Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 265 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls oder der Erhebung der Einrede an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[233] Den Beweis der Dürftigkeit hat der Erbe zu führen.[234] Für den Nachweis der Dürftigkeit muss der Erbe nicht zwinge...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 193 Erhebt der Erbe die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, so ist zu unterscheiden, ob er in der Lage ist, die Dürftigkeit des Nachlasses nachzuweisen oder nicht. Kann der Erbe die Dürftigkeit nicht nachweisen, so muss das Prozessgericht die Frage, ob der Nachlass dürftig ist oder nicht, dahingestellt sein lassen. Damit wird die Frage der Haftungsbeschränkung in das Zwa...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Der Nachbesserungsanspruch ergibt sich vielmehr aus dem Zusammenspiel von § 802c ZPO und § 802d ZPO. Hinweis Gegenüber der erneuten Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802d ZPO ist die Nachbesserung günstiger, weil sie kostenfrei bleibt...mehr

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FoVo 7+8/2018, Ausweis der ... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Nach mehrfachen erfolglosen Zahlungsaufforderungen hat die Obergerichtsvollzieherin (OGV) der Schuldnerin die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch die Deutsche Post AG zugestellt. Nachdem die Schuldnerin zu dem anberaumten Termin nicht erschienen ist, hat di...mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / Leitsatz

Wer als Geschäftsführer einer KG angestellt ist, dies in der Vermögensauskunft verschweigt und zugleich im Vermögensverzeichnis angibt, über keinerlei Einkünfte zu verfügen, muss nachbessern. AG Stade, Beschl. v. 5.2.2018 – 72 M 746/17mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / 1 I. Der Fall

Nachbesserung einer Vermögensauskunft Der Schuldner hat in seinem Vermögensverzeichnis vom 17.2.2015 angegeben, über keinerlei Einkünfte zu verfügen und keiner Tätigkeit nachzugehen. Der Gläubiger hat unter dem 23.6.2016 Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses beantragt, nachdem bekannt geworden war, dass der Schuldner seit 2010 als Geschäftsführer der x KG fungiert. Der Ob...mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / 2 II. Die Entscheidung

Umfassende Offenbarungspflicht Der Schuldner hat das Vermögensverzeichnis so auszufüllen, wie es für die Kenntnis des Gläubigers zum Zugriff notwendig ist. Diesem Erfordernis wird das abgegebene Vermögensverzeichnis nicht gerecht. Denn der Schuldner hat in diesem keinerlei Angaben zu seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der vorgenannten Firma gemacht. Daher ist es erforderlic...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag beim unterhaltssäumigen Schuldner

Der pfändungsfreie Betrag bei der Lohnpfändung bestimmt sich nach § 850c Abs. 1 ZPO auch in Abhängigkeit von der Zahl der gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Dem liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass der Schuldner die gesamte Familie unterhält. Der Realität entspricht das in vielen Fällen nicht mehr. Zum einen können die Familienmitgl...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 3 Der Praxistipp

Mehr als nur ein erster Blick … Viele Gläubiger pfänden den Lohn des Schuldners und geben sich dann aber mit der Mitteilung des Drittschuldners zufrieden, dass pfändbarer Lohn nicht vorhanden ist. Das lässt allerdings die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten und Befugnisse des Drittschuldners außer Betracht.mehr

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FoVo 7+8/2018, Das berechtigte Interesse an einer Grundbucheinsicht

Grundlage jeder Forderungsvollstreckung ist die Information. Neben der Vermögensauskunft nach § 802c und § 802d ZPO sowie den Drittauskünften nach § 802l ZPO können auch verschiedene Register Auskunft über Vermögen des Schuldners geben. Dazu gehört die Einsicht in das Grundbuch. Der Zugriff auf Grundvermögen, so zeigt die Praxis, ermöglicht in vielen Fällen eine Befriedigung...mehr

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FoVo 7+8/2018, Ausweis der ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Statthafte Kostenansatzbeschwerde Die weitere Beschwerde ist zulässig (1.), bleibt aber in der Sache – und zwar im Wesentlichen bereits aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfe, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen vorab Bezug genommen werden kann – ohne Erfolg (2.). 1. Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Ab...mehr

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FoVo 6/2018, Verfahrensgebü... / II. Die Lösung

Frage nach der Angelegenheit Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Zu unterscheiden ist zwischen der – zu vergütenden – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. dem gesamten Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der P...mehr

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FoVo 6/2018, Die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und seine Nachbesserung beim Selbstständigen

Das unbefriedigende Vermögensverzeichnis Welcher Gläubiger und Rechtsdienstleister kennt die Situation nicht: Es wird – insbesondere bei einem Selbstständigen hoffnungsfroh – der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Das dann aufgestellte und/oder übersandte Vermögensverzeichnis enthält aber keinen Hinweis auf zugriffsfähiges Vermögen. Gerade bei einem Selbststän...mehr

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FoVo 6/2018, Verfahrensgebü... / I. Das Problem

Welche Gebühren gibt es bei Beantragung der gütlichen Erledigung? Der Gläubiger hat dem Rechtsanwalt (bzw. Inkassounternehmen) nach der Titulierung der Forderung einen Vollstreckungsauftrag erteilt. Auf eine erste Zahlungsaufforderung des Rechtsdienstleisters hat der Schuldner nicht reagiert. Nunmehr wird die gütliche Erledigung und – unter der Bedingung, dass diese nicht zu ...mehr

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FoVo 6/2018, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) beim Selbstständigen

Hat der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt, so ist er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nachbesserung (Ergänzung) verpflichtet (BGH NJW 2004, 2979; BGH NJW-RR 2008, 1163 = FoVo 2009, 14). Der entsprechende Antrag ist an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Der nachfolgende Antrag stellt ein Mus...mehr

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FoVo 6/2018, (Keine) Wertgr... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung wegen 165,38 EUR Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Hauptforderung von 165,38 EUR nebst Zinsen und Kosten. Unter dem 20.6.2017 erteilte sie der GV den Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft sowie gegebenenfalls der Einholung von Auskünften Dritter, namentlich bei den Trägern der gesetzlichen Rentenver...mehr

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FoVo 6/2018, (Keine) Wertgr... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem Gläubiger Die gemäß § ZPO § 793 ZPO statthafte Beschwerde ist insgesamt zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die GV ist vorliegend nicht berechtigt, die Einholung von Drittauskünften im Sinne des § 802l Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit der Begründung zu verweigern, diese seien von der Überschreitung einer Wertgrenze in Höhe von 500 EUR abhängig. ZPO sieht keine Wertgren...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der öffentlichen Zustellung der Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Einführung Der unbekannt verzogene Schuldner als Praxisproblem Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft stellt sich als Praxisproblem immer wieder die mangelnde Erreichbarkeit des Schuldners. Der für die bekannte Meldeanschrift des Schuldners zuständige Gerichtsvollzieher teilt mit, dass die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht zugestellt werden konnte,...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / II. BGH sieht die öffentliche Zustellung als weitere Option

Zahlungsaufforderung als letzte Chance Nach dem BGH kann der GV die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bewilligen. Er geht dabei von den Grundaufgaben des GV aus, der auf eine Beitreibung von Geldforderungen hinzuwirken habe (§ 802a Abs. 1 ZPO). Der GV ist aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers und der Übergabe der vollstr...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / Einführung

Der unbekannt verzogene Schuldner als Praxisproblem Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft stellt sich als Praxisproblem immer wieder die mangelnde Erreichbarkeit des Schuldners. Der für die bekannte Meldeanschrift des Schuldners zuständige Gerichtsvollzieher teilt mit, dass die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht zugestellt werden konnte, weil der ...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / I. Ein aktueller Fall des BGH zum Thema

Im Fall des BGH (I ZB 5/17) beauftragte der Gläubiger den GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft bei der Schuldnerin, einer GbR. Der GV konnte dem Geschäftsführer der Schuldnerin die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft aber weder unter der inländischen Anschrift der Schuldnerin noch unter der im Handelsregister eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift d...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / V. Wo liegt der Sinn der öffentlichen Zustellung?

Es bedarf keiner näheren Ausführungen, dass die öffentliche Zustellung der Ladung nicht dazu führen wird, dass der Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft erscheint und diese abgibt. Es handelt sich in der Regel um eine rechtliche Fiktion einer nun erfolgten ordnungsgemäßen Ladung. Eine tatsächliche Kenntnisnahme vom Termin ist damit nicht verbunden. Den Weg zur weiteren ...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / 1

Hinweis Dagegen kommt weder ein Haftbefehlsantrag nach § 802g ZPO noch die Beantragung von Drittauskünften nach § 802l ZPO in Betracht, weil dies jeweils die Nichtabgabe der Vermögensauskunft trotz ordnungsgemäßer Ladung voraussetzt. Es fehlt aber ja gerade an der ordnungsgemäßen Ladung.mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / VI. Fazit

Wer dem Schuldner also nicht die Möglichkeit geben will, sich durch die Verschleierung seines Aufenthaltes der Vollstreckung zu entziehen, kann sich durch die Nutzung der öffentlichen Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nunmehr weitere Optionen zur Informationsbeschaffung und darauf aufbauend zur Vollstreckung erschließen. Jedenfalls in den Fällen, in den...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / III. Die praktische Umsetzung

Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entscheidet nach dem BGH in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 1 S. 1 ZPO der GV und nicht das Vollstreckungsgericht (so schon LG Detmold JurBüro 2017, 45). GV entscheidet über die öffentliche Zustellung selbst Mit dem BGH ist davon auszugehen, dass es für eine öffentli...mehr

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FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

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FoVo 4/2018, Pfändung und Z... / I. Das Problem

Das zweifache Einkommen Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einer titulierten Forderung in Höhe von 2.756,47 EUR. Die Schuldnerin hat auf seinen Antrag die Vermögensauskunft abgegeben. Danach verfügt die keiner weiteren Person unterhaltspflichtige Schuldnerin über ein Arbeitseinkommen von netto 987,93 EUR sowie eine Witwenrente (Hinterblie...mehr

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FoVo 4/2018, Muster für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und einer Hinterbliebenenrente

Im Leserforum dieser Ausgabe wurde dargestellt, dass das Informationsmanagement zu der Erkenntnis führen kann, dass der Schuldner neben einem Arbeitseinkommen auch noch Sozialleistungen in Form von Rentenleistungen (Hinterbliebenenrente) bezieht. Ein pfändbarer Betrag ergibt sich dann erst, wenn beide Einkommen gepfändet werden und ihre Zusammenrechnung beantragt wird. Nachf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.7 Weitere Voraussetzungen an das Ersuchen der Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Die Übermittlung an den Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus nach Abs. 2 Satz 3 nur zulässig, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nachkommt (Nr. 1) oder bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwa...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den Gerichtsvollzieher über eine Abgabe der Vermögensauskunft innerhalb der Sperrfrist

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher hat eine von einem Gläubiger vor dem 26.11.2016 gestellte Anfrage, ob ein Schuldner innerhalb der Frist des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vermögensauskunft abgegeben hat, zu beantworten. BGH, Beschl. v. 9.11.2017 – I ZB 23/17 1 I. Der Fall Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f...mehr

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AGS 3/2018, Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Mobiliarvollstreckung – Sachpfändung – Vermögensauskunft)

Von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen. 4. Aufl., 2017. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 292 S., 44,00 EUR Das zwischenzeitlich in vierter Auflage erscheinende Werk von Hintzen deckt die gesamte Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen mittels Pfändung und Verwertung durch den Gerichtsvollzieher einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft ab....mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 3 Der Praxistipp

Verzicht auf die Vermögensauskunft nicht mehr möglich So klar, wie der BGH ausführt, dass bis zum 26.11.2016 ein Verzicht auf die Zuleitung der Vermögensauskunft zulässig war, so eindeutig spricht er jetzt in einem obiter dictum, d.h. in einem eigentlich für diesen Fall nicht relevanten Satz aus, dass ein Verzicht auf die Zuleitung nach dem inzwischen geltenden Recht unbeacht...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen. Sie stellte den Auftrag dabei unter die Bedingung, dass der Schuldner in den letzten beiden Jahren keine Vermögensauskunft abgegeben hat. Für den Fall, dass der Schuldner eine entsprechende Vermögensauskunft abgegeben habe oder ...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 2 II. Die Entscheidung

BGH widerspricht allen Instanzen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrift des Vermögens verzeic...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher hat eine von einem Gläubiger vor dem 26.11.2016 gestellte Anfrage, ob ein Schuldner innerhalb der Frist des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vermögensauskunft abgegeben hat, zu beantworten. BGH, Beschl. v. 9.11.2017 – I ZB 23/17mehr

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FoVo 3/2018, Teilweise Nich... / 3 Der Praxistipp

Antrag nach § 850c ZPO ist ertragreich Aufgrund der hohen Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO und der weiteren Erhöhung des Pfändungsgrundfreibetrages bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen muss der Gläubiger immer prüfen, ob der Schuldner überhaupt Unterhalt gewährt oder ob die unterhaltsberechtigte Person über eigenes Einkommen verfügt. In beiden Fällen kann der Gläu...mehr

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FoVo 2/2018, Zusammenrechnu... / II. Die Lösung

Zusammenrechnung nach § 850e ZPO Verfügt der Schuldner über mehrere Arbeitseinkommen, so ist für die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO jedes Einkommen gesondert zu betrachten. Meist ergibt sich dann kein pfändbarer Betrag. Ein für den Gläubiger günstigeres Ergebnis lässt sich dann nur bei der Zusammenrechnung der Arbeitseinkommen erzielen. Die Zusammenrechnung setzt nach §...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / II. Geschäftsgebühr in der Vollstreckung?

Nicht mit dem AG Speyer Das AG Speyer (11.9.2017 – 32 C 23/17) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob in der Zwangsvollstreckung eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Androhung der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann. Es verneint die Frage. Die Grundsätze Kosten von Beitreibungsmaßnahmen und damit auch hier einhergehende gesetzliche Gebühre...mehr

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FoVo 2/2018, Und wenn die R... / 3 Der Praxistipp

Relevanz in der Einzelvollstreckung Wieder einmal hat der BGH eine Frage, die Vorschriften des 8. Buches der ZPO betrifft, im Kontext einer insolvenzrechtlichen Fragestellung beantwortet. Da das Insolvenzrecht für den Pfändungsschutz auf die ZPO verweist, ist die Entscheidung aber gleichermaßen für die Einzelzwangsvollstreckung heranzuziehen. Entscheidung hat "falsche Überschr...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / IV. Kosten des Inkassoaußendienstes

AG sieht Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als erstattungsfähig an … Das Vorliegen positiver Erfahrungen mit der Tätigkeit des Inkassoaußendienstes führt nach Ansicht des AG Neubrandenburg (3.5.2017 – 602 M 2155/17, DGVZ 2017, 153) für sich allein noch nicht zur Erstattungsfähigkeit der Kosten im Rahmen der anschließenden Zwangsvollstreckung. Als erstattungsfähige Koste...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VII. Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 30 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 27: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Terminsgebühr

Rz. 44 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Vollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weitergehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Anm. zu Nr. 3310 ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / G. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 8 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft.[1] Auch insoweit sind also kein...mehr