Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 35 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 1.1.2010. Im Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (2. Mittelstandsentlastungsgesetz) v. 13.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2.1 Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten

Rz. 28 Die Wartezeit von 25 Jahren für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres ist nach § 242 Abs. 3 Buchst. a auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit den der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnenden Ersatzzeiten (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 254 Abs. 1 oder Abs. 2) und bis zum 31.12...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.4 Minderung des Verdienstes

Rz. 30 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BSG, Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94, HVBG-INFO 1995 S. 2410). Der Minderverdienst ist ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile. Er wird ermittelt, indem das Nettoentgelt oder das Nettoeinkommen, das der Versicherte nach Aufgabe der Tätigkeit erzielt, verg...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.1 Vollwertige Beitragszeiten

Rz. 5 Die Legaldefinition des Begriffs "vollwertige Beitragszeiten" ergibt sich aus Abs. 2 der Vorschrift. Danach sind Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Beiträgen belegt und nicht beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 oder § 246 sind, weil es sich um Kalendermonate handelt, die nach Abs. 3 Satz 1 sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff "rentenrechtliche Zeiten" ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989 zum 1.1.1992 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden. Abs. 1 der Vorschrift benennt im Einzelnen die "rentenrechtlichen""Zeiten", die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben können. Danach sind folgende Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3 Übergangsregelungen zur Wartezeit von 25 Jahren für Rente wegen Vollendung des 50. Lebensjahres

Rz. 23 Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres gemäß § 45 Abs. 3 ist u. a. die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 45 Abs. 3 Nr. 3, § 50 Abs. 3 Nr. 2). Die Wartezeit von 25 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 300 Kalendermonate. Auf diese Wartezeit sind gemäß § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgru...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 12 Übe... / 1.2 Überprüfung bestandskräftiger Bescheide

Rz. 4 § 12 trifft eine Regelung für diejenigen Fälle, in denen eine Anerkennung in der Vergangenheit (allein) aufgrund der fehlenden Aufgabe der schädigenden Tätigkeit nicht erfolgen konnte und deshalb ein ablehnender Bescheid ergangen ist. Solche Bescheide müssen von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft werden, wenn die Entscheidung nach dem 1.1.1997 erga...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.5 Andere Regelungen der Einkommensanrechnung

Rz. 24 Abs. 7 stellt klar, dass Einkommen auf den nach § 76g zu gewährenden Rentenzuschlag ausschließlich in Anwendung der Abs. 1 bis 6 anzurechnen ist (vgl. auch Rz. 3). Die Anrechnungsbestimmungen der §§ 34 (Einkommensanrechnung bei Altersrenten), 96a, 313 SGB VI (Einkommensanrechnung bei Erwerbsminderungsrenten) und 97 (Einkommensanrechnungen bei Hinterbliebenenrenten) fi...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.5 Sonstige wirtschaftliche Nachteile

Rz. 35 Der Ausgleich sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ist Schadensersatz i. S. d. bürgerlichen Rechts (BSG, Urteil v. 25.9.1969, 5 RKnU 2/69; Urteil v. 10.9.1981, 5a/5 RKnU 3/80 ). Die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeitsaufgabe stehenden wirtschaftlichen Nachteile im Erwerbsleben werden nicht durch Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2, sondern durch Rentenleistungen n...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.6 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 4

Rz. 11 Hinsichtlich der Nr. 4112 (Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid [SiO2] bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung [Silikose oder Siliko-Tuberkulose]) wird die Rückwirkung auf den Zeitraum nach dem 30.11.1997 begrenzt. Versicherungsfälle vor dem 1.12.1997 können nicht nach § 9 Abs. 1 SGB VII, sondern nur unter den Voraussetzungen des Abs....mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.1.3 Wiederaufleben

Rz. 9 Die Gefahr des Wiederauflebens kommt in Betracht, wenn die Berufskrankheit bereits zuvor ausgebrochen war, wenn also alle Voraussetzungen des Berufskrankheiten-Tatbestandes gegeben waren und der Versicherungsfall eingetreten war. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Krankheit ausgeheilt war, nun aber mit einem erneuten Ausbruch der Krankheit zu rechnen ist, wenn die gef...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1 Präventionsauftrag nach Abs. 1

Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dem trägt Abs. 1 Satz 1 Rechnung. Lässt sich die Gefahr nicht anders beseitigen, so sollen die Unfallversicherungsträger nach Maßgabe von Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 da...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde bei Neufassung der BKV v. 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623) mit den damaligen Abs. 1 bis 4 zum 1.12.1997 eingeführt. Mit der Änderungs-VO v. 5.9.2002 (BGBl. I S. 3541) wurde ein neuer Abs. 1 vorangestellt. Die bisherigen Abs. 1 bis 4 wurden zu Abs. 2 bis 5. Durch Änderungs-VO v. 11.6.2009 (BGBl. I S. 1273) ist der Vorschrift erneut ein Abs. 1 mit Wirkun...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Die Kinderrehabilitation zielt insbesondere darauf ab, die Gesundheit/Gesundung des Kindes/Jugendlichen vorwiegend durch die Einwirkung von nichtärztlichem Heilpersonal positiv zu beeinflussen und das Verhalten des Kindes/Jugendlichen durch Informationen und Anleitungen sowie psychologischer Unterstützung in die richtige Richtung zu lenken (z. B. Ess- und Bewegungsverh...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.6 Zuzahlung

Rz. 16 Bei der Kinderrehabilitation ist die sonst bei Versicherten anfallende Zuzahlung (vgl. § 32) nicht zu leisten – und zwar auch dann nicht, wenn der Rehabilitand bei der Antragstellung bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 14 der Kinderreha-Richtlinie; vgl. Rz. 2). Dieses ergibt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 32 Abs. 1 Satz 1. Dort heißt es: "Versicherte, di...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.7 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 5

Rz. 12 Die in Abs. 4 genannten Berufskrankheiten-Tatbestände sind durch die Änderungs-VO v. 31.10.1997 eingeführt bzw. ergänzt worden. Sie können nach § 9 Abs. 1 SGB VII anerkannt werden, wenn der Versicherungsfall im Zeitraum ab 1.1.1993 eingetreten ist. Rz. 13 Für die Berufskrankheit nach Nr. 4111 (Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.6 Wirtschaftliche Vorteile

Rz. 37 Wirtschaftliche Vorteile sind schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie durch die neue Tätigkeit im Vergleich zur aufgegebenen Tätigkeit aufgetreten sind (vgl. Becker, § 9 SGB VII Rz. 441 m. w. N.). Dies folgt aus der Rechtsnatur der Vorteilsausgleichung. Im Einzelnen kommen als Vorteile in Betracht: Betriebliche Sozialleistungen, Niedrigere Fahrtkosten zur neuen Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.6 Auswirkungen einer Beitragserstattung

Rz. 16 Durch eine nach dem 31.12.1991 durchgeführte Beitragserstattung gemäß § 210 Abs. 3 und 4 wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 Satz 2). Grundsätzlich erlöschen damit die Versicherteneigenschaft sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und der Deutschen Rentenversicherung. Daraus folgt, dass alle rentenrechtlichen Zeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.3 Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit

Rz. 12 Gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 kommt eine Kinderrehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann in Betracht, wenn durch die Kinderrehabilitation voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt werden kann oder die (insbesondere durch chronische Erkrankungen) beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.12 Antragstellung

Rz. 32 Die Anträge auf die Kinderrehabilitation werden vom Kind selbst oder – sofern es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – von den gesetzlichen Vertretern (i. d. R. von den Eltern) beim Rentenversicherungsträger auf dem Vordruck G0200 gestellt (vgl. § 36 SGB X). Dieser Vordruck ist im Rahmen eines Antragspakets beim Rentenversicherungsträger im Internet abrufbar. ...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Neufassung der BKV v. 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623) zum 1.12.1997 in Kraft getreten. Regelungen zur individuellen Prävention im Zeitraum nach Anerkennung einer Berufskrankheit enthält der am 1.1.2021 in Kraft getretene § 9 Abs. 4 SGB VII (Art. 7 Nr. 3 Buchst. e des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer G...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.5 Ausgeschlossener Personenkreis (Abs. 4)

Rz. 15 Nach Abs. 4 Nr. 1 sind Elternteile, die während der Primär-Kindererziehungszeit (Abs. 5 Satz 1) oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, von der Anerkennung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen, wenn sie aufgrund einer zeitlich befristeten Entsendung i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.1 Gemeinsame Erziehung mit übereinstimmender Erklärung zur Zuordnung

Rz. 10 Die übereinstimmende Erklärung der Eltern zur Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann nach Abs. 2 Satz 5 grundsätzlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate abgegeben werden; eine Rückwirkung der Erklärung ist max. für bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung zulässig, es sei denn, bei einem Elternteil ist bereits unter Berücksichtigung dieser Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 8 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 kann u. a. nach § 242 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermonate, in denen nur teilweise Anwartschaftserhaltungszeiten vorhande...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.3 Sonderregelung für das Saarland (Abs. 4)

Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 4 enthält eine Bestandsschutzregelung für bestimmte Geldleistungen nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar; sie entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 579 Abs. 3 RVO i. V. m. dem 21. Rentenanpassungsgesetz).mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.8 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 6

Rz. 14 Diese Berufskrankheiten-Tatbestände sind mit der Änderungs-VO v. 18.12.1992 eingefügt bzw. ergänzt worden. Der Rückwirkungszeitraum reicht bis zum 1.4.1988.mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.11 Verfahrensfragen

Rz. 51 Übergangsleistungen werden wie alle übrigen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von Amts wegen erbracht, sind also nicht antragsabhängig. Sie werden durch Verwaltungsakt (Bescheid) festgestellt.mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.2 Ursachenzusammenhang

Rz. 12 Die zu der Gefährdung führenden Einwirkungen müssen in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die versicherte Tätigkeit zumindest eine rechtlich wesentliche Teilursache in Bezug auf die drohende Entstehung, das Wiederaufleben oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit sein kann.mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine generelle Bestandsschutzregelung für den Fall, dass ein vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellter oder festzustellender Zahlbetrag höher ist oder länger zu leisten ist (z. B. Verletztengeld) als nach neuem Recht. Abs. 2 übernimmt Übergangs- und Bestandsschutzregelungen aus dem früheren Recht.mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1 Nichtleistung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

2.1.1 Rente aus eigener Versicherung und Verletztenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 1) Rz. 4 Renten aus eigener (Renten-)Versicherung sind die Renten wegen Alters (§ 33 Abs. 2, §§ 35 ff., 236 ff.), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 33 Abs. 3, §§ 43, 240) sowie Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43, 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 gelt...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.9 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 7

Rz. 15 Diese Berufskrankheiten-Tatbestände sind mit der Änderungs-VO v. 23.3.1988 eingefügt bzw. ergänzt worden. Der Rückwirkungszeitraum reicht bis zum 1.1.1977.mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.5 Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen

Rz. 20 Gemäß Abs. 1 Satz 3 sollen die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen (das ist i. d. R. der Staatliche Gewerbearzt) angehört werden, wenn der Unfallversicherungsträger beabsichtigt, auf die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit hinzuwirken.mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.2 Versichertenrente nach Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente

Rz. 10 Soweit als Vorrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen worden ist, ergibt sich der Besitzschutz für persönliche Entgeltpunkte aus Abs. 1 Satz 2. Voraussetzungen für die Anwendung dieser Besitzschutzregelung sind: der tatsächliche Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente, das Ende des B...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 93 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und hat die §§ 1278 bis 1279a RVO, 55 bis 56a, 62 AVG, 75 bis 76a RKG ersetzt (vgl. zu den Regelungsinhalten der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen ausführlich Brähler, in: GK- SGB VI, § 93 Rz. 1). Die Vorschrift hat eine Reihe von Änderungen erfahren: Noch vor dem Inkrafttreten wurden in Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 die Wörter "außerh...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeiten eingeführt, die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben. Dabei sah das HEZG die Anerkennung von Kindererziehungszeiten lediglich für die erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.7 Rechtsnatur von Kindererziehungszeiten

Rz. 17 Für Kindererziehungszeiten i. S. v. § 56 besteht seit dem 1.1.1986 (Inkrafttreten des HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar ab 1.1.1992 gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 als sonstige Versicherte und bis zum 31.12.1991 gemäß § 1227a RVO, § 2a AVG, § 29a RKG. Vor dem 1.1.1986 zurückgelegte Kindererziehungszeiten g...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.1 Versichertenrente nach Wegfall einer Altersrente

Rz. 4 Haben Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihnen nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für eine spätere Versichertenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke zwischen dem Wegfall der zuerst bezogenen Altersrente und der Folgerente ist. Von der Besitzschutzregelung des Abs. 1 Satz 1 werde...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2.3 Aufgabe der Hauerarbeit vor dem 1.1.1968 wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit

Rz. 32 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres ist gemäß § 242 Abs. 3 Buchst. b Doppelbuchst. cc auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung allein oder zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnenden Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4, § 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, § 254...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.3 Verfahren der Anrechnung

Rz. 9 Da erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass der Finanzbehörde die Veranlagungsdaten i. d. R. 2 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zur Verfügung stehen, sind der Einkommensprüfung die Festsetzungsdaten zugrunde zu legen, die jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegen (Abs. 2 Satz 2). Dadurch ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In § 242 Abs. 1 und 2 sind Übergangsregelungen zur Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit enthalten. Nach dem bis zum 31.12.1983 geltenden Recht wurden Renten für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit unabhängig von einer aktuell...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.2 Altersgrenze des Kindes

Rz. 9 Gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 gilt für die Altersgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Kinderrehabilitation besteht, § 48 Abs. 4 und 5 entsprechend. Gemäß § 15a Abs. 3 i. V. m. § 48 Abs. 4 Satz 1 besteht der Anspruch längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schulausbildung oder Berufsausbildu...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die a) sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), b) mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), c) mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), d) mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.1 Verlängerung des 5-Jahres-Zeitraums

Rz. 3 Ein Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit setzt grundsätzlich eine 3-jährige knappschaftliche Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit voraus. Der Zeitraum von 5 Jahren ist gemäß § 26 SGB X i. V. m. §§ 187 bis 193 BGB auf den Tag genau zu bestimmen; er endet am Tag ...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Jansen, SGB VI § 98 Reihenf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist auf der Grundlage des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist mit Wirkung zum 1.1.1992 als Folge der Wiedervereinigung der Passus "außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches" in Satz 1 durch die Wörter "im Ausland" ersetz...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 21 Die Übergangsleistungen nach Abs. 2 sollen einen weiteren Anreiz bieten, die gefährdende Tätigkeit einzustellen. Sie sind keine Entschädigungsleistungen, sondern sie haben rein präventiven Charakter. Dem Versicherten wird durch das Unterlassen kein Schaden zugefügt (BSG, Urteil v. 22.8.1975, 5 RKnU 5/74; Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94; Urteil v. 4.12.2001, B 2 U 6/01 R...mehr