Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 07/2010, Ist für den Ve... / II. Vorbemerkung

Versorgungsausgleichssachen sind, sofern es sich um den öffentlich-rechtlichen Wertausgleich handelt (§§ 6 bis 19 und 28 VersAusglG), auf einen Scheidungsantrag hin grundsätzlich ohne Antrag eines Verfahrensbeteiligten einzuleiten. Nach § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG wird die Versorgungsausgleichssache beim FamG angelegt und im Verbund berücksichtigt, wenn ein Scheidungsverfahren e...mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Sachverhalt

Am 15.10.2009 hat die Antragstellerin die Ehescheidung begehrt. Mit Verfügung vom 3.11.2009 hat das AG auf die Regelung des § 3 Abs. 3 VersAusglG hingewiesen. Hierauf teilten beide Parteien mit, dass kein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt werde. Das Gericht hat später den Verfahrenswert lediglich für die Ehescheidung festgesetzt, die Ehe der Beteiligt...mehr

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FF 07/2010, Rezension: Der neue Versorgungsausgleich

Glockner/Hoenes/Weil 2009, 244 Seiten, 38 EUR, Verlag C.H. Beck Wer sich in den letzten Jahrzehnten mit dem Familienrecht etwas näher beschäftigt hat, konnte sich über Langeweile nicht beschweren. Das Jahr 2009 ist aber sicherlich nur mit dem Jahr 1977 vergleichbar, in dem am 1.7. das Familiengericht beim AG geschaffen und das Verfahren zentral im 6. Buch der ZPO und ergänzen...mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Aus den Gründen

Zu Unrecht hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss die Festsetzung eines Gegenstandswerts für den Versorgungsausgleich abgelehnt. Seine Auffassung, § 50 FamGKG sehe für den Fall eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs die Festsetzung eines "Streitwerts" nicht vor, ist unzutreffend. § 50 FamGKG regelt die Festsetzung des Verfahrenswerts "in Versorgungsausgleichssachen"...mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Leitsatz

Auch im Falle negativer Feststellungsentscheidungen i.S.d. § 224 Abs. 3 FamFG ist ein Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich festzusetzen. OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010–10 WF 347/09mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Leitsatz

Auch dann, wenn nach § 18 Abs. 1 VersAusglG ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, ist insoweit ein Wert festzusetzen. Ost- und West-Renten gelten als ein Anrecht i.S.d. § 50 FamGKG. AG Erfurt, Beschl. v. 16.6.2010–36 F 47/10mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Aus den Gründen

Mit Recht geht auch das AG davon aus, dass die Festsetzung eines Gegenstandswertes nur nach § 50 – hier Abs. 1 – FamGKG erfolgen kann. Dessen Voraussetzungen liegen indes vor. Nach einer Auffassung entstehe die Gebühr nach § 50 FamGKG erst mit der Einleitung des Verfahrens; wenn aber lediglich durch das FamG abgeklärt werde, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, stel...mehr

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FF 07/2010, Ausgewählte Artikel zum neuen Versorgungsausgleichsrecht

Bergmann, M., Verfahrensrechtliche Änderungen, FPR 2009, 232 Bergmann, M., Der reformierte Versorgungsausgleich und die Übergangsvorschriften, FuR 2009, 421 Bergmann, M., Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs – Übersicht und Ausblick, FF 2009, 305 Bergmann, M., Vollstreckungsfragen beim Versorgungsausgleich, FPR 2009, 434 Bergner, L., Der reformierte Versorgungsausgleich....mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Leitsatz

Auch im Falle negativer Feststellungsentscheidungen i.S.d. § 224 Abs. 3 FamFG ist ein Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs festzusetzen. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.5.2010 – II-7WF 10/10mehr

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AGS 09/2010, Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Im Falle eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach altem Recht entsteht auch dann eine Einigungsgebühr, wenn der Ausgleichsanspruch der Höhe nach bereits feststeht. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 23.11.2009–5 WF 247/09 Aus den Gründen Der Antragstellervertreter und Beschwerdegegner hat sich zunächst mit einer Erinnerung gegen die...mehr

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AGS 11/2010, Einigungsgebühr für Ausschluss des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000; BGB § 1587 Leitsatz Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach altem Recht führt jedenfalls dann zu einer Einigung, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte nur deshalb auf den Versorgungsausgleich verzichtet, weil der andere Ehegatte gleichzeitig auf Unterhalt verzichtet. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.8.2010–5 WF 187/10 Sachverhalt Die Part...mehr

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AGS 01/2010, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000; BGB § 1587o Leitsatz Steht zum Zeitpunkt des Abschlusses einer gerichtlichen Vereinbarung nach § 1587o BGB, mit der die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht fest, fällt eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV an (Abgrenzung zu Senat, Beschl. v. 20.11.2006–16 WF 108/06 ...mehr

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AGS 07/2010, Ist für den Ve... / III. Der Praxistipp

Die beteiligten Eheleute werden in der Lage sein, ihre jeweiligen Anrechte zu offenbaren, damit eine Bewertung nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG möglich ist. Denn auch eine Festsetzung des Verfahrenswertes in der Ehesache (§ 43 FamGKG) kommt nur durch die Mitteilung der Einkommensverhältnisse durch die Beteiligten in Betracht und zwar bei Einreichung der Scheidungssache. Hilfsweis...mehr

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AGS 07/2010, Einigungsgebühr für Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs vor vollständiger Ermittlung der Anwartschaften

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs löst eine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus, wenn mangels vollständiger Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe des Ausgleichs bekannt sind. KG, Beschl. v. 12.10.2009–19 WF 90/09 Aus den Gründen Dem Beschwerdeführer ist eine Einigungsgebühr gem. Nr...mehr

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AGS 11/2010, Einigungsgebüh... / Sachverhalt

Die Parteien sind durch Urteil des FamG geschiedene Eheleute. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FamG haben die Parteien eine Vereinbarung dahingehend geschlossen, dass ein Versorgungsausgleich zwischen ihnen nicht stattfindet (§ 1 der Vereinbarung). Ferner wurde ein wechselseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart (§ 2). Der Verzicht auf den Versorg...mehr

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AGS 11/2010, Abrechnung wie... / Anmerkung

Anmerkung Das AG Hainichen hatte sich mit der gesamten Palette der Rechtsfragen zu befassen, die anlässlich der Abtrennung von Verfahren über den Versorgungsausgleich auftreten. I. Neue Angelegenheit Das AG Hainichen kommt zu Recht zu dem Ergebnis, dass das abgetrennte Verfahren für den Anwalt eine neue Angelegenheit ist. Insoweit lehnt es das Gericht zunächst zutreffend ab, § ...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin richtet sich gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrenskostenhilfevergütung allein aus dem Gegenstandswert für die Scheidung. Die Antragstellerin hatte Verfahrenskostenhilfe für die Anträge auf Scheidung und auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für den gemeinsamen Sohn der...mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Aus den Gründen

Es ist von einem Netto-Einkommen der Ehefrau von 958,00 EUR und des Ehemannes von 738,30 EUR auszugehen. Das in drei Monaten erzielte Netto-Einkommen der Eheleute ergibt einen Verfahrenswert für die Ehesache in Höhe von 5.088,90 EUR. Die Bestimmung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich richtet sich nach § 50 Abs. 1, 1. Alt. FamGKG. Der Verfahrenswert be...mehr

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FF 01/2010, Bemessung des schuldrechtlichen Wertausgleichs einer VW-Betriebsrente

BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1 § 1587a Abs. 2 Nr. 3 lit. b; a) Ein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht ist grundsätzlich nur dann innerhalb der Ehezeit begründet worden, wenn der für seine Entstehung erforderliche Akt innerhalb dieses Zeitraums erfolgt ist. b) Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit i.S.v. § 1587a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB ist auf das tatsächliche Aus...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 45, 55, 56 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 RVG zulässig. Dass das AG die Zulassung der Beschwerde versehentlich auf § 57 FamGKG – statt §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG – gestützt hat, ändert nichts daran, dass das AG in der Sache – für den...mehr

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AGS 07/2010, Ist für den Ve... / V. Weitere Problemstellungen

Ist die Ehezeit kurz, findet ein Versorgungsausgleich auf Antrag nur dann statt, wenn ein Beteiligter ihn spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache anhängig macht (§ 137 Abs. 2 S. 1 FamFG). Ohne Antragstellung kann rechtskräftig darüber entschieden werden, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (§ 224 Abs. 3 FamFG): Welche Möglichke...mehr

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AGS 11/2010, Abrechnung wie... / Aus den Gründen

Dem beigeordneten Rechtsanwalt ist aus der Landeskasse eine weitere Vergütung i.H.v. 567,52 EUR zu zahlen. Zutreffend ist das FamG zunächst davon ausgegangen, dass die ursprünglich in dem Ehescheidungsverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe sich auch auf das jetzt wieder aufgenommene Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs erstreckt. Gem. § 624 Abs. 2 i.V.m. § 62...mehr

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FF 10/2010, Fragestellungen... / 5. Verfahrensrechtliche Auswirkungen

Auf Grund von Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG sind sämtliche vom Verbund abgetrennten Versorgungsausgleichssachen als selbständige Familiensachen fortzuführen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG im Hinblick auf die Abtrennung von Kindschaftssachen vom Scheidungsverbund. Die frühere Regelung war in § 623 Abs. 2 Satz 4 ZPO normiert. Es ist mittlerweil...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

I. Der Verfahrenswert war gem. § 50 Abs. 1 FamGKG auf bis zu 2.500,00 EUR festzusetzen. 1. In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert danach bei Ausgleichsansprüchen nach §§ 9 ff. VersAusglG für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. a) Für die Bewertung ist dabei gem. § 34 FamGKG auf de...mehr

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FF 05/2010, Habemus compensatiem!

Klaus Weil Endlich haben wir ihn, den neuen Versorgungsausgleich. Man hat uns befreit von der elenden, ständig geänderten Barwertverordnung und der damit verbundenen Umrechnung von Versorgungsanrechten, die wir – seien wir doch mal ehrlich – sowieso nie so richtig verstanden haben. Nun ist also alles besser und einfacher – wirklich? Versorgungsanrechte werden künftig in der Re...mehr

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AGS 09/2010, Editorial

Alles neu macht der September Zum 1.9.2009 ist das FGG-ReformG in Kraft getreten. Mit ihm sind eindeutige Regelungen verkündet worden, die den Übergang in das neue Recht gestalten sollen. Die Auslegung dieser Eindeutigkeit durch die Gerichte hat aber bereits zu zweifelhaften Ergebnissen geführt. Zunächst einmal bestimmt Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG, wann sich ein Verfahren noch...mehr

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AGS 08/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Mit einem beim FamG im August 1998 eingegangenen Schriftsatz hatte die Antragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner beantragt. Am 23.11.1999 hat das FamG in dem geführten Scheidungsverfahren das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 2 Abs. 2 S. 1 VAÜG i.V.m. § 628 Abs. 1 ZPO ausgesetzt und die aktenmäßige Abtrennung der Folgesache Versorgungsausglei...mehr

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AGS 11/2010, Abrechnung wie... / Sachverhalt

Durch Urteil v. 8.2.2005 hatte das FamG auf den am 7.11.2003 zugestellten Antrag die Ehe der Parteien geschieden, die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt und das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Mit Beschl. v. 4.11.2003 war der Antragstellerin zuvor für das Ehescheidungsverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Besch...mehr

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AGS 11/2010, Einigungsgebüh... / Anmerkung

Die Beschwerde der Staatskasse ist jedoch nicht begründet. Das FamG hat mit der ausführlich begründeten Entscheidung zu Recht die Einigungsgebühr für das Verfahren unter Einbeziehung der Folgesache Versorgungsausgleich festgesetzt und damit die Vergütung des Rechtsanwalts um 85,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhöht. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwir...mehr

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AGS 09/2010, Einigungsgebüh... / Anmerkung

Der Streit über das Entstehen der Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs darf ein Ende haben. Es kommt auch nicht (mehr) darauf an, ob das bisherige oder das neue materielle Recht maßgeblich ist. Die guten Gedanken hatte das AG. Das OLG hat sie nur bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war eine nach bisherigem materiellem und Verfah...mehr

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AGkompakt 09/2010, Abtrennu... / I. Der Fall

Die Ehe der Beteiligten war im Kalenderjahr 2003 geschieden worden; die Folgesache Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und ausgesetzt. Der Ehefrau war Prozesskostenhilfe für die Scheidung und alle anhängigen Folgesachen bewilligt worden. Der Streitwert wurde auf 7.700,00 EUR festgesetzt, wobei 500,00 EUR auf den Versorgungsausgleich entfielen. Der Anwalt rechnete seine Geb...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Leitsatz

Für den Versorgungsausgleich ist auch dann ein Wert festzusetzen, wenn nach kurzer Ehedauer ein Versorgungsausgleich gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht stattfindet. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.5.2010–16 WF 82/10mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Eine schnelle und die einzige in Betracht kommende Korrektur des vorgehenden Beschlusses des FamG Heidelberg, dem offenbar die Tragweite seiner Entscheidung und der Gesetzeslage nicht bewusst gewesen ist. Das FamG hatte tenoriert, dass ein Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehezeit im Sinne des § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht stattfindet, und den Verfahrenswert auf 1.000 EUR festg...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Zur Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Kernbereichslehre

Diese Handhabung des Zugewinnausgleichs im Rahmen der Inhaltskontrolle von Eheverträgen bedarf aus mehreren Gründen einer Überprüfung. Nach wie vor Unbehagen bereitet die weitgehende Ausklammerung von Gütertrennungsvereinbarungen aus der Inhaltskontrolle zunächst im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.[1] Das B...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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AGS 11/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Gemäß § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR (§ 59 Abs. 1 FamGKG) wird erreicht. Die Beschwerde hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Obwohl das neue Recht zum Versorgungsausgleich die Verf...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / I. Stichtag 1. September 2010

Grundsätzlich regelt Art. 111 FGG-Reformgesetz, welches formelle und materielle Recht zum jeweiligen Stichtag zur Anwendung kommt. Absatz 5 dieser Vorschrift in der Fassung von Art. 22 des VAStrRG vom 3. April 2009 (BGBl I, 700) lautet: „Abweichend von Abs. 1 S. 1 sind auf Verfahren über den Versorgungsausgleich, in denen am 31. August 2010 im ersten Rechtszug noch keine Ende...mehr

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AGS 07/2010, Gerechte Teilhabe

Die Strukturreform intendiert Gleichgewicht im Versorgungsfall und Ordnung des unübersichtlichen Rechts der Vergangenheit. Der Gesetzgeber selbst ist davon ausgegangen, dass das frühere Recht nur "noch wenigen Experten verständlich gewesen ist". Die Reform sollte zum Garanten für eine gerechtere Teilhabe im Versorgungsfall werden und so anwenderfreundlich gestaltet sein, das...mehr

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AGS 06/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Berechnung des Verfahrenswerts richtet sich, wie das FamG zutreffend dargestellt hat, nach § 50 Abs. 1 FamGKG. Danach beträgt der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR...mehr

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AGkompakt 09/2010, Abtrennu... / III. Der Praxistipp

Schon nach bisherigem Recht führte die „Abtrennung“ des Versorgungsausgleichs nicht zur Auflösung des Verbundes. Das abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren blieb Folgesache, so dass die Gebühren nur einheitlich abgerechnet werden konnten. Dieser Grundsatz gilt auch nach neuem Recht fort: Wird der Versorgungsausgleich abgetrennt, gilt § 137 Abs. 5 S. 1 FamFG. Das abgetrenn...mehr

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AGS 08/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Jedenfalls deshalb, weil das Verfahren über den Versorgungsausgleich am 1.9.2009 vom Scheidungsverfahren abgetrennt und ausgesetzt war, sind gem. § 111 Abs. 3, 4 FGG-ReformG für die Festsetzung des Verfahrenswertes und für dieses Beschwerdeverfahren die nach dem Inkrafttreten des FGG-ReformG am 1.9.2009 maßgeblichen Vorschriften und damit diejenigen des FamGKG anzuwenden. Nac...mehr

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FF 05/2010, Die Abänderung ... / Zusammenfassung

Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs hat in seinen Übergangsregelungen die Möglichkeit geschaffen, Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten der Reform (1.9.2009) getroffen wurden, abzuändern. Die Bestimmungen der §§ 51 ff. VersAusglG werden auf lange Zeit die Abänderungspraxis prägen.[1] Da zwischen der Erstentscheidung im Versorgungsausgleich, die in der ...mehr

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AGS 01/2010, Einigungsgebüh... / Anmerkung

Das AG hat auf die Erinnerung zu Recht eine Einigungsgebühr festgesetzt. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Das RVG, da...mehr

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FF 10/2010, Fragestellungen... / 1. Allgemeine Grundsätze

Seit dem 1.9.2009 gilt das neue Recht zur Regelung des Versorgungsausgleichs (VersAusglG). Gleichzeitig trat die Übergangsregelung des Art. 111 FGG-RG in Kraft. Im Hinblick auf den "zweiten Stichtag" des 1.9.2010 zeigen sich verschiedene Probleme beim Übergang vom bisherigen Versorgungsausgleichsrecht in das neue Recht. Nach den Übergangsvorschriften der § 48 VersAusglG und Ar...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig, da sie beim unzuständigen Gericht eingelegt wurde. Gem. § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG ist das seit dem 1.9.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden, obwohl das Verfahren in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. Dies beruht darauf, dass das FamG die Folgesache Versorgungsausgleich vom Scheidungsverbund abgetr...mehr

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AGS 08/2010, Auslegung eine... / Anmerkung

Das OLG ebnet für den Praktiker all das, was im Zusammenhang mit der Bewertung von Versorgungsausgleichssachen von wesentlicher Bedeutung zu sein scheint und es lassen sich aus der Entscheidung inhaltlich überwiegend richtige Leitsätze ableiten, die § 50 FamGKG in seinen grundlegenden Voraussetzungen präzise abzuhandeln geeignet sind. Nun hat sich das OLG aber einer vermeintl...mehr

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AGS 11/2010, Verfahrenswert... / Leitsatz

Im Verfahrenswert in der Folgesache Versorgungsausgleich ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berücksichtigen. Es entspricht der Billigkeit, verfallbare Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Festsetzung des Verfahrenswertes im Versorgungsausgleich auszunehmen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.9.2010–16 WF 205/10mehr

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AGS 03/2010, Terminsgebühr ... / Sachverhalt

In dem zwischen den Parteien anhängigen Scheidungsverfahren wurde dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. bewilligt. In der mündlichen Verhandlung beantragten beide Parteien die Erstreckung der bewilligten Prozesskostenhilfe auf eine nachfolgend abzuschließende, von ihnen außergerichtlich bereits vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung übe...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Die beteiligten Eheleute wurden durch das angefochtene Urteil vom 26.3.1996 geschieden; das AG hat den Versorgungsausgleich mit Beschluss vom 26.3.1996 gem. § 628 ZPO ausgesetzt und am 11.8.2008 wieder aufgenommen. Das AG hat mit Beschluss vom 21.1.2010 den Versorgungsausgleich durchgeführt. Dagegen hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 8.2.2010 Beschwerde eingereicht un...mehr

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AGS 11/2010, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach altem Recht führt jedenfalls dann zu einer Einigung, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte nur deshalb auf den Versorgungsausgleich verzichtet, weil der andere Ehegatte gleichzeitig auf Unterhalt verzichtet. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.8.2010–5 WF 187/10mehr