Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.2.1 Blockmodell

Nach dem weit verbreiteten Blockmodell verteilt sich die Altersteilzeit in eine Beschäftigungsphase und eine Freistellungsphase von je gleicher Zeitdauer. Der Arbeitnehmer arbeitet nur in der Beschäftigungsphase, und zwar im ursprünglich vereinbarten Umfang. In diesem Zeitabschnitt wird ihm nicht das volle Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern ein Teil hiervon wird einbehalten. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 9 Gratifikationen

Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimmten Anlässen neben dem Arbeitsentgelt gewährt. Sie werden nicht freiwillig, sondern aufgrund von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung geleistet. Da es sich um Sonderzahlungen handelt, stehen sie außerhalb des bei einem laufenden Arbeitsverhältnis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / III. Das Urteil

Die von diesem gegen den Erbschaftsteuerbescheid beim FG Hamburg eingelegte Klage war erfolgreich. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anteil des Komplementärs einer KGaA kein Kapitalgesellschaftsanteil i.S.v. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei (Rz. 60 der Gründe). Dafür spreche, dass das ErbStG seinem Wortlaut nach hinsichtlich des begünstigungsfähigen Vermögens zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 4 Rückstellungen von Prozess- und Steuerberaterkosten

Bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen im Zusammenhang mit bestimmten Rechts- und Beratungskosten Rückstellungen bilden. Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu passivieren. Die auf die Prozesskosten anfallende Mehrwertsteuer wird nicht in die Berechnung der Rückstellung einbezogen. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht

A. Rechnungslegung und Bilanzierung[Autor] I. Vorbemerkung Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) "Denken in Bilanzen"

Rz. 7 Da jeder Vorfall das Bilanzbild verändert, beruht das bilanzielle Grundverständnis darauf, unabhängig von der konkreten Buchführungstechnik "in Bilanzen zu denken". Zu unterscheiden sind Geschäftsvorfälle, die mangels Gewinnauswirkung das Eigenkapital nicht ändern, von denjenigen, die mit Gewinnauswirkung das Eigenkapital beeinflussen. Schichtet ein konkreter Geschäfts...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Rz. 8 Hinsichtlich der das Eigenkapital nicht ändernden, erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle sind Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung zu unterscheiden. Beim erfolgsneutralen Aktivtausch ändern sich zwei Aktivkonten. Wurde z.B. der Kassenbestand auf ein Bankkonto eingezahlt, dann lautet der Buchungssatz (dazu u. Rdn 75): " Bank an Kasse ". Es findet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Schwebende Geschäfte

Rz. 120 Forderungen sind klassische Gegenstände i.S.d. Bürgerlichen Rechts. Deshalb ist es an sich naheliegend, dass diese auch in der Bilanz ausgewiesen werden. Allerdings hat sich für die Behandlung sog. synallagmatischer Forderungen ein (ungeschriebener) GoB sog. schwebender Geschäfte entwickelt. Als schwebendes Geschäft bezeichnet man Geschäfte, bei denen zwar das gegens...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Bilanzbegriff

Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau wird üblicherwe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VI. Lagebericht

Rz. 210 § 289 HGB schreibt für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter vor, dass diese einen Lagebericht aufzustellen haben (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 264a, 289 HGB). Der Lagebericht ist, ebenso wie der Anhang, ein erläuternder Bestandteil der Rechnungslegung, allerdings kein Bestandteil des Jahresab...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Rechtsformunterschiede im Steuerrecht

a) Ertragsteuern aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Konzernabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG Rz. 47 Der Konzernabschluss hat im Gesellschaftsrecht lange Zeit ein Schattendasein geführt. Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Rechtsfähig ist aber nicht die Unternehmenseinheit, sondern sind die einzelnen Unternehmensträger. Die Einheit i...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 5. Besteuerung von Mischformen

a) Besteuerung der GmbH & Still aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlust...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / k) Eigenkapital

aa) Begriff Rz. 173 Rechtsformneutral gesprochen ist das bilanzielle bzw. rechnerische Eigenkapital die Differenz zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände der Aktivseite der Bilanz und dem Wert der Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) der Passivseite. Dabei repräsentiert die Residualgröße nicht den wahren Unternehmenswert. Geht man von einer substanzorientierten Bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / A. Rechnungslegung und Bilanzierung

I. Vorbemerkung Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] b...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / II. Bilanzrechtliche Grundlagen

1. Bilanzbegriff Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bilanzielles Grundverständnis

a) "Denken in Bilanzen" Rz. 7 Da jeder Vorfall das Bilanzbild verändert, beruht das bilanzielle Grundverständnis darauf, unabhängig von der konkreten Buchführungstechnik "in Bilanzen zu denken". Zu unterscheiden sind Geschäftsvorfälle, die mangels Gewinnauswirkung das Eigenkapital nicht ändern, von denjenigen, die mit Gewinnauswirkung das Eigenkapital beeinflussen. Schichtet ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / B. Besteuerung der einzelnen Gesellschaften und Rechtsformvergleich (Ertragsteuern)

I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betä...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / II. Rechtsformwahl

1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rec...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Ertragsteuern

aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weitere...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Organschaft

a) Entwicklung der Voraussetzungen Rz. 460 Die steuerliche Organschaft ist die einzige Gestaltungsvariante, das für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip teilweise zu durchbrechen. Insbesondere kann damit eine Ergebnisverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften mit steuerlicher Wirkung herbeigeführt werden, die ansonsten nicht möglich ist. Dem Organträger (Muttergese...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 5. Fundamentalprinzipien ordnungsgemäßer Bilanzerstellung

a) Theoretische Grundlagen Rz. 92 Der Gesetzgeber verweist mit den GoB auf ein nicht mehr unmittelbar tatbestandsmäßig fixiertes Ordnungssystem. Der Rechtsanwender muss den unbestimmten Rechtsbegriff im konkreten Fall zur Subsumtionsreife führen. Dabei stellt sich das Problem, anhand welcher Methode die GoB zu ermitteln sind. Die traditionelle Auffassung hat die GoB auf induk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Exkurs: Haftungsverhältnisse

Rz. 166 Das Bilanzrecht schreibt in § 251 Satz 1 HGB vor, dass bestimmte Haftungsverhältnisse eines Kaufmannes, die nicht schon auf der Passivseite der Bilanz dargestellt werden, unter der (Passivseite der) Bilanz auszuweisen sind. Für die handelsrechtliche Gewinnermittlung ist § 251 HGB ohne Bedeutung. Damit spielt die Vorschrift auch ertragsteuerrechtlich keine Rolle (vgl....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Systematik der §§ 238 ff. HGB

Rz. 70 §§ 238 ff. HGB verfolgen in formaler Hinsicht drei Aufbauprinzipien:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Eigenkapital ist das Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern in dieser Eigenschaft zur Verfügung gestellt wird. Es kann sich um Einlagen handeln, aber auch um im Unternehmen verbliebene Gewinne. Die genaue bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A HGB, wobei kleine Gesellschaften die in § 266 Abs. 3 A III HGB vorgese...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Begriff

Rz. 173 Rechtsformneutral gesprochen ist das bilanzielle bzw. rechnerische Eigenkapital die Differenz zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände der Aktivseite der Bilanz und dem Wert der Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) der Passivseite. Dabei repräsentiert die Residualgröße nicht den wahren Unternehmenswert. Geht man von einer substanzorientierten Betrachtungswe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Aufstellungsverpflichtung

Rz. 81 Die gesetzliche Buchführungspflicht trifft neben dem (Einzel-)Kaufmann, für den allerdings die neue Ausnahmeklausel des § 241a HGB eingreifen kann (näher dazu o. Rdn 14), sämtliche Personenhandels- und Kapitalgesellschaften als sog. Formkaufleute (vgl. § 6 HGB). Die Eigenschaft als Handelsgesellschaft ergibt sichmehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 8. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 205 Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Zeitpunktrechnung, in der auf den Bilanzstichtag das Vermögen einerseits und das Eigen- und Fremdkapital andererseits einander gegenübergestellt werden. Deshalb lässt sich an der Veränderung des Eigenkapitals nur summarisch der posi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anwendungsfragen

aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Einbringungen gem. § 24 UmwStG und Realteilungen

(1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Gesellschaft als Subjekt der Einkünfteerzielung

aa) Transparenzprinzip Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Behandlung der Veräußerungs- und Liquidationsverluste bei privaten Anteilseignern

(1) Rechtsgrundlagen Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Ermittlung des einkommensteuerlichen Ermäßigungshöchstbetrages

(a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte" Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. ...mehr