Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Errichtung eines größeren Sichtschutzzaunes an der Grenze zweier sondergenutzter Gartenflächen bedarf als nachteilige bauliche Veränderung der Zustimmung aller Eigentümer auch in einer Einfamilienhaus-Wohnungseigentumsanlage

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 922 BGB, § 1004 BGB, §§ 32, 35, 36, 50 NWNachbG Kommentar Auch im Rahmen einer Einfamilienhaus-Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer etwa 3,70 m langen und über 1,80 m hohen Sichtblende (Sichtschutzwand) an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen als nachteilige bauliche Veränderung der Zustimmu...mehr

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Installierung eines Klingeltableaus mit Gegensprechanlage im Einfahrtsbereich einer Tiefgarage mit Fernbedienung für das Garagentor als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG Kommentar 1. Die Errichtung eines Klingeltableaus mit Gegensprechanlage im Bereich der Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage, durch das über Fernbedienung das Garagentor geöffnet werden kann, ist eine (nachteilige) bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die von den Wohnungseigentümern nicht hinzunehmen ist, wenn sie daz...mehr

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Bauliche Veränderung, Beschlussänderung und Beschwerdefristbeginn nach gerichtlicher Entscheidung

Leitsatz Wand- und Deckendurchbruch zwischen Haupt- und Nebengebäude als nachteilige bauliche Veränderung Änderung eines bestandskräftigen Beschlusses durch Zweitbeschluss nur, wenn beide Beschlüsse denselben Gegenstand betreffen Beschwerdefrist beginnt nur mit Verkündung sofort zu laufen, wenn der Entscheidungssatz einschließlich der vollständigen Gründe mündlich bekannt gema...mehr

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Ausbau von gemeinschaftlichen Dachgeschossräumen zu Wohnzwecken als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Zustimmung formfrei (auch konkludent); Bindung des Rechtsnachfolgers; Duldung; Vereinbarungsfrage konnte offen bleiben; Verdinglichung eines Sondernutzungsrechts Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Haben die Wohnungseigentümer (hier: einer aus zwei Wohnungen bestehenden Anlage) dem Ausbau eines im Gemeinschaftseigentum stehenden ...mehr

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Wanddurchbruch, der auch Eingriff in die Decke erforderlich macht, ist bauliche Ver-änderung

Leitsatz 1. Die Frist zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde wird durch eine Verkündung der angefochtenen Entscheidung zu Protokoll nur dann in Gang gesetzt, wenn der Entscheidungssatz einschließlich der vollständigen Gründe mündlich bekanntgemacht und zu Protokoll genommen wird; daß dies geschehen ist, muß sich aus dem Protokoll ergeben. 2. Der Durchbruch einer W...mehr

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Grundbuchamt kann Zuerwerb eines Speicherraumes (Sondereigentum) mit beabsichtigtem Deckendurchbruch für eine Innentreppenverbindung nicht von der Bewilligung der übrigen Eigentümer und dinglich Berechtigten abhängig machen

Normenkette § 19 GBO, § 3 Abs. 2 WEG, § 7 Abs. 4 WEG Kommentar 1. Der Leitsatz der Senatsentscheidung lautet: Überträgt ein Wohnungseigentümer einen Teil seines Sondereigentums auf einen anderen, erfordert die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch nicht deswegen die Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten, weil die Abgeschlossenheit des um den...mehr

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Stellung des Verwalters im Beschlussanfechtungsverfahren, Querulant und bauliche Veränderung

Leitsatz Rechtsmitteleinlegung durch den Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren Beschwerdebefugnis des Verwalters Zweifel an der Prozessfähigkeit eines sog. Querulanten Montage einer Mobilfunkanlage als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 47 WEG, § 52 ZPO, § 56 ZPO Kommentar 1. Wird ein Mehrheitsbeschluss angefochten, ist der...mehr

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Wegen des Gemeinschaftseigentums muß vor den Prozeßgerichten gestritten werden

Leitsatz Beansprucht ein Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, ist hierfür nicht das Wohnungseigentumsgericht, sondern das Prozeßgericht zuständig. Die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum fällt nicht in den Regelungsbereich des § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 WEG, sondern betrifft das sachenr...mehr

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Nachträgliche Unterteilung von Teileigentum

Leitsatz Nachträgliche Unterteilung eines Dachgeschoss-Teileigentums in zwei Wohnungen Umgestaltung einer bisherigen Sondereigentumsfläche zu einem gemeinschaftlichen Treppenvorplatz Zur Auslegung einer kaufvertraglichen Vollmacht an den Veräußerer, die Teilungserklärung in eingeschränkter Weise nachträglich abändern zu dürfen Normenkette § 4 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 19 GBO, § 87...mehr

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Beseitigungspflicht einer baulichen Veränderung

Leitsatz Beseitigungspflicht einer Balkonverglasung, errichtet ohne bestandskräftig beschlossene Genehmigung des Verwalters Nur Duldung der Beseitigung durch den Rechtsnachfolger des baulich ändernden Rechtsvorgängers (Handlungsstörers) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Wird für die bauliche Veränderung eines Eigentümers (hier...mehr

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Ersetzung eines Fensters durch eine Tür zum Garten als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 14 GG Kommentar 1. Die Ersetzung eines Fensters durch eine Tür und die dadurch geschaffene oder erleichterte Möglichkeit, aus den Räumen einer krankengymnastischen Praxis in den Garten der Wohnanlage zu gelangen, stellt eine bauliche Veränderung dar, welche die übrigen Eigentümer nicht hinzunehmen...mehr

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Terrassentür muß wieder beseitigt werden

Leitsatz Wird ein Fenster durch eine Tür ersetzt und ergibt sich hieraus die erleichterte Möglichkeit, aus den Räumen einer krankengymnastischen Praxis in den Garten der Wohnanlage zu gelangen, so stellt dies eine bauliche Veränderung dar, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen. Sachverhalt Eine Wohnungseigentümerin betrieb in den Räumen ihres Sondereigentu...mehr

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Errichtung einer Holzterrasse über einem Kanalschacht als nachteilige bauliche Veränderung beseitigungspflichtig

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 556 BGB, § 581 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Die Errichtung einer Holzterrasse auf einer unbebauten Grundstücksfläche durch einen Gaststättenteileigentümer stellt eine nachteilige und nicht duldungspflichtige bauliche Veränderung dar, deren Beseitigung verlangt werden kann, wenn sie den Zugang zu...mehr

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Bodenbelagsänderung und Trittschallschutzvrschlechterung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte statt bisher vorhandenem Teppichboden einen Fliesenboden in seiner Wohnung verlegt. Dadurch soll sich der bisher vorhandene Trittschallschutz zu Lasten eines Nachbareigentümers verschlechtert haben. In der Gemeinschaftsordnung war im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen vereinbart: "Bauliche Verän...mehr

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Eigentümer müssen Lärmschutzmaßnahmen treffen

Leitsatz Die Gemeinschaftsordnung kann wirksam vorschreiben, daß die Eigentümer innerhalb ihres Sondereigentums über die gesetzlichen oder sich aus DIN-Normen ergebenden Standards zur Lärmvermeidung hinaus weitergehende Lärmschutzmaßnahmen treffen müssen (hier: erhöhter Schutz gegen Trittschall). Eine solche Einschränkung des Rechts der Sondereigentümer, mit ihrem Sondereige...mehr

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Abgrenzung eines Tiefgaragenstellplatzes durch seitliche Metallblech-Begrenzungen sowie Schwingtor musste als nachteilige bauliche Veränderung beseitigt werden

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Zwei Tiefgaragen-Stellplätze wurden mit einem Schwingtor aus Metall versehen und seitlich durch Metallbleche abgeschlossen. Drei Jahre später beschlossen die Eigentümer die Aufforderung an den Stellplatzeigentümer, die Garagenabtrennung wieder zu beseitigen. Ein weiteres Jahr später wurde beschlossen, über ...mehr

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Bestandskräftig gewordener Zitterbeschluss

Leitsatz Mangels fristgerechter Anfechtung bestandskräftig gewordener (nicht nichtiger) baulicher Veränderungsbeschluss (hier: Erstherstellung eines Kabelanschlusses) bindet alle Eigentümer auch hinsichtlich anteiliger Kostentragungspflicht Normenkette § 10 Abs. 3 WEG, § 14 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG Kommentar 1.Ein Eigentümer hatte versäumt, einen ...mehr

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Kabelanschluß oder Parabolantenne?

Leitsatz 1. Ist die vorhandene ältere Gemeinschaftsantenne reparaturbedürftig und selbst durch vollständige Erneuerung kein ausreichender Fernsehempfang gewährleistet, gehört der Anschluß der Wohneigentumsanlage an das Breitbandkabelnetz zur modernisierenden Instandsetzung. 2. Ist die Gemeinschaftsantenne neben den drei öffentlich-rechtlichen Sendern auch auf die Privatsender...mehr

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Umstellung auf Fernwärme geht über Instandhaltung hinaus

Leitsatz Ist ein alsbaldiger Ausfall der bestehenden Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich, so geht die Umstellung einer (öl-)Zentralheizungsanlage auf Fernwärme über eine "modernisierende Instandhaltung" hinaus. Sachverhalt Die Eigentümer einer Wohneigentumsanlage beschlossen auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich, die vor...mehr

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Bauliche Veränderung an Hotel-Wohnungseigentumsanlage

Leitsatz Allstimmige Zustimmung für Anbau in einer Hotel-Wohnungseigentumsanlage Stimmrechtsausschluss bei Rechtsgeschäft mit Pächter-GmbH (mit hoher Eigentümer-Beteiligung) Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 25 Abs. 5 WEG Kommentar 1. In der Gemeinschaftsordnung war u.a. vereinbart, dass "Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur der Verwalter vornehmen oder vornehmen lasse...mehr

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Errichtung einer Sitzgruppe auf gemeinschaftlicher Grünfläche duldungspflichtig

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1.Die Errichtung einer Sitzgruppe aus Massivholz (bereits 1982 von den Antragsgegnern mit Billigung der übrigen Antragsgegner auf gemeinschaftlicher Grünfläche aufgestellt) bedarf als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums keines Beschlusses, wenn hierdurch die restlichen Eigentümer nich...mehr

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Der Garagenüberbau

Leitsatz 1. Die Beseitigung einer unter überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße errichteten Garage kann grundsätzlich verlangt werden. Das Beseitigungsverlangen ist jedoch dann mißbräuchlich, wenn sich die Herstellung des an sich gebotenen Zustands im Verhältnis zum Ausmaß der Beeinträchtigung als unverhältnismäßig erweist (Leitsatz der ...mehr

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Änderungspflicht hinsichtlich planabweichend zu groß gebauter Sondereigentums-Garage (als Anbau zur Hauswand)

Normenkette § 4 WEG, § 22 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In bereits entstandener Wohnungseigentumsgemeinschaft errichtete ein Eigentümer seine Garage, allerdings unter Überschreitung der im Aufteilungsplan vorgesehenen Maße hinsichtlich Länge und Höhe (in der Länge um 3,50 m und in der Höhe um etwa einen halben Meter). Ein weiterer sich hierdurch beeinträchtigt fühlender...mehr

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Baumaßnahmen für zweckwidrige Nutzung müssen nicht geduldet werden

Leitsatz 1. Die in der Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung als "Laden" enthaltene Zweckbestimmung umfaßt nicht den Betrieb einer chemischen Reinigung unter Einsatz von Reinigungsmaschinen. 2. Wenn die Wohnungseigentümer eine von der Zweckbestimmung nicht gedeckte Nutzung des Sondereigentums 20 Jahre lang unbeanstandet hingenommen haben, folgt daraus nic...mehr

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Keine faktische Gemeinschaft nach begründeter Eigentümergemeinschaft und bauliche Veränderung

Leitsatz Bei Begründung von Wohnungseigentum durch eine Bauherrengemeinschaft kann keine faktische Gemeinschaft entstehen Ein Bauherr kann jedoch in Prozessstandschaft für den Voreigentümer zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen berechtigt sein, wenn zu seinen Gunsten bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen und ihm die Wohnung übergeben worden...mehr

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Unterlassung des Betriebs einer Gas-Etagenheizung mit Abgasabführung ins Freie (störende Wasserdampfentwicklung)

Normenkette § 14 WEG, § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Die teilenden Eigentümer hatten noch vor Entstehung einer Gemeinschaft einer Ersterwerberin im Rahmen eines abgesprochenen Sonderwunsches gestattet, u.a. auch eine Etagenheizung zusätzlich zur zentralen Gasheizung einbauen zu lassen, unter der Voraussetzung, dass alle bautechnischen und baurechtlichen Au...mehr

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Eigenmächtig im Sondernutzungs-Garten gefällte Birke muss durch entsprechende Neupflanzung ersetzt werden

Normenkette § 13 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 94 BGB, § 242 BGB, § 249 BGB, § 251 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der Eigentümer einer EG-Wohnung mit kleinem vorgelagertem Garten (Sondernutzungsrecht) hatte an einem Wochenende trotz vorheriger warnender Hinweise einer Miteigentümerin im 1. Stock mit Balkon zu diesem Garten hin eigenmächtig eine in seinem Garten stehende,...mehr

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Anspruchsbefriedigung durch Aufrechnung und für bauliche Veränderungen als ausreichend vereinbarter Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Über genehmigte Jahresabrechnung und Verwalterentlastung bestandskräftig sanktionierter Aufrechnungsvorgang Installation einer Gartenbewässerungsanlage über insoweit in der Gemeinschaftsordnung als ausreichend vereinbarten Mehrheitsbeschluss Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 12 FGG Kommentar 1. Eine Rückforderung von nach der Gemeinschaftsordnung zulässig...mehr

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Ausschluss einer Beraterperson durch Geschäftsordnungsbeschluss und Anfechtung eines ersetzenden Wiederholungsbeschlusses

Leitsatz Geschäftsordnungsbeschluss (hier: gegen die Teilnahme eines Rechtsanwaltes als Beistand eines Eigentümers) ist nicht anfechtbar Teilnahme dritter Personen in der Versammlung als Berater nur bei berechtigtem Eigentümerinteresse Die Thematik einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: Anschluss eines Küchendunstabzuges an den gemeinschaftlichen WC- Abl...mehr

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Kostenfreistellung des Eigentümers, der einer mehrheitlich beschlossenen baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: Umgestaltung einer Gartenanlage) nicht zugestimmt hat

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Auch die Umgestaltung eines Vorgartens ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG; insoweit handelte es sich auch hier um eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des Gemeinschaftseigentums. Solche Maß...mehr

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Keine Kostenbeteiligung bei fehlender Zustimmung

Leitsatz 1. Haben die Wohnungseigentümer die Umgestaltung der Gartenanlage beschlossen und auf die Durchführung einer baulichen Veränderung beschränkt, kann dieser Beschluß nicht dahingehend ausgelegt werden, daß gleichzeitig auch eine Regelung über die gemeinschaftliche Kostentragung entsprechend dem allgemeinen Verteilerschlüssel getroffen worden ist. 2. Die Kostenfreistell...mehr

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Nach Vereinbarung gestattete Kellerraumnutzung zu Wohnzwecken schließt auch bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Herbeiführung einer solchen Nutzung ein

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Eine vereinbarte Regelung der Gemeinschaftsordnung, nach der es dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, "diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken oder zu Wohnzwecken zu nutzen", beinhaltet auch die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung eine...mehr

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Duldungspflicht der Wohnungseigentümer

Leitsatz Soweit es nach der Regelung der Gemeinschaftsordnung dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, beinhaltet dies die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung dieser Nutzung erforderlichen Maßnahmen, einschließlich baulicher Veränderungen, zu dulden...mehr

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Bauliche Veränderungen nicht aufgrund bloßen Mehrheitsbeschlusses

Leitsatz Ist nach der Teilungserklärung die Vornahme baulicher Veränderungen von der schriftlichen Zustimmung des Verwalters abhängig, so bedeutet dies nicht, daß die nach § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer zugunsten einer Mehrheitsentscheidung abbedungen sein soll, soweit in der Teilungserklärung weiter vereinbart ist, daß im Fal...mehr

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Parabolantenne

Leitsatz Beseitigungspflicht einer installierten Parabolantenne Es kommt auf den Einzelfall an, ob dem Eigentumsrecht oder der Informationsfreiheit Vorrang einzuräumen ist Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 1004 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall haben die Tatsacheninstanzgerichte zu Recht die Beseitigung einer von einem Eigentümer am Fenster seiner...mehr

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§ 22 Abs. 1 S. 1 WEG ist bei zusätzlich vereinbarter Zustimmung des Verwalters nicht abbedungen

Normenkette § 15 Abs. 2, 3 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar a) Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist diese Einwilligung in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, welches neben die Zustimmung der durch die Veränderungen bee...mehr

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Beseitigungsanspruch hinsichtlich baulicher Veränderung (hier: Errichtung eines Sondernutzungsflächen-Grenzzaunes) auch gegen den Nutzer eines Wohnungseigentums zulässig

Leitsatz Vorliegend allerdings Verwirkung des Störbeseitigungsanspruches (Zeitablauf von 6 Jahren) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 862 BGB, § 864 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann auch von einem einzelnen Miteigentümer, also ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft, geltend gema...mehr

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Zaun soll weg nach 6 Jahren - zu recht?

Leitsatz 1. Neben dem Wohnungseigentümer kann auch der Nutzer von Wohnungseigentum auf Beseitigung gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn auf der dazugehörigen Garten-Sondernutzungsfläche ein Sichtschutzzaun errichtet wurde. 2. Es ist unzulässige Rechtsausübung, soweit der Störungsbeseitigungsanspruch erst nach mehr als sechs Jahren geltend gemacht wird. Sachverhalt Die...mehr

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Geringfügige Garten-Terrassenerweiterung im vorliegenden Fall keine nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 43 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB, § 12 FGG Kommentar 1. Die Vergrößerung einer Terrasse unter Einbeziehung eines Teils der zum Sondernutzungsrecht desselben Wohnungseigentümers gehörenden Rasenfläche stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Allerdings führt eine Verbreiterung von nur etwa 1/2 Meter (Lichtbilder, ...mehr

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Lärm im Mietshaus

Leitsatz Da in einem Haus mit mehreren Mietparteien Lärmeinwirkungen unvermeidbar sind, bedarf es konkreter, durch eine Ortsbesichtigung zu treffender Feststellungen, daß die Lärmeinwirkungen das Maß des noch Hinnehmbaren überschreiten. Sachverhalt Im Rahmen der vom Eigentümer erlaubten Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung, entfernte ein Mieter unter anderem den Teppichboden in a...mehr

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Dachterrassenbegrünung und Stellung von Gegenanträgen

Leitsatz Unzulässige "Intensivbegrünung" und Plattenverlegung durch einen Dachterrassen-Sondereigentümer Sachdienliche Gegenantragstellung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG Kommentar 1. Eine zwar in statischer Hinsicht und vom optischen Eindruck her unbedenkliche Begrünung einer Dachterrasse durch den Sondereigentümer kann das gemeinschaftliche Eigentum bereits dadurch im Sinne des § ...mehr

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Errichtung eines Jägerzauns zur Abgrenzung von Gartensondernutzungsrechten als nachteilige, zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gewertet

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Die (beabsichtigte) Errichtung eines ca. 60 cm hohen Jägerzauns auf der Trennlinie der den Wohnungseigentümern zur Sondernutzung zugeteilten Gartenflächen stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, weil sie im vorliegenden Fall zu einer "Durchschneidung"des relativ kleinen Gartens und damit zu einer negativen ...mehr

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Gerwerbliche Nutzung von Wohnungseigentum

Leitsatz Wasserverbrauch in Ladengeschäft zur gewerblichen Gewinnerzielung (hier: "Veredelung" oder "Verarbeitung") hat der Teileigentümer gesondert zu tragen Keine nachteilige bauliche Veränderung bei kleinen Wanddurchbrüchen zur Entlüftung einer eingebauten Fußbodenheizung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 Abs.1 WEG, § 27 Abs. 1 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO Kommenta...mehr

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Anschluss an das Lüftungssystem als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Der eigenmächtige Anschluss des Lüftungssystems für ärztliche Praxisräume an vorhandene Lüftungsrohre stellt eine bauliche Veränderung dar, die - wenn dadurch eine ausreichende Be- und Entlüftung anderer Praxisräume nicht mehr gewährleistet ist - rückgängig gemacht werden muss. Die Nachteils...mehr

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In der Teilungserklärung gestatteter Speicherausbau zu Wohnzwecken

Leitsatz Keine Beseitigung neu eingebauter größerer Dachflächenfenster! Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In der Teilungserklärung war vereinbart, dass ein Speicher-Sondereigentum jederzeit in Wohnungseigentum umgestaltet und benutzt werden könne, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstünden....mehr

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Absperrbügel vor Kfz-Stellplatz (vorliegend keine nachteilige bauliche Veränderung)

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Anbringung eines Absperrbügels (umklappbarer Metallsperrbügel) auf einer Pkw-Stellfläche im Sondernutzungsrecht stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, die allerdings die Rechte anderer Eigentümer jedenfalls dann nicht übermäßig beeinträchtigt, wenn sich der Sperrbügel ohne weiteres in die Prägung des Erschein...mehr

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Bauliche Veränderungen dürfen nicht materiellbaurechtswidrig sein

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 S. 1 WEG Kommentar 1. Bei zwei benachbart gelegenen Doppelhaushälften als Sondereigentum beabsichtigte ein Eigentümer u.a. im Eingangsbereich seines Hauses nachträglich den Bau eines Windfangs/Wintergartens (aus Glas). In der Gemeinschaftsordnung war vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer seine Sondernutzungsfläche wie ein Alleineig...mehr

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Eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Abgrenzung: Wie unterscheiden sich auch Sondernachfolger bindende Beschlüsse von beschlossenen schuldrechtlichen Vereinbarungen ohne nachfolgende Eintragung im Grundbuch?

Normenkette § 10 WEG, § 23 WEG, § 242 BGB Kommentar In einer m. E. rechtlich und auch für die Praxis sehr bedeutsamen Grundsatzentscheidung hat das OLG Hamm erneut zur Differenzierung von Eigentümerbeschlüssen mit Bindungswirkung für Rechtsnachfolger, schuldrechtlichen (einstimmigen) Vereinbarungen ohne nachfolgende Eintragung im Grundbuch und solchen in verdinglichter Form (...mehr

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Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss auf Beseitigung einer baulichen Veränderung konstitutiv und in jedem Fall grundsätzlich bindend

Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Ein Ladenmieter hatte mit Zustimmung des vermietenden Eigentümers die weißen fassadenputzbündig eingesetzten Rahmen der Schaufenster entfernt und durch neue, gelbe Fensterrahmen ersetzt, die über die Fassade vorstanden und auf Metall-Leisten aufgesetzt waren. Die Gemeinschaft beschloss dara...mehr

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Beseitigung eigenmächtig vorgenommener baulicher Veränderung (Treppenhausanbau)

Normenkette § 14 Nr . 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 44 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Die eigenmächtige Errichtung eines Treppenhausanbaues ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller benachteiligten Wohnungseigentümer bedurft hätte; von einem derart massiven Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, der auch mit einem bestehenden Sondernutzungsrecht ...mehr