Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / a) Zu verbliebenen Ausgleichsproblemen

Das am 1.9.2009 in Kraft getretene (neue) Gesetz über den Versorgungsausgleich vom 3.9.2009 (VersAusglG, BGBl I 700 ff.) hat aber an der vorstehend beschriebenen Auswirkung im Kern nichts geändert. Auch der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich neuer Prägung allein kann dem Berechtigten nach wie vor einen merklich höheren Lebensstandard verschaffen, als er ihn hätte, we...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Zutreffend ist, dass sich der Verfahrenswert eines nach altem Recht abgetrennten und jetzt wieder aufgenommenen Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach neuem Recht, also nach § 50 FamGKG, richtet. Ebenso ist zutreffend, dass hier ein Prozentsatz von 10 % und nicht von 20 % gilt. Es kommt nicht darauf an, ob das Verfahren über den Versorgungsausgleich im Verbund oder iso...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung

In der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ähnliche Erwägungen angestellt worden wie in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht[62] hat zu der Fallgestaltung, "dass der (versorgungs-)ausgleichspflichtige Ehegatte trotz der gekürzten Rente zu Unterhaltsleistungen noch verpflichtet [ … ] ist", schon im Jahr 1980 angemerkt, der Versorgungsausglei...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / Leitsatz

Findet nach in einem nach § 50 Abs. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegen dem in § 221 Abs. 1 FamFG normierten Regelfall ein gerichtlicher Erörterungstermin nicht statt, so fällt für die die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfahren vertretenden Rechtsanwälte keine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 ...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

In dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Verfahrenswert für die aus dem Scheidungsverbund abgetrennte und ausgesetzte Folgesache Versorgungsausgleich auf 2.379,00 EUR festgesetzt und dabei ein Gesamteinkommen der Beteiligten zu 1) und 2) von 7.929,00 EUR zugrunde gelegt. Dagegen wendet sich die frühere Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers mit ihrer Beschwerde und...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 5. Zu überhöhten Versorgungskürzungen

Der Versorgungsausgleich kann auch das Ergebnis haben, dass die Renten- oder Pensionskürzung auf Seiten des Verpflichteten merklich höher ausfällt als der Rentenzuwachs auf Seiten des Berechtigten. In einem Fall[55] sind über Jahre Pensionskürzungen in Höhe von ca. 9.000 bis 10.000 EUR vorgenommen worden, der Erstattungsbetrag der Pensionsbehörde an den Rentenversicherungsträ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 4. Zu Ausgleichsdiskrepanzen

Das auf den anrechtsbezogenen Einzelausgleich ausgerichtete Ausgleichssystem neuer Prägung kann aber in anderer Hinsicht zu bemerkenswerten Abweichungen von Ergebnissen führen, die (früher) das auf einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung ausgerichtete System alter Prägung erzielte. Diese Abweichungen beruhen vor allem auf der Überwindung und dem grundsä...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Rechtsprechung der Zivilgerichte

Der BGH[58] entschied im Jahr 1982: Bezieht der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Rente, entfällt insoweit der Unterhaltsanspruch. Bei der Anrechnung der Rente auf den Unterhaltsanspruch handele es sich "um einen der Erfüllung gleichkommenden Vorgang". Diese Rechtsauffassung bewirkte, dass ein und derselbe Lebensbedarf auf Seiten des Berechtigten ...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Wird ein nach altem Recht aus dem Scheidungsverbund abgetrenntes und anschließend ausgesetztes Verfahren über den Versorgungsausgleich nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG zu einer neuen selbstständigen Familiensache, so richtet sich der Verfahrenswert fortan nach § 50 FamGKG. Anzusetzen sind in diesem Fall lediglich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht ...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten des Vergütungsfestsetzungsverfahrens streiten sich noch über die Festsetzungsfähigkeit einer 1,2-Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in einem gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie über die Höhe der anrechenbaren Vergütung aus dem vorangegangenen Ehescheidungsverfahren....mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zum Versorgungsausgleichsgesetz von 2009

a) Zu verbliebenen Ausgleichsproblemen Das am 1.9.2009 in Kraft getretene (neue) Gesetz über den Versorgungsausgleich vom 3.9.2009 (VersAusglG, BGBl I 700 ff.) hat aber an der vorstehend beschriebenen Auswirkung im Kern nichts geändert. Auch der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich neuer Prägung allein kann dem Berechtigten nach wie vor einen merklich höheren Lebensstan...mehr

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Anwendung der Bagatellklausel und Angemessenheit der Teilungskosten des Versorgungsträgers

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage der Angemessenheit der Teilungskosten nach dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen neuen Versorgungsausgleichsrecht. Danach können die Versorgungsträger eine Pauschale erheben und zu Lasten der Versorgungen der Beteiligten verrechnen. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über den Versorgungsausgleich. Auf den am 28.11....mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1

Die heute geltenden Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich gehen im Kern auf das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976 (1. EheRG, BGBl I 1421 ff.) zurück. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren haben damalige frauenpolitische Forderungen und Erwägungen eine große Rolle gespielt. Besonnene Hinweise ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehescheidungsfolgenregelungen in der Rechtspraxis

Zu Aufstockungsunterhalt und Versorgungsausgleich 1 Die heute geltenden Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich gehen im Kern auf das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976 (1. EheRG, BGBl I 1421 ff.) zurück. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren haben damalige frauenpolitische Forderungen und Erwäg...mehr

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FF 2/2012, Versorgungsausgleichsrecht – Handkommentar

Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die seit dem 1.7.1977 geltenden Vorschriften grundlegend verändert. Die Herausnahme der Vorschriften aus dem BGB und Zusammenfassung im VersAusglG und auch die formellen Änderungen durch Wegfall des 6. Buches der ZPO und Schaffung des FamFG zeigen den Bruch mit den alten Regeln. Wie umfassend das neue Recht...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Das Labyrinth der Rechtsmittel

Welches Rechtsmittel ist statthaft? Diese Frage stellt sich wegen der Zweispurigkeit von Familien- und Familienstreitsachen häufig. Wege aus diesem Labyrinth zeigte Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München und Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages. Zum Beispiel: Die Beschwerde nach § 58 FamFG ist beim Ausgangsgericht einzulegen. Wurde sie jedoch ...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Staatskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der als "sofortige Beschwerde" bezeichnete ursprüngliche Rechtsbehelf der Antragstellerin gegen die Vergütungsfestsetzung war als Einlegung des gem. § 56 Abs. 1 RVG statthaften Rechtsbehelfs der Erinnerung auszulegen. Dementsprechend ist trotz der Tenorierung der ...mehr

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Versorgungsausgleich: Tatsächliche Veränderung i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG

Leitsatz Das Versorgungsausgleichsverfahren war zunächst aus dem Scheidungsverbundverfahren abgetrennt und sodann mit Beschluss vom 7.2.2000 vom Familiengericht durchgeführt worden. Zugunsten der Antragstellerin wurde eine Rentenanwartschaft i.H.v. monatlich 525,09 DM vom Konto des Antragsgegners bei der BfA auf ihr Konto bei der BfA übertragen. Ferner wurde zu Lasten der Ve...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine private Rentenversicherung im Versorgungsausgleich bei zwischen den Eheleuten vereinbarter Gütertrennung zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Im Jahre 2010 geschiedene Eheleute stritten um die Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung der Ehefrau in den Versorgungsausgleich. Vor der...mehr

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Versorgungsausgleich: Ausgleich geringfügiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der eingeschränkten Anwendbarkeit des § 18 VersAusglG auf Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Eheleute hatten am 30.9.2005 geheiratet. Auf den am 18.11.2009 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Beide Eheleute hatten in d...mehr

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Ausgleich auch für in die Ehe eingebrachtes, in Altersvorsorge investiertes Vermögen?

Leitsatz Selbst wenn Vermögen vor der Ehe erworben wurde, ist es nicht vor dem Versorgungsausgleich geschützt. Das musste eine Frau erfahren, die in die Ehe mitgebrachtes Vermögen in eine Rentenversicherung investierte. Mit Verwendung zur Altersvorsorge verließ ihr Geld die "Schutzzone" der Gütertrennung. Sachverhalt Für den dem 1.9.2009 geltenden neuen Versorgungsausgleich g...mehr

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Anwendung des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG bei Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH damit auseinandergesetzt, wie die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu ermitteln sind. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über den Versorgungsausgleich. Das AG hatte auf den am 21.7.2008 zugestellten Antrag die Ehe geschieden und die Fo...mehr

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Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers; Wertausgleich geringfügiger Anrechte

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung war die Beschwerdebefugnis der Versorgungsträger beim Versorgungsausgleich sowie die Frage, wann ein Wertausgleich geringfügiger Anrechte zu unterbleiben hat. Sachverhalt Die Beteiligten hatten im Jahre 2005 geheiratet. Der Scheidungsantrag des Antragstellers war seit dem 12.5.2010 rechtshängig. Der Antragsteller hatte während der Eheze...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Heranziehung nachträglich erworbenen Vermögens zur Deckung von Verfahrenskosten; Abfindungsbeträge für nacheheliche Unterhaltsansprüche als einsatzfähiges Vermögen

Leitsatz In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Beiträge zur Abfindung von Unterhaltsansprüchen einsatzfähiges Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO darstellen. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren hatte zur Abgeltung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche als Abfindungsbetrag 75.000,00 EUR von dem Antragsteller erhalten. Sie war 64 Jahre alt, stand kurz v...mehr

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FF 1/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugle...mehr

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FF 12/2011, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Die Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG zur Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung eines im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtigen Rentenempfängers ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Aussetzung in Höhe des titulierten bzw. gesetzlich geschuldeten und gezahlten Unterhalts auch dann zu erfolgen hat, wenn der Pflichtige aus den gekürzten Renteneink...mehr

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FF 12/2011, Iudex non calculat?Nicht im Versorgungsausgleich!

Das seit dem 1.9.2009 anzuwendende neue Versorgungsausgleichsrecht beschäftigt zunehmend die Gerichte. Insbesondere Fragen der Geringfügigkeit des § 18 VersAusglG und der Teilungskosten gem. § 13 VersAusglG sind Gegenstand der Rechtsprechung. Zweifelsfragen werden hierdurch beantwortet und das teilweise kantige neue Recht wird abgerundet. Für den Anwender werden dadurch Frag...mehr

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AGS 12/2011, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

In einem abgetrennten Verfahren über den Versorgungsausgleich, das nach § 111 Abs. 4 FGG-ReformG zur selbstständigen Familiensache geworden war, hatte das FamG mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten ohne Durchführung eines Termins über den Versorgungsausgleich entschieden. Nach Abschluss des Verfahrens hatte der der Antragstellerin beigeordnete Anwalt die Festsetzung seine...mehr

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AGS 12/2011, Keine Terminsg... / Leitsatz

Entscheidet das Gericht in einem selbstständigen Verfahren über die Durchführung des Versorgungsausgleichs ohne mündliche Verhandlung, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. OLG Rostock, Beschl. v. 22.9.2011 – 10 WF 170/11mehr

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AGS 12/2011, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die Entstehung der Terminsgebühr hängt in denjenigen Fällen, in denen das Gericht im Einverständnis mit den Parteien tatsächlich weder mündlich verhandelt noch sonst Beteiligte mündlich anhört, davon ab, ob für das betreffende Verfahren die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Wann dieses Erfordernis vorliegt, muss also im jeweiligen E...mehr

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FF 1/2012, Die Unterhaltsverpflichtungen aus Altersversorgung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.2011:[1] hat den Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das soll zum Anlass genommen werden, die nicht überzeugende Rechtsprechung des BGH[2] zu Unterhaltsleistungen aus Altersversorgungseinkünften zur Diskussion zu stellen. Der Theorie der wandelbaren ehelichen Lebensve...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Ist ein Verfahren über den Versorgungsausgleich nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG zur selbstständigen Familiensache geworden, so richtet sich der Verfahrenswert nach § 51 FamGKG. Es ist unzulässig, aus Billigkeitserwägungen lediglich den geringen früheren Festwert des § 49 GKG anzusetzen, weil die Parteien "nichts dafür können", dass der Versorgungsausgleich abgetrennt werden ...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / 4. Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 1573 BGB

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Da das Verfahren hinsichtlich des Versorgungsausgleichs am 1.9.2009 ausgesetzt war und im Übrigen auch am 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung erlassen war, sind dann auf den Antrag der Antragstellerin vom 18.10.2010 hin wieder aufgenommene Verfahren die ab 1.9.2009 maßgeblichen Verfahrensvorschriften und damit auch das FamGKG anzuwenden. Nach § 50 Abs. 1 ...mehr

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FF 12/2011, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

In diesem Jahr fand die 14. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Fachinstituts Familienrecht im DAI vom 8. bis 9.4.2011 in Köln statt. Nach der Einführung des Kollegen Dr. Norbert Kleffmann, nach Grußworten von Frau Rechtsanwältin Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der BRAK, und Professor Dr. Gerd Brudermüller (DFGT) referierte zunächst Herr Dr. Reetz, ...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Scheidung war im Jahre 2007 – 2009 eingeleitet worden. Da über den Versorgungsausgleich nicht entschieden werden konnte, wurde dieser abgetrennt und ausgesetzt. Nach dem 1.9.2009 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nach Abschluss des Verfahrens setzte das FamG den Wert für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich auf 1.000,00 EUR fest und führte hierzu...mehr

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AGS 12/2011, Und ging's auch drüber oder drunter, wir bleiben unverzagt und munter ...!; (Neujahrsspruch von Wilhelm Busch)

Das war es in und für 2011: Der BGH (AGS 2011, 167) hat u.a. darüber aufgeklärt, dass alle Verfahren zum Versorgungsausgleich, die am 1.9.2009 vom Verbund abgetrennt waren oder danach abgetrennt worden sind, als selbstständige Familiensachen fortgeführt werden (Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG), die Erstreckung der bewilligten Prozesskostenhilfe nach § 624 Abs. 2 a.F. auf de...mehr

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FF 1/2012, Scheidungsverbun... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller hat mit dem am 19.2.2010 beim Amtsgericht Detmold eingegangenen Schriftsatz vom 15.2.2010 Scheidungsantrag gestellt, der den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 9.8.2010 zugestellt worden ist. Mit Verfügung vom 20.4.2011 wurde Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 31.5.2011 anberaumt. Mit Schriftsatz vom 20.4.2011, bei Gericht eingegang...mehr

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AGS 1/2012, Wertfestsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist – soweit auf die Gesetzesbegründung und den Wortlaut der als allein einschlägig angesehenen Bewertungsvorschrift des § 50 FamGKG abgestellt wird – weitestgehend zutreffend. Während nach dem bis zum 31.8.2009 maßgeblichen Recht über die Aussetzung der Kürzung einer Rente für den Fall einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung der Versorgungsträger ...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 2 Aus den Gründen:

[7] Von den beiderseits zulässigen Revisionen hat nur diejenige des Ehemanns Erfolg. I. [8] Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Der Ehemann könne eine Abänderung des am 20.6.1985 geschlossenen Unterhaltsvergleichs verlangen, da dieser an die nach dem 21.7.1994 eingetretenen Umstände anzupassen sei. Das Abänderungsbegehren s...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im Scheidungsverbundverfahren mit Schriftsatz vom 26.11.2007 eine Stufenklage auf Zugewinnausgleich sowie eine Stufenklage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ab dem 1.11.2007 anhängig gemacht. Ferner beantragte sie Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gestellten Anträge. Das FamG stellte die Antragsschrift am 29.11.2007 zu un...mehr

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FF 1/2012, Rechtsprechung k... / Kostenrecht

In den Überleitungsfällen des Art. 111 Abs. 4 und 5 FGG-RG ist der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FamGKG zu berechnen, wobei nach § 34 S. 1 FamGKG der Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung durch Einreichung des Scheidungsantrags maßgebend ist. Die 20 %-Regelung des § 50 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG betrifft demgegenüber nach der Scheidung isoliert geführte Versorgungsau...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 3 Anmerkung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des OLG Hamburg geführt, soweit zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehemannes entschieden worden war. Das OLG Hamburg[1] hat die in einem Scheidungsfolgenvergleich vom 20.6.1985 titulierte Unterhaltsverpflichtung ab August 2006 von vormals 1.789,52 EUR auf 584 EUR reduziert und die geschied...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / c) Eigene Auffassung

Auf der Suche nach dem richtigen Weg ist die Lösung in der Mitte zu finden. Einerseits ist natürlich der Auftraggeber Herr des Mandats, der selbst bestimmt, wie seine konkreten Interessen gelagert sind. Es gibt immer wieder Situationen, in denen es dem Mandanten nicht darum geht, das (materiell) Meiste, sondern das (ideell) Beste zu erzielen. Das gilt namentlich im Familien-...mehr

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AGS 1/2012, Wertfestsetzung... / 1 Aus den Gründen

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes in einem Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG. Die nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Verfahrenswert ist niedriger als vom FamG vorgenommen festzusetzen. Die Frage, wie der Verfahrenswert in Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG fe...mehr

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Versorgungsausgleich: Ausgleich bei aus verschiedenen Bausteinen bestehender betrieblicher Altersversorgung

Leitsatz Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung setzen sich teilweise aus mehreren Bausteinen zusammen. Im Rentenfall wird in der Regel eine einheitliche Zahlung an den Rentner geleistet. Gegenstand dieser Entscheidung war die Frage, ob es sich bei einer solchen Baustein-Versorgung um ein einheitliches Anrecht handelt oder die getrennte Behandlung der einzelnen Baus...mehr

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Versorgungsausgleich: Anrechte in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechte gleicher Art; Bagatellbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung

Leitsatz In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Arten von Entgeltpunkten insbesondere auf angleichungsdynamischen Anrechten beruhende (sog. Ost-) und auf nichtangleichungsdynamischen Anrechten beruhende (sog. West-) Entgeltpunkte. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, wie bei Anwendung der Bagatellgrenze des § 18 VersAusglG zw...mehr

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Versorgungsausgleich: Bagatellbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anwendung des § 18 VersAusglG

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit einem der umstrittensten Bereiche des neuen Versorgungsausgleichsrechts, dem Ausschluss von Bagatellfällen nach § 18 VersAusglG auseinandergesetzt. Sachverhalt Beide Eheleute hatten während der Ehezeit Anrechte der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung erworben, der Ehemann in den alten Bundesländern ein Anrecht im Au...mehr