Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 612]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1247]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Auslandsladung [Rdn 1601]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1602 Literatur...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antragsgründe, Amtspflichtverletzung [Rdn 1100]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Sprache [Rdn 673]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 674 Literaturhinweise: Huber, Deutsch als Gem...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beschleunigungsgebot [Rdn 2344]

Rdn 2345 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307, sowie bei → Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Teil B Rdn 1028, und zur Verfahrensbeschleunigung/Verfahrensverzögerung auch noch bei Burhoff, EV, Rn 4142 und bei Burhoff, HV, Rn 2826. Rdn 2346 1.a) Will der Betroffene ei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Zulässigkeit [Rdn 2455]

Rdn 2456 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2457 1.a) Die Revision ist zulässig gegen folgende Arten von Urteilen:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Verfahrensgrundsätze [Rdn 126]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 127 Literaturhinweise: Lorz/Sauer, Wann genau steht Art. 3 EMRK einer Au...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Auslandszustellung [Rdn 1868]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1715]

Rdn 1716 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290, m.w.N. Rdn 1717 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 431]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Abwesenheit (§ 338 Nr. 5) [Rdn 2299]

Rdn 2300 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307. Rdn 2301 1.a) Hat die HV vollständig oder zeitweise in Abwesenheit der StA oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 i.V.m. der entsprechende...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Unterbringung zur Beobachtung [Rdn 935]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 936 Literaturhinweise: Bohnert, Strafmündigkeit und Normkenntnis, NStZ 1988, 249 Esser/Fritz/Schmidt, Die Beurteilung der sittlichen Reife Heran...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 611]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 192]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beweiskraft des Protokolls [Rdn 2093]

Rdn 2094 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329 Gaede, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.8.2006 – 3 StR 284/05 (Unwahre Protokolllüge), StraFo 2007, 29 Meyer-Mews, Wer lügt denn da? Anmerku...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antragsgründe, Zeuge/Sachverständiger [Rdn 1207]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, mündliche Verhandlung [Rdn 209]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Im Ergebnis bestehen hier keine Bedenken gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV in Höhe der von der Vorinstanz zuerkannten 1,5fachen Mittelgebühr. Hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger, die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kläger verweist ...mehr

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Gericht zunächst einen Erörterungstermin anberaumt, der dann aber kurzfristig aufgehoben worden ist. Später kam es dann zur Durchführung des Erörterungstermins, in dem zugleich ein Parallelverfahren erörtert worden ist. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen, zum Wert einer bebauten Immobilie ein Gutachten nach Akte...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / Leitsatz

Die Wahrnehmung eines Ortstermins mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen ist nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV bei der Terminsgebühr zu berücksichtigen. Mit seiner Einladung setzt dieser den Rechtsschein, dass er sich im Rahmen der gerichtlichen Anordnung hält, auf den der Empfänger vertrauen kann. Eine Rückfrage beim Gericht ist selbst dann nicht notwendig, wenn der S...mehr

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zfs 6/2016, Vorvertragliche... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen des für die Zeit ab August 2008 behaupteten und auf eine psychische Erkrankung gestützten Versicherungsfalls scheitern nicht schon daran, dass der Kl. möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt wegen seiner Wirbelsäulenbeschwerden berufsunfähig gewesen ist." a. In der vom Kl. vorgelegten ...mehr

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zfs 6/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Ein Anspruch in Höhe der Hauptforderung aus § 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag über den ausgeurteilten Betrag hinaus ist nicht gegeben." a) Die Feststellungen des LG bezüglich der vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten und der Mehrwertsteuer für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und der linken Terrassentür werden nicht angegriffen. Dass vom LG getr...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

– überarbeitete Fassung 5. April 2016 – VORBEMERKUNG Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und ...mehr

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / 2 Aus den Gründen:

" … Auch für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist kein niederländisches Recht anzuwenden. Zwar können diesbezüglich ggf. die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z.B. OLG Frankfurt zfs 2004, 452; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln VersR 1993, 977; KG VersR 2002, 1567; OLG München VersR 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verkehrsauffassung und Gebäudebegriff

Rz. 26 [Autor/Stand] Der RFH ist in seinen zahlreichen Entscheidungen über die Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen zwar stets vom Gebäudebegriff ausgegangen; er hat aber trotzdem maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abgestellt.[2] Rz. 27 [Autor/Stand] Der BFH hat zwar ebenfalls den Gebäudebegriff als Ausgangspunkt für die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorr...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugverkauf

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Veräußert der ArbG ein Kfz an seinen ArbN, so ist ein etwaiger Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs 2 EStG; > Sachbezüge Rz 38 ff) ein geldwerter Vorteil (BFH 210, 291 = BStBl 2005 II, 705), der grundsätzlich dem LSt-Abzug unterliegt. Ist der ArbG aber ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.7 Entschädigungen an Auskunftspersonen, Sachverständige und Treuhänder (§ 344 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 9 Im Vollstreckungsverfahren hinzugezogene Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige sind nach § 107 AO in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in dem dort vorgesehenen Umfang[1] zu entschädigen. Ebenso vom Auslagenersatz erfasst ist die Entschädigung eines Treuhänders nach § 318 Abs. 5 Satz 1 AO im Rahmen der Pfändung eines Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Rz. 1 § 88 FGO ergänzt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO, indem die Ablehnungsgründe erweitert werden. Auch hier wird das finanzgerichtliche Beweiserhebungsverfahren dem des Steuerverwaltungsverfahrens angeglichen[1]. Rz. 2 Die Beeinträchtigung für den Beteiligten muss durch den konkret in Aussicht genommenen Sachverständigen objektiv möglich sein. Es kann nicht unter Berufung auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.4 Pflichten, Gutachtenverweigerung, Eid – §§ 407–410 ZPO

Rz. 73 In § 407 ZPO und § 407a ZPO sind die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Gutachten und die übrigen Pflichten der Sachverständigen geregelt. Rz. 74 Nur Sachverständige, die nach § 407 ZPO zur Erstattung eines Gutachtens grundsätzlich verpflichtet sind, können dieses eingeschränkt nach § 408 ZPO ablehnen. Die übrigen Sachverständigen sind zum Tätigwerden nicht verp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.1 Allgemeines – §§ 414, 402, 403 ZPO

Rz. 65 Zu Begriff und Aufgabe des Sachverständigen vgl. § 81 FGO Rz. 10. Nicht nach den Regeln für Sachverständige, sondern nach den Regeln für Zeugen werden die sachverständigen Zeugen behandelt[1]. Die Beteiligten können an den Sachverständigen Fragen richten[2]. Das Gericht darf nur entscheiden, wenn es hinsichtlich der zu beurteilenden Tatsachen sachkundig ist[3]. Fehlt ...mehr