Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Auswechslung einer Wohnungstür nicht unbedingt nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 44 Abs. 1 WEG Kommentar Die Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG (Entbehrlichkeit der Zustimmung zu baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bzw. Duldungspflicht nach § 14 WEG) kann auch dann eingreifen, wenn bei der baulichen Veränderung zwar Teile des gemeinschaftlichen Eigentums zerstört werden (Entfernung einer alten Tür in ...mehr

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Loggia-Verglasung stets nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Eine nachträglich zum Schutz vor Verkehrslärm und Abgasen angebrachte Loggiaverglasung verändert das architektonische Bild eines Gebäudes und bedarf deshalb gemäß §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn die Veränderung nach Auffassung des Tatrichters als ni...mehr

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Gerichtsverfahren

Leitsatz Beteiligung aller Wohnungseigentümer von Amts wegen im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG Keine Anfechtung sog. Negativbeschlüsse Normenkette § 23 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG Kommentar 1. In einem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind alle Wohnungseigentümer materiell Beteiligte und deshalb auch förmlich am gerichtlichen Verfahren zu beteiligen. Darauf hinz...mehr

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Direkter Anspruch eines Eigentümers gegen einen Mieter, der ein Teileigentum eigentumsrechtlich zweckwidrig nutzt

Normenkette § 15 WEG, § 1004 BGB, § 906 BGB Kommentar Zu einer nicht seltenen Konfliktsituation zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht ist nunmehr - wohl eine erste - landgerichtliche Entscheidung ergangen, die einem gestörten Eigentümer direkte Unterlassungsansprüche gegen den Mieter eines Miteigentümers zugesprochen hat. Über Zwischenvermietung in einer im Bauherrenmodell...mehr

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Eigentümerbeschlüsse

Leitsatz Beseitigungspflicht einer Balkonverglasung? Klare Beschlussfassung erforderlich! Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 21 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 133 BGB Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte Ende 1984 an der offenen Vorderseite seiner Loggia eine faltbare Glasfensterkonstruktion anbringen lassen und zwar eigenmächtig ohne Zustimmung des Verwalters oder der...mehr

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Balkonverglasung als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 8 WEG, § 10 Abs. 1, 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 48 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Die nachträgliche Anbringung einer Balkonverglasung ist eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG. Diese Norm ist allerdings abdingbar. In einer Teilungserklärung getroffene Regelungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander stehen Verein...mehr

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Ersetzung eines Gartenfensters durch eine Tür als bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Die bloße Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage ist, wenn sie sich in keiner Weise (auch nicht ästhetisch) negativ auswirkt, noch kein Nachteil im Sinne des § 14 WEG. Eine Beeinträchtigung (wobei auch eine ästhetische Beeinträchtigung ausreichen würde) des Erscheinungsbilde...mehr

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Beschlussfassung in WEG

Leitsatz Verlegung eines Wäschetrockenplatzes als bauliche Veränderung Werbeschild duldungspflichtig Beschluss über die Bestätigung eines Protokolls Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 24 Abs. 5 WEG, § 416 ZPO Kommentar 1. Wird durch Umsetzen und Einbetonieren von Wäschestangen ein Wäschetrockenplatz verlegt, und zwar von der Nord- zur Westseite einer Wohnanlage, so f...mehr

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Beseitigung von Baumängeln und Zwangsverwaltung

Leitsatz 1. Sanierung eines baumangelhaften Flachdaches ist ordnungsgemäße Instandsetzungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung! 2. Stimmrecht des Zwangsverwalters Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 25 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Das Flachdach einer Wohnanlage war mangelhaft geplant und ausgeführt. Nach entsprechender Beschlussfassung über eine gutachtlich v...mehr

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Loggia-Verglasung auf Rollen als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Ohne uneingeschränkte Genehmigung der Gemeinschaft hatte ein Eigentümer seine vorgelagerte offene Loggia verglast, wobei er auf deren Brüstung und an deren oberer Begrenzung Führungsschienen anbrachte, in denen auf kugellager-artigen Rollen 8 mm starke und jeweils 1 m breite Sekuritglas-Scheiben ausgefahren werden konnten. Diese bauliche ...mehr

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Küchen-Dunstabzug mit Filter-Öffnung durch das Außenmauerwerk keine nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die nachträgliche Anbringung eines Entlüftungsschachtes durch die Fassadenmauer ist ohne Zweifel eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, die das Gemeinschaftseigentum betrifft. Allerdings beeinträchtigt diese Änderung im vorliegenden Fall nicht andere Eigentümer in ihren Rechten im Sinne des § 14 WEG. Zunäch...mehr

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Folgeentscheidung des OLG Celle zum Breitbandkabel-Fernsehanschluss

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 4 WEG Kommentar Beschließen die Wohnungseigentümer als Ersatz für eine reparaturbedürftige Gemeinschaftsantennenanlage den Anschluss an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost (DBP) und wird dieser Beschluss mangels Anfechtung bestandskräftig, so sind zum einen die Umrüstungskosten, zum anderen auch die Anschluss- und laufenden G...mehr

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Kein Nachteil erkennbar bei Umstellung einer Heizung von Öl auf Erdgas/Öl

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 21 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Eine Gemeinschaft hatte beschlossen, die bisher mit Öl betriebene Heizungsanlage zu erneuern, und zwar in Form einer Anlage, die wahlweise mit Heizöl oder Erdgas betrieben werden könnte. Der diesen Beschluss anfechtende Antragsteller sprach sich gegen die Möglichkeit einer Mehrheitsbeschlu...mehr

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Zaunziehung zwischen zwei Gartensondernutzungsrechten gilt als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Bezüglich einer Eigentumswohnanlage mit zwei Einfamilienhäusern und Gartensondernutzungsrechten an einem großen, parkartigen Grundstück wurde eine beabsichtigte Zaunziehung eines Eigentümers zur Abgrenzung der Gartensondernutzungsrechte als nachteilige bauliche Veränderung qualifiziert, die vom Nachbar-Miteigentümer nicht ...mehr

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Eigenmächtig angebrachte Funkantenne ist zu beseitigen

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Das eigenmächtige Anbringen einer Amateurfunk-Antenne an der Decke des Balkons einer Obergeschoßwohnung stellt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, die für die übrigen Eigentümer nicht unerhebliche Nachteile verursacht. Durch das Anbringen der Antenne wird das Erscheinung...mehr

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Keine bauliche Veränderung bei planabweichender Bauausführung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Wird eine Wohnanlage vom Bauträger von Anfang an abweichend von den ursprünglichen genehmigten Plänen (und von der Baubeschreibung) errichtet (hier: statt eines Balkons Anlage einer Terrasse mit Böschung zum Garten), so liegt keine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG vor. Ein Wohnungseigentümer ist in dies...mehr

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Nachträgliche Errichtung zusätzlicher Garagen als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Errichtung zusätzlicher Garagen auf gemeinschaftlichem Grundstück ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die allstimmiger Zustimmung bedarf. Der wesentliche Nachteil der Veränderungsmaßnahme läge im vorliegenden Fall darin, dass mit dem Bau von 14 Garagen in der Pflasterung des Vorplatzes, der Verlegung des Kinderspi...mehr

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Erste obergerichtliche Entscheidung zum Anschluss an das Breitbandkabelnetz

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 GG Kommentar Das OLG Celle hat nunmehr im Anschluss an die Hildesheimer Vorentscheidungen entschieden, dass der Anschluss an das Breitbandkabelnetz jedenfalls dann der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfe, wenn diese Entscheidung darauf abziele, eine an sich auf neuestem Stand befindliche, guten...mehr

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Limitierung der Kosten für eine bauliche Veränderung

Normenkette § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG Kommentar Haben Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung (hier Verfliesung des Trockenraumbodens) beschlossen und dabei für die Kosten eine Höchstgrenze festgelegt, kann ein Wohnungseigentümer nicht gegen seinen Willen an Kosten beteiligt werden, die über diese Höchstgrenze hinausgehen. Ein dahingehender Eigent...mehr

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Gasetagenheizung mit Abluftrohr ins Freie nicht zulässig

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar In einer größeren Wohnanlage hatte ein Eigentümer die vorhandene Ofenheizung in eine Gasetagenheizung ausgetauscht, an die eine zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen wurde. Die Abluft der Gasheizung wurde über ein Rohr durch die Außenwand der straßenseitigen Fassade im oberen Bereich eines Balkons ins Freie geführt; ...mehr

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Bauliche Veränderung im gemeinschaftlichen Dachbereich

Normenkette § 10 WEG, § 14 WEG, § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Ein Verwalter hatte Dachflächenfenster entsprechend baurechtlicher Auflagen vergrößern und Laufstege und Abgangsstufen auf einem Dach anbringen lassen. Während das AG Moers Beseitigungsanträgen eines Eigentümers stattgab, sprachen sich das LG Kleve und das OLG Düsseldorf für eine Duldungspflicht dieser nachtr...mehr

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Markise als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 43 WEG, § 1004 BGB Kommentar Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dem Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen baulichen Veränderung (hier: Anbringung einer Markise) stattgegeben. Hat ein Käufer seine Wohnung vom Veräußerer übernommen und ist er vormerkungsber...mehr

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Erneut zum Fernsehanschluss an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost

Normenkette § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 GG Kommentar Das AG Hannover hat einen Mehrheitsbeschluss auf Duldung des Kabelanschlusses mit Kostenbeteiligung aller Eigentümer für wirksam erachtet. In der betreffenden Anlage gab es eine gemeinschaftliche Dachantenne für Fernseh- und Rundfunkempfang. Noch 1980 wurde die Erweiterung dieser Antennenanlage auf zusätzliche Program...mehr

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Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum

Normenkette § 5 Abs. 2 WEG Kommentar Nach einer Entscheidung des LG Lübeck sind Fensterrahmen sowie Glasscheiben innen und außen zwingend Gemeinschaftseigentum. Dies gilt sowohl für einfach verglaste Fenster als auch für Thermopanescheiben-Fenster. Eigentümer können diese Fensterbestandteile weder durch Mehrheitsbeschluss noch durch Vereinbarung aller Eigentümer zu Sondereige...mehr

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Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 858 Abs. 1 BGB Kommentar Die eigenmächtige Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen unter Einbeziehung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Flurteils (Treppenpodest) stellt eine bauliche Veränderung dar, die der einstimmigen Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Entscheidend ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller mit de...mehr

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Gerätehäuschen auf Gartensondernutzungsfläche unzulässig

Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar a) Zur Beseitigung eines den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage störenden Gerätehäuschens. b) Zur Auslegung einer Gemeinschaftsordnung: Ein Sondernutzungsrecht am Garten gibt keine Befugnis zur Errichtung eines den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage störenden Gerätehäuschens. Bei der...mehr

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Nachträgliche Anbringung einer Markise als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Errichtung einer Markise ist nach Ansicht des OLG Frankfurt eine nur einstimmig zu beschließende bauliche Veränderung. Der Nachteil für die Wohnungseigentümer kann auch in der Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen. Sämtliche Eigentümer der hier gegebenen Reihenhausanlage sind aufgrund ihrer Mitbenut...mehr

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Gärtnerische Pflegemaßnahmen (Zurückschneiden einer Hecke) als ordnungsgemäße Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Normenkette § 15 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 134 BGB Kommentar a) Zur Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber Verwaltungsbefugnissen aller Wohnungseigentümer (hier: Bestimmung der Ausgestaltung einer das Grundstück einheitlich umfriedenden Hecke). b) Zurückschneiden einer Hecke als Instandhaltung. c) Ob d...mehr

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Deckendurchbruch und Einbau einer Wendeltreppe als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Ein Deckendurchbruch und der Einbau einer Wendeltreppe zur Ermöglichung der Einbeziehung von Dachgeschossräumen in eine Wohnung sind nachteilige bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG. Dem betreffenden Wohnungseigentümer war hier das Sondernutzungsrecht an Dachbodenräumen zugewiesen. Allein die Möglichkeit höherer Bele...mehr

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Keller im Sonder-und Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Zweckbestimmung einer in der Teilungserklärung als "Kellergarage" beschriebenen Einheit Ausbau eines Kellers Normenkette § 5 Abs. 4 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Ist in der Teilungserklärung ein Sondereigentum als "Kellergarage" beschrieben, so bedeutet das in richtiger Auslegung, dass eine Beschränkung der Benutzung allein als Garage festgelegt wu...mehr

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Bauliche Veränderung (Garagenerrichtung auf Kfz-Abstellplätzen)

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 313 BGB, § 1004 BGB Kommentar Die Errichtung von Garagen anstelle von in notarieller Vereinbarung vorgesehenen Kfz-Abstellplätzen stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar und bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer. Ein nicht einstimmig gefasster Beschluss über die Genehmigung solcher bau...mehr

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Garagenanbau als bauliche Veränderung

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Der Anbau einer Garage durch einen Wohnungseigentümer an das im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Haus in der Weise, dass ein Fenster dieses Hauses zugebaut werden muss, bedarf der Zustimmung des beeinträchtigten Wohnungseigentümers. Daran ändert sich auch nichts d...mehr

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Eigenmächtig vorgenommene bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB, § 27 S. 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO Kommentar Hierzu hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden: 1. Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung des Anschlusses eines Heizkörpers an gemeinschaftlicher Zentralheizung. 2. Beweiswürdigung des Tatrichters im Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränk...mehr

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Bauliche Veränderung und Aufwendungsersatz für den Verwaltungsbeirat

Leitsatz Loggiaverglasung und Anstrich von Balkongeländern Aufwendungsersatz für Verwaltungsbeirat Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 29 WEG Kommentar Das BayObLG hat entschieden: a) Von einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage sind alle Wohnungseigentümer betroffen. Ob die (vorgesehene) Loggiaverglasung zu...mehr

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Ersetzung eines Holzzaunes durch Hecke und schmiedeeisernen Zaun als bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 3 WEG Kommentar 1. In einer anderen Entscheidung des BayObLG ging es um die Ersetzung eines schadhaften Holzzaunes durch eine Berberitzen-Hecke und einen schmiedeeisernen Zaun. Solche Maßnahmen seien sicher eine bauliche Änderung, die über eine ordnungsgemäße Verwaltung hinaus gehen, da die äußere Gestaltung des Grundstücks und...mehr

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Einbau eines Windfangs als bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. In einem Fall, den das BayObLG zu entscheiden hatte, ging es um den Einbau eines Windfang auf einer sondergenutzten Fläche. Das Gericht betrachtete diese Maßnahme als zustimmungsbedürftige, den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage beeinträchtigende bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG. Solche Maßnahmen bedürft...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau

1 Leitsatz Der Beschluss, nach dem ein 87-jähriger Wohnungseigentümer zum Rückbau eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus verpflichtet wird, dessen Einbau gestattet worden war, um der mittlerweile verstorbenen Ehefrau dieses Miteigentümers den notwendigen barrierefreien Zugang zu den Räumen des Sondereigentums zu ermöglichen, verstößt gegen Treu und Glauben. 2 Nor...mehr

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Bauliche Veränderung: Erhebliche Beeinträchtigung

1 Leitsatz Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt nicht schon darin, dass durch die Veränderung einer Balkonbrüstung der Sichtschutz verändert oder das Anbringen von Blumenkästen erschwert wird. 2 Normenkette WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 3 Sachverhalt Nach der Gemeinschaftsordnung können bauliche Veränderungen mit einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 aller Stimmen beschlossen wer...mehr

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Bauliche Veränderung: Anbau einer Treppe

1 Leitsatz Der Anbau einer Treppe an einen Balkon stellt eine bauliche Veränderung dar, und zwar unabhängig davon, ob die Treppe leicht ausgehängt werden kann oder fest verankert ist. 2 Normenkette § 22 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X im Jahr 2005 den Umbau seines Balkons zu einer "Terrasse". Von dieser Gestattung macht X auch Gebrau...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbedingung der Zustimmung

1 Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer § 22 Abs. 1 WEG abbedungen, sind für die Frage, was erlaubt und was verboten ist, die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts (insbesondere die §§ 906ff. BGB und das landesrechtliche Nachbarrecht) und des öffentlichen Rechts, soweit es drittschützenden Charakter habe (z. B. Abstandsflächenvorschriften), entsprechend...mehr

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Bauliche Veränderung: Notwendigkeit eines Beschlusses

1 Leitsatz Will ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändern (hier: Einbau eines deutlich sichtbaren Klimaaußengeräts), muss diese Maßnahme durch einen Beschluss legitimiert werden. 2 Normenkette WEG § 14 Nr. 1, § 21 Abs. 8, § 22 Abs. 1 3 Das Problem Wohnungseigentümer K stellt den Antrag, ihm zu erlauben, auf eigene Kosten und Gefahr ein Klimaaußengerä...mehr

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Bauliche Veränderung: Genehmigung und Folgekosten

1 Leitsätze § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche – hinreichend bestimmt beschriebene – Maßnahme im Zeitpunkt des...mehr

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Bauliche Veränderung: Katzennetz am Balkon zulässig?

1 Leitsatz Katzenhaltende Mieter haben einen Anspruch darauf, auf dem Balkon ein Katzennetz anbringen zu dürfen. 2 Normenkette § 535 BGB 3 Das Problem Bauliche Veränderungen in der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen....mehr

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Bauliche Veränderung: Entfernung des Störenden durch den Gestörten?

1 Leitsatz Einzelne Wohnungseigentümer haben nicht das Recht, von anderen Wohnungseigentümern oder von Dritten rechtswidrig herbeigeführte bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums auf eigene Kosten selbst zu beseitigen. 2 Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1; BGB § 1004 Sachverhalt Wohnungseigentümer B errichtet in den Jahren 2001 bis 2004 auf seiner Sondernutzun...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / VIII. Bauliche Veränderung

Weiterhin meint "bauliche Veränderung" jede Maßnahme, die über die ordnungsmäßige Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung/Reparatur) des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (§ 20 Abs. 1 WEG-E). Umfasst ist wie bisher jede äußere Veränderung des Gebäudekörpers und der Außenanlagen (LG Berlin, Urt. v. 2.2.2016 – 53 S 69/15 WEG, ZWE 2016, 467 sowie ZWE 2017, 47: baulic...mehr

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / a) Bauliche Veränderung

Der Begriff der baulichen Veränderung ist weit auszulegen und erfasst neben jeglichen Eingriffen in die Bausubstanz, die Erneuerung von technischen Anlagen und Einrichtungen und jeden veränderten baulichen Zustand des Mietobjekts (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 559 BGB Rn 37 m.w.N.). Da § 555b BGB insoweit keine Einschränkung vorsieht, kann die bauliche Veränderung an der ...mehr

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Bauliche Veränderung: Anbau... / 1 Leitsatz

Der Anbau einer Treppe an einen Balkon stellt eine bauliche Veränderung dar, und zwar unabhängig davon, ob die Treppe leicht ausgehängt werden kann oder fest verankert ist.mehr

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Sondernutzungsrecht: Bauliche Veränderungen

1 Leitsatz Der Berechtigte an einem Sondernutzungsrecht darf die entsprechende Fläche baulich verändern, wenn das vereinbart ist. 2 Normenkette § 13 Abs. 2, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG a. F. 3 Das Problem Wohnungseigentümer B baut in einen Carport, der auf seiner Sondernutzungsfläche steht, eine Holzwand mit Fensterelementen ein. Ferner errichtet B auf seiner Sondernutzungsfläche ein...mehr

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Bauliche Veränderung: Entfe... / 1 Leitsatz

Einzelne Wohnungseigentümer haben nicht das Recht, von anderen Wohnungseigentümern oder von Dritten rechtswidrig herbeigeführte bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums auf eigene Kosten selbst zu beseitigen.mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / 3. Bauliche Veränderungen zugunsten der Gemeinschaft

Wie ausgeführt, kann die Gemeinschaft auf der Basis entsprechender Beschlussvorbereitungen des Verwalters vorbehaltlich § 20 Abs. 4 WEG-E mit einfacher Mehrheit beschließen (§ 20 Abs. 1 WEG-E).mehr