Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Jansen, SGG § 69 Beteiligte / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Hauptbeteiligte des Verfahrens sind der Kläger, d. h. derjenige, der einen Anspruch gerichtlich geltend macht, und der Beklagte, d. h. derjenige, der in Anspruch genommen wird. Es können auch mehrere Kläger und Beklagte am Verfahren beteiligt sein (§ 74 SGG). Soweit eine Vertretung stattfindet, ist grundsätzlich der Vertretene der Beteiligte, nicht der Vertreter. Eine ...mehr

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Jansen, SGG § 114a Musterve... / 2.2 Fortführung der ausgesetzten Verfahren

Rz. 6 Absatz 2 Satz 1 ermächtigt das Gericht, über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluss zu entscheiden, wenn über das oder die Musterverfahren rechtskräftig entschieden ist. Zuvor hat das Gericht zu prüfen, ob die ausgesetzten Verfahren nicht etwa wesentliche Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art gegenüber dem bzw. den Musterverfahren aufweisen und ob der S...mehr

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Jansen, SGG § 74 Streitgeno... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach § 59 ZPO liegt ein Fall einfacher Streitgenossenschaft vor, wenn mehrere Personen wegen des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn mehrere Personen aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind. Eine gemeinsame Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen Grund, aber aus verschiedenen Rechtsgrü...mehr

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Jansen, SGG § 157 Berücksic... / 2.1.1 Eingrenzung durch den Antrag

Rz. 3 Das angefochtene Urteil ist auf tatsächliche und rechtliche Fehler hin zu prüfen. Das LSG ist nicht auf eine Nachprüfung des erstinstanzlichen Urteils beschränkt. Im Berufungsverfahren ist Streitgegenstand daher nicht das erstinstanzliche Urteil (BSG, Urteil v. 11.11.1987, 9a RV 22/85, ZfS 1988, 46), sondern, wie schon in der ersten Instanz, der Verwaltungsakt des Bekl...mehr

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Jansen, SGG § 96 Erweiterun... / 2.1.1 Rechtshängigkeit, Verwaltungsakt

Rz. 5 Die Einbeziehung eines Verwaltungsakts setzt voraus, dass ein Rechtsstreit über einen anderen Verwaltungsakt rechtshängig i. S. d. § 94 ist. Die Klage muss nach § 90 erhoben und noch rechtshängig sein. Wird das Verfahren hinsichtlich des ursprünglichen Verwaltungsakts später für erledigt erklärt, so hindert dies nicht; der Rechtsstreit bleibt hinsichtlich des neuen Ver...mehr

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Jansen, SGG § 174 Abhilfe der Beschwerde (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl. I S. 444 ff.) mit Wirkung ab dem 1.4.2008 ersatzlos aufgehoben worden. Hierzu führt die Gesetzesbegründung aus (BT-Drs. 820/07): "Das Abhilfeverfahren führt für die Sozialgerichte zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, ist jedoch für den Abhilfesuchenden in der Pra...mehr

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Jansen, SGG § 173 Beschwerd... / 2.1.3 GKG/JVEG/RVG

Rz. 5 Sonderregelungen existieren für die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung (§ 63 Abs. 2 GKG). Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird, mithin nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.2 Klagebefugnis

Rz. 21 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sind nur dann zulässig, wenn der Kläger schlüssig behauptet, durch den Verwaltungsakt oder durch Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts beschwert zu sein (BSG, Urteil v. 17.6.2009, B 6 KA 18/08 R, SozR 4-1500 § 54 Nr 15 = MedR 2010, 652). Damit wird auch die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erfasst. Sinn ...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.2 Rücknahmezeitraum (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Der Rücknahmezeitraum beginnt mit der Einlegung der Berufung. Ab diesem Ereignis kann die Berufung als actus contrarius zurückgenommen werden. Für davor liegende Zeiträume kommt nur ein Verzicht in Betracht. Rz. 5 § 156 SGG weicht von § 516 ZPO ab. Seit Inkrafttreten des ZPO-ReformG v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) kann die Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO bis zur Verkündun...mehr

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Jansen, SGG § 73 Bevollmäch... / 2.8.2 Wirkung der Vollmacht

Rz. 35 Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen(§ 73 Abs. 6 Satz 6 SGG i. V. m. § 81 ZPO). Soweit eine Vollmacht gemäß § 73 Abs. 6 SGG i. V. m. § 83 Abs. 1 ZPO beschränkt werden soll, setzt dies eine nach außen erkennbare Erklärung voraus, die eindeutig und ausdrücklich eine Verzichtsleistung auf den Streitgegenstand i. S. d. § 83 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.3 Antragstellung vor Klageerhebung (Abs. 3)

Rz. 125 Zweifelhaft war nach der vor Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG maßgebenden Rechtslage, ob Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon vor der Klageerhebung statthaft waren (dafür Meyer/Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 97 Rn. 14 m. w. N.; dagegen Zeihe, SGG, 5/2004, § 97 Rn. 20b; vgl. auch LSG NRW, Entscheidung v. 11.12.1996, L 11 SKa 81/96, Breithaupt 1997 S. 48...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.1 Höhere Gewalt

Rz. 33 Der Begriff "höhere Gewalt" deckt sich mit dem des unabwendbaren Zufalles und setzt das Fehlen jeglichen Eigenverschuldens voraus. Wurde der Kläger von einem rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten, muss er sich dessen Verschulden anrechnen lassen (LSG Saarland, Beschluss v. 16.12.2002, L 2 U 88/02). Höhere Gewalt meint ein von außen kommendes Ereignis. Beispiele hi...mehr

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Jansen, SGG § 206 Übergangs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die jetzige Fassung des § 206 geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück und dient der Klarstellung des Gewollten. Es verbleibt hierdurch auch für die "Altfälle" bei den Verwaltungsgerichten in den genannten Sachgebieten bei der Gerichtskostenfreiheit (BT-Drs. 15/ 3867 S. 5). Dies war erforderlich, da § 188 VwGO i. d. F. des Art. 2 des 7. SGGÄndG die Angelegenheit...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.1.7 Allgemeine Leistungsklage

Rz. 18 Die allgemeine oder "echte" Leistungsklage ist in § 54 Abs. 5 geregelt. Diese Klageart kommt in Betracht, wenn der Kläger ausschließlich die Verurteilung des Beklagten zur Leistung anstrebt. Im Wortlaut wird klargestellt, dass diese Klageart nur dann statthaft ist, wenn die Leistung vom Beklagten ohne Verwaltungsakt zu erbringen ist. Ansonsten muss zunächst das Vorver...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.4.1 Krankheit

Rz. 32 Krankheit entschuldigt nur dann, wenn die Willens- und Handlungsfähigkeit eines Beteiligten derart beeinträchtigt ist, dass er auch die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einen Dritten nicht veranlassen konnte (vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2007 S. 1717; LSG Hamburg, Urteil v. 11.5.2010, L 3 R 88/09 KN). Bettlägerigkeit steht einem Verschulden nicht entgegen; es kommt auf...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.6 Klageverzicht

Rz. 20 Ein Beteiligter kann grundsätzlich auf den Rechtsbehelf der Klage verzichten. In einem solchen Falle muss aber geprüft werden, ob der Verzicht wirksam ist. Ein solcher ist z. B. unwirksam, wenn der Betroffene den Verzicht vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens abgibt, eine Blankoerklärung abgibt oder unter massivem Druck der Verwaltung handelt. Liegt ein wirksamer Ver...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.4 Bundesrechtliche Sondernormen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Nach § 86a Abs. 2 Nr. 4 entfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund folgender vorrangiger bundesgesetzlicher Fälle von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbe...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.2 Besondere Verfahrensarten (Gehörsrüge – Gegenvorstellung; Beweissicherungsverfahren)

Rz. 4 Als besondere Verfahrensart ist das Beweissicherungsverfahren in § 76 geregelt. Zur vorsorglichen Tatsachenfeststellung können Zeugen und Sachverständige gehört und Augenscheinsbeweis erhoben werden. An die Stelle der Gegenvorstellung ist das mit Wirkung zum 1.1.2005 in § 178a geregelte Anhörungsrügeverfahren getreten. Es bietet einem Beteiligten die Möglichkeit, bei V...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.2.4 Antragsberechtigung

Rz. 25 Der Antragsteller muss entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGG antragsberechtigt sein. Das ist derjenige, der im Hauptsacheverfahren anfechtungsberechtigt (zum Unterschied von Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsbefugnis vgl. LSG NRW, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 109/10 B ER, NZS 2011 S. 790; BSG, Urteil v. 17.8.2011, B 6 KA 26/10 R) und damit klagebefugt, m...mehr

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.4 Kosten

Rz. 14 Im Widerspruchsbescheid muss auch über die Kosten des Vorverfahrens entschieden werden, § 63 SGB X. Danach sind bei erfolgreichem Widerspruch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Erfolgreich ist ein Widerspruch nur dann, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ur...mehr

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.2 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 12 Zum notwendigen Inhalt des Widerspruchsbescheides gehört auch die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 66, die die einzuhaltende Frist und das zuständige Sozialgericht anzugeben hat (vgl. BSGE 69 S. 9). Erfolgt die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides mit einfachem Brief, so ist der Empfänger über den Rechtsbehelf hinreichend mit dem Hinweis belehrt, dass die Klage innerha...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.2 Beschwerde gegen künftige Entscheidungen?

Rz. 6 Die beschwerdefähige Entscheidung muss zugestellt oder verkündet sein, ggf. reicht auch eine sonstige Verlautbarung aus, wenn sie also den internen Bereich des Gerichts verlassen hat. Die Beschwerde kann sich grundsätzlich nur gegen existente Entscheidung des SG richten. Liegt eine Entscheidung (Beschluss) nicht oder noch nicht vor, ist die Beschwerde nicht statthaft; ...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.7 Zu § 198 Abs. 6 GVG

Rz. 24 Nr. 1 regelt, dass ein Verfahren i. S. d. Gesetzes den gesamten Zeitraum von der Einleitung in der ersten Instanz bis zum endgültigen rechtskräftigen Abschluss umfasst. Ausdrücklich erfasst werden auch Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe gerichtete Verfahren. Der Zeitraum für das behördliche Vorverfahren ist nicht er...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 25 Für die Handlungsvollstreckung ist nach dem hier vertretenen Konzept das Sozialgericht zuständig, § 200 i. V. m. § 7 VwVG in entsprechender Anwendung. Die Entscheidungen des Sozialgerichts als Vollstreckungsgericht sind mit der Beschwerde nach § 172 anfechtbar. Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsmittels hat aufschiebende Wirkung, § 175 Satz 1. Im Übrigen...mehr

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Jansen, SGG § 77 Bindung de... / 2 Formelle Bestandskraft

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt ist formell bestandskräftig, wenn er mit Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann, weil die Rechtsbehelfsfrist verstrichen oder ein anschließendes sozialgerichtliches Verfahren rechtskräftig durch Urteil oder anderweitig durch Rücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis beendet worden ist. Eine Beschränkung des Klagegegenstandes im sozialgerichtl...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.3 Genehmigungsversagung

Rz. 21 Aus dem Wesen der aufschiebenden Wirkung folgt ferner, dass Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Genehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die mit einer Genehmigung angestrebte Erweiterung der Rechtsposition kann nur im Wege der Verpflichtungsklage und dementsprechend im Eilverfahren nur mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung er...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick)

Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Aufsichtsklage als Sond...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.4 Zu § 198 Abs. 3 GVG

Rz. 19 Absatz 3 normiert das Erfordernis der Verzögerungsrüge. Es handelt sich nicht um einen Rechtsbehelf, sondern um eine bloße Obliegenheit. Ziel der Rüge ist, die Kommunikation zwischen Gericht und dem Verfahrensbeteiligten zu eröffnen; eine förmliche Entscheidung über die Rüge ist nicht erforderlich. Die Rüge ist nicht notwendigerweise zu begründen. Werden dem befassten...mehr

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Jansen, SGG § 157 Berücksic... / 2.1.2 Im gleichen Umfang wie das SG

Rz. 7 Das LSG erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Ein in der ersten Instanz gestellter und noch nicht verbrauchter Beweisantrag braucht nicht wiederholt zu werden; er ist weiter beachtlich (BVerwG, Beschluss v. 6.12.1993, 8 B 143/93, NJW 1994 S. 2243). Das LSG muss allerdings nicht das gesamte erstinstanzliche Verfahren wiederholen. Es kann die Ergebnisse erstinstanzli...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.1 Bezugsobjekt: Verwaltungsakt

Rz. 7 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1). Das entspricht der Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO. Über § 154 Abs. 1, § 165 gilt die aufschiebende Wirkung auch im Fall der Berufung und Revision. Die aufschiebende Wirkung bezieht sich auf alle Verwaltungsakten, auch auf rechtsgestaltende und feststellende Bescheide, wie z. B. über die Beendig...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3.2.4 Einlegungsfrist

Rz. 25 Die Rüge muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben und begründet werden (BSG, Beschluss v. 18.5.2009, B 3 KR 1/09 C, SozR 4-1500 § 178a Nr. 8). Die Frist ist nach § 64 zu berechnen (LSG NRW, Beschluss v. 25.5.2009, L 11 KA 78/08, juris). Das Gesetz weicht hier von den Vorgaben des BVerfG ab. Dieses hatte bestimmt, dass der...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.2 Aufschiebende Wirkung und Aufrechnung

Rz. 18 Fraglich ist insoweit, ob die Aufrechnung als Vollstreckungssurrogat ebenfalls vom Suspensiveffekt erfasst wird. Die Rechtsfrage ist umstritten. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Aufrechnung mit einer Ge­genforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides (Rückforderungsbesc...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.2 Fristbeginn

Rz. 6 Die Frist nach § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2 beginnt mit der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts. Bekanntgabe bedeutet bewusste und gewollte Übermittlung von Informationen durch die die Angelegenheit bearbeitende Behörde. Darunter fällt folglich nicht eine zufällige Kenntniserlangung des Betroffenen; in derartigen Fällen muss aber eine Verwirkung in Betracht gezog...mehr

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Jansen, SGG § 91 Wahrung de... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 11 Die Klageschrift kann zum Zweck der Fristwahrung bei jeder inländischen Behörde eingereicht werden. Behörden sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Behördenbegriff des § 91 ist nicht auf solche Stellen begrenzt, die auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig werden. Eine Einschränkung des Begriffs lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.3 Verwaltungsakte mit Drittwirkung

Rz. 33 Auch bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, z. B. Zulassungen im Vertragsarztrecht. Das stellt Abs. 1 Satz 2 klar. Dabei sind indes die Interessen des begünstigten Dritten zu berücksichtigen. Die Vollzugshemmung führt dazu, dass der Dritte von dem durch den Verwaltungsakt begründeten rechtlichen Vorteil eins...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.5 Bezeichnung der zuständigen Stelle und deren Sitz

Rz. 12 Sitz ist im wörtlichen Sinn nur die politische Gemeinde, in deren Bezirk die Verwaltungsstelle eingerichtet oder das Gericht errichtet ist (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 11). Die zuständige Behörde oder das Gericht muss mit Namen und so genauer Anschrift bezeichnet werden, dass ein Zugang gesichert ist. Nicht unbedingt erforderlich ist die Angabe von Straße und Hausnummer, sol...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.5.2 Formelle Rechtmäßigkeit

Rz. 65 Schriftform ist nicht vorgeschrieben, indessen wegen § 86a Abs. 2 Nr. 5 ("schriftliche Begründung") letztlich obligatorisch. Die Anordnung muss ausdrücklich erfolgen, eine konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist nicht zulässig (Krodel, Eilverfahren, B Rn. 135; vgl. aber LSG NRW, Beschluss v. 6.1.2004, L 11 B 17/03 KA ER, Breithaupt 2004 S. 263: Das Na...mehr

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Jansen, SGG § 114 Aussetzun... / 2.1.2 § 114 Abs. 2 und Abs. 2a

Rz. 4 § 114 Abs. 2 normiert den in der Praxis am häufigsten vorkommenden Aussetzungstatbestand. Die Entscheidung muss vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängen. Das Gericht hat sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzung erfüllt ist. Gegebenenfalls müssen zunächst Ermittlungen durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob die Abhängigkeit vorliegt...mehr

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Jansen, SGG § 92 Inhalt der... / 2.1 Begriff der Klage

Rz. 3 Wenngleich die einzelnen Elemente, welche üblicherweise eine Klageschrift ausmachen, gemäß § 92 nicht unabdingbar sind – soweit kein Ausschluss nach Abs. 2 Satz 2 vorliegt –, so muss doch erkennbar sein, dass es sich überhaupt um eine Klage handeln soll. In Zweifelsfällen ist eine Auslegung vorzunehmen. Unter einer Klage wird eine Prozesshandlung verstanden, mit welche...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.3.6 Prüfdichte

Rz. 41 Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne dieses dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79 S. 69...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.1.1 Abgrenzung Anfechtungssachen (Abs. 1) zu Vornahmesachen (Abs. 2)

Rz. 57 Die einstweilige Anordnung nach Abs. 2 bildet zusammen mit dem Verfahren nach Abs. 1 den vorläufigen Rechtsschutz im SGG. Absatz 1 normiert die Voraussetzungen für den einstweiligen Rechtsschutz in Anfechtungssachen, hingegen regelt Abs. 2 die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung in Vornahmesachen. Die Vorschrift ist § 123 VwGO nachgebildet und stimmt damit...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.2 Satz 2 – Form der Verwerfung

Rz. 17 Die unzulässige Berufung kann durch Urteil oder durch Beschluss verworfen werden. Eine mündliche Verhandlung ist fakultativ. Das Urteil wird auf Grund mündlicher Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG) oder mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 2 SGG); durch den vollbesetzten Senat mit drei Berufsrichtern und zwei e...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.1 Klageerhebung

Rz. 3 § 90 regelt an sich nur, in welcher Form die Klage zu erheben ist und bei welchem Gericht. Es wird nicht definiert, was unter einer Klage zu verstehen ist. Darunter wird eine Prozesshandlung verstanden, mit welcher der Kläger zum Ausdruck bringt, er wolle eine konkrete Angelegenheit gerichtlich überprüfen lassen (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 28.2.2008, L 9 AS 7/08 ER, ju...mehr

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Jansen, SGG § 95 Gegenstand... / 2.1 Der ursprüngliche Verwaltungsakt/Klagegegner

Rz. 4 Hat ein Vorverfahren stattgefunden, richtet sich die Klage nicht gegen den Widerspruchsbescheid, sondern gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt, der mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs i. S. d. § 83 angefochten worden ist. Die Klage muss daher gegen die Behörde bzw. den Rechtsträger erhoben werden, welche(r) den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat. Das ist vo...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.2 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 43 Keine aufschiebende Wirkung haben Rechtsbehelfe weiterhin in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit in Fällen der eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakte. Mit § 86a Abs. 2 Nr. 2 sollte eine dem früheren Recht entsprechende Regelung getroffen werden (vgl. die Begründung der Bundesregierung im En...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.5 Fristwahrung

Rz. 22 Die Frist wird durch Erhebung der Klage gewahrt. Durch die Erhebung der Klage wird die Sache rechtshängig, § 94. Klageerhebung bedeutet Einreichung einer Klageschrift bzw. Abschluss der Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über ein Klagebegehren, vgl. § 90. In Zweifelsfällen muss ausgelegt werden, ob eine Klage vorliegt oder ob etwa ein anderer Rechtsbe...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.4.2.2 Regelungsanordnung

Rz. 89 Für die Regelungsanordnung (Abs. 2 Satz 2) fordert das Gesetz, dass eine vorläufige Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Es muss die Gefahr bestehen, dass die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialg...mehr

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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO, finanzgerichtliches Verböserungsverbot

Leitsatz 1. Das finanzgerichtliche Verböserungsverbot begründet im Hinblick auf § 174 Abs. 4 AO kein allgemeines "Änderungsverbot". Es besagt lediglich, dass eine Schlechterstellung des Klägers bezogen auf die mit der Klage angegriffene Steuerfestsetzung durch das FG verboten ist. 2. Einer erneuten Änderung eines zuvor bereits durch Gerichtsentscheidung geänderten Steuerbesch...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kann eine im Handelsregister gelöschte GmbH vor Gericht auftreten?

Leitsatz Wird eine GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht und hat sie auch tatsächlich kein Vermögen mehr, so ist sie nicht mehr parteifähig. Dennoch kann sie ein Rechtsmittel einlegen, wenn sie meint, in der Vorinstanz zu Unrecht als parteifähig behandelt worden zu sein. Sachverhalt Die Löschung einer vermögenslosen GmbH hat zur Folge, dass die Gesellschaf...mehr