkungen:mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / Leitsatz

In gleicher Weise wie die Partei muss auch die Staatskasse die vertragsmäßige Erfüllung der Anwaltspflichten durch einen Vertreter i.S.v. § 5 RVG gegen sich gelten lassen. Die Vorlage einer Untervollmacht ist für die Annahme einer Vertretung gem. § 5 RVG nicht erforderlich, wenn sich aus den Gesamtumständen keine nennenswerten Zweifel ergeben. Bayerisches LSG, Beschl. v. 18.3....mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Leider sehen viele Gerichte nicht, dass bei der Überprüfung der Billigkeit der geltend gemachten Rahmengebühren sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind, wobei § 14 Abs. 1 S. 1 RVG in nicht abschließender Aufzählung nur die wichtigsten Umstände nennt. Bei der Ermittlung der angemessenen Gebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. I...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / c) Beendigung des Rechtzugs

Fälligkeit bei Beendigung des Rechtszugs Mit der Beendigung des Rechtszugs ist das Ende des prozessualen Rechtszugs gemeint, nicht das des gebührenrechtlichen (OLG Naumburg JurBüro 1998, 81). Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in § 8 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. RVG geregelt (AnwK-RVG/N. Schneider, § 8 Rn 81). Der Rechtszug endet mit einer g...mehr

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AGS 2/2016, Kein Mengenraba... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, mit welcher die Erhöhung des vom VG auf 15.000,00 EUR festgesetzten Streitwerts auf 153.600,00 EUR begehrt wird, ist gem. § 68 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 2 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere wird die Beschwerdesumme des § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. N...mehr