Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Bulgarien / 2. Formerfordernisse

Rz. 10 Eine formgültige Eheschließung setzt die persönliche und gleichzeitige Anwesenheit beider Nupturienten vor dem Zivilstandsbeamten voraus. Art. 5 FamKodex verlangt ihr freies und ausdrückliches Einverständnis mit der Eheschließung. Die Einverständniserklärung ist bedingungsfeindlich. Rz. 11 Das geforderte ausdrückliche Einverständnis mit der Eheschließung wird durch die...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 17 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen vor einem Standesbeamten in Gegenwart von zwei Zeugen abgegeben werden (Art. 23). Anders als nach § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Anwesenheit dieser Zeugen hierbei nicht in das Belieben der zukünftigen Ehegatten gestellt. Ebenfalls anders als nach deutschem Recht ist auch die Möglichkeit ein...mehr

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Niederlande / II. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 13 Die künftigen Ehegatten müssen gegenüber dem Standesbeamten und in Anwesenheit der Zeugen erklären, dass sie einander zum Ehegatten nehmen wollen und dass sie alle Ehepflichten erfüllen werden, die das Gesetz ihnen auferlegt (Art. 1:67 Abs. 1 BW). Unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung verkündet der Standesbeamte, dass die Parteien miteinander verheiratet sind. Die ...mehr

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Finnland / b) Die Trauung

Rz. 9 Die Trauung wird nach Prüfung der Ehehindernisse entweder als kirchliche oder als Ziviltrauung durchgeführt, § 17 AL. Sie setzt die persönliche Anwesenheit beider Verlobten voraus. Vor der Trauung haben sich die Verlobten vor Zeugen auszuweisen. Das Fehlen von Zeugen führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Ehe.[6] Die Verlobten sind zu fragen, ob sie die Ehe eingehen wo...mehr

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Niederlande / II. Begründung der registrierten Partnerschaft

Rz. 146 Nach Art. 1:80a Abs. 6 BW sind die Art. 1:31, 32, 35–39 und 41 BW auf die Registrierung der Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Wer eine registrierte Partnerschaft eingehen will, muss dies beim Standesbeamten beantragen. Das kann auch digital geschehen. Bezüglich der vor dem Antrag dem Standesbeamten zu übergebenden Unterlagen ist Art. 1:44 BW zur Gänze anzuwenden...mehr

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Slowakische Republik / 1. Formen der Eheschließung

Rz. 10 Die Verlobten können die Ehe vor einem Matrikelamt (zivile Form) oder einem kirchlichen Organ (kirchliche Form) öffentlich und auf feierliche Art und Weise in Anwesenheit von zwei Zeugen schließen (§ 2 FamG). Beide Formen sind rechtlich gleichwertig. a) Zivile Form Rz. 11 Die Eheschließung hat grundsätzlich vor dem örtlich zuständigen Matrikelamt zu erfolgen. Dieses Mat...mehr

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Frankreich / d) Verhandlung, Verfahrensgrundsätze

Rz. 224 Die Gerichtsverhandlung ist gem. Art. 248 CC nichtöffentlich. Hinsichtlich der Beweislast gelten grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze, die Beweislast obliegt also grundsätzlich demjenigen, der sich auf einen für ihn günstigen Umstand beruft. Nach Art. 259 CC sind grundsätzlich alle Beweismittel zugelassen, nach Art. 259–1 CC sind jedoch gewaltsam oder durch Täusc...mehr

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Slowenien / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 3 Das FamGB differenziert zwischen den Voraussetzungen für das Bestehen einer Ehe – zwei Personen verschiedenen Geschlechts erklären vor dem zuständigen staatlichen Organ ihr Einverständnis zur Eheschließung (Art. 22) – und den Voraussetzungen für die Gültigkeit der Ehe (Art. 23–29; zur Gültigkeit vgl. Rdn 5). Liegen die Voraussetzungen nach Art. 22 nicht vor, besteht ke...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Finnland / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 24 Das finnische Recht sieht die Möglichkeiten eines Ehevertrages vor.[14] Die Gestaltungsbreite ist jedoch – verglichen mit dem deutschen Recht – sehr gering. Die Ehegatten können lediglich das dem Ehegattenanteilsrecht unterliegende Vermögen sowie jenes Vermögen, welches sie zukünftig erwerben, ganz oder zum Teil vom Ehegattenanteilsrecht ausnehmen oder ihr freies Verm...mehr

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Großbritannien: Schottland / D. Scheidung

Rz. 13 Das Scheidungsverfahren ist in Schottland im Divorce (Scotland) Act 1976 geregelt. Einziger Scheidungsgrund ist die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe, die aber nur als nachgewiesen gilt, wenn[19]mehr

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Niederlande / 2. Eingehen der Ehe

Rz. 2 Das niederländische Recht regelt die Ehe lediglich hinsichtlich ihrer zivilrechtlichen Aspekte (Art. 1:30 Abs. 2 BW).[2] Die kirchliche Eheschließung bewirkt folglich keine rechtswirksame Eheschließung. Gemäß Art. 1:68 BW dürfen religiöse Feierlichkeiten nicht stattfinden, bevor die Parteien nachgewiesen haben, dass die Ehe vor dem Standesbeamten eingegangen ist.[3] Di...mehr

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Finnland / II. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 44 Die Notwendigkeit einer Trennung von Tisch und Bett ist als Scheidungsvoraussetzung seit einer Gesetzesänderung, die im Jahr 1988 in Kraft trat, nicht mehr gegeben.[26] Jedoch kann ein Getrenntleben das in zwei Phasen untergliederte Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen. Wohnen die Ehepartner mehr als zwei Jahre getrennt, so entfällt die sechsmonatige Bedenkzeit...mehr

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Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Klageverfahren

Rz. 45 Widerspricht der Antragsgegner der Scheidung oder lehnt der Richter am Family Court (ausnahmsweise) die Scheidung im Spezialverfahren ab, kann der Antragsteller sein Scheidungsgesuch im Wege der streitigen Klage weiterverfolgen. Der Richter am Family Court kann dafür das Verfahren von sich aus oder auf Antrag an den High Court abgeben, ist mittlerweile dazu aber nicht...mehr

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Spanien / IV. Religiöse Eheschließung

Rz. 22 Für den spanischen Rechtskreis keine Besonderheit ist es, dass die Ehe auch allein in religiöser Form geschlossen werden kann. Hierzu schreibt der Código Civil lediglich die Einhaltung derjenigen Form vor, die eine eingetragene Religionsgemeinschaft vorsieht (Art. 59 CC). Anerkannt zur Durchführung einer Eheschließung sind damit neben den beiden christlichen Kirchen (...mehr

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Polen / 1. Ziviltrauung

Rz. 7 Nach Art. 1 § 1 FVGB wird die Zivilehe dadurch geschlossen, dass ein Mann und eine Frau bei gleichzeitiger Anwesenheit vor zwei volljährigen Zeugen (Art. 7 § 1 FVGB) vor dem Leiter des Standesamtes erklären, dass sie in den Ehebund eintreten. Vor der Eheschließung haben die künftigen Ehegatten dem Leiter des Standesamtes folgende Unterlagen einzureichen, damit dieser d...mehr

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Frankreich / cc) Gesamtgutsvermutung

Rz. 69 Gemäß Art. 1402 Abs. 1 CC besteht die gesetzliche Vermutung, dass alle beweglichen und unbeweglichen Güter zum Gesamtgut gehören. Diese Vermutung wirkt sowohl zwischen den Ehegatten als auch im Verhältnis zu Dritten. Die zum régime matrimonial primaire gehörenden Gutglaubensvorschriften der Art. 221, 222 CC haben jedoch Vorrang.[48] Die Widerlegung der Vermutung des A...mehr

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Türkei / 3. Gütertrennung

Rz. 38 Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 244 Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der...mehr

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Spanien / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 19 Nach spanischem Recht ist die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung nicht zwingend. Vielmehr kann ein Eheschließender, der nicht im Bezirk des amtierenden Richters oder Beamten wohnt, die Ehe durch einen Vertreter schließen (Art. 55 CC), sog. Handschuhehe. Dazu benötigt der Vertreter eine spezielle Vollmacht in öffentlich begla...mehr

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Ungarn / II. Das Eheschließungsverfahren

Rz. 16 Das Eheschließungsverfahren ist in den §§ 17–30 des Personenstandsgesetzes [20] (Akt.) geregelt, wobei §§ 4:7 – 4:8 Ptk. nur die wichtigsten einschlägigen Form- und Verfahrensvorschriften enthalten. Rz. 17 Die Eheschließenden können ihre Eheschließungsabsicht bei einem beliebigen Standesbeamten ihrer Wahl anmelden. Auf Grund dieser Anmeldung leitet der Standesbeamte ein...mehr

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Belgien / 1. Behörde

Rz. 9 Die Ehe wird öffentlich vor dem Standesbeamten einer belgischen Gemeinde (oder – sofern die Heiratswilligen im Ausland leben und wenigstens einer der zukünftigen Ehegatten belgischer Staatsangehöriger ist – vor einem belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertreter, der die Zuständigkeit eines Standesbeamten hat) geschlossen.[21] Wenigstens 14 Tage vor der Ehesc...mehr

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Polen / 2. Kirchliche Trauung

Rz. 10 Eine Ehe kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass ein Mann und eine Frau nach dem internen Recht einer Kirche oder eines anderen Bekenntnisverbandes in Gegenwart des Geistlichen den Willen erklären, miteinander die Ehe eingehen zu wollen und der Leiter des Standesamtes hiernach eine Heiratsurkunde ausfertigt (Art. 1 § 2 S. 1 FVGB).[10] Dies gilt jedoch nur, ...mehr

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Tschechische Republik / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 9 Die Ehe entsteht durch eine freie und vollständig übereinstimmende Willenserklärung von Mann und Frau, die die Ehe eingehen wollen ("Verlobte") darüber, dass sie miteinander die Ehe eingehen. Die Trauung ist öffentlich und feierlich; sie findet in Anwesenheit von zwei Zeugen statt (§ 656 BGB). Rz. 10 Die standesamtliche Ehe kann vor dem zuständigen Organ der öffentliche...mehr

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Finnland / 3. Kollisionsrecht

Rz. 10 Im Jahr 2002 ist das finnische Kollisionsrecht im Familienrecht zusammen mit dem Kollisionsrecht des Erbrechts grundlegend reformiert worden. Mussten früher die Ehehindernisse nach dem Heimatrecht des Verlobten geprüft werden, wurde dies als zu kompliziert angesehen und geändert. Es wird gegenwärtig folgendermaßen differenziert: Rz. 11mehr

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Türkei / II. Trauung

Rz. 11 Das erforderliche Mindestalter für die Eheschließung wurde für die Frau und den Mann gleichermaßen vorgeschrieben und auf die Vollendung des 17. Lebensjahres angehoben.[24] Nach altem Recht musste der Mann das 17. und die Frau das 15. Lebensjahr vollendet haben (Art. 88 Abs. 1 türkZGB alt). In außergewöhnlichen Härtefällen kann der Richter der Heirat stattgeben, wenn ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

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Österreich / e) Dauer und Kosten des Verfahrens

Rz. 124 Die Dauer des Verfahrens hängt sehr stark mit der Anzahl der Beweisanträge zusammen; bei ausführlichen Sachverständigengutachten und stark überlasteten Gerichten kann eine sechsmonatige Zeitspanne zwischen zwei Verhandlungsterminen durchaus vorkommen. Rz. 125 Im Allgemeinen setzen sich die Kosten eines Rechtsstreits aus den Gerichtskosten, den Kosten für die Rechtsanw...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Zivilehe

Rz. 24 Die Eheschließung setzt das Aufgebot (pubblicazioni) voraus, das mit der Nuova disciplina dell’ordinamento dello stato civile [30] reformiert wurde. Grundsätzlich (Ausnahmen in Art. 109 c.c.) wird die Ehe vor dem Standesbeamten beim Standesamt (casa comunale) geschlossen, wo das Aufgebot bestellt wurde. Das Aufgebot erfolgt durch Anschlag beim Standesamt. Es enthält di...mehr

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Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird in Art. 22 und 39 gr...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Arten der Eheschließung

Rz. 86 Die Eheschließung kann in Schweden mit zivilrechtlicher Wirkung seit 1908 sowohl "bürgerlich" als auch "kirchlich" erfolgen. Die kirchliche Trauung kann in der Svenska kyrkan (der früheren protestantischen Staatskirche) vorgenommen werden oder in einer Einrichtung einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft, die die Genehmigung erhalten haben, Trauungen vorzunehmen...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Eheschließung

Rz. 17 Das schwedische Recht regelt in Kap. 4 § 3 des Ehegesetzbuches, wer berechtigt ist, mit bürgerlich-rechtlichen Rechtswirkungen eine Eheschließung vorzunehmen/eine Trauung zu vollziehen. Zur Vollziehung der Eheschließung/Trauung ermächtigte Personen sind demnach:mehr

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Österreich / 3. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 7 Mängel bei der Eheschließung können verschiedene Wirkungen haben: Rz. 8 Unabdingbare Voraussetzung für eine gültige Eheschließung ist, dass die Ehe vor einem Standesbeamten [8] geschlossen wird (§ 15 Abs. 1 EheG) und die Verlobten vor diesem eine wechselseitige Ehekonsenserklärung abgeben.[9] Anderenfalls liegt eine Nichtehe vor, d.h., der gesetzte Akt ist rechtlich ohne...mehr

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Finnland / I. Vermögensteilung

Rz. 57 Eine güterrechtliche Auseinandersetzung kann mit der Rechtshängigkeit der Scheidung gem. § 85 finnisches Ehegesetz verlangt werden. Fristen zur tatsächlichen Durchführung der Auseinandersetzung gibt es nicht. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens bildet dabei zeitlich eine Zäsur. Danach erworbenes Vermögen fällt nicht mehr in den Ausgleich. Im Gegensatz zum de...mehr

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalabfindung aus Riester-Altersvorsorgevertrag lässt sich nicht ermäßigt versteuern

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass die kapitalisierte Auszahlung von Riesterverträgen in der Praxis typischerweise vorkommt und daher keine (ermäßigt zu besteuernden) außerordentlichen Einkünfte begründen kann. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2017. Sachverhalt Strittig war im vorliegenden Fall, ob Leistungen aus einem Riester-Altersvorsorgevertrag ...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / a) Angleichung von Vorbem. 5 Abs. 1 VV an Vorbem. 4 Abs. 1 VV

Vorbem. 5 Abs. 1 VV bestimmt derzeit, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen in einem Bußgeldverfahren die gleichen Gebühren wie für einen Verteidiger in diesem Verfahren entstehen. Damit erhält der Zeugenbeistand im Bußgeldverfahren die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger im Bußgeldverfahren (Nrn. 5100 ff. VV). Für Strafsachen bestimmt Vorbem. 4 Abs. 1 VV dagegen...mehr

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AGS 10/2020, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO. 1. Das Beschwerde...mehr

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AGS 10/2020, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO. 1. Das Beschw...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / VI. Beweistermine

Im familiengerichtlichen Verfahren ist es dem Gericht weitgehend freigestellt, in welcher Form es erforderliche Beweise erhebt (§§ 29 f. FamFG). Das Gericht kann daher Zeugen und Sachverständige auch per Telefon oder Videoübertragung befragen, ohne dass die Voraussetzungen von § 128a Abs. 2 oder § 284 Satz 2 ZPO erfüllt sein müssen. Nur in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 11...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / b) Zeugenbeistand im 2. KostRMoG (Vorbem. 5 Abs. 1 VV)

Die Frage, wie der Zeugenbeistand seine Tätigkeit abzurechnen hat, sollte nach dem Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG in Vorbem. 4 Abs. 1 VV zum 1.8.2013 klargestellt werden. Danach sollte die Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet und Vorbem. 4 Abs. 1 VV entsprechend neugefasst werden. Vorbem. 4. Abs. 1 VV sollte nach dem Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG folgende F...mehr

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AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das VG ungeachtet der Wertgrenze nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Beschwerdeführers führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das VG hat seine Erinnerung zu Recht zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer steht keine höhere aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung zu, als sie mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäft...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / 1. Familienstreitsachen

Bei diesen Verfahren, in denen es hauptsächlich um unterhalts-, güter- oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche geht, handelt es sich im Grunde um Zivilprozesse, die nur wegen der zugrunde liegenden Personenbeziehungen den Familiengerichten zugewiesen sind. Folgerichtig sind nach § 113 Abs. 1 FamFG auf diese Verfahren nicht die allgemeinen Vorschriften des FamFG, sondern die ...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.3.1 Verfahrensgrundsätze

Rz. 25 Die Schiedsstelle wird nur auf Antrag tätig. Zu den Einzelheiten, insbesondere der Prüfungskompetenz der Schiedsstelle und etwaigen Formerfordernissen, vgl. die Komm. zu § 77. Rz. 26 Für das Schiedsverfahren gilt der Dispositionsgrundsatz. Zwar schreibt § 77 Abs. 2 unter den dort bestimmten näheren Voraussetzungen ein zwingendes Schiedsverfahren vor. Ungeachtet dessen ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 378 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 352). Die Kirchensteuer...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.1 Innere Ursache

Rz. 8 Problematisch ist die Unfallkausalität dann, wenn sowohl die versicherte Tätigkeit als auch eine bereits zuvor bestehende Erkrankung (innere Ursache) als Todesursachen in Betracht kommen. Rz. 9 Praxis-Beispiel Der Feuermann F fällt während einer Feuerwehrübung unmittelbar nach einer Kraftanstrengung (Anwerfen der Kurbel einer Motorspritze) leblos zu Boden und verstirbt....mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / 3. Anforderungen an den Vortrag

Die pauschale Behauptung einer sachgerechten Reparatur ohne Darlegung der einzelnen Reparaturschritte genügt daher den Anforderungen dieser Rechtsprechung nicht und eine Beweisaufnahme würde auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinauslaufen.[13] a) Vielmehr muss der Geschädigte einen Vortrag in drei Schritten leisten:[14] Darlegung des Umfangs des Vorschadens, Darlegung d...mehr