News
26.05.2015
Betriebsprüfung
Unternehmen müssen dem Betriebsprüfer auch den Zugriff auf Ihre Daten geben. Der Prüfer ist dazu berechtigt, während der Betriebsprüfung in diese Einsicht zu nehmen. Kopierte Daten muss er nach der Prüfung wieder löschen. Dazu gibt es in einigen Bundesländern separate Dienstanweisungen, wie zum Beispiel in Bayern, die Details klären.
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