Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 122 Die einkommensteuerliche Behandlung der Eintrittsklausel ist umstritten. Richtigerweise wird man zwischen der Treuhand- und der Abfindungsvariante unterscheiden müssen.[217] Im Fall der Treuhandvariante folgt der Eintrittsberechtigte zumindest ertragsteuerlich unmittelbar in den Anteil des Erblassers nach, sodass u.E. unabhängig vom Zeitpunkt der Ausübung des Eintrit...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Anteilsverkäufe und -übertragungen

Rz. 101 Der dogmatische Meinungsstreit über die Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen war vor allem dadurch überlagert, dass ein Teil der Auffassungen nicht frei von berufsständischen Eigeninteressen ist. Nachdem der BGH die Auslandsbeurkundung von GmbH-Anteilskäufen und -übertragungen in Basel-Stadt erneut und zutreffend für wirksam gehalten (und den Baseler Notar außerdem ...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / I. Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung

Rz. 9 Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung § 1 Einleitung Wir, die Ehegatten _________________________, gebo...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Sonderrechtsnachfolgevermerk bei Kommanditanteilen

Rz. 54 Schließlich ist als dritter Problemkreis im Rahmen dieser Gruppe die Eintragung des Vermerks über die Sonderrechtsnachfolge bei Kommanditanteilen zu behandeln. Nachdem durch den Großen Senat des RG[63] Mitte der 1940er Jahre sowohl die materiell-rechtlichen als auch die formell-rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedschaftsübertragung bei Kommanditisten festgestell...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch einen besonderen Vertreter

Rz. 1621 In den §§ 147, 148 AktG ist die Geltendmachung bestimmter Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Gründer, besonders aber gegen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates geregelt. Rz. 1622 Gegenstand der Geltendmachung sind regelmäßig Schadensersatzansprüche, aber auch sonstige Ersatzansprüche z.B. aus einem Auftragsverhältnis. Auch Unterlassungsansprüc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Dingliche Einigung und Eintragungsbewilligung

Rz. 5 Die Einigung im Sinne des § 873 Abs. 1 BGB und die Bewilligung im Sinne des § 19 GBO sind zwei selbstständige und unterschiedliche Rechtsakte. Die Einigung (= dinglicher Vertrag) ist die materielle Grundlage der dinglichen Rechtsänderung, die Bewilligung eine von mehreren formellen Voraussetzungen für die Eintragungstätigkeit des GBA. Ihr Wesensunterschied besteht dari...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (§ 36 WpÜG)

Rz. 379 Nach § 36 WpÜG hat die BaFin in bestimmten Fällen auf schriftlichen Antrag zu gestatten, dass Stimmrechte bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils unberücksichtigt bleiben. Rechtstechnisch handelt es sich dabei nicht um eine Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 WpÜG, sondern um eine Fiktion, dass der Ant...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtserwerb nach dem 1.1.2024

Rz. 47 Die GbR ist nur dann grundbuchfähig und kann grundsätzlich nur dann als Berechtigte eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Abs. 2 bestimmt damit einen faktischen Registerzwang, auch wenn die Registereintragung nach § 705 Abs. 2 und § 707 Abs. 1 BGB selbst nicht Voraussetzung der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit ist.[123] Die Formulie...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Einschränkung und Freigabeverfahren

Rz. 45 Eine auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützte Klage kann grds. die Eintragung einer Umwandlung blockieren. Denn nach § 16 Abs. 2 UmwG bedarf es für die Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Formwechsels einer sog. Negativerklärung über bestehende Anfechtungsklagen (vgl. dazu genauer u. Rdn 148 ff.) bei der Anmeldung. Wurde ein Umwandlungsbeschluss an...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Regelungsinhalt

Rz. 322 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind verpflichtet, eine begründete Stellungnahme zum Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Auch diese Verpflichtung trägt wiederum dem Gedanken größtmöglicher Transparenz Rechnung. Die Stellungnahme muss nach § 27 Abs. 1 WpÜG insb. eingehen aufmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Kapitalschutz

Rz. 1028 Bedenken gegen die Rechtsform der Einheits-GmbH & Co. KG werden immer wieder unter dem Gesichtspunkt des Kapitalschutzes geltend gemacht. Beide Gesellschaften erfordern die Aufbringung und Erhaltung eines Haftungskapitals. Die Gefahr, dass beide Haftungsmassen miteinander vermischt werden, hat bereits der Gesetzgeber gesehen. Daher ist es ausgeschlossen, dass die Ko...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 2 Die Nacherbfolge setzt materiell-rechtlich eine rechtswirksame letztwillige Verfügung deutschen oder ausländischen Rechts voraus – keine Vor- und Nacherbfolge ohne Testament bzw. Erbvertrag! Für die Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung von Todes wegen kommt es allein auf das materielle Recht an. Der Nachweis der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung und die Ermit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Anforderungen an die Bestimmtheit der Bewilligung

Rz. 31 Die Bestimmtheit des schuldrechtlichen Anspruchs richtet sich nach Schuldrecht. Danach müssen der Gläubiger bestimmt, bei Verträgen zugunsten Dritter bestimmbar, der Schuldner bestimmt und der Inhalt der Leistung bestimmt oder eindeutig bestimmbar sein.[88] Wegen der durch die Vormerkung vermittelten Drittwirkung des gesicherten Anspruchs (Sicherungs- und Rangwahrungs...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIII. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 789 Um die vom Erblasser gewünschte Person bzw. Personen in seine Gesellschafterstellung nachfolgen zu lassen, müssen die jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen genau aufeinander abgestimmt sein. Das Gesellschaftsrecht (die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rangfähigkeit der Eintragung

Rz. 4 Die Vorschrift setzt die Rangfähigkeit einer Eintragung voraus. Rangfähig sind alle Grundstücksrechte des BGB, in seiner Doppelnatur auch das Erbbaurecht (vgl. nur § 10 ErbbauRG). Die Vorschrift betrifft aber nicht nur Grundstücksrechte im eigentlichen Sinn, sie ist auch anzuwenden auf sonstige Eintragungen, durch welche eine Rangfähigkeit vermitteln oder eine Wirksamke...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Besonderheiten für börsennotierte Gesellschaften

Rz. 1142 Börsennotierte Gesellschaften i.S.d. § 3 Abs. 2 AktG müssen nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG noch folgende zusätzliche Angaben in der Einberufung mitteilen. Dabei ist für die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Börsennotierung abzustellen ist, auf den Zeitpunkt der Hauptversammlung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Einberufung abzustellen:[3330]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fehlende oder falsche Angabe

Rz. 11 Fehlt das Datum, so ist die Eintragung trotzdem wirksam.[13] Die Angabe des Datums gehört nicht zu den materiellrechtlich erforderlichen Tatbeständen der Eintragung. Eine konstitutive Eintragung wird zu dem wahren Zeitpunkt der Eintragung wirksam.[14] Ist das Datum nicht angegeben, muss es aus dem Zusammenhang der Eintragungen oder den Eintragungsunterlagen und der Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Besondere Rechtsfähigkeiten; Grundbuchfähigkeit

Rz. 51 Der Begriff "besondere Rechtsfähigkeit" umschreibt die Voraussetzungen, unter denen bestimmte einzelne Rechte und Pflichten erworben werden können.[211] Solche besonderen Rechtsfähigkeiten unterliegen nicht allein dem Gesellschaftsstatut; vielmehr ist auch das für den jeweiligen Vorgang maßgebliche Wirkungsstatut zu berücksichtigen.[212] Eine erhebliche Bedeutung hat ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt/Verzicht/Ausschluss

Rz. 1706 Die Aktionäre haben nach § 186 Abs. 1 AktG ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen auf eine ihrer bisherigen Beteiligung entsprechenden Anzahl neuer Aktien.[4413] Nach § 186 Abs. 2 AktG muss der Vorstand den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich die Frist für die Ausübung des Bezugsrechts bekanntmachen.[4414] Die Frist beträgt mind. 2 Woc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Darlehen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

Rz. 375 Nach alter Rechtslage war es in der Transaktionspraxis vor einer Unternehmensveräußerung im Wege der Abtretung der Geschäftsanteile (etwa einer GmbH) üblich, dass die Gesellschaft dem Veräußerer das Darlehen zurückzahlte und der Erwerber nach Erwerb die Gesellschaft wieder mit Darlehen gem. eigener Unternehmensplanung ausstattete. Diese Praxis ist aus der Sicht des U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Der Umfang der Umzugskostenvergütung nach § 5 Abs 1 BUKG

Rn. 521 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 5 Abs 1 BUKG umfasst die Umzugskostenvergütung bei Inlandsumzügen: die Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG, dh die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung); die Reisekosten (§ 7 BUKG, dh die Auslagen für die Reise des Umzugskostenberechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / e) Veröffentlichung der Stellungnahme

Rz. 329 Gem. § 27 Abs. 3 Satz 1 WpÜG ist die Stellungnahme unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Übermittlung der Angebotsunterlage an die Zielgesellschaft, zu veröffentlichen. Sie ist folglich zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu veröffentlichen, zu dem Vorstand und Aufsichtsrat in der Lage sind, eine mit der erforderlichen Sorgfalt erstellte begründete Stellung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Gegenleistung Anteilsgewährung

Rz. 77 Des Weiteren folgt aus der Definition der Verschmelzung in § 2 UmwG, dass die "Gegenleistung" für die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger, die dadurch ja ihre Anteile bzw. Mitgliedschaften am erlöschenden Rechtsträger verlieren, in der Gewährung von – gleichwertigen – Anteilen oder Mitgliedschaften an dem aufnehmenden bzw. neu entstehenden Rechtsträger beste...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen

Rz. 35 Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und damit zwingend einhergehend auch die zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen unterliegen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt. Rz. 36 Dem Gesellschaftsstatut unterliegen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Vorg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Löschungsbewilligung

Rz. 42 Der Nacherbenvermerk kann unabhängig davon zur Löschung bewilligt werden, ob die Nacherbfolge materiell-rechtlich fortbesteht oder nicht. Besteht sie fort, so bewirkt der mit der Löschungsbewilligung verbundene Verzicht auf den Schutz des Nacherbenvermerks, dass das materiell-rechtlich fortbestehende Nacherbenrecht im Grundbuchverkehr nicht mehr zu beachten ist und de...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 7. Handelsverbot während geschlossener Zeiträume

Rz. 143 Mit Art. 19 Abs. 11 MMVO wurde erstmals ein Handelsverbot innerhalb bestimmter sog. geschlossener Zeiträume (sog. Closed Periods) gesetzlich geregelt. Früher waren häufig als Blackout Periods bekannte Zeiträume nach einer weit verbreiteten Marktpraxis lediglich in unternehmensinternen Richtlinien mit ähnlichen Vorgaben vorgesehen. Nach dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 11...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Wettbewerbsverbot

Rz. 330 Die Gesellschafter unterliegen nach h.M. kraft der Treupflicht, also ohne besondere vertragliche oder satzungsmäßige Vereinbarung, grds. keinem Wettbewerbsverbot.[1089] Ein solches besteht aber ausnahmsweise dann, wenn ein Gesellschafter einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt oder wenigstens ausüben könnte oder es sich um eine personalistisch struktur...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 60 GBO regelt die Aushändigung des erteilten Briefes. Grundsätzlich soll er nach Abs. 1 der Norm vom Grundbuchamt dem Eigentümer ausgehändigt werden. Nach § 1117 Abs. 1 BGB erwirbt der Gläubiger die Briefhypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. Nach § 1163 Abs. 2 BGB steht die Hypothek bis zur Übergabe des Briefes an den Gl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Vorbesitz

Rz. 1066 § 122 Abs. 2 AktG verweist für das Recht auf Ergänzung der Tagesordnung auf § 122 Abs. 1 AktG. Danach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Minderheitsverlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Fristber...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalerhöhung mit Agio

Rz. 389 Häufig müssen die Zeichner für die Übernahme der neuen Geschäftsanteile ein Agio – ein den Nennbetrag der neuen Anteile übersteigendes Ausgabeentgelt – entrichten.[1297] Der Erhöhungsbeschluss muss dieses Agio angeben, allerdings nicht betragsmäßig, aber mindestens bestimmbar.[1298] Ein Agio kann gesellschaftsrechtlicher Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlusses sei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Außenhaftung gegenüber Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO

Rz. 861 Nach Inkrafttreten des ESUG war zunächst ungeklärt, ob das Organ des eigenverwaltenden Schuldners die Außenhaftungen gegenüber den Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO analog treffen können,[1729] etwa durch Masseverbrauch nach auf Antrag gem. § 270c Abs. 4 InsO zwingend zu erteilender Erlaubnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, oder ob es bei der gesellschaftsrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Von § 18 Abs 1 Nr 4 EStG erfasste Bezüge

Rn. 1520 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG erfasste nur Bezüge iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG, dh nimmt auf die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift Bezug (Rechtsgrundverweisung, glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 146, 41. Aufl 2022). Rn. 1520a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG stellt nur solche Einkünfte steuerfrei, die ein Beteiligter an einer verm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Schenkungsteuer

Rz. 183 Eine vorweggenommene Erbfolge wird meist als freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) der Schenkungsteuer unterliegen. Die Steuer entsteht, wenn die Schenkung ausgeführt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Neben dem Tatbestand der freigebigen Zuwendung kommen auch andere Steuertatbestände aus dem Katalog des § 7 ErbStG in Betracht. Rz. 184 Auch im Bereich der Schenku...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Relevante Anfechtungstatbestände bei Unternehmensveräußerungen vor Antragsstellung

Rz. 182 In der Praxis sind im Zusammenhang mit einem Asset Deal vor Insolvenzantragsstellung insb. die Anfechtungstatbestände der §§ 132 Abs. 1 Nr. 1 und 133 InsO zu beachten.[177] Rz. 183 Gem. § 132 Abs. 1 Nr. 1 InsO kann der Unternehmenskaufvertrag angefochten werden, wenn hierdurch die Gläubiger unmittelbar benachteiligt werden, der betreffende Vertrag spätestens 3 Monate ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (3) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG

Rz. 190 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die der Meldepflichtige zur Sicherheit übereignet hat. Zwar wird der Sicherungsnehmer Eigentümer der Aktien, die der Sicherungsgeber ihm als Sicherheit übertragen hat. Grund dafür, dass die Stimmrechte aus den Aktien gleichwohl dem Sicherungsgeber zugerechnet werden, ist, dass dieser wirtscha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung im Grundbuchverfahren

Rz. 75 Einschränkungen der Verfügungsmacht sind im Grundbuchverfahren von Bedeutung, wenn das GBA sie als Einschränkung der Bewilligungsmacht berücksichtigen muss.mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Berechtigtes Interesse

Rz. 91 Ein berechtigtes Interesse für den Aufschub der Veröffentlichung kann gem. Erwägungsgrund 50 MMVO vorliegen, wenn etwa laufende Verhandlungen von der Veröffentlichung der Insiderinformation wahrscheinlich beeinträchtigt werden würden. Ein berechtigtes Interesse liegt danach auch vor, wenn eine vom Geschäftsführungsorgan eines Emittenten getroffene Entscheidung der Zus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastung eines Eigentumsbruchteils

Rz. 27 Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, den Bruchteil eines Alleineigentümers zu belasten, denn bei Alleineigentum gibt es keinen Bruchteil.[42] Gleiches gilt für einen Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft, weil hier kein Anteil am einzelnen Gegenstand vorliegt. Literatur und Rechtsprechung haben folgende Ausnahmen anerkannt: Rz. 28 Ein Nießbrauch kann auch an Bruchteil...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Pflicht zur Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 858 Nach ganz h.M. hat der Geschäftsführer in (vorläufiger) Eigenverwaltung die allgemeinen Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft etwa nach §§ 43 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1 AktG zu beachten.[1724] Dabei ist das vom Geschäftsführer zu befolgende Interesse entsprechend dem Zweck des Insolvenzverfahrens des Befriedigungsinteresse der Gläubigergesamtheit. Ob der (vorläu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr