Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 1. Erhöhung

Folgt nach der außergerichtlichen Vertretung der Rechtsstreit, erhält der Anwalt nach Nr. 1008 VV eine um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr aus Nr. 3100 VV, also bei zwei Auftraggebern eine 1,6-Verfahrensgebühr.mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / [Ohne Titel]

Vertritt ein Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gilt Nr. 1008 VV. Danach erhöht sich die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bei Wertgebühren für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Bei dieser Abrechnung stellen sich gleich mehrere Probleme.mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 1. Grundsatz

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, höchstens um 2,0.mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / Leitsatz

1. Der in einer Folgesache beigeordnete Anwalt erhält auch für eine notarielle Einigung seine Vergütung aus der Landeskasse. 2. Wird über die in der Auskunftsstufe anhängige Folgesache zum Güterrecht eine Einigung unter Übertragung einer Immobilie getroffen, ist auch der Wert der Eigentumsübertragung in Ansatz zu bringen. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 4.1.2024 – 10 WF 170/23 (...mehr

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AGS 05/2024, Toussaint, Kostenrecht

Herausgegeben von Dr. Guido Toussaint. 54. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.037 S., 173,00 EUR Mit der 54. Aufl. des bewährten Kostenrechtskommentar haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 7–9, 22, 23, 32, 35, 36, 42 und 51 RVG und die Vorbem. 7 VV nebst den Nrn. 7003–7006 VV vollständig neu kom...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Verurteilten ist mit Beschluss des AG Rechtsanwalt R1 als Pflichtverteidiger bestellt worden. In der Folgezeit wurde die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Strafrichter an drei Verhandlungstagen durchgeführt, wobei Rechtsanwalt R1 an den ersten beiden Verhandlungstagen als Verteidiger mitwirkte. Nachdem am Morgen des dritten Verhandlungstages eine Mitteilung be...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / V. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde war nach Auffassung des LG begründet. 1. Erstreckungsentscheidung ist Ermessensentscheidung Nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG könne das Gericht, wenn Verfahren verbunden werden, die Wirkungen des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auch auf diejenigen Verfahren erstrecken, in denen der Rechtsanwalt vor der Verbindung nicht beigeordnet oder nicht bestellt war. Hierbei handele es sich u...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. 0,5-Terminsgebühr aus dem Wert der Hauptsache Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis zutreffend. Die gleiche Fallkonstellation ist bereits vom OLG Köln entschieden worden, sodass es verwundert, dass das OLG Hamburg darauf nicht eingegangen ist. Es lohnt sich, hier den Leitsatz der Entscheidung des OLG Köln wörtlich wiederzugeben: Zitat Terminsgebühr bei Teilklagerücknahme ...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / II. Es gilt bereits neues Recht

Das LG ist zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen davon ausgegangen, dass für die Höhe der im Kostenfestsetzungsverfahren anzusetzenden Gebühren das RVG in der seit dem 1.1.2021 geltenden Fassung maßgeblich ist. Nach der Übergangsvorschrift in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Ange...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 2. Erhöhung auch der Schwellengebühr

Die Erhöhung gilt auch für die sog. Schwellengebühr. Zwar erhält der Anwalt in Angelegenheiten, die weder umfangreich noch schwierig sind, nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV nur eine 1,3-Geschäftsgebühr. Diese Grenze gilt jedoch nur für einen Auftraggeber. Die Höchstgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern und beträgt also bei zwei Auftraggebern 1,6, bei drei Auftraggebern...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 3. Berechnung der Erhöhung

Wie die Erhöhung genau zu berechnen ist, darüber besteht ein theoretischer Streit. Nach einer Auffassung sind der Mindestsatz und der Höchstsatz jeweils um 0,3 anzuheben, sodass sich bei zwei Auftraggebern ein Gebührenrahmen von 0,8 bis 2,8 ergibt und damit auch eine um 0,3 erhöhte Mittelgebühr von 1,8. Nach anderer Auffassung ist die konkrete Gebühr zu ermitteln und dann um...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hatte gegen einen Wohnungseigentümer auf laufende Zahlung von Hausgeldern geklagt. Dabei hat sie sich mangels Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan auf den letztjährigen Wirtschaftsplan gestützt, der eine Fortgeltungsklausel enthielt. Das AG hatte den Wert der laufenden Zahlungen mit dem Jahreswert festgesetzt. Die dage...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / III. "Handreichungen" zur Vermeidung von Mehrbelastung der Landeskasse

1. Bestellungsbeschluss Die Kammer verkenne dabei keinesfalls, dass sich hierdurch nicht unerhebliche Mehrkosten für die Landeskasse bzw. letztendlich für den zumeist verfahrenskostenpflichtigen Angeklagten ergeben, und daher insbesondere im Rahmen mehrtägiger Hauptverhandlungen – in erster Linie vor großen Strafkammern – ein legitimes Bedürfnis aller Verfahrensbeteiligten be...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Terminsgebühr

Für die Vertretung in dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt H nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die Terminsgebühr angefallen. Nach Nr. 3402 VV hat sie dieselbe Höhe wie die dem Hauptbevollmächtigten entstehende Terminsgebühr. Somit ist Rechtsanwalt H eine 1,2-Terminsgebühr angefallen.mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2023 (Az. 2 Wx 203/23) betrifft u.a. eine nichtrechtsfähige Stiftung und zeigt, welche Schwierigkeiten diese eher unbekannte Rechtsfigur auslösen kann. Der Beschluss des OLG Köln hat eine (erfolgreiche) Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung einer Rechtspflegerin in einer Grundbuchsache zum Gegenstand. Der Erblasser hatte in seinem Te...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Zusatzgebühr

In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Voraussetzungen der Nr. 1010 VV vor. In dem Rechtsstreit haben nämlich drei Termine stattgefunden, in denen Zeugen vernommen worden sind. Das waren hier die zwei Termine vor dem LG Berlin und der dritte Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. An sich erfordert der Gebührentatbestand nicht, dass der Rechtsanwalt bei Vorlie...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / d) Auslagen

Auch dem Terminsvertreter Rechtsanwalt H sind die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV angefallen.mehr

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FF 05/2024, Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

Opris/Krause FamRZ-Buch 162. Aufl. 2024, Gieseking-Verlag, 157 S., 59 EURISBN 978-3-7694-1306-9 Das Werk "Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft" in der zweiten, völlig neu bearbeiteten Auflage von 2024, geschrieben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Opris und Rechtsanwalt Dr. Tobias Krause ist ein kompakter und verständlicher Ratgeber für die Steueroptimierung bei Vermö...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrensgebühr

Der Auftrag des Rechtsanwalts H beschränkte sich auf die Vertretung in dem Beweisaufnahmetermin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. Hierfür fällt ihm eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr – das war hier eine 1,3-Verfahrensgebühr – an. Rechtsanwalt H steht somit eine 0,65-Verfahrensgebühr zu.mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Zusatzgebühr

Auch hier liegen die objektiven Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr, nämlich drei gerichtliche Termine in dem Rechtsstreit, in dem Zeugen vernommen worden sind, vor. Da die Gebührenvorschrift der Nr. 1010 VV keinerlei Anforderungen an die subjektive Tätigkeit des Rechtsanwalts bestimmt, könnte man auch bei der Ermittlung der Vergütung des Terminsvertreters auf de...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, mit der die gebührenrechtliche Regelung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auf Verfahren, die mit einem führenden Verfahren 66 Js 163/23 verbunden wurden, erstreckt wurden. Gegen die Beschuldigte laufen mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Siegen. Für die Beschuldigte ist durch Beschluss des...mehr

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zfs 05/2024, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

Gleich fünf Entscheidungen hat der BGH am 16.1.2024 zum Thema Werkstattrisiko verkündet. Außer der o.g. Entscheidung geht es um die Urteile in den Verfahren: VI ZR 38/22; VI ZR 239/22; VI ZR 266/22 und IV ZR 51/23. Alle Urteile stellen klar, dass der Geschädigte sich auch bei unbezahlter Reparaturrechnung auf das sog. Werkstattrisiko berufen kann. Konkret bedeutet das, dass ...mehr

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AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Umstand, dass das OLG Hamburg den schon am 4.11.2022 verkündeten Beschluss den Zeitschriften erst im Februar 2024 zur Veröffentlichung angeboten hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der für Kostensachen nunmehr zuständige 4. Zivilsenat des OLG die Kostensachen erst im Jahr 2022 von den bisher langjährig zuständig gewesenen 8. Zivilsenat übernommen hatte. 1. Zusatzgeb...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Denn die Tätigkeit des Rechtsanwalts – die Mitwirkung i.S.d. Nr. 4141 VV – muss nach überwiegender Auffassung nicht ursächlich für die Einstellung oder die Rücknahme des Rechtsmittels gewesen sein. Es reicht jede auf die Förderung der Erledigung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit aus (so zutreffend BGH AGS 2008, 491 = JurBüro 2008, 639 = DAR...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Rechtsanwalt K nimmt in der ersten Abwandlung für den Kläger den auswärtigen Beweisaufnahmetermin vor dem AG Hamburg selbst wahr. In diesem Termin wird wieder der Zeuge C zur Person und zur Sache vernommen. Zu dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt K mit der Bahn angereist und hat hierfür Fahrtkosten i.H.v. 150,00 EUR netto aufgebracht. Die Dauer der Geschäftsreise betrug...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / III. … aber ohne Bedeutung

Es könne vorliegend auch dahinstehen, ob der Einstellungsschriftsatz bei der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sei. Denn die Kammer halte an der Rechtsaufassung des angegriffenen Kammerbeschlusses fest. Danach müsse die auf Förderung gerichtete anwaltliche Mitwirkungshandlung i.S.d. Nr. 4141 VV weder ursächlich noch mitursächlich für die Entscheidung des Gerichts gewesen se...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / 4.1 Anm. d. Red.:

Die Rückfallklausel im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kind/Ehegatten steht der Berücksichtigung einer Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverfahren entgegen. Dies gilt vor allem, wenn keine Investitionen in die Immobilie durch finanzielle Leistungen oder persönlichen Arbeitseinsatz des beschenkten Kindes bzw. des Ehegatten eingetreten sind. Wenn ein de...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter ist voller Verteidiger

Ausgangspunkt der Prüfung der einem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung sei dabei stets – wie das AG grds. zutreffend angenommen habe – die gerichtliche Bestellungsentscheidung. Enthalte bereits der Bestellungsbeschluss als Grundentscheidung Einschränkungen der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlicher, inhaltlicher oder gebührentechnischer Hinsich...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenfestsetzungsantrag

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / III. Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

Das LG sieht auch die Staatsanwaltschaft als beschwerdebefugt an. In § 296 Abs. 1, Abs. 2 StPO sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerdebefugnis habe, sowohl zum Nachteil eines Beschuldigten als auch zu dessen Gunsten. Der von Rechtsanwalt R zitierten Literaturansicht, wonach anfechtbar nur das Unterlassen bzw. Ablehnen einer Erstreckung, währe...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

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AGS 05/2024, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs nach Anklageerhebung als Pflichtverteidiger bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hat der Verteidiger die Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 4.800,00 EUR beantragt. Die Bezirksrevisorin bei dem OLG ist zu dem Antrag gehört worden. Sie hat ihn wegen des (Akt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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ZErb 05/2024, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 11.3.2022 seine Ehefrau zur Vorerbin sowie sein noch ungeborenes Kind zum Nacherben ein, ordnete ein Geldvermächtnis zugunsten des Kindes an und führte u.a. aus: Zitat "Über dieses Vermächtnis ordne ich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstreckerin berufe ich meine Ehefrau. Als Er...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Der Anfall der Postentgeltpauschale ist unproblematisch. Die Fahrtkosten für die Benutzung der Bahn sind nach Nr. 7004 VV zu vergüten. Bei einer Abwesenheit bis 8 Stunden fällt dem Rechtsanwalt nach Nr. 7005 Nr. 3 VV ein Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 80,00 EUR an.mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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AGS 05/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, und zwar sowohl hinsichtlich des Entstehens der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV als auch betreffend den Gegenstandswert. Wegen der Einzelheiten zur Nr. 4142 VV wird auf den Beitrag in AGS 2024, 193, in diesem Heft und die Kommentierung der Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Bezug genommen. Recht...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der Zeuge C wohnt in Hamburg und wird auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts des LG Berlin gem. § 362 ZPO von dem ersuchten Richter beim AG Hamburg zur Person und zur Sache vernommen. Der Kläger lässt sich in diesem Beweisaufnahmetermin durch den von ihm beauftragten Hamburger Rechtsanwalt H als Terminsvertreter vertreten. Welche außergerichtlichen Kosten kann der ...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Rechtsanwalt K hat für seinen Mandanten drei Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen und hat deshalb nach Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Aus der im Bestellungsbeschluss betreffend die Pflichtverteidigerbestellung vorgenommenen Beschränkung der Bestellung "für den heutigen Hauptverhandlungstag" ergibt sich nicht, dass dem als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit lediglich die für den Hauptverhandlungstag angefallene Terminsgebühr zustünde. LG Neuruppin, Beschl. v. 25.3.2024 – 11 Qs 76/23mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen.mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Auslagen

Hier kann der Kläger wieder die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV und auf die gesamte Vergütung seines Prozessbevollmächtigten die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend machen.mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Beschwerde ist zurückgenommen worden. Ebenfalls nur den Jahreswert angenommen hat das LG Frankfurt (AGS 2023, 374). Das LG Karlsruhe (AGS 2022, 377 = NJW-RR 2022, 1296) hat dagegen gem. § 9 ZPO den 3½fachen Jahreswert angenommen. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 5/2024, S. 236 - 237mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Zusatzgebühr

Der objektive Tatbestand der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist auch hier erfüllt. Auch in subjektiver Hinsicht dürften hier keine Bedenken bestehen, weil der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt K an allen drei Beweisaufnahmeterminen, also auch an dem Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg, teilgenommen hat.mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / II. Zusatzgebühr Nr. 1010 VV

1. Gesetzliche Voraussetzungen Nach Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, eine 0,3-Gebühr an. Vorliegend wurde in den Terminen vom 8.1.2021, 30.6.2021 und 11.2.2022 jeweils ein...mehr