Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick)

Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Aufsichtsklage als Sond...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.4 Bundesrechtliche Sondernormen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Nach § 86a Abs. 2 Nr. 4 entfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund folgender vorrangiger bundesgesetzlicher Fälle von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbe...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.4 Zu § 198 Abs. 3 GVG

Rz. 19 Absatz 3 normiert das Erfordernis der Verzögerungsrüge. Es handelt sich nicht um einen Rechtsbehelf, sondern um eine bloße Obliegenheit. Ziel der Rüge ist, die Kommunikation zwischen Gericht und dem Verfahrensbeteiligten zu eröffnen; eine förmliche Entscheidung über die Rüge ist nicht erforderlich. Die Rüge ist nicht notwendigerweise zu begründen. Werden dem befassten...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.3 formelle Voraussetzungen der Berufung

Rz. 4 Zwingend vor der Sachprüfung muss das LSG klären, ob die Berufung statthaft und im Übrigen zulässig ist. Kommt das LSG zum Ergebnis, dass eine oder mehrere nachfolgender Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Berufung unzulässig (vgl. Rohwer-Kahlmann, SGG, VI/2005, § 158 Rn. 2): Rz. 5 a) Statthaftigkeit der Berufung. Statthaft ist ein Rechtsmittel dann, wenn es geg...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / 2.2.1 Begriffliches

Rz. 9 Wird das Rechtsmittel von einem Versicherungsträger oder in der sog. Kriegsopferversorgung von einem Land eingelegt, hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Urteils bzw. Gerichtsbescheids. § 154 Abs. 2 gilt nach seinem Wortlaut nur für Rechtsmittel eines Versicherungsträgers oder (in der Kriegsopferversorgung) eines Landes. Der Begriff "Versicherungsträger" ist weit zu ve...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.2 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 43 Keine aufschiebende Wirkung haben Rechtsbehelfe weiterhin in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit in Fällen der eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakte. Mit § 86a Abs. 2 Nr. 2 sollte eine dem früheren Recht entsprechende Regelung getroffen werden (vgl. die Begründung der Bundesregierung im En...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.1 Bezugsobjekt: Verwaltungsakt

Rz. 7 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1). Das entspricht der Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO. Über § 154 Abs. 1, § 165 gilt die aufschiebende Wirkung auch im Fall der Berufung und Revision. Die aufschiebende Wirkung bezieht sich auf alle Verwaltungsakten, auch auf rechtsgestaltende und feststellende Bescheide, wie z. B. über die Beendig...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.2 Aufschiebende Wirkung und Aufrechnung

Rz. 18 Fraglich ist insoweit, ob die Aufrechnung als Vollstreckungssurrogat ebenfalls vom Suspensiveffekt erfasst wird. Die Rechtsfrage ist umstritten. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Aufrechnung mit einer Ge­genforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides (Rückforderungsbesc...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3.2.4 Einlegungsfrist

Rz. 25 Die Rüge muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben und begründet werden (BSG, Beschluss v. 18.5.2009, B 3 KR 1/09 C, SozR 4-1500 § 178a Nr. 8). Die Frist ist nach § 64 zu berechnen (LSG NRW, Beschluss v. 25.5.2009, L 11 KA 78/08, juris). Das Gesetz weicht hier von den Vorgaben des BVerfG ab. Dieses hatte bestimmt, dass der...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.2 Fristbeginn

Rz. 6 Die Frist nach § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2 beginnt mit der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts. Bekanntgabe bedeutet bewusste und gewollte Übermittlung von Informationen durch die die Angelegenheit bearbeitende Behörde. Darunter fällt folglich nicht eine zufällige Kenntniserlangung des Betroffenen; in derartigen Fällen muss aber eine Verwirkung in Betracht gezog...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.3 Verwaltungsakte mit Drittwirkung

Rz. 33 Auch bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, z. B. Zulassungen im Vertragsarztrecht. Das stellt Abs. 1 Satz 2 klar. Dabei sind indes die Interessen des begünstigten Dritten zu berücksichtigen. Die Vollzugshemmung führt dazu, dass der Dritte von dem durch den Verwaltungsakt begründeten rechtlichen Vorteil eins...mehr

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Jansen, SGG § 91 Wahrung de... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 11 Die Klageschrift kann zum Zweck der Fristwahrung bei jeder inländischen Behörde eingereicht werden. Behörden sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Behördenbegriff des § 91 ist nicht auf solche Stellen begrenzt, die auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig werden. Eine Einschränkung des Begriffs lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.5 Bezeichnung der zuständigen Stelle und deren Sitz

Rz. 12 Sitz ist im wörtlichen Sinn nur die politische Gemeinde, in deren Bezirk die Verwaltungsstelle eingerichtet oder das Gericht errichtet ist (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 11). Die zuständige Behörde oder das Gericht muss mit Namen und so genauer Anschrift bezeichnet werden, dass ein Zugang gesichert ist. Nicht unbedingt erforderlich ist die Angabe von Straße und Hausnummer, sol...mehr

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Jansen, SGG § 92 Inhalt der... / 2.1 Begriff der Klage

Rz. 3 Wenngleich die einzelnen Elemente, welche üblicherweise eine Klageschrift ausmachen, gemäß § 92 nicht unabdingbar sind – soweit kein Ausschluss nach Abs. 2 Satz 2 vorliegt –, so muss doch erkennbar sein, dass es sich überhaupt um eine Klage handeln soll. In Zweifelsfällen ist eine Auslegung vorzunehmen. Unter einer Klage wird eine Prozesshandlung verstanden, mit welche...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.5.2 Formelle Rechtmäßigkeit

Rz. 65 Schriftform ist nicht vorgeschrieben, indessen wegen § 86a Abs. 2 Nr. 5 ("schriftliche Begründung") letztlich obligatorisch. Die Anordnung muss ausdrücklich erfolgen, eine konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist nicht zulässig (Krodel, Eilverfahren, B Rn. 135; vgl. aber LSG NRW, Beschluss v. 6.1.2004, L 11 B 17/03 KA ER, Breithaupt 2004 S. 263: Das Na...mehr

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Jansen, SGG § 114 Aussetzun... / 2.1.2 § 114 Abs. 2 und Abs. 2a

Rz. 4 § 114 Abs. 2 normiert den in der Praxis am häufigsten vorkommenden Aussetzungstatbestand. Die Entscheidung muss vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängen. Das Gericht hat sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzung erfüllt ist. Gegebenenfalls müssen zunächst Ermittlungen durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob die Abhängigkeit vorliegt...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.3.6 Prüfdichte

Rz. 41 Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne dieses dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79 S. 69...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.1.1 Abgrenzung Anfechtungssachen (Abs. 1) zu Vornahmesachen (Abs. 2)

Rz. 57 Die einstweilige Anordnung nach Abs. 2 bildet zusammen mit dem Verfahren nach Abs. 1 den vorläufigen Rechtsschutz im SGG. Absatz 1 normiert die Voraussetzungen für den einstweiligen Rechtsschutz in Anfechtungssachen, hingegen regelt Abs. 2 die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung in Vornahmesachen. Die Vorschrift ist § 123 VwGO nachgebildet und stimmt damit...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.2 Satz 2 – Form der Verwerfung

Rz. 17 Die unzulässige Berufung kann durch Urteil oder durch Beschluss verworfen werden. Eine mündliche Verhandlung ist fakultativ. Das Urteil wird auf Grund mündlicher Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG) oder mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 2 SGG); durch den vollbesetzten Senat mit drei Berufsrichtern und zwei e...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.1 Klageerhebung

Rz. 3 § 90 regelt an sich nur, in welcher Form die Klage zu erheben ist und bei welchem Gericht. Es wird nicht definiert, was unter einer Klage zu verstehen ist. Darunter wird eine Prozesshandlung verstanden, mit welcher der Kläger zum Ausdruck bringt, er wolle eine konkrete Angelegenheit gerichtlich überprüfen lassen (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 28.2.2008, L 9 AS 7/08 ER, ju...mehr

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Jansen, SGG § 95 Gegenstand... / 2.1 Der ursprüngliche Verwaltungsakt/Klagegegner

Rz. 4 Hat ein Vorverfahren stattgefunden, richtet sich die Klage nicht gegen den Widerspruchsbescheid, sondern gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt, der mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs i. S. d. § 83 angefochten worden ist. Die Klage muss daher gegen die Behörde bzw. den Rechtsträger erhoben werden, welche(r) den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat. Das ist vo...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.5 Fristwahrung

Rz. 22 Die Frist wird durch Erhebung der Klage gewahrt. Durch die Erhebung der Klage wird die Sache rechtshängig, § 94. Klageerhebung bedeutet Einreichung einer Klageschrift bzw. Abschluss der Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über ein Klagebegehren, vgl. § 90. In Zweifelsfällen muss ausgelegt werden, ob eine Klage vorliegt oder ob etwa ein anderer Rechtsbe...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.2.2.4 Entscheidungen nach § 192 Abs. 4 (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 32 § 172 Abs. 3 Nr. 4 hat seine derzeitige Fassung durch Art. 10a Nr. 3 UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) erhalten. Die vorherige Bezugnahme auf § 192 Abs. 2 wurde in eine solche auf § 192 Abs. 4 geändert und damit ein Redaktionsversehen bereinigt (vgl. Rz. 2). Nunmehr ist geklärt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 192 Abs. 4 dann nicht statthaft ist, we...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.6.1 Verwerfung – Bindungswirkung

Rz. 12 Sieht das LSG die Berufung als unzulässig an, weil es an einem der in § 158 Satz 1 genannten oder der sonstigen Zulässigkeitserfordernisse fehlt, darf keine Sachprüfung erfolgen. Diese wäre nicht nur überflüssig, sondern auch falsch (Zeihe, SGG, § 158 Rn. 6a). Das LSG muss die Berufung (als unzulässig) verwerfen. Es darf nicht dahingestellt sein lassen, ob das Rechtsm...mehr

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Jansen, SGG § 75 Beiladung / 2.7 Stellung des Beigeladenen im Verfahren

Rz. 39 Der Beigeladene wird Beteiligter des Verfahrens (§ 69 Nr. 3 SGG) und kann selbständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen (§ 75 Abs. 4 Satz 1). Er kann, muss aber nicht, aktiv am Verfahren mitwirken. Ebenso wie die Hauptbeteiligten muss er über alle Verfahrensvorgänge informiert werden. § 75 Abs. 4 Satz 2 schränkt die verfahrensrechtlichen Befugnisse des e...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.2 Auslegung

Rz. 28 Die Berufungsschrift muss nicht förmlich als solche bezeichnet sein. Ob eine Berufung eingelegt ist, ist im Wege der Auslegung des entsprechenden Schriftsatzes und der sonst vorliegenden Unterlagen zu entscheiden. Dabei sind, wie auch sonst bei der Auslegung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen, die dem Gericht bis zum A...mehr

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Jansen, SGG § 205 Vernehmun... / 2.3 Entscheidungen

Rz. 4 Über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung entscheidet der bestimmte Einzelrichter – nicht die Kammer – durch Beschluss (§ 22 Abs. 3 SGB X). Das Rechtsmittel gegen den Beschluss ist die Beschwerde (§ 172; BayLSG, Beschluss v. 19.3.1999, L 12 B 202/98 KA, NZS 1999 S. 574). Ebenso ist das Rechtsmittel der Beschwerde g...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.5 Zulassung der Berufung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Berufung kann im Urteil des SG oder nachträglich auf eine Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des LSG zugelassen werden. Ist das geschehen, ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erfüllt (Zeihe, SGG, § 145 Rn. 19). Zugelassen werden darf nur aus den in § 144 Abs. 2 SGG gelisteten Gründen. Lässt das LSG die Berufung in den Gründen...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.3 Beschwer des Beigeladenen

Rz. 12 Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn er die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte schlüssig behauptet. Das ist zu verneinen, wenn subjektive Rechte der Beigeladenen "offensichtlich und eindeutig" unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verletzt sind (BSG, Urteil v. 11.5.1999, B 11 AL 69/98 R, SozR 3-1500 § 75 Nr. 31). Notwendig ist eine mate...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.6 Zuständigkeit (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 112 Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist nach Abs. 2 Satz 3 das Gericht des ersten Rechtszugs, bei dem die Hauptsache anhängig ist oder anhängig zu machen wäre, das Berufungsgericht dann, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist. Geht der Antrag bei einem unzuständigen Gericht ein, kann dieses die Sache nicht an das zuständige Gericht abgeben, ...mehr

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Jansen, SGG § 72 Bestellung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift nennt abschließend die Gründe für die Bestellung eines besonderen Vertreters. Voraussetzung nach Abs. 1 ist zunächst die Prozessunfähigkeit eines Beteiligten. Prozessunfähigkeit liegt dann vor, wenn sich der Betroffene in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (LSG NRW, Beschluss v. 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B). Die Prozessfähig...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.1 Einführung

Rz. 27 Von der Möglichkeit der Auslegung ist diejenige der Umdeutung zu unterscheiden: Letztere greift erst dann, wenn trotz Auslegung feststeht, dass das Rechtsgeschäft nichtig, der Verwaltungsakt fehlerhaft oder das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl die Systematik von §§ 133, 140 BGB; zum Vorrang der Auslegung auch BGH, Beschluss v. 6.7.2000, VII ZB 29/99, NJW 2000 S. 3215)...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.2 Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer

Rz. 5 Jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2011, L 11 KA 96/10 B ER, MedR 2011 S. 428). In den Rechtsmittelinstanzen ist das Rechtsschutzbedürfnis identisch mit der Beschwer (LSG NRW, Urteil v. 6.5.1999, L 3 B 2/99 RJ; Keller, SGG, vor § 51 Rn. 16b; vgl. auch Wenzel, NJW 2002 S. 3353, 3357). Eine pekuniäre oder ideelle...mehr

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Jansen, SGG § 112 Mündliche... / 2.3 § 112 Abs. 4

Rz. 12 § 112 Abs. 4 ist Ausfluss der Leitungsbefugnis des Vorsitzenden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Beisitzer die von ihm in Aussicht genommene Frage zunächst dem Vorsitzenden zur Prüfung der Sachdienlichkeit nennt. Dass die Gestattungspflicht, sofern die Frage sachdienlich erscheint, den Vorsitzenden nur auf Verlangen trifft, schließt es selbstverständlich nicht ...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.6.1 Verlustigkeitsentscheidung

Rz. 29 Nach § 516 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist auf Antrag des Gegners durch Beschluss auszusprechen, dass die Rücknahme der Berufung den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge hat. Obwohl sich die Rechtsfolgen der Berufungsrücknahme aus dem Gesetz ergeben (Abs. 3 Satz 1), ordnet dieses an, dass das Berufungsgericht sie durch Beschluss auszusprechen hat. Dieser hat rein dek...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.2.2 Prozesskostenhilfegesuch und "bedingte" Berufung

Rz. 25 Mittels Auslegung ist zu ermitteln, ob gleichzeitig neben der beantragten Prozesskostenhilfe Berufung eingelegt werden soll. Keine Berufung ist eingelegt, wenn die Berufung ausdrücklich als Entwurf bezeichnet oder eine Berufungseinlegung angekündigt wird (vgl. Bernsdorff, in: Hennig, SGG, § 151 Rn. 42). Ist die Berufung unbedingt mit dem Prozesskostenhilfeantrag verbu...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.1 Kläger

Rz. 3 Berufung kann von jedem eingelegt werden, der durch das angefochtene Urteil rechtlich beschwert ist (vgl. Vorbemerkung zu §§ 143 ff.). Für das Rechtsmittel des Klägers kommt es auf die formelle Beschwer an. Diese liegt vor, wenn die vorinstanzliche Entscheidung dem Begehren nicht oder jedenfalls nicht in vollem Umfang entsprochen hat (BSG, Urteil v. 29.9.1999, B 6 KA 4...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) sind zum 1.3.1993 an die Stelle der §§ 144 bis 150 die §§ 144, 145 getreten. Hierdurch sind im Wesentlichen die seinerzeit im Gesetz zur Entlastung der Gerichte der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit v. 31.3.1978 (BGBl. I S. 446) für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehenen Regelungen ...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.6.2 Kostenentscheidung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 30 Die Berufungsrücknahme hat zur Folge, dass das Berufungsverfahren beendet wird und über die Kosten zu entscheiden ist, sofern keine weitere selbständige Berufung eingelegt worden ist. Zu den vom LSG auszusprechenden Rechtsfolgen der Berufungsrücknahme rechnet die Entscheidung über die Kostentragung (§ 156 Abs. 2 Satz 2). Sie ist erforderlich, um für die Kosten des Ber...mehr

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Jansen, SGG § 122 Niedersch... / 2.7 § 164 ZPO

Rz. 10 Nach § 164 Abs. 1 ZPO können Unrichtigkeiten des Protokolls jederzeit berichtigt werden. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag. Die Vorschrift betrifft jegliche Unrichtigkeiten, nicht nur solche, die offenbar sind. Sie unterscheidet sich insofern von § 138. Die Berichtigung erfolgt nach § 164 Abs. 2 ZPO nach Anhörung der Beteiligten, die zwingend ist....mehr

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Jansen, SGG § 88 Untätigkei... / 2.4 Bescheidung während des Klageverfahrens

Rz. 21 Erteilt die Behörde während des Klageverfahrens einen Verwaltungsakt bzw. den Widerspruchsbescheid, so ist danach zu unterscheiden, ob die Behörde dem Antrag stattgegeben hat oder nicht. Hat sie dem Antrag stattgegeben, ist der Klageantrag nach § 88 Abs. 1 Satz 3 für erledigt zu erklären. Das Gericht entscheidet auf Antrag nach § 102 Abs. 3 Satz 1, § 193 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 2.8 Berufungsausschluss hinsichtlich der Kosten des Verfahrens

Rz. 24 Geht es nur um die Kosten des Verfahrens, ist die Berufung nach § 144 Abs. 4 ausgeschlossen; eine Zulassung ist nicht möglich. Dies dient der Prozessökonomie und soll außerdem verhindern, dass das Rechtsmittelgericht die nicht angefochtene Hauptsacheentscheidung zumindest inzident mit nachprüfen muss, weil von dieser letztlich auch die Kostenentscheidung abhängt (BSG,...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.2 Beklagter

Rz. 4b Das Rechtsmittel des Beklagten verlangt eine materielle Beschwer (hierzu vor §§ 143 ff. Rz. 11).mehr

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Jansen, SGG § 70 Beteiligte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nr. 1 bis 3 sind seit Inkraftreten des SGG unverändert geblieben. Nr. 4 ist durch das GKAR v. 17.8.1955 (BGBl. I S. 513) eingefügt worden und lautete 4. der Berufungsausschuß (§ 368b Abs. 6 Reichsversicherungsordnung) und das Schiedsamt (§ 368i Abs. 1 Reichsversicherungsordnung). Eine Änderung hat Nr. 4 durch Art. 32 Nr. GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477, 2581) erfa...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.2.2.1 Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 18 Der Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre, führt dazu, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten im einstweiligen Rechtsschutz nicht gegenüber denjenigen im Hauptsacheverfahren privilegiert werden. Mittels Nr. 1 HS 2 i. d. F. von Art. 6 des 3. Änderungsgesetz zum SGB IV und andere...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, d. h. sie hat Devolutiv- und Suspensiveffekt. Das Beschwerdegericht überprüft die angefochtene Entscheidung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht. Beschwerdegericht ist i. d. R. das LSG (§ 176). Die Entscheidungen des LSG sind grundsätzlich nicht beschwerdefähig (§ 177). Ausnahme: Das BSG entscheidet über die weitere sofortige Besc...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.1.2 Verzicht

Rz. 15 Das SGG enthält keine Vorschriften über den Rechtsmittelverzicht. Es gilt daher § 202 SGG i. V. m. § 515 ZPO. Letztgenannte Norm wiederum schafft ausweislich des Wortlauts nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern setzt diese voraus, was wiederum aus dem auch den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrundsatz folgt (vgl. Lemk...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.2.2 Anschlussberufung

Rz. 26 Mit der Berufungsrücknahme entfällt die Grundlage für die unselbständige Anschlussberufung (§ 202 i. V. m. § 524 Abs. 4 ZPO). Sie erledigt sich mit der Berufungsrücknahme. Die Rücknahme bewirkt, dass das angefochtene Urteil des SG rechtskräftig wird. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Berufung innerhalb der Rechtsmittelfrist zurückgenommen wird. Zwar wird die An...mehr