Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Verhinderung des Ersatzmitglieds

Rz. 489 Ist ein Ersatzmitglied, das wegen Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes zu laden ist, wegen langdauernder Erkrankung über den gesamten Verhinderungsfall hinweg selbst verhindert, das Betriebsratsamt wahrzunehmen, so tritt es nicht in den Betriebsrat ein und erlangt auch nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG. Das nächstberuf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Zuordnungsverfahren

Rz. 172 Im Hinblick auf die für den Wahlvorstand gegebene Schwierigkeit, mit einiger Sicherheit festzustellen, ob ein Angestellter, der vom Arbeitgeber als leitender Angestellter bezeichnet ist – der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 2 S. 2 WO verpflichtet, den Wahlvorstand bei der Ermittlung des Status zu unterstützen und eine etwaige Einordnung zu begründen – wirklich als solc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Unternehmensübernahme gem. § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG

Rz. 1257 Im Fall einer Unternehmensübernahme muss der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 Abs. 2 S. 2 BetrVG auch über potenzielle Erwerber und deren Zukunftsabsichten einschließlich sich daraus ergebender Auswirkungen auf die Arbeitnehmer unterrichten. Die Informationspflicht beschränkt sich allerdings wohl auf das, was bekannt ist (ErfK/Kania, § 106 BetrVG Rn ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Aufspaltung des Betriebs

Rz. 1538 Im Fall der Aufspaltung eines Betriebs ohne Eingliederung in eine andere Betriebsorganisation bleiben die Betriebsvereinbarungen als normative Regelungen in Kraft, und zwar unabhängig davon, ob diese neuen betrieblichen Einheiten Betriebsräte – ggf. auch Betriebsräte anderer Unternehmen, die ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG ausüben – besitzen, und auch unabhäng...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zuziehung Sachverständiger und Berater

Rz. 1258 Der Wirtschaftsausschuss kann nach näherer Vereinbarung mit dem Unternehmer externe Sachverständige zu seinen Sitzungen bzw. zur Vorbereitung derselben hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (§ 108 Abs. 2 S. 3 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 3 BetrVG). Die Frage, ob ein Sachverständiger erforderlich ist, ist eine Rechts- und ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1260 Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen. Entscheidend hierfür ist, wie der Katalog des § 111 S. 3 BetrVG zeigt, dass die Struktur des Betriebs geändert wird. Änderungen der Unternehmensstruktur als solche sind vom Beteiligungsrecht nach §§ 111 f. BetrVG nicht erfasst. Dasselbe gilt für den reinen Betriebsüb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Tätigkeitspflicht innerhalb des Betriebs

Rz. 529 Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind von ihrer Arbeitspflicht befreit, nicht aber von ihren sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie müssen sich insb. während der betrieblichen Arbeitszeit im Betrieb aufhalten (LAG Rheinland-Pfalz v. 8.11.2007 – 9 TaBV 37/07, juris); verlassen sie den Betrieb, um Betriebsratstätigkeiten außerhalb wahrzunehmen, müssen sie si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1265 Häufig besteht für Betriebsänderungen, soweit nicht nur ein einziger Betrieb betroffen ist, die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates. Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Beratungen über einen Interessenausgleich ist immer dann gegeben, wenn mehrere Betriebe durch eine einheitliche Maßnahme des Arbeitgebers betroffen sind; maßgeblich ist hierbei die ur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Betriebsteile und Kleinstbetriebe

Rz. 32 Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist nach § 1 BetrVG die Mindestgröße von mindestens fünf "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (Einzelheiten zum Begriff "in der Regel" vgl. Rdn 85 ff. und zu Wahlberechtigung und Wählbarkeit Rdn 146 ff.). Teilzeitbeschäftigte, selbst geringfügig Beschäftigte, zählen im G...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Zusammenschluss und Eingliederung

Rz. 1290 Der Zusammenschluss mit anderen Betrieben gilt gem. § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG als Betriebsänderung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind gegeben, Rz. 1291 Eine Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 1317 In all diesen Verfahrensabschnitten geht es nicht nur um das "Ob" einer Betriebsänderung (bspw. einer Betriebsstilllegung), sondern auch um die Modalitäten, also um das "Wie", mithin insb. um die Zeitpunkte, zu denen Kündigungen ausgesprochen werden und um etwaige Freistellungen, d.h. um die vollständige sofortige Betriebsstilllegung einerseits, die zeitlich gestrec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Einblick in Lohnlisten

Rz. 892 Besonders und in zwei Punkten restriktiver geregelt hat § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG das Recht, "in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen". Zum einen steht dieses Recht als solches nicht dem Betriebsrat als Gesamtgremium, sondern nur dem Betriebsausschuss oder einem nach § 28 BetrVG gebildeten weiteren Ausschuss zu. Das setzt voraus, dass ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Nicht von der Rspr. anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Durchsetzung des Anspruchs auf Teilnahme und Kostenerstattung

Rz. 641 Hat der Arbeitgeber gegen Inhalt oder Thema des Seminars Bedenken oder hält er die Veranstaltung für nicht erforderlich, steht das betroffene Betriebsratsmitglied vor der Frage, ob es gegen den Willen des Arbeitgebers trotzdem an der Schulung teilnimmt. Dies kann mit einem erheblichen Arbeitsentgelt- und Kostenrisiko verbunden sein. Rz. 642 Vielfach wird vertreten, da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 734 Der Betriebsrat muss Rz. 735 Der Arbeitgeber ist verpflichtet,mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Restmandat und Übergangsmandat bei Abspaltung ohne Untergang des Betriebs

Rz. 381 Nach dem Wortlaut des § 21b BetrVG setzt das Vorhandensein des Restmandates den Untergang des Betriebes voraus. Wenn der Ursprungsbetrieb nicht untergeht, aber ein Teil dieses Betriebes stillgelegt und nicht weiterbetrieben wird, kommt weder Rest- noch Übergangsmandat in Betracht. Es versteht sich von selbst, dass der Ursprungsbetriebsrat sein "Voll"-Mandat auch für ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Errichtung

Rz. 1250 Der Wirtschaftsausschuss ist vom Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat einzurichten (§§ 106 ff. BetrVG; beim gemeinsamen Betrieb genügt die Beschäftigtenzahl des gemeinsamen Betriebs, BAG v. 1.8.1990 – 7 ABR 91/88, NZA 1991, 643 = DB 1991, 1782); hingegen kann der Konzernbetriebsrat keinen Wirtschaftsausschuss errichten (BAG v. 23.8.1989, AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 7). B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Computer

Rz. 695 Nach der BetrVG-Reform 2001 gehören gem. § 40 Abs. 2 BetrVG zu den Sachmitteln auch "Informations- und Kommunikationstechnik". Diese Gesetzesänderung bezieht sich dabei vor allem auf einen PC mit entsprechender Software. Auch diesbezüglich ist jedoch die Erforderlichkeit zu prüfen: Das Verlangen ist nur berechtigt, wenn der Betriebsrat die Ausstattung mit dem PC nebs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung

Rz. 1080 Nach § 97 BetrVG hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 92 BetrVG, der die (meist vorgeschaltete) Personalplanung b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1087 § 98 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. dazu BAG v. 18.4.2000 – 1 ABR 28/99, juris), der Bestellung der Ausbilder und der Auswahl der an der Berufsbildung teilnehmenden Arbeitnehmer ein. Kommt über die vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer mit dem Arbeitgeber keine Einigu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Anschließung kleiner Betriebsteile

Rz. 45 Nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG können Arbeitnehmer eines Betriebsteiles, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrates im Hauptbetrieb teilzunehmen. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn eine wirksame anderweitige Zuordnung nach § 3 BetrVG, also i.d.R. durch Tarifvertrag, besteht. Die Abstimmung kann von m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / C. Betriebsversammlung

Rz. 723 Zu den Amtspflichten des Betriebsrates gehört die Einberufung von Betriebsversammlungen, die als Forum der innerbetrieblichen Aussprache über alle Angelegenheiten des Betriebes und der Belegschaft Bedeutung erlangen. Diese Betriebsversammlungen legt der Betriebsrat durch Beschluss fest; die Aufgabe zählt nicht zu den laufenden Geschäften, die der Betriebsausschuss un...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen

Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung des Entgelt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gegenstand der Unterrichtung und Unterlagen

Rz. 1252 Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren können, unaufgefordert rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 13. Begriff der "Betriebsidentität"

Rz. 388 Wann diese "Betriebsidentität" gegeben ist, kann allerdings fraglich sein. Vieles spricht dafür, diesen Begriff auch für die Frage zu verwenden, wann eine "Eingliederung" und nicht eine "Zusammenfassung" i.S.d. § 21a Abs. 2 BetrVG vorliegt (Einzelheiten hoch str.). Auch in diesem Fall geht es darum, ob der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes sein Mandat behält ode...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Prozessuale Besonderheiten der Antragsfassung

Rz. 1442 Der Unterlassungsanspruch hat nur dann Erfolg, wenn der Antrag für ganz bestimmte Fallgestaltungen konkretisiert wird. Ist der Unterlassungsantrag so weit gefasst, dass er auch nur eine einzige denkbare künftige Fallgestaltung betrifft, bei der nicht in allen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht, ist er unbegründet. Vorsicht ist daher geboten bei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG

Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Konzernbetriebsrat das Recht zur Bestellung (§ 16 Abs....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zustandekommen

Rz. 1475 Die Betriebsvereinbarung kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande, es gelten also die allgemeinen Regeln des BGB. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und der Träger des Mitbestimmungsrechts, meist der Betriebsrat, im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Auf Arbeitgeberseite ist für den Abschluss da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Ladung und Tagesordnung

Rz. 498 Wirksame Beschlüsse des Betriebsrates können nur gefasst werden, wenn zu der Sitzung alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG v. 28.4.1988 – 6 AZR 405/86, juris). Das BAG vertritt die Auffassung, § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG gehöre zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen, von deren Beachtu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 1495 Ausgenommen von der Sperre des Tarifvertrages sind kraft Gesetzes Sozialpläne nach §§ 112, 112a BetrVG (vgl. § 112 Abs. 1 S. 4 BetrVG). Rz. 1496 Heftig umstritten war früher, ob auch der in § 87 Abs. 1 BetrVG enthaltene Tarifvorrang eine den § 77 Abs. 3 BetrVG verdrängende Regelung enthält. Nach der vom BAG in nunmehr st. Rspr. vertretenen Vorrangtheorie geht der Tar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Besonderheiten des Sozialplans in der Insolvenz

Rz. 1374 § 123 InsO sieht zwei Begrenzungen für das Sozialplanvolumen bei Insolvenz vor: Die Gesamthöhe der Sozialplanabfindungen darf nach § 123 Abs. 1 InsO den Betrag nicht übersteigen, der sich als Summe von 2.5 Monatsverdiensten aller Arbeitnehmer, die von einer Entlassung infolge der geplanten Betriebsänderung betroffen sind, ergibt. Es handelt sich hierbei um eine "abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung

Rz. 1542 Gem. § 77 Abs. 6 BetrVG gelten nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung deren Regelungen in Angelegenheiten weiter, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Betriebspartner keine abweichende Absprache getroffen hab...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Voraussetzungen des Anspruchs auf Entlassung oder Versetzung

Rz. 1235 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insb. durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat (§ 104 S. 1 BetrVG). § 104 BetrVG...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Besonderheiten bei Ersatzmitgliedern

Rz. 370 Der Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG steht den Ersatzmitgliedern des Betriebsrates nur zu, wenn und solange sie in den Betriebsrat nachgerückt sind. Für die Frage, ob der Schutz nach § 103 Abs. 1 BetrVG gegeben ist – also die Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung erforderlich ist –, ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen (BAG v. 27.9...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Rücktritt des Gremiums

Rz. 74 Der Beschluss zum Rücktritt (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG) muss in ordnungsgemäßer Sitzung gefasst werden. Erforderlich ist die absolute Mehrheit der Stimmen, d.h. bei einem Betriebsrat mit 13 Mitgliedern müssen mindestens sieben für einen Rücktritt gestimmt haben. Dies gilt selbst dann, wenn nur neun Betriebsratsmitglieder anwesend waren. An der Abstimmung müssen sich ni...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Personelle Maßnahmen bzgl. leitender Angestellter

Rz. 1246 Nach § 105 BetrVG ist eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten (Definition in § 5 Abs. 3 BetrVG) dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen. Der Begriff der Einstellung entspricht dem des § 99 BetrVG, betrifft also Person des Bewerbers und seine künftige Funktion, Name und Vorname, Geburtsdatum und Familienstand, nicht abe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Begriff

Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung von Härten für die Arbeitnehmer zu beraten, versteht man hierunter je...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Inhalt der Einladung

Rz. 295 Die Besonderheit im zweistufigen Verfahren liegt darin, dass bereits auf der ersten Wahlversammlung, auf der zunächst der Wahlvorstand gewählt werden muss, abschließend Wahlvorschläge gemacht werden müssen. Wahlvorschläge sind nach dem Ende der ersten Wahlversammlung nicht mehr zulässig. Dies muss den wahlberechtigten Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Der Aushang – Ei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Beurteilungszeitpunkt und Erledigung des Verfahrens

Rz. 1194 Die Gestaltungsentscheidung des Gerichtes hat zum Inhalt, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme in Angesicht der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und künftig zulässig ist. Verfahrensgegenstand ist daher nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war. Die Entscheidung ist daher nach Maßgabe derjenigen Rechtslage ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)

Rz. 969 Unter allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind Richtlinien zu verstehen, nach denen die Urlaubsgewährung oder Versagung im Einzelfall erfolgt (s. zum Urlaub § 21 Rdn 1642 ff.). Dabei wird der Begriff des Urlaubes weit verstanden. Daher gehört auch die formalisierte Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub an ausländische Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in ihrem Heimatland ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Geschäftsführung des Wahlvorstands

Rz. 129 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt ihn das ArbG auf Antrag des Betriebsrates, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr