Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1202 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann das Ablösungsrecht erst nach vorgängiger Kündigung ausüben. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Eine Beschränkung des Kündigungsrechts ist nur soweit zulässig, dass der Eigentümer nach 30 Jahren unter Einhaltung der sechsmonatigen Frist kündigen kann. (3) Hat der Eigentümer gekündigt, so kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 55 AVAG – Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen.

Gesetzestext (1) Die §§ 3, 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 10 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine Anwendung. (2) Die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist einzulegenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 11 Die für Annahmefristen dargestellten Grundsätze (s Rn 6) gelten entspr: Nicht hinreichend bestimmt ist eine Frist, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders nicht ohne besondere Mühe und Aufwand berechnet werden kann (BGH WM 89, 1603) oder auch, wenn die Fälligkeit von einem Umstand abhängt, der ausschließlich oder tw von einer freien Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Das Ergänzungsverfahren richtet sich nach § 321. Erforderlich ist dazu ein Antrag, der binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils gestellt werden muss (zum Fristbeginn mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nach Tatbestandsberichtigung BGH NJW 84, 1240; NJW 82, 1821 [BGH 18.02.1982 - VIII ZR 39/82]). Er ist nach mündlicher Verhandlung vom Gericht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die zweijährige Frist (S 1), in der die Ansprüche iSv § 651i III (§ 651i Rn 16) verjähren, beginnt an dem Tag, an dem die Reise enden sollte (S 2). Der letzte Tag wird nicht mitgerechnet (§ 187 I). Entspr § 634a III die Frist nicht, wenn der Veranstalter arglistig war; insoweit sind dann §§ 195, 199 anwendbar. Im Gegensatz zum bisherigen § 651g I sieht das Gesetz keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

Rn 90 Erhebt der ArbN nach betriebsbedingter Kündigung (zur Änderungskündigung BAG NZA 08, 528) nicht bis zum Ablauf der Frist des § 4 1 KSchG Kündigungsschutzklage, hat er mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG (0,5 Monatsverdienste/Beschäftigungsjahr, § 1a II KSchG), wenn der ArbG in der Kündigung auf ihre Betriebsbedingtheit und den Abf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Eine Anordnung nach § 184 kann nur bei einer Zustellung nach § 183 innerhalb eines anhängigen Verfahrens getroffen werden. Im Rahmen einer Inlandszustellung, zB auf einem Messestand als Geschäftsraum iSd § 178 I Nr 2, kann keine Anordnung nach § 184 ergehen (BGH NJW-RR 08, 1082 [BGH 05.05.2008 - X ZB 36/07]). Ist ein ProzBev bestellt, ist § 172 vorrangig. Die Anordnung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. 2Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdr vereinbart werden. (2) 1Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Grds beeinflussen die konkreten tatsächlichen Umstände den Lauf der Verjährung nicht (Mot I, 316). § 206 macht bei höherer Gewalt eine Ausnahme. Liegt sie während des Fristlaufs vor, ist die Verjährung für (maximal) die Dauer der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist gehemmt (vgl BGH 6.12.18 – V ZR 79/18 Rz 7). Bestand das Durchsetzungshindernis schon früher, beginn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 11 EuMVVO – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht weist den Antrag zurück,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 5 Nach II muss der Antrag auf Gewährung einer neuen Frist innerhalb von zwei Wochen vor Fristablauf gestellt werden. Erneute schuldlose Fristversäumnis berechtigt zum wiederholten Antrag auf Fristsetzung; wegen Art 103 GG ist rechtliches Gehör zu gewähren (Grüneberg/Weidlich § 1996 Rz 2). Eine erneute Prüfung der Voraussetzungen der Bestimmung einer Inventarfrist erfolgt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung.

Rn 8 Nach Ablauf der Frist vorgebrachte verzichtbare Rügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Nichteinhaltung der Frist genügend entschuldigt wird (dazu § 530 Rn 11). Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei an der Verspätung irgendeine Form des Verschuldens trifft, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit schadet (BGH NJW 85, 743, 744 [BGH 29.03.1984 - I ZR 230/81...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 310 regelt im Zusammenspiel mit § 311 und § 312 sowie §§ 136 IV, 160 III Nr 7 die Modalitäten der Urteilsverkündung. Erst die Urteilsverkündung, nicht schon oder erst die Unterschrift der Richter, macht aus einem Urteilsentwurf (BGHZ 14, 39, 44; NJW 04, 2019, 2020; Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866; § 309 Rn 2) den rechtlich existenten, endgültigen und dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden, wenn es ohne Antrag des Annehmenden, ohne die Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist. (2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärendemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfahren.

Rn 4 Die Inventarfrist ist eine richterliche (also keine gesetzliche) Frist (Erman/Horn § 1994 Rz 1), die allein auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestimmt wird. Die Fristbestimmung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe zuvor Antrag auf amtliche Inventaraufnahme gestellt hat (München FamRZ 08, 2310). Die Glaubhaftmachung des Antragstellers erstreckt sich darauf, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückgabepflicht des Verbrauchers, I, V-VII, § 355 III 1, 2, 4.

Rn 11 Für den Verbraucher besteht nach erfolgtem Widerruf die Pflicht, das Erlangte zurückzugewähren, § 355 III 1. Hierfür gilt, wie auch für die Rückzahlungspflicht des Unternehmers nach I–IV, die 14-tägige Frist des I, die nach § 355 III 2 mit der Abgabe der Widerrufserklärung durch den Verbraucher zu laufen beginnt. Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung der Ware...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2151 BGB – Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll. (2) Die Bestimmung des Beschwerten erfolgt durch Erklärung gegenüber demjenigen, welcher das Vermächtnis erhalten soll; die Bestimmung des Dritten erfolgt durch Erklärung gegenüber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind Gerichtskosten und nicht außergerichtliche Kosten des Hauptsacheverfahrens. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind mithin bereits im selbstständigen Beweisverfahren zwischen dem Verfahrensveranlasser und der Gerichtskasse abzurechnen; zwischen den Verfahrensbeteiligten können sie prozessual über § 494a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Musterentscheid findet die Rechtsbeschwerde statt. Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 574 Absatz 2 Nummer 1 der Zivilprozessordnung. Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Prozessgericht nach § 6 Absatz 1 und 2 zu Unrecht einen Musterentscheid eingeholt hat. Beschwerdeberechtigt sind alle Beteiligten. (2) Das R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand: Mietvertrag über mehr als 30 Jahre iSv § 544 S 1.

Rn 2 Unter 1 fällt auch ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, wenn für eine bzw beide Parteien ein Kündigungsausschluss für längere Zeit als 30 Jahre vereinbart ist (Frankf NZM 99, 419; Hamm NZM 99, 753) sowie ein befristeter Vertrag, wenn das Ereignis möglicherweise erst nach Ablauf von 30 Jahren eintritt (Ddorf ZMR 02, 189; Hambg ZMR 98, 28; Hamm NZM 99, 753). § 544 gilt j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. 2Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. (2) 1Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wahl der Zielversorgung (Abs 2).

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 I VersAusglG, die nach § 114 IV Nr 7 nicht dem Anwaltszwang unterliegt, stellt eine verbindliche, nach ihrem Zugang nicht mehr frei widerrufliche Willenserklärung dar (Frankf Beschl v 11.8.17 – 3 UF 8/14 – NZFam 17, 1064). Dagegen liegt in der Erklärung der ausgleichsberechtigten Person, den Ausgleich eines betrieblichen Anrechts in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bekanntmachung von Terminen und sonstigen Vorgängen (Abs 3).

Rn 6 Der erste Termin kann frühestens zwei Monate nach der Bekanntmachung der Klage im Klageregister stattfinden, da die Frist des § 606 III Nr 3 zu wahren ist. Rn 7 Neben den Terminsbestimmungen sind auch richterliche Hinweise und Zwischenentscheidungen bekannt zu machen. Dies wird idR zur Information der betroffenen Verbraucher erforderlich iSv Abs 3 S 1 sein, weil der mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen unterlassener Aktualisierung (Abs 5).

Rn 13 Der Unternehmer ist zwar zur Bereitstellung u Information verpflichtet, die Vornahme der Aktualisierung selbst ist jedoch eine Obliegenheit des Verbrauchers. Das Unterlassen der Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist bringt den Verbraucher um seine Gewährleistungsrechte, soweit die Voraussetzungen der Nr 1 u 2 erfüllt sind. Zwar ist es Sache des Verbrauchers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung.

Rn 10 Die Verjährung beginnt nicht erst mit Eintritt des Schadens, sondern mit der haftungsbegründenden Verletzung. Das gilt auch für die regelmäßige Dauer der Verjährungsfrist (§§ 195–197). Für die kenntnisunabhängigen Höchstfristen bei Schadensersatzansprüchen gelten aber Besonderheiten: Nach § 199 II beträgt diese Frist 30 Jahre bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundhei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. 3Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben. (2) 1Wird die Genehmigung verweigert, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung entsprechend abzuändern. 2Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. (2) 1Der Antrag ist binnen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Nießbraucher ein Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so finden nach der Beendigung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566, 566a, 566b Abs. 1 und der §§ 566c bis 566e, 567b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Eigentümer ist berechtigt, das Miet-oder Pachtverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn (Abs 2).

Rn 2 Die Frist beginnt bei Anfechtung des Erblassers wegen Drohung (§ 2078 II Alt 2) mit Beendigung der Zwangslage (§ 124 Rn 4), ansonsten ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (BGH NJW 16, 2566 [BGH 25.05.2016 - IV ZR 205/15] Rz 17). Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (Kobl 26.3.15 – 3 U 813/14), wobei an sie nicht zu geringe Anforde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausübungsfrist.

Rn 22 Die Frist von zwei Monaten zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt gem II mit der auch formlos möglichen Mitteilung über den Abschluss des wirksamen Kaufvertrags, nicht erst mit der Benachrichtigung von der Übertragung gem § 2033 I (Soergel/Lettmaier § 2034 Rz 22). Rn 23 Nach § 469 ist der Verpflichtete zur unverzüglichen Benachrichtigung der übrigen vorkaufsberechtigte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch mit Wirkung für und gegen die angemeldeten Verbraucher geschlossen werden. (2) Der Vergleich soll Regelungen enthalten übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verspätung.

Rn 8 Verspätet ist das Vorbringen, wenn der Berufungskläger entweder die Berufungsbegründungsfrist (§ 520 II; dort Rn 4) oder eine evtl gesetzte Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Berufungserwiderung (§ 521 II; dort Rn 9) versäumt. Auch wenn eine Frist zur Replik gesetzt wird, müssen die nach § 520 III Nr 2–4 erforderlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bereit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist infolge einer Verschlechterung des Grundstücks die Sicherheit der Hypothek gefährdet, so kann der Gläubiger dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Gefährdung bestimmen. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Gläubiger berechtigt, sofort Befriedigung aus dem Grundstück zu suchen, wenn nicht die Gefährdung durch Verbesserung des Grundstücks oder durch ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 1133 stellt lediglich auf eine Verschlechterung des belasteten Grundbesitzes ab; die Ursache ist gleichgültig. Es kommen also sowohl Handlungen des Eigentümers (zB Gebäudeabbruch, Rostock OLGR 41, 17) als auch Naturereignisse in Betracht. In jedem Fall muss es sich um tatsächliche Ereignisse handeln; Beeinträchtigungen der rechtlichen Situation (zB Pfändung von Mieten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Verzeichnispflicht.

Rn 5 Kommen die Eltern ihrer Pflicht zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses nicht nach oder ist das eingereichte Verzeichnis mangelhaft, so setzt das FamG zunächst eine Frist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann das FamG gem § 35 FamFG ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (vgl BayObLG FamRZ 94, 1191). Ferner kann es die Aufnahme eines öffentlichen Inventars durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) 1Die Vollziehung des Arrestbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch er erging, zu...mehr