Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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zfs 11/2024, Einheitliche T... / Leitsatz

1. Der Begriff der Tat im gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG. Er bezeichnet ein konkretes Geschehen, das einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet und Merkmale enthält, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidet und umfasst das ge...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Eigentumsverhältnisse

Rz. 46 Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an, da nach A 8.4 VHB 2022 fremdes Eigentum mitversichert ist; die Hausratversicherung ist insoweit Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 ff. VVG). Wenn sich also Hausrat eines Dritten in der Wohnung des Versicherungsnehmers befindet und dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dient, besteht Versicherun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung von Gutachten

Rz. 376 Ärztliche Gutachten, auf die der Versicherer sich stützt, muss er dem Versicherungsnehmer unverkürzt zugänglich machen, soweit dieser sie nicht schon besitzt.[903] Der Änderungsmitteilung müssen die zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten oder Arztberichte in vollständigem Wortlaut beigefügt werden.[904] Rz. 377 Wird in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versiche...mehr

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Kenntnis des Versicherungsnehmers

Rz. 392 Die Anzeigeobliegenheit setzt eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von den gefahrerheblichen Umständen im Zeitpunkt der Erfüllung der Obliegenheit voraus. Grundsätzlich kann sich die Kenntnis aus der eigenen Wahrnehmung bestimmter Beschwerden ergeben und auch aus mitgeteilten Diagnosen von Medizinern.[970] Entscheidend für die Kenntnis ist nicht, ob jemand ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Lasik-Operation / Refraktiver Linsentausch

Rz. 298 Die Gerichte wurden in vergangener Zeit häufiger mit der Frage der Kostenerstattung für Lasik-Behandlungen beschäftigt. Hierbei handelt es sich um eine operative Behandlung bei Fehlsichtigkeit, die lasergesteuert ist. Dass die die Lasik-Operation eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellte, wurde zwar grundsätzlich bejaht. Streitig war aber bislang...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 187 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung von Ausbildung und Erfahrung bzw. Kenntnissen und Fähigkeiten ist immer der Versicherungsfall und zwar selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer wegen verspäteter Antragstellung Leistungen nicht schon seit Eintritt der Berufsunfähigkeit verlangen kann.[465] Maßgeblich als Vergleichsmaßstab der Verweisung ist grundsätzlich die...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / I. Einführung

In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung u...mehr

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zfs 11/2024, Keine Rückford... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung der Kl. hat teilweise Erfolg und führt unter Beibehaltung der erstinstanzlichen Klagabweisung zur Abweisung auch der gegen die Kl. erhobenen Widerklage. Die Kl. hat … , keinen (weiteren) Anspruch auf Invaliditätsleistung aus dem bei der Bekl. gehaltenen Unfallversicherungsvertrag; … Dagegen kann die Bekl. von der Kl. nicht die Rückzahlung von ihr vorprozessual e...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / D. Übergangsrecht im Bereich der privaten Krankenversicherung nach EGVVG

Rz. 205 Nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG gilt das neue Recht uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1.1.2008 geschlossen worden sind (sog. Neuverträge). Verträge, die vor dem 1.1.2008 zustande gekommen sind (Altverträge) unterliegen dem neuen Recht erst ab dem 1.1.2009. Rz. 206 Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VVG-Reformgesetz trat gleichzeitig mit Inkrafttreten de...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kürzungsrecht bei Übermaßbehandlung und auffälligem Missverhältnis, § 5 Abs. 2 MB/KK, § 192 Abs. 2 VVG

Rz. 515 Nach § 5 Abs. 2 MB/KK steht zum einen dem Versicherer ein Herabsetzungsrecht seiner Leistungen auf einen angemessenen Betrag nach S. 1 für den Fall zu, dass eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Zum anderen ist der Versicherer nach S. 2 für den Fall, dass die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen...mehr

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zfs 11/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen: „…

II. Die zulässige Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist unbegründet. 1. Der streitgegenständliche Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die angegriffene Verfügung vom 4.3.2024 auf der Grundlage des bis zum 1.3.2024 geltenden (alten) Fahrerlaubnisrechts ergangen ist, der Widerspruch und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter dem Datum 4.4.2024, al...mehr

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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§ 14 Lebensversicherung / c) Versicherungsschein

Rz. 240 Unabhängig von der Fälligkeit der Versicherungsleistung nach § 14 VVG ist der Versicherer in der Lebensversicherung zur Leistung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet. Kann der Versicherungsschein nicht eingereicht werden, braucht der Versicherer nur gegen gerichtliche Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens (§§ 466 ff. FamFG) die Lei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beamtenklausel

Rz. 125 Für Beamte stellen die Versicherer in der BUV gelegentlich die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich, sofern sie zur Entlassung oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führt. Diese früher häufig verwendete Klausel ist mittlerweile zur Ausnahme geworden.[307] Eine solche Klausel lautet etwa: Zitat "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Gefahrerhöhung"

Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[202] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass bieten, die Versicherung auf...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Gebäudebestandteile

Rz. 109 Gebäude setzen sich grundsätzlich aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammen. Ob einzelne dieser Teile Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung genießen, wird dadurch bestimmt, ob es sich dabei um "Gebäudebestandteile" im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Wann dies der Fall ist, wird in den A § 5 Nr. 2 VGB 2010, A 7.1 ff. VGB 2022 definiert. Dem...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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AGS 11/2024, Bemessung der ... / II. Angemessenheit der Rahmengebühren

1. Allgemeine Bewertungskriterien Die Angemessenheit einer Rahmengebühr für eine anwaltliche Tätigkeit bestimme sich gem. § 14 RVG nach dem Umfang sowie der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommensverhältnissen des Auftraggebers. Ausgehend von diesen Zumessungskriterien ist das LG zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwaltli...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Ausfall der betrieblichen Leistung

Rz. 109 Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind die Erträge des versicherten Betriebs. Die Betriebserträge sehen analog der Erfolgsrechnung[102] eines Betriebs wie folgt aus:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesundheitliche Verbesserung

Rz. 339 Es muss eine objektive gesundheitliche Verbesserung bei der versicherten Person kausal zu einem Wegfall der Berufsunfähigkeit oder zumindest einer nach den AVB relevanten Verminderung des Grades der Berufsunfähigkeit geführt haben. Die gesundheitliche Verbesserung ist konkret daraufhin zu untersuchen, ob sie dazu führt, dass nun wieder die ehemalige Tätigkeit oder (e...mehr

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R / 18 Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2909]

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 131 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 14 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[40] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. (Haftungsbegründende) Kausalität

Rz. 54 Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein, Ziff. 1.3 AUB. Es gilt die Adäquanztheorie.[108] Das Unfallereignis muss im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, die Gesundheitsschädigung herbeizuführen....mehr

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A / 8 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 82]

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Plötzlichkeit

Rz. 14 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 15 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse einen Unfall darst...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 94 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 95 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern deren ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Befristung des Leistungsanerkenntnisses

Rz. 278 Nach § 173 Abs. 2 VVG darf das Anerkenntnis nur einmalig zeitlich befristet werden. Schon vor Inkrafttreten des VVG 2008 konnte eine Befristung wirksam in AVB vereinbart werden.[698] Bis zum Ablauf des Befristungszeitraums ist es ausdrücklich bindend, wobei die Dauer der Laufzeit nicht geregelt worden ist. Früher gab es auch für zeitlich befristete Anerkenntnisse die...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 58 Nach §§ 14–16 AVB-VSV besteht Versicherungsschutz für Schäden durch vorsätzliche, rechtswidrige und zielgerichtete Eingriffe Dritter in das EDV-System des versicherten Unternehmens oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters (sog. Hackerschäden). § 14 Abs. 2, 3 definieren als EDV-System die Gesamtheit aller zur elektronischen Datenverarbeitung rechtmäßig genutzt...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Künstliche Befruchtung

Rz. 279 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung ergangen. Rz. 280 Primäre Sterilität ist nach der Rechtsprechung des BGH[165] als Krankheit anzusehen; deshalb sind die Kosten für deren Überwindung durch homologe...mehr

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B / 50 Beweisverzicht [Rdn 1422]

Rdn 1423 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Rieß, Die Stellung des Verteidigers beim Verzicht auf die Verwendung präsenter Beweismittel, NJW 1997, 881 s.a. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1225, und bei → Präsentes Beweismittel, Teil P Rdn 2548. Rdn 1424 1. Nach § 245 Abs. 1 S. 1 erstreckt sich die Beweiser...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 130 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Prognose voraussichtlicher Dauerhaftigkeit

Rz. 53 Die Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Gründe muss voraussichtlich dauerhaft sein (§ 172 Abs. 2 VVG) oder jedenfalls für einen bestimmten, in den AVB festgelegten Zeitraum, andauern (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Der Zeitpunkt, ab dem diese medizinische Prognose über die Dauer möglich ist, bestimmt gleichzeitig den Eintritt des Versicherungsfalls.[124] Diese...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 82 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[195] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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FF 11/2024, Zur Zulässigkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Feststellung des Trennungszeitpunktes. [2] Die Beteiligten sind seit dem 26.4.1995 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die Beteiligten leben getrennt, wobei der genaue Trennungszeitpunkt zwischen ihnen streitig ist. Unstreitig ist je...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. In der Sache hat sie überwiegend Erfolg. 1. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß §§ 7, 17, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Haftungsbeschränkungen

Rz. 65 Der Versicherer will seine Haftung eingrenzen und bestimmte nach Eintritt des Versicherungsfalls eingetretene Ereignisse vom Versicherungsschutz ausschließen. Gemäß § 1 Nr. 2 b FBUB 2010 A haftet der Versicherer nicht für Ertragsausfallschäden, die vergrößert werdenmehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2021 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG , wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ve...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Wiederherstellung

Rz. 235 § 11 Nr. 5 AFB 87/A § 8 Nr. 2 AFB 2010 stellt strenge und zwingend einzuhaltende Voraussetzungen an den Nachweis der Verwendung der Versicherungsentschädigung. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, dass diese Verwendung sichergestellt sei, ist Anspruchsvoraussetzung bzw. Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage.[230] Der Ve...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr