Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.4 Terminsgebühr

Rz. 47 Die Terminsgebühr ist in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sowie in Nr. 3104, 3106 VV RVG geregelt. In den Gebührentatbeständen wird ab dem 1.8.2013 nicht mehr zwischen Verfahren nach § 183 und nach § 197a differenziert. Bei der Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr, die den Charakter einer Anwesenheitsgebühr hat (FG Düsseldorf, ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.3 Geschäftsgebühr

Rz. 44 Für die Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren, wie z. B. in einem Verwaltungsverfahren oder Widerspruchsverfahren, erhält der Rechtsanwalt nach Teil 2 Abschnitt 4 VV RVG als Tätigkeitsgebühr eine Geschäftsgebühr. Die Gebühr gilt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie das Mitwirken bei der Gestaltu...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.6 Auslagen eines Rechtsanwalts

Rz. 83 Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG zählen: Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Fotokopiekosten, die zur üblichen ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören, fallen unter die allgemeinen Geschäftskosten und sind als solche nach der Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5 Betragsrahmengebühr

Rz. 58 Bei den Betragsrahmengebühren handelt es sich um Rahmengebühren i. S. v. § 14 RVG. Die Höhe der im Verfahren nach § 183 konkret angefallenen Betragsrahmengebühr bestimmt sich i. d. R. innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens nach den Kriterien des § 14 RVG. Hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der fiktiven Terminsgebühr (Rz. 51 f.) und der Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.5 Einigungsgebühr

Rz. 54 Neben den Tätigkeitsgebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) kann im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Verfahren als weitere Gebühr eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr anfallen (Teil 1 VV RVG). Diese Gebühren werden überwiegend als "Erfolgsgebühren" bezeichnet, da sie nur im Fall der unstreitigen Erledigung des Verfahrens anfallen. Ihr...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.1 Anrechnung von Gebühren

Rz. 36 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass eine Gebühr ganz oder teilweise auf eine andere Gebühr anzurechnen ist (sog. Anrechnungslösung, z. B. Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG). Grund für die Anrechnung ist, dass die beiden Gebühren in einem bestimmten Umfang dieselbe Tätigkeit, wie z. B. die Informationsbeschaffung entgelten. Die Anrechnung will ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.1 Begriff der Angelegenheit

Rz. 21 Die Gebühren entgelten i. d. R. die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung des Angelegenheit (§ 15 Abs. 1 RVG). Die jeweilige Gebühr gilt die gesamte Tätigkeit eines Rechtsanwalts in ihrem Tätigkeitsfeld ab. Rz. 22 Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit in einem (Gebühren-)Rechtszug nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 Satz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.5 Kosten eines besonderen Vertreters (§ 72)

Rz. 37 Die Kosten eines besonderen Vertreters sind außergerichtliche Kosten des Beteiligten und nach § 193 Abs. 2 in notwendiger Höhe erstattungsfähig (BSG, Beschluss v. 8.9.1982, 5b BJ 170/02). Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, die als besondere Vertreter bestellt sind, können die Gebühren und Auslagen nach dem RVG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RVG) verlangen. Auf den Vergütungsanspr...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH). Ein Anspruch auf Beiordnung besteht, wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist (Anwaltsprozess, § 121 Abs. 1 ZPO; Anwaltszwang besteht na...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.4 Bemessung der Gebühren

Rz. 57 Hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Gebühren differenziert das RVG zwischen den Gebühren, die in einem Verfahren nach § 183 oder nach § 197a anfallen. In Verfahren nach § 183 bestimmt sich i. d. R. die Höhe der Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert (§§ 2, 3 RVG), sondern es fallen Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG an. Dies gil...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.3 Festsetzungsentscheidung

Rz. 11 Das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren nach § 197 ist ein eigenständiges Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 14.7.2014, B 10 ÜG 8/13 R ). Rz. 11a Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Beschluss. Er wird als richterliches Organ tätig und ist insoweit nicht an Weisungen gebunden (vgl. BV...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.2 Kostensysteme des SGG

Rz. 2 Bis zum 2.1.2002 haben der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und die Erhebung einer streitwert- und erfolgsunabhängigen Pauschgebühr von den übrigen Beteiligten das Kostenrecht des SGG im Unterschied zu den anderen Verfahrensordnungen geprägt. Der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit dient der Wahrung...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Verfahren

Rz. 16 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Sachsen, Beschluss v. 7.4.2010, L 6 U 42/07; a. A. Meyer-Ladewig, SGG, § 192 Rz. 7...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.6 Erledigungsgebühr

Rz. 56 Anstelle der Einigungsgebühr kann in Verfahren, deren Gegenstand ein begehrter oder ein mit einem Rechtsbehelf angefochtener oder abgelehnter Verwaltungsakt ist, d. h. in Verfahren nach § 54 Abs. 2 und 4, eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002, 1005, 1006 VV RVG) anfallen. Erledigt sich in einem solchen Fall die Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung d...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 4 Literatur

Rz. 40 Böttinger, Kostenentscheidung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse, die eine Übernahme der Gutachtenskosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse ablehnen, ASR 2015, 17. Burkiczak, Rechtsfragen der Kostenentscheidung im Prozess der Erwerbsminderung, NZS 2008, 126. Bühs, Das Rechtsschutzbedürfnis bei der Untätigkeitsklage -Schutz gegen Nichtstun oder sinnloses Gerichtsve...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 betrifft das Verhältnis der Beteiligten hinsichtlich der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten. Es dient der betragsmäßigen Festsetzung des sich aus der Kostengrundentscheidung ergebenden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss v. ...mehr

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Jansen, SGG § 189 Feststell... / 2.2 Rechtsbehelf

Rz. 3 Gegen die Feststellung der Gebührenschuld (Zustellung des Auszugs) kann binnen eines Monats das Gericht angerufen werden (§ 189 Abs. 2 Satz 2). Die Anrufung des Gerichts nach Abs. 2 Satz 2 stellt einen Sonderfall der Erinnerung (§ 178) dar (BSG, Beschluss v. 5.5.2003, B 13 SF 5/02 S ). Hinsichtlich Form, Frist, Wirkung und Verfahren einer Erinnerung wird auf die Komment...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.3 Kosten anderer Bevollmächtigter (§ 73 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, 4)

Rz. 35 Die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsbeistandes (Art. 1 § 1 RBerG) und eines Kammerrechtsbeistandes (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. RDGEG) sind nach § 193 Abs. 3 stets erstattungsfähig. Nach Art. IX des KostenÄndG gelten für die Vergütung von Rechtsbeiständen die Vorschriften des RVG sinngemäß. Tritt ein Rechtsbeistand oder Kammerrechtsbeistand in...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.5 Auslagen, § 17 GKG

Rz. 59 Auslagen, die von einem Beteiligten veranlasst worden sind, werden nach Teil 9 des KV GKG, berechnet. Maßgeblich sind Nr. 9000 bis 9018 KV GKG. Soweit diese Vorschriften keinen Auslagenersatz vorsehen, entsteht keine Kostenpflicht. Auslagen, die durch eine für begründet befundene Beschwerde entstanden sind, werden in einem gebührenfreien Beschwerdeverfahren nicht erho...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 8 Das SGG enthält hinsichtlich der Erhebung der Gerichtskosten keine eigenen Regelungen, es verweist umfassend auf die Vorschriften des GKG (BVerfG, Beschluss v. 20.4.2010, 1 BvR 1670/09). Nach § 1 Nr. 4 GKG (seit 1.8.2013 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GKG) werden für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem SGG, soweit nach dem SGG das GKG anzuwenden ist...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.2 Beschwerdeverfahren

Rz. 48 Beschwerdeberechtigt sind der Antragsteller und die Staatskasse. Der Gegner des Antragstellers ist im Fall der Stattgabe nicht beschwerdeberechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.4.2011, I-24 W 33/11). Die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden erstinstanzlichen Beschluss des Prozessgerichts ist nur eingeschränkt ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Für eine Vergütungsvereinbarung bedürfe es eines Beschlusses. Damit dieser den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, müssten (nach altem und neuem Recht) besondere Gründe vorliegen (Hinweis auf Abramenko, ZWE 2009, S. 154 ff.). Denn jedenfalls im Bezirk des LG Karlsruhe würden selbst ...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter zur Führung von Beschlussklagen. Dazu soll er einen Rechtsanwalt aussuchen und mit diesem eine Strategie abstimmen können. Ferner soll er über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Diese Entscheidungen müssten die Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klageänderung: Mehrvertretu... / 2 Normenkette

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt zunächst gegen die anderen Wohnungseigentümer eine Beschlussklage. Für diese meldet sich Rechtsanwalt X. Wohnungseigentümer K stellt die Klage dann wegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um. Die Klage wird abgewiesen. Fraglich ist, ob X die Gebühr Nr. 1008 VV RVG verdient hat. Das AG verneint die Frage, da die Gem...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Nach der Kostengrundentscheidung habe K die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidend für den Anfall des Gebührentatbestands aus Nr. 1008 VV RVG sei der tatsächliche Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt werde. Solle er die einzelnen Wohnungseigentümer vertreten, so erhalte er den Mehrvertretungszuschlag. Solle er hingegen die Gemeinschaft der...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. § 55 RVG und Kostenberechnung

Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. § 10 Abs. 1 RVG gilt nicht auch für das Außenverhältnis zu einem dem Mandanten erstattungspflichtigen Dritten....mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 9. Angelegenheitsbegriff – § 17 RVG

§ 15 Abs. 2 RVG bestimmte bis zum 31.7.2013, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal (Satz 1) und in gerichtlichen Verfahren die Gebühren in jedem Rechtszug fordern kann (Satz 2). Durch das 2. KostRMoG wurde § 15 Abs. 2 RVG dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In den Motive...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / III. Weitere wünschenswerte Änderungen und Klarstellungen im RVG

Die Vorschläge von DAV und BRAK zu strukturellen Änderungen im RVG geben Anlass, auf folgende, aus meiner Sicht ebenfalls notwendige weitere Änderungen des RVG hinzuweisen. 1. Vergütungsanspruch des im Wege der PKH zugezogenen Nebenklägervertreters §§ 397a Abs. 2 und 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO sehen anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Ad...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Wertanhebung in § 49 RVG

BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rechtfertigung bestehe, bei de...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / b) Kappungsgrenze in § 49 RVG

Der Vorschlag beinhaltet ferner, die Kappungsgrenze in § 49 RVG zur Anpassung an die Inflationsentwicklung auf 100.000,00 EUR anzuheben. Derzeit werden die aus der Staatskasse bei PKH und VKH zu zahlenden Gebühren in der Wertstufe "über 50.000,00 EUR" gekappt. Damit würde die Kappungsgrenze verdoppelt. Durch das KostRÄG 2021 ist die Kappungsgrenze in § 49 RVG zum 1.1.2021 vo...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen nach § 10 RVG

In § 10 RVG soll das Schriftformerfordernis bei Rechtsanwaltsrechnungen durch die Textform ersetzt werden, und zwar unabhängig von der Zustimmung des Mandanten. Die vorgeschlagene Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen (vgl. § 126 BGB) und Ersetzung durch die Textform (§ 126b BGB) wird damit begründet, dass das Erfordernis einer eigenhändigen Untersc...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen der vorgerichtlichen Gegenstandswertänderung durch Teilzahlung für die Gebühr bei der Inkassodienstleistung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG

I. Das Problem Auftrag zur Einziehung Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Gläubiger hat uns eine Forderung von 2.100 EUR zur Einziehung übergeben, nachdem er den Schuldner vorgerichtlich erfolglos angemahnt hat. Verzug ist am 21.10.2022 eingetreten. Der Schuldner hat sich auf die kaufmännischen Mahnungen nicht gemeldet, sodass bei Übergabe auch keine Einwendungen oder Einrede...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 4. Gutachten gem. § 14 RVG: Ermittlung des Sachverhaltes durch die RAK?

Die Frage, inwieweit das Gericht verpflichtet ist, dem Vorstand der Rechtsanwaltskammern vor Erstellung eines Gutachtens gem. § 14 RVG den zugrunde zu legenden Sachverhalt mitzuteilen, wurde von den Teilnehmern der Tagung eingehend erörtert. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass es – entsprechend den Vorschriften zum Sachverständigenbeweis in der ZPO – Aufgabe des Gerichts und ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 6. Anpassung der Wertgrenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze

a) Wertanhebung in § 49 RVG BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rec...mehr