Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 3 Anmerkung

So recht verständlich ist weder die Entscheidung des Rechtspflegers noch die des OLG, zumal das OLG ohnehin keine Veranlassung hatte, sich mit der Sache zu befassen. Es hätte besser geschwiegen. Das gesamte Verbundverfahren ist eine Angelegenheit. Werden im Verbund Gegenstände anhängig gemacht, die nicht verbundfähig sind, liegt ungeachtet dessen so lange eine Angelegenheit v...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / Leitsatz

Die Festsetzung des Mehrwerts eines gerichtlich geschlossenen Vergleich richtet sich nach § 33 RVG, sodass die Beschwerdefrist nach § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen beträgt. LG Karlsruhe, Beschl. v. 9.10.2013 – 9 T 281/12mehr

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AGS 11/2013, Aussetzungsant... / 3 Anmerkung

Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sind gegenüber dem die Hauptsache betreffenden Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gesonderte Angelegenheiten. Die dies bisher regelnde Vorschrift des § 17 Nr. 1 RVG ist mit dem 2. KostRMoG zu § 17 Nr. 1a RVG geworden, da eine neue Nr. 1 eingefü...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller begehren die gesonderte Wertfestsetzung für einen gerichtlichen Vergleich. Die Antragstellerin zu 2) ist die frühere Prozessbevollmächtigte der Klägerin (und nunmehrige Antragsgegnerin) des dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Verwaltungsrechtsstreits (künftig: Antragsgegnerin). Der Antragsteller zu 1) hat im genannten Verwaltungsstreitverfahren den ...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Mehrere Auftraggeber haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern gem. § 7 Abs. 2 RVG nur auf die Vergütung ihres Auftrags (sog. "eigenartiges Gesamtschuldverhältnis").[1] Will der Anwalt gegenüber mehreren Aufraggebern abrechnen, so hat er jedem Auftraggeber eine eigene, auf ihn lautende, Rechnung zu erteilten, und zwar eine solche,...mehr

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AGS 9/2014, Zahlungsvereinbarung im gerichtlichen Verfahren

RVG § 31b RVG VV Nrn. 1000, 3104, 3105, Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 Leitsatz Führen die Anwälte nach Zustellung der Klage eine Besprechung, in der sie vereinbaren, dass der Beklagte gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen lässt, und wird ihm für diesen Fall eine Ratenzahlung nachgelassen, so löst diese Besprechung eine volle 1,2-Terminsgebühr aus dem Wert der Klageforderung a...mehr

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AGS 9/2014, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Der Erinnerungsgegner hat Anspruch auf eine Terminsgebühr aus Nr. 3106 VV in der hier maßgebenden bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung in Höhe der Mittelgebühr (200,00 EUR). Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverstän...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / VIII. Synopse

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AGS 12/2013, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat in der Sache lediglich teilweise Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. Insgesamt kann der Kläger von der Beklagten 1.083,64 EUR erstattet verlangen. Bei verständiger Würdigung im Wege der Auslegung wendet sich der Kläger dagegen, dass der Rechtspfleger bezüglich der für das selbstständige Beweisverfahren angemeldeten Kosten bei der Ausgleichung ...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten aus einem – inzwischen beendeten – familienrechtlichen Anwalts-Dienstvertrag gem. §§ 611, 675, 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 283 BGB. Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da er infolge Beendigung des Mandats endgültig en...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert im ... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat ihre Revision in der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung auf einen Teil der vom Berufungsurteil ausgehenden Beschwer beschränkt. Der Antrag ihres Prozessbevollmächtigten, den für seine Gebühren maßgeblichen Wert bis zur Begründung der Revision auf den Betrag der Beschwer festzusetzen, ist nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig, aber nicht begründet. Fü...mehr

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AGS 11/2013, Aussetzungsantrag vor Behörde ist eigene Angelegenheit

RVG a.F. § 17 Nr. 1 RVG n.F. § 17 Nr. 1a Leitsatz Bei dem Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 3 SGG handelt es sich im Verhältnis zum Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren um "verschiedene Angelegenheiten" i.S.d. § 15 RVG. Erstattungsfähig ist nach § 63 SGB X jedoch ausschließlich die anwaltliche Vergütung, die für das isolierte Vorv...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / 2 Aus den Gründen

Die Klage war abzuweisen, da die Forderung derzeit nicht fällig ist. I. Zwar lässt sich dem Grunde nach ein Anspruch des Klägers bejahen … (wird ausgeführt) … II. Allerdings steht der Geltendmachung der Forderung ein die Fälligkeit hemmendes Hindernis entgegen, da es an einer ordnungsgemäßen Berechnung gem. § 10 RVG fehlt. Gem. dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt die Vergüt...mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 34 RVG bestimmt keine Regel-, sondern lediglich eine Höchstgebühr für eine Beratung. Bei niedrigen Streitwerten hat es der Rechtsanwalt in der Hand, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Anderenfalls muss er nach den Kriterien des § 14 RVG im Zusammenhang mit dem Streitwert abrechnen. AG Dannenberg, Urt. v. 12.6.2012 – 31 C 437/11mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 3 Anmerkung

War der Anwalt vor Verbindung mehrerer Strafverfahren noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem verbundenen Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[1] Nach a.A.[2] (wie hier das OLG Braunschweig) soll sich die Bes...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Gerichtsgebühr auf die aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrensgebühr

RVG § 15a, 45 RVG VV Nrn. 2300, 3100, Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Wegen der Regelung des § 15a Abs. 1 RVG wirkt sich die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgesehene hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann auf die Festsetzung der gem. § 45 Abs. 1 RVG aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrensgebühr aus, wenn auf die Geschäftsgebühr ein Betrag gezahlt wurde, der so hoch ist, dass...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / Leitsatz

§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG gilt auch für bereits vor der Beiordnung hinzu verbundene Verfahren. Im Verfahren über eine weitere Beschwerde nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG ist die Richtigkeit einer Erstreckungsentscheidung nicht zu überprüfen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.4.2014 – 1 Ws 48/14mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung eines Vergleichs im Scheidungsverfahren auch über Trennungsfolgen; zuständiges Gericht bei Erinnerung und Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger

RVG §§ 15 Abs. 3, 16 Nr. 4 RVG VV Nrn. 3100, 3101 Leitsatz Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über den Vergütungsantrag eines beigeordneten Rechtsanwalts entschieden und hilft er der gegen seinen Festsetzungsbeschluss eingelegten Erinnerung nicht ab, hat er die Erinnerung dem Gericht des Rechtszugs vorzulegen, dem er selbst angehört (vgl. u.a. OLG Köln, Beschl. v. 17.9...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG, 122 Abs. 1 GVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3, Abs. 6 S. 1 und 4 RVG) und hat auch in der Sache Erfolg. Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546, 547 ZPO inhaltlich beschränkte Prüfung ...mehr

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AGS 1/2014, Gebührentabellen mit Erläuterungen – für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Gerichtsvollzieher und Behörden. Begründet von Albert Höver, weitergeführt von Wolfgang Bach und Henning Overlack. 36. Aufl. 2013. Verlag C. F. Müller. 410 S. 27,99 EUR

Pünktlich zum Inkrafttreten des RVG liefert auch der Verlag C. F. Müller neue Gebührentabellen. Dargestellt werden die neuen Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), des GKG, des FamGKG und des RVG. Abgedruckt sind ferner das Vergütungsverzeichnis zum GKG, zum FamGKG, zum RVG und zum GNotKG. Des Weiteren sind abgedruckt das Kostenverzeichnis nach dem Justizve...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so kann er seine Vergütung nur verlangen, wenn er jedem einzelnen Auftraggeber eine auf ihn lautende Rechnung über den von ihm nach § 7 Abs. 2 RVG geschuldeten Betrag übermittelt. Die Erteilung einer "Gesamtrechnung" an alle Auftraggeber über den Gesamtbetrag genügt nicht den Anforderungen des § 10 RVG. AG Kerpen, Urt. v. 17.7.2014 – ...mehr

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AGS 11/2013, Kostenwiderspr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die Antragstellerin hat der Antragsgegnerin lediglich eine 1,3-Verfahrensgebühr in nach dem Wert der Kosten berechneter Höhe zu erstatten. 1. Der Senat hat unter der Geltung de...mehr

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zfs 12/2013, Keine gesonder... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Der Antrag des Prozessbevollmächtigten, den für seine Gebühren maßgeblichen Wert bis zur Begründung der Revision auf den Betrag der Beschwer festzusetzen, ist nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig, aber nicht begründet." [2] Für die Gebühren des Rechtsanwalts ist nach § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert maßgeblich. Dieser bestimmt sich in Rechtsmi...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf Adhäsionsverfahren

RVG § 48 Abs. 1 RVG VV Nr. 4143 StPO §§ 140, 141, 404 Abs. 5 Leitsatz Einem bestellten Pflichtverteidiger steht keine Vergütung für seine auf das Adhäsionsverfahren bezogene Tätigkeit zu, wenn er nicht auch für das Adhäsionsverfahren beigeordnet wurde. OLG Koblenz, Beschl. v. 14.3.2014 – 2 Ws 104/14 1 Sachverhalt Das AG hatte dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 2 StPO einen Pflichtv...mehr

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FoVo 1/2014, Wie ist ein Au... / II. Die Lösung

Dem Grunde nach: Verzug oder … Zunächst gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten zu tragen hat. Dabei kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. In der Regel werden die Kosten als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB erstattungsfähig sein, im Übrigen kommen aber auch die §§ 823, 826 BGB oder auch eine vertragliche Vereinbarung...mehr

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AGS 9/2014, Zahlungsvereinb... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung der Rechtspflegerin ist im vorliegenden Fall sowohl eine Einigungsgebühr aus einem verminderten Streitwert als auch eine volle Terminsgebühr angefallen. 1. Es trifft zu, dass die durch das 2. KostRMoG geschaffene Neuregelung in Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV zu Nr. 1000 VV, durch die der Anfall einer Einigungsgebühr im Falle einer Zahlungsvereinbarung klargestel...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / I. Ausgangssituation

Als Rechtspfleger kenne ich die Situation, dass gegen ablehnende Entscheidungen über die Beratungshilfe ein Rechtsmittel eingelegt wird. Vielfach ist das statthafte Rechtsmittel der "Erinnerung"[1] den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten jedoch unbekannt. Bezeichnungen wie "Beschwerde", "Rechtsmittel" oder "das zulässige Rechtsmittel" finden sich daher vielfach in anwaltlic...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 1. Neuregelung der Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung

Durch das 2. KostRModG[2] wurde die Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV neugefasst. Der Gesetzgeber war beim Übergang von der Vergleichsgebühr der BRAGO zur Einigungsgebühr des RVG durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5.5.2004[3] ursprünglich davon ausgegangen, dass die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung bei einer Zahlungsvereinbarung erwachsen kann.[4] Gleichwohl wur...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / II. Außergerichtliche Vertretung/gerichtliches Verfahren

War der Anwalt nach altem Recht außergerichtlich tätig, ist ihm aber der Auftrag zur gerichtlichen Tätigkeit nach neuem Recht erteilt worden, dann gilt für die Geschäftsgebühr altes Recht und für die gerichtlichen Gebühren neues Recht. Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr (Vorbem. 3 Abs. 4 VV) hälftig, aber aus den Beträgen des alten Rechts, da nicht mehr angerechnet werden d...mehr

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AGS 1/2014, Rechtsanwaltsve... / 3 Anmerkung

Der zugrunde liegende Fall war noch nach der alten Fassung des RVG (bis zum 31.7.2103) zu entscheiden. Nach der seit dem 1.8.2013 geltenden Neufassung durch das 2. KostRMoG gibt es keine ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV mehr. Vielmehr ist jetzt eine vorangegangene Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV n.F.). Das Problem hat sich damit nur verlager...mehr

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AGS 9/2014, Vergütung für eine Erstberatung

BGB §§ 315, 612 ; RVG §§ 14 Abs. 1 S. 1, 34 Abs. 1 S. 3 Leitsatz Eine anwaltliche Gebührenbestimmung für die gegenüber einem Verbraucher entstandenen Vergütungsansprüche einer Erstberatung entspricht nicht der Billigkeit, wenn sie rein zeitabhängig und ohne Berücksichtigung des Gegenstandswerts erfolgt. AG Stuttgart, Urt. v. 20.3.2014 – 1 C 4057/12 1 Sachverhalt Die Parteien str...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / V. Beschwerde

Beschwerde nach § 406a StPO ist gesonderte Angelegenheit Lehnt es das Gericht ab, über die zivilrechtlichen Ansprüche zu entscheiden, ist dagegen die Beschwerde nach § 406a StPO gegeben. Insoweit handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit, da hier gesonderte Gebühren vorgesehen sind (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG). Beispiel 15: Beschwerde gegen die Ablehnung, im Adhäsion...mehr

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AGS 1/2014, Der Einstieg in das neue Jahr mit den Änderungen im Kostenhilferecht: Alles neu oder was?

Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 (BGBl I Nr. 55) ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Wenn Härtl (FamFR 2013, 555) die Auswirkungen des Gesetzes mit "Viel Lärm um nichts?" beschreibt, ist ihm zuzugestehen, dass von den ursprünglichen Vorhaben des Gesetzgebers, wie sie noch Gegenstand des Regierungsentwurfs waren, nicht mehr...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 1 Sachverhalt

Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits haben in mündlicher Verhandlung einen Vergleich geschlossen. Das AG hat im Termin den Streitwert auf 19.427,69 EUR, den Vergleichsmehrwert auf 23.007,72 EUR festgesetzt. Der Mehrwert sollte sich aus der Abgeltung der Betriebskostenrückforderung und der Einigung über eine Räumung ergeben. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger, ...mehr

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AGS 12/2013, Regelwert gilt... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter ist nach § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist erreicht. Nach d...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / Leitsatz

Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über den Vergütungsantrag eines beigeordneten Rechtsanwalts entschieden und hilft er der gegen seinen Festsetzungsbeschluss eingelegten Erinnerung nicht ab, hat er die Erinnerung dem Gericht des Rechtszugs vorzulegen, dem er selbst angehört (vgl. u.a. OLG Köln, Beschl. v. 17.9.2007 – 25 WF 204/07 [= AGS 2007, 547]). Die Formulierung "...mehr

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AGS 1/2014, Kein Mehrwert i... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen den in der Beschlussformel bezeichneten Beschluss des ArbG ist gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt und der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt 200,00 EUR. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers sind Antragsberechtigter i.S.v. § 33 Abs. 2 S. 2 RVG. 2. Die Beschwer...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / Einführung

Zahlungsvereinbarungen spielen in der Zwangsvollstreckung eine große Rolle. In der Praxis gibt es für den Anwalt des Gläubigers jedoch oftmals Probleme mit der Einigungsgebühr, sofern dieser für seinen Mandanten während des Zwangsvollstreckungsverfahrens eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und in dieser dem Schuldner gestattet, die Forderung in bestimmten Teilbeträgen ...mehr

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AGS 1/2014, Kostenerstattung nach Berufungsrücknahme

ZPO § 91 RVG VV Nrn. 3200, 3201 Leitsatz Wird eine Berufung zurückgenommen, ohne begründet worden zu sein, und hatte der Berufungsbeklagte bereits einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, so ist eine ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3210 VV zu erstatten. Das gilt auch zugunsten einer Rechtsanwaltsgesellschaft. BGH, Beschl. v. 19.9.2013 – IX ZB 160/11 1 Sachverhal...mehr

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AGS 12/2013, Erstattungsfäh... / 4 Anmerkung

Wechselt eine Partei zwischen selbstständigem Beweisverfahren und Hauptsache ihren Anwalt, so werden dadurch höhere Kosten ausgelöst als bei Beauftragung desselben Anwalts, da dann die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV (anrechnungsfrei) doppelt entsteht und verbleibt, während bei Beauftragung desselben Anwalts die Verfahrensgebühren nach § 15a Abs. 1 RVG, Vorbem. 3 Abs. 5 VV ...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von Kopiekosten

RVG VV Nr. 7000 Nr. 1 Leitsatz Es entspricht Grundsatz eines fairen Verfahrens, dass der Verteidiger nicht nur für seine Handakten Kopien aus der Gerichtsakte anfertigt, sondern dass er auch Kopien zur Unterrichtung für seinen Mandanten anfertigt. Die Entscheidung, welche Kopien er dem Mandanten zur Verfügung stellt, liegt dabei grundsätzlich im Ermessen des. LG Aachen, Beschl...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung

Die rechtliche Begründung des OLG ist bedenklich. Werden bei verschiedenen Gerichten jeweils identische Schutzschriften in Erwartung derselben einstweiligen Verfügung eingereicht, dürfte für den Anwalt insoweit nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vorliegen, sodass er seine Vergütung nur einmal erhält. Dann müssen aber auch alle Auslagen betreffend alle Schutzschriften pro...mehr

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AGkompakt 12/2013, Die Schw... / I. Die Schwellengebühren

Sowohl in Verfahren, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird (§ 2 Abs. 1 RVG), als auch in Verfahren, in denen sich die Gebühren nach Betragsrahmen richten (sozialrechtliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 RVG), erhält der Anwalt für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Begrenzung bei fehlendem Umfang und Sc...mehr

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AGS 12/2013, Abweichende Fä... / 2 Anmerkung

Vertragliche Fälligkeitsvereinbarungen sind grundsätzlich möglich. Das gilt auch dann, wenn die gesetzliche Vergütung geschuldet ist. Es handelt sich insoweit nämlich nicht um eine Vergütungsvereinbarung, da alleine durch die Verlegung der Fälligkeit noch keine abweichende Vergütung ausbedungen wird.[1] Fälligkeitsvereinbarungen im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen nach § 3a...mehr

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AGkompakt 12/2013, Die Schw... / III. Voraussetzung der Erhöhung

Bei Wertgebühren ist derselbe Gegenstand erforderlich Zu beachten ist, dass bei den Wertgebühren die Erhöhung nur greift, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Bei verschiedenen Gegenständen bleibt es bei der einfachen Schwellengebühr, die sich dann allerdings aus den zusammengerechneten Werten der einzelnen Gegenstände berechnet (§ 22 Abs. 1 RVG; § 23 ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung ein... / Leitsatz

Wegen der Regelung des § 15a Abs. 1 RVG wirkt sich die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgesehene hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann auf die Festsetzung der gem. § 45 Abs. 1 RVG aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrensgebühr aus, wenn auf die Geschäftsgebühr ein Betrag gezahlt wurde, der so hoch ist, dass die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr gegen die Landeska...mehr

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AGkompakt 8/9/2014, Vorschu... / 3 III. Praxishinweis

Von dem Recht auf Vorschuss nach § 47 RVG wird in Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten in der Praxis immer noch zu wenig Gebrauch gemacht. Nur Gebühren müssen entstanden sein Ist ein Anwalt beigeordnet, dann dürfte die Verfahrensgebühr regelmäßig bereits entstanden sein. Entweder hat der Anwalt die Klage oder Antragsschrift verfasst oder er hat eine Erwiderung gefertigt....mehr

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AGS 9/2014, Einzeltätigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. In der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg. 1. Die Rechtspflegerin des LG hat zu Recht zugunsten der Nebenintervenientin auf Klägerseite für die Beauftragung ihrer nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte während des Revisionsverfahrens eine 0,8-Gebühr gem. Nr. 3403 VV festgesetzt. Dies folgt indes ni...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Entscheidung vom 3.2.2014[2] noch die Auffassung vertreten, in Altfällen sei für die "Besprechungs-Terminsgebühr" nach wie vor ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erforderlich. Davon ist es jetzt offenbar abgerückt. Hinsichtlich der Höhe der Terminsgebühr hat das OVG allerding...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / VI. Keine Anrechnung nach mehr als zwei Kalenderjahren

Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens entsteht anrechnungsfrei Sind zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem Beginn des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre vergangen, ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Anrechnung auch für den Anwalt des Antragsgegners ausgeschlossen (OLG München AGS 2001, 151 = MDR 2000, 785 = OLGR 2000, 200 = JurBüro 2000, 469 = ...mehr