Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / e) Schutz vor Spätfolgen

Rz. 79 Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein weiteres Schmerzensgeld später einmal nur für solche Spätfolgen verlangt werden, die auch ein solcher Sachkundiger nicht ernstlich vorhersehen konnte (BGH NJW 1980, 2754; BGH zfs 2006, 381 ff.; OLG Oldenburg zfs 1985, 72; Müller, VersR 1993, 909 ff.). Denn ist eine später eintretende Verletzungsfolge aus objektiver Sich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 9. Schmerzensgeldbemessung bei Schwerstfällen

Rz. 144 Schwerste Verletzungen im Straßenverkehr, die etwa zu Hirnverletzungen und Querschnittslähmungen geführt haben, führen innerhalb einer kontinuierlichen Entwicklung dazu, dass zunehmend gesteigerte Schmerzensgeldbeträge zugesprochen werden (vgl. Diehl, zfs 2007, 11 f.). Nachdem zunächst jahrzehntelang eine "unsichtbare Grenze" dahingehend bestand, dass Schmerzensgelde...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Grad des Verschuldens

Rz. 128 Das Maß des Verschuldens des Schädigers ist im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Bei grober Fahrlässigkeit ist also ein höheres Schmerzensgeld festzusetzen als bei leichter (OLG Saarbrücken zfs 2015, 683). Das ist insbesondere bei einem alkoholisierten Schädiger der Fall (OLG Frankfurt zfs 2005, 597; siehe auch oben Rdn 92). In s...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Unbezifferter Klageantrag

Rz. 57 Nach ständiger Rechtsprechung kann das Schmerzensgeld im Rahmen eines unbezifferten Klageantrages gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geltend gemacht werden, d.h. die Höhe des Schmerzensgeldes kann in das Ermessen des Gerichtes gestellt werden.mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / II. Halterhaftung

Rz. 2 Darüber hinaus kann der Halter nach § 7 StVG oder ggf. auch der Geschäftsherr nach § 831 BGB für die Sach- und Personenschäden eintrittspflichtig sein. Rz. 3 Beachte Der Halter haftete bis zum 31.7.2002 grundsätzlich nicht auf Schmerzensgeld. Deshalb darf bei Unfällen, die sich vor dem 1.8.2002 ereignet haben, der Halter nicht pauschal mit auf Schmerzensgeld verklagt we...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Nutznießer Erben

Rz. 122 Das Schmerzensgeld ist auch nicht deshalb geringer zu bemessen, weil es im Falle des Todes des Geschädigten nicht mehr ihm, sondern seinen Erben zukommt (KG VersR 1974, 249). Es ist vielmehr in der Höhe festzustellen, wie es unter Würdigung aller Umstände als angemessen zu bezeichnen ist, unabhängig davon, wer es letztlich tatsächlich erhält.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Rentenentschädigung

Rz. 332 Daneben kommen aber durchaus auch Rentenzahlungen in Betracht. Um ihren Zweck zu erreichen, dem Geschädigten einen Ausgleich für die immer wieder neu empfundene Beeinträchtigung zu gewähren, muss die Rente einen monatlichen Betrag von 50 EUR deutlich überschreiten. Da die Schmerzensgeldrente nicht durch Koppelung an den Lebenshaltungskostenindex dynamisch ausgestalte...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 8. HWS-Schleudertrauma

Rz. 272 Ein besonderes Problem innerhalb der Schmerzensgeldregulierung stellt das HWS-Trauma dar. Es stößt immer wieder auf Skepsis bei Richtern, ob nicht viele dieser behaupteten Verletzungen in Wahrheit überhaupt nicht existieren, sondern vielmehr zum Zwecke der Maximierung von Schadensersatzansprüchen schlichtweg erfunden werden. Rz. 273 Auf der anderen Seite sind die tats...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Beweislast

Rz. 131 Der Verletzte hat zu beweisen, dass der Schaden durch eine zu der Verrichtung bestellte Person und deren Handlungsfähigkeit zur Zeit des Schadensereignisses widerrechtlich verursacht worden ist (BGH VersR 1978, 1163). Da die Verletzung des Körpers oder die Beschädigung einer Sache die Widerrechtlichkeit der Handlung indiziert, hat der Geschäftsherr den Ausschluss der...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Soziale Belastungen

Rz. 120 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes können zudem auch die daraus resultierenden sozialen Belastungen, wie z.B. bestimmend sein.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Gemeinsames der Schmerzensgeldtabellen

Rz. 158 Der Begriff "Tabelle" ist eigentlich falsch. Es handelt sich immer nur um eine Rechtsprechungssammlung. Sie bildet lediglich Anhaltspunkte und einen Orientierungsrahmen zur Schätzung der Schmerzensgeldhöhe gem. § 287 ZPO. Rz. 159 Für die außergerichtliche und gerichtliche Schmerzensgeldregulierung sind derartige "Tabellen" aber von unschätzbarem Wert. Allerdings lasse...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Alter des Verletzten

Rz. 121 Auch ist das Alter des Verletzten (vgl. Rdn 260 ff.) schmerzensgeldbeeinflussend zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung ist sich einig, dass ein schwer verletzter junger Mensch wegen seines Alters mehr Schmerzensgeld zu beanspruchen hat, weil er noch lange unter den Verletzungsfolgen zu leiden hat (OLG Hamm DAR 2001, 267). Andererseits kann ein hohes Alter auch schon...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Kapitalentschädigung

Rz. 328 Schmerzensgeld wird grundsätzlich nur in Kapital, also in einer einmaligen Summe entschädigt. Rz. 329 Tipp Bei besonders später Regulierung des Schmerzensgeldanspruchs sollte bei einer Kapitalabfindung der zwischenzeitlich eingetretene Zinsverlust mit eingerechnet werden. Dieser sollte natürlich nicht dem Versicherer – quasi als Belohnung für besonders zögerliches Reg...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Beweisanforderungen und Prozesstaktik

Rz. 312 Der Verletzte muss den Vollbeweis des Eintritts der sog. Primärverletzung erbringen. Eine Beweislastumkehr gibt es nicht. Verletzungsstatistiken gibt es ebenfalls nicht. Also muss das Gericht nach den Regeln des Strengbeweises von Fall zu Fall beurteilen, ob und bei welcher kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (oder Aufprallgeschwindigkeit) es den Eintritt ei...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) "Tabelle Hacks/Wellner/Häcker"

Rz. 153 Sie ist nach wie vor die gebräuchlichste unter den Schmerzensgeldtabellen. Rz. 154 Das Zitieren nach den Nummern dieser Tabelle ermöglicht einfaches und rationelles Korrespondieren mit Versicherer und Gericht. Sie gehört daher zwingend in jede Kanzlei, die sich mit Schadensersatzrecht befasst, da anderenfalls die numerischen Zitate in den Schreiben der Versicherer ode...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Vererblichkeit

Rz. 47 Seit der zum 1.7.1990 erfolgten Streichung des ehemaligen § 847 Abs. 1 S. 2 BGB sind Schmerzensgeldansprüche vererblich und übertragbar. Es ist also nicht mehr erforderlich, bei lebensgefährlichen Verletzungen einen Verzicht auf die Einrede mangelnder Rechtshängigkeit vom Versicherer einzuholen oder überstürzt zu klagen. Der Wille des Verletzten, Schmerzensgeld gelten...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / dd) Verhältnis zum Schockschaden

Rz. 78 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll durch die Einführung des Hinterbliebenengeldes die Rechtsprechung zum Schockschaden unberührt bleiben. Gleichwohl soll beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Schmerzensgeld zum Schockschaden vorgehen, sodass in diesen Fällen lediglich ein Schmerzensgeld zuzusprechen sei, welches allerdings über der Obergrenze...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Persönlichkeitsbeeinträchtigung

Rz. 195 Ist durch den Unfall auch die Persönlichkeit des Verletzten beeinträchtigt worden, ist dieser Umstand ebenfalls schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen. Rz. 196 Sind alle geistigen Funktionen des Verletzten erloschen und ist eine völlige Zerstörung der Persönlichkeit des Verletzten durch weitgehenden Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit eingetreten, le...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Kostenrisiko und Beschwer

Rz. 74 Das Kostenrisiko eines Prozesses ist also auch mit einem unbezifferten Klageantrag nie ganz oder auch nur zum größten Teil ausschließbar. Es kann so aber zumindest minimiert werden. So sieht ein Teil der Rechtsprechung bereits die in der Klagebegründung enthaltenen Größenvorstellungen des Geschädigten als maßgeblich zur Bestimmung des Gegenstandswertes an (LG Itzehoe ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 9. Extremverletzungen

Rz. 327 In Fällen extremer Verletzungsfolgen, deren Ausmaß durch nichts mehr zu übertreffen ist, ist die 1-Millionen-DM-Grenze (entspricht 500.000 EUR) für Schmerzensgeld bereits überschritten worden (LG München DAR 2001, 368 = NZV 2001, 263; anschließend nun auch OLG Hamm VersR 2004, 386 und NJW-RR 2002, 1604; OLG Schleswig v. 9.11.2003 – 9 U 92/03: 500.000 EUR + 500 EUR mt...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 8. Verschulden und Mitverschulden

a) Grad des Verschuldens Rz. 128 Das Maß des Verschuldens des Schädigers ist im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Bei grober Fahrlässigkeit ist also ein höheres Schmerzensgeld festzusetzen als bei leichter (OLG Saarbrücken zfs 2015, 683). Das ist insbesondere bei einem alkoholisierten Schädiger der Fall (OLG Frankfurt zfs 2005, 597; siehe...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / IV. Konkrete Schmerzensgeldbemessung

1. Richterliche Schätzung Rz. 147 Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt nicht starr nach vorgegebenen Kriterien, sondern innerhalb eines erheblichen Ermessensspielraums des Tatrichters. Rz. 148 Dabei sind zum einen die zuvor genannten Bemessungskriterien zu berücksichtigen. Zum anderen sind diese Kriterien aber auch innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen den Intere...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Schmerzensgeldtabellen

Rz. 150 Der Schmerzensgeldanspruch ist von dem Gesetz zwar als Schadensersatzanspruch bezeichnet, aber nicht von einer "rechenhaften" Struktur (Diehl, zfs 2007, 11). Da immaterielle Schäden sich nicht in Geld ausdrücken lassen, ist die angemessene Höhe nicht exakt bestimmbar. Rz. 151 Als Hilfsmittel für die Bestimmung der angemessenen Schmerzensgeldbeträge werden Entscheidung...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / VII. Kapital und Rente

1. Kapitalentschädigung Rz. 328 Schmerzensgeld wird grundsätzlich nur in Kapital, also in einer einmaligen Summe entschädigt. Rz. 329 Tipp Bei besonders später Regulierung des Schmerzensgeldanspruchs sollte bei einer Kapitalabfindung der zwischenzeitlich eingetretene Zinsverlust mit eingerechnet werden. Dieser sollte natürlich nicht dem Versicherer – quasi als Belohnung für be...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Neurosen und andere psychische Schäden

a) Allgemeines Rz. 197 Abnorme Fehlverarbeitungen von Unfallereignissen sind nicht sogleich auch als Neurosen (neuerdings auch gern als "posttraumatische Belastungsstörung" bezeichnet) mit Krankheitswert anzusehen. Sie führen daher nicht immer zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes. Rz. 198 Im Bereich des Personenschadens hat die Rechtsprechung inzwischen aber den Grundsatz en...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Zinsen

Rz. 89 Der Schmerzensgeldanspruch entsteht mit dem Schadensereignis. Das schließlich – gerichtlich oder außergerichtlich – als angemessen zuerkannte Schmerzensgeld gilt als von Anfang an geschuldet (BGH 1965, 380). Zinsen sind demnach vom Verzugszeitpunkt an zu zahlen (BGH NJW 1965, 1374). Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer kann erst durch Fristsetzung in Verzug ...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 5. Gesundheitlich Vorgeschädigte

Rz. 244 Wenn der Geschädigte vorerkrankt oder durch eine frühere Verletzung vorgeschädigt ist, haftet der Schädiger für alle Schäden, auch wenn diese durch das neue Schadensereignis gerade erst ausgelöst worden sind. Rz. 245 Auch durch den Unfall ausgelöste Krankheitserscheinungen, die auf vorhandenen Anlagen beruhen, bleiben daher im Rechtssinne Folgen des Unfalls. Der Schäd...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Entgangener Urlaub

Rz. 105 Entgegen weit verbreiteter Auffassung begründen unfallbedingt entgangene Urlaubsfreuden keinen eigenen Schadensersatzanspruch (BGH NJW 1983, 1107; vgl. auch Stoll, JZ 1975, 252.). Für das vertragliche Schadensersatzrecht hat der VII. Senat des BGH dem Geschädigten neben den nutzlos gewordenen Aufwendungen nur dann einen weiteren Schadensersatz zugesprochen, wenn der ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Richterliche Schätzung

Rz. 147 Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt nicht starr nach vorgegebenen Kriterien, sondern innerhalb eines erheblichen Ermessensspielraums des Tatrichters. Rz. 148 Dabei sind zum einen die zuvor genannten Bemessungskriterien zu berücksichtigen. Zum anderen sind diese Kriterien aber auch innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen den Interessen des Geschädigten, de...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Zeitliche Beschränkung

Rz. 87 Eine zeitliche Begrenzung des Schmerzensgeldanspruchs auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist nicht zulässig (OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 615; OLG Hamm zfs 2000, 247). Es ist auch unzulässig, ihn auf den Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung zu begrenzen. Rz. 88 Der Schmerzensgeldanspruch ist ein einheit...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 197 Abnorme Fehlverarbeitungen von Unfallereignissen sind nicht sogleich auch als Neurosen (neuerdings auch gern als "posttraumatische Belastungsstörung" bezeichnet) mit Krankheitswert anzusehen. Sie führen daher nicht immer zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes. Rz. 198 Im Bereich des Personenschadens hat die Rechtsprechung inzwischen aber den Grundsatz entwickelt, dass...mehr

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AGS 01/2020, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 16. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 890 S., 119,00 EUR Das Werk setzt sich aus einem Handbuch und Tabellen zusammen, die auf Basisdaten von mehr als 4.300 Schmerzensgeld-Entscheidungen beruhen. Der erste Teil des Werkes enthält eine praxisorientierte Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Der zweite Teil enthält ein...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Primärverletzung

Rz. 199 Grundsätzlich ist stets Voraussetzung, dass eine mehr als nur geringfügige Primärverletzung feststeht und die geltend gemachte Beeinträchtigung einen eigenen Krankheitswert besitzt, es sei denn, die Verletzung trifft gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten (OLG Hamm DAR 2001, 360). Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit sind die Grundsätze, welche ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Wirtschaftliche Situation

Rz. 119 Natürlich spielt auch die wirtschaftliche Situation im Vergleich von Schädiger zu Geschädigtem sowie das Bestehen einer (weil wirtschaftlich potenten) Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Rolle. So findet das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes Berücksichtigung für Schmerzensgeldansprüche aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB (BGH DAR 1995, 69 ff.;...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / a) Vorbemerkung

Rz. 57 Unter dem Begriff des Angehörigenschmerzensgeldes ist der immaterielle Schadensersatzanspruch zu verstehen, der nahen Angehörigen allein wegen des Verlustes des unfallbedingt getöteten Angehörigen entsteht, sozusagen eine "Todesentschädigung". Nach der bisherigen Rechtslage reichte in Deutschland die "bloße" Trauer wegen des Verlustes eines nahen Angehörigen nicht aus...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Einzelfälle der Konversionsneurose

Rz. 208 Hierunter fallen folgende Einzelfallgruppen: (1) Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) Rz. 209 Eine der häufigsten psychischen Folgestörungen nach Verkehrsunfällen ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der Begriff umschreibt einen spezifischen Syndromkomplex mit folgenden typischen Symptomen (vgl. im Folgenden ausführlich Clemens/Hack/Schottmann/Schwab...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Entgangene Lebensfreuden

Rz. 104 Auch verletzungsbedingter Entgang von Lebensfreuden, wie z.B. dauernde oder zeitweilige Unmöglichkeit oder Behinderung beim Tanzen, Sport treiben, Discobesuchen, Ausübung von Hobbys, Autofahren o.Ä. ist schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Renten- bzw. Begehrensneurose

Rz. 236 Ganz anders sieht das aber aus, wenn eine so genannte Tendenz-, Renten- bzw. Begehrensneurose vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Geschädigte an einer zwar durch das Unfallerlebnis ausgelösten, letztlich aber charakterlich bedingten und in abartigen Rechts- und Sicherheitsvorstellungen oder in unangemessenen Wunsch- und Begehrenstendenzen wurzelnden seelischen ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 5. Freizeiteinbuße

Rz. 109 Die Einbuße an Freizeit ist nach ständiger Rechtsprechung und überwiegender Meinung im Schrifttum ebenso wie der Zeitverlust bei der Abwicklung des Schadens schadensersatzrechtlich nicht relevant (BGH VersR 1976, 857; OLG Köln VersR 1982, 585). Etwas anderes gilt lediglich hinsichtlich des Zeitaufwandes zur Beseitigung des Schadens (BGH VersR 80, 675 = NJW 80, 1518).mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 7. Sonstige schmerzensgeldbestimmende Umstände

a) Wirtschaftliche Situation Rz. 119 Natürlich spielt auch die wirtschaftliche Situation im Vergleich von Schädiger zu Geschädigtem sowie das Bestehen einer (weil wirtschaftlich potenten) Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Rolle. So findet das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes Berücksichtigung für Schmerzensgeldansprüche aus Billigkeitsgründen nach § 82...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / e) Erneute Schädigung einer bereits vorgeschädigten HWS

Rz. 317 In den ärztlichen Gutachten wird oft von einer bereits vor dem Unfall "degenerativ vorgeschädigten Halswirbelsäule" (vgl. auch Rdn 225 ff., Rdn 275 ff.) gesprochen. Gemeint sind damit ausschließlich altersbedingte Verschleißerscheinungen. In Betracht kommen aber auch noch nicht ausgeheilte Vorschädigungen. Diese Verschleißerscheinungen sind nicht immer mit körperlich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 439 Der Haushaltsführungsschaden (HFS; vgl. auch Anlage 11 – siehe § 14 Rdn 14 f.) ist die am häufigsten vergessene oder zumindest falsch berechnete Schadenposition überhaupt, sodass hierbei oft gigantische Summen "verschenkt" werden. Dabei geht es regelmäßig um weit höhere Summen als z.B. beim Schmerzensgeld. Das eröffnet zum einen eine enorme Regressgefahr für den Anwa...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / VI. Sonderfälle

1. Bagatellverletzungen Rz. 169 Grundsätzlich gibt es bislang keine Einschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Schmerzensgeldern aufgrund des Umfanges der Verletzungen. Den Begriff der "Bagatellverletzung" oder deren besondere Behandlung kennt das Gesetz weder in § 847 BGB a.F. noch nach der neuen Fassung des § 253 BGB. Rz. 170 Gleichwohl mehrten sich die Stimmen und ließen ...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / e) Mitverschulden

Rz. 51 Hinsichtlich der Frage, ob sich der Zweitgeschädigte ein Mitverschulden des erstgeschädigten Angehörigen an dem Unfallereignis in Bezug auf seinen Schmerzensgeldanspruch anrechnen lassen muss, hat der BGH eine entsprechende Anwendung des § 846 BGB zu Recht abgelehnt. In solchen Fällen handelt es sich nicht um eine mittelbare Drittschädigung, sondern um eine unmittelba...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Kritische Stellungnahme

Rz. 243 Derartige psychische Reaktionen müssen, damit sie haftungsrechtlich relevant sind, jedenfalls nach der Lebenserfahrung geeignet und nachvollziehbar sein. Das Unfallereignis muss daher zumindest von einer intensiven, objektiv verständlichen Schwere geprägt sein. Deshalb muss der Tatrichter stets eine wertende Betrachtung vornehmen und die Besonderheiten des Falles umf...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Überholende Kausalität

Rz. 264 Von überholender Kausalität spricht man, wenn die Auswirkungen des Unfallgeschehens von einem neuen eigenständigen Kausalverlauf überlagert werden (vgl. auch Rdn 323 ff.). Rz. 265 So können z.B. nur besonders gravierende Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Unfallopfers (grober Behandlungsfehler) eine überholende Kausalität auslösen. Rz. 266 In einem anderen Fa...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Kausalität

Rz. 20 Weitere Voraussetzung einer Mithaftung nach § 254 BGB ist, dass sich der vorwerfbare Verstoß gegen eigene Interessen kausal auf den Schaden ausgewirkt hat (vgl. z.B. jüngst BGH v. 24.9.2013 – VI ZR 255/12 – VersR 2014, 80). Rz. 21 Dies führt dazu, dass sich beispielsweise ein geschädigter Motorradfahrer, der keinen Helm trug, Abzüge nur gefallen lassen muss, soweit sic...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (4) Depressive Störungen

Rz. 223 Depressive Störungen sind eine weitere häufige Folge nach Verkehrsunfällen. Das depressive Syndrom ist gekennzeichnet durch gedrückte Stimmung, Interesseverlust, Antriebsmangel und schnelle Ermüdbarkeit. Die Betroffenen ziehen sich sozial zurück, schränken ihre Aktivitäten ein, leiden oft unter Schlafstörungen und Appetitmangel. Charakteristisch sind auch starke Schu...mehr