Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / D. Die Gebühren bei der Abnahme der Vermögensauskunft und der Einholung von Drittauskünften

I. Die Verfahrensgebühr Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf ma...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Verfahrensgebühr

Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf maximal 2.000,00 EUR. Bis...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen in einer Sache oder gegen mehrere Schuldner

Rz. 124 Zahlt der Schuldner auf die Titulierung nicht, wird regelmäßig nicht nur eine, sondern es werden mehrere Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich. Die Kombination von gütlicher Einigung mit Vermögensauskunft und nachfolgender Forderungs- oder Sachpfändung entspricht heute dem üblichen Vorgehen in einer Standardsache. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede dieser Vollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO

Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und zwar nach S. 2 der Vorschrift auch dann, wenn sie nicht besonders beauftragt wird. Soll eine gütliche Erledigung ausgeschlossen werden, muss dies im Vollstreckungsau...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Verfahrensgebühr in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG In der Mobiliarzwangsvollstreckung erhält der RA zunächst eine 0,3 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt unabhängig von der Frage, welche Vollstreckungsmaßnahme ergriffen wird und auch unabhängig davon, ob er den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Vollstreckung involv...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Terminsgebühr

Rz. 55 Wie bereits oben dargestellt, erhält der RA bei der Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, d.h. sowohl im Verfahren nach § 802c ZPO als auch im Verfahren nach § 802d ZPO, nicht nur eine 0,3-Verfahrensgebühr, sondern zusätzlich auch noch eine 0,3-Terminsgegebühr. Rz. 56 Bei den Gegenstandswerten ist allerdings zu differ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sieben weitere Auf...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 5. Geschäftsgebühr bei titulierten Ansprüchen

Rz. 71 Für die Zwangsvollstreckung steht dem RA gem. Nr. 3309 VV RVG die Verfahrensgebühr in Höhe einer 0,3-Gebühr zu. Die vorbereitenden Verfahren, wie z.B. Erlangung der Vollstreckungsklausel, Zustellung des Titels sowie das Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung, gehören zur Zwangsvollstreckung und sind mit der Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG abgegolten....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VII. Gegenstandswert bei der Zwangshypothek

Rz. 176 Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 25 Nr. 1 RVG und damit nach dem durch die Zwangshypothek zu sichernden Forderungsbetrag, zuzüglich Zinsen und Kosten. Ein Abschlag ist auch vor dem Hintergrund, dass es sich lediglich um ein Sicherungsinstrument handelt, das nicht unmittelbar zur Befriedigung der Forderung führt,...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / H. Die Gebühren bei der Herausgabevollstreckung

Rz. 71 Die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO wirft kostenrechtlich keine besonderen Probleme auf. Der RA erhält die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für die Vorbereitung und die Stellung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Begleitung des Vollstreckungsverfahrens. Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, ist der Schuldner nach § 883 Abs. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Der gebührenrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung weicht von dem gebührenrechtlichen Begriff ab, was sich auswirkt, wenn der RA, vor allem aber auch ein registrierter Inkassodienstleister, den Gläubiger – oder auch Schuldner – nicht schon im Erkenntnisverfahren vertreten hat. Rz. 15 Zu beachten sind folgende Fälle:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / E. Die Gebühren für die Sachpfändung

Rz. 57 Mit den vorbereitenden Handlungen und/oder der Einleitung der Sachpfändung nach § 808 ZPO i.V.m. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO entsteht für den RA eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Sie deckt die Antragstellung wie die nachfolgende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und der vertretenen Partei ab. Rz. 58 Auch die in diesem Zusammenhang veranlasste Durchsuch...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / P. Die Kostenerstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 180 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, so dass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grun...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Gebühren im Verfahren nach § 888 ZPO

Rz. 78 Wird eine nicht vertretbare Handlung nicht freiwillig erfüllt, kann der Schuldner nur mit Zwangsgeld oder Zwangshaft zu deren Erfüllung angehalten werden. Der entsprechende Antrag stellt sich als besondere Angelegenheit nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG dar und löst die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Die Gebühr fällt dabei auch dann nur einmal an, wenn das Z...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Grundsätzliches

Rz. 57 Die Definition einer Geschäftsreise i.S.d. RVG findet sich in Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG. Danach liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des RA befindet. Unter "Gemeinde" ist die politische Gemeinde gemeint.[45] Es ist irrelevant, wieviel Kilometer oder Zeit der RA für die Strecke benötigt. ...mehr

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§ 1 Einführung / B. Grundlage: Das RVG

Rz. 6 Das RVG wurde nach intensiver Beratung[5] im Jahre 2004 verabschiedet und zum 1.7.2004 in Kraft gesetzt. Wie nicht selten bei solch umfassenden Reformwerken bedurfte es der mehrfachen Nachsteuerung durch kleinere Gesetzesänderungen. Die letzte umfassende Reform[6] ist mit dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) umgesetzt w...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Dieselbe, verschiedene, besondere Angelegenheiten

Rz. 84 Mit den §§ 16–19 RVG ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, für diverse Verfahrensarten – fast ausschließlich für gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren – beantwortet. Rz. 85 Wann es sich bei einer Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit handelt und der RA damit die Gebühren nur einmal beanspruchen kann, ergibt sich aus § 16 RVG. D...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 39 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von Arbeitslohn und die...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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FoVo 3/2017, Antrag auf Erlass eines Klarstellungsbeschlusses bei der Pfändung von Arbeitslohn

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, so ergeht der diesbezügliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig als sogenannter Blankettbeschluss. Es wird also weder die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen bestimmt, noch wird der unpfändbare oder der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ausgewiesen. Vielmehr wird auf die Pfändungsfreigrenzentabelle...mehr

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AGS 3/2017, Beschwer des Au... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO. 1. Das Beschwerd...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 3 Anmerkung

Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben. Die Ein...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin und Beschwerdeführerin hatte den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen die Schuldnerin wegen einer titulierten Hauptforderung i.H.v. 12.000,00 EUR, Zinsen i.H.v. 3.621,17 EUR, festgesetzten Kosten i.H.v. 2,271,53 EUR und Vollstreckungskosten i.H.v. 691,55 EUR beantragt. Mit den Vollstreckungskosten beantragte die Gläubigerin ausweislich de...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des AG ist gem. § 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zulässig, Insbesondere ist sie auch fristgerecht eingelegt worden. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Der Gläubigerin und Beschwerdeführerin steht auch eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Drittauskünften nach § 8021...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / Leitsatz

Das Verfahren auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO stellt gegenüber dem Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft eine eigene Angelegenheit dar. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LG Frankfurt, Beschl. v. 25.5.2016 – 2-09 T 20/16mehr

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FoVo 1/2017, Prüfung des Vo... / 3 Der Praxistipp

Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen: Hinweis Eine solche Verfahrensweise k...mehr

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FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung beruht auf § 788 ZPO Auch wenn die Entscheidung von einem Verwaltungsgericht getroffen wurde, beruht sie auf § 788 ZPO und ist in dieser Weise allgemein in der Vollstreckung gültig. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspru...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 1 I. Der Fall

GV berechnet Zustellkosten bei Eintragungsanordnung Die Gläubigerin erteilte dem zuständigen GV einen Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Dies führte zu einer Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers nach § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO, die der GV der Schuldnerin persönlich zustellte. Dafür berechnete der GV der Gläubigerin u.a. die Zustellgebühr nach Nr. 10...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag auf Abnahme der VA Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid und beantragte, den Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden, wobei er darauf hinwies, dass der Schuldner ausweislich der im Vollstreckungsverfahren wiederholt eingeholten Einwohnermeldeamtsauskünfte durchgehend seit dem 2...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 2 II. Die Entscheidung

Eintragungsanordnung ergeht von Amts wegen Die nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Der Anfall der Zustellgebühr Nr. 100 KVGvKostG setzt nach der Überschrift des ersten Abschnittes des Kostenverzeichnisses zum GvKostG voraus, dass es sich um eine Zustellung auf Betreiben der Parteien handelt....mehr

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FoVo 12/2016, Unberechtigte Gebührenforderung bei Übersendung nicht gewollter Vermögensauskunft

Beschränkung des Vollstreckungsauftrags bei VA war rechtmäßig Der BGH hat am 27.10.2016 entschieden, dass der Gläubiger als Ausfluss seiner Dispositionsbefugnis ab dem 1.1.2013 berechtigt war, den Vollstreckungsauftrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft dahin zu beschränken, dass ein bereits vorliegendes und innerhalb der Sperrfrist erstelltes Vermögensverzeichnis nur dann ü...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und beantragte, ihr die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802f, 802c ZPO abzunehmen. Der Antrag war mit folgender Einschränkung versehen: Vorliegende VV nur, wenn nicht älter als zwölf Monate Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder d...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde erfolgreich: GV muss Gläubigerauftrag ausführen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrif...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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FoVo 11/2016, Wohnungsbegri... / 1 I. Der Fall

Wo kann dem Schuldner eine Ladung zur VA zugestellt werden? Auf einen Zwangsgeldbeschluss hat der Schuldner keine Zahlungen geleistet. Der Gläubiger hat darauf die Abnahme der Vermögensauskunft und, nachdem diese nicht erfolgt ist, den Erlass eines hierauf bezogenen Haftbefehls nach § 802g ZPO beantragt. Das AG hat dies abgelehnt, weil keine ordnungsgemäße Zustellung der Ladu...mehr

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FoVo 11/2016, Wohnungsbegri... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Zu Recht blieb der Gläubiger so beharrlich und erreichte so die Feststellung des LG, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor Die Zwangsvollstreckung darf nach §§ 750, 794, 795 ZPO beginnen, wenn die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, d.h. ein Vollstreck...mehr

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FoVo 10/2016, Selbstauskunft des Schuldners

Fragen kostet nichts? "Fragen kostet nichts", so meint man landläufig. In der Zwangsvollstreckung sieht das anders aus. Die Abnahme der Vermögensauskunft löst ebenso Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers aus wie die Einholung von Drittauskünften. Beispielmehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 1 I. Der Fall

Zuleitung des Vermögensverzeichnisses beschränkt Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen und erteilte folgende Weisung: "Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder der letzten zwei Jahre gemäß § 802c ZPO eine Vermögensauskunft abgegeben haben, so wird beantragt, dem G...mehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG folgt dem Gerichtsvollzieher Der Vollstreckungsauftrag war nach Ansicht des LG unzulässig, weil er mit Einschränkungen versehen ist, die das Gesetz nicht zulässt. In Rechtsprechung und Literatur ist tatsächlich umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des früheren Vermögensverzeichnisses gemäß § 802d ZPO verzi...mehr

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FoVo 10/2016, Pfändung eines Genossenschaftsanteils

Zugriffsobjekt: Mitgliedschaft in einer Genossenschaft In Deutschland erfreut sich die Genossenschaft einer fortgesetzt großen Beliebtheit. Anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind der Beitritt und das Ausscheiden sehr einfach. Die Genossenschaft ist in der Zahl der Mi...mehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung wohl richtig, aber … De lege lata ist die Entscheidung wohl zutreffend. Sie entspricht der aktuellen Rechtslage und dem Willen des Gesetzgebers. Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber dies mit der Reform der Sachaufklärung wohl nicht ändern, sondern sogar noch verstärken will (BT-Drucks 18/7560). Sein Argument: Es müsse sichergestellt sein, dass auch bei einem wie...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 3 Der Praxistipp

GV suchen Gebühren Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die GV angesichts drastisch zurückgegangener Vollstreckungsaufträge nach Gebühren suchen. Von der FoVo immer wieder dokumentiert, treten Rechtsprechung und Gesetzgeber dem Versuch entgegen, für die Zustellung der Eintragungsanordnung Gebühren zu erheben (vgl. etwa OLG Karlsruhe FoVo 2016, 32; auch OLG Düsseldo...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abnahme der VA Der Gläubiger begehrt die Abnahme der Vermögensauskunft. Im Antrag heißt es, dass, wenn der Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben haben sollte, das Datum und der Ort im Protokoll aufzuführen und die Unterlagen zurückzusenden seien. Eine Übersendung des Vermögensverzeichnisses werde "ausdrücklich nicht gewünscht". GV lässt Bedingu...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr