Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelkonto.

Rn 43 Als Folge der Gestaltungserklärung des Kunden wird das bestehende Konto umgewandelt. Pfändungsschutzkonten sollen, wie angenommen wird, als Einzelkonten geführt werden. Dritten kann aber eine Verfügungsbefugnis eingeräumt werden. Wird das Konto nach der Pfändung umgewandelt, erstreckt sich das Pfändungspfandrecht unabhängig von der konkreten Kontobezeichnung auf das Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umstrukturierungen.

Rn 28 Ist bei einer Verschmelzung der aufnehmende Rechtsträger der bisherige Verw, lässt dies die Verw-Stellung unberührt (AG Bad Homburg NZM 12, 201). Dies gilt auch im umgekehrten Fall (BGH ZMR 14, 654 Rz 16) und auch dann, wenn ein Rechtsträger aus seinem Vermögen einen Teil ausgliedert und ihn auf einen von ihm gegründeten neuen Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss der Übertragbarkeit und Vererblichkeit (S 1).

Rn 2 Die Norm ist ausdrücklich abdingbar, durch der Form des Rechtsgeschäfts, speziell § 311b I, unterliegende anfängliche (RG 148, 105, 108; Nürnbg RNotZ 13, 434, 437 f) oder nachträgliche (Hamm Rpfleger 17, 526, 527 [OLG Hamm 01.03.2017 - 15 W 22/17]; aA RG 148, 105, 113; 163, 142, 155: bloße Zustimmung reicht) Vereinbarung: darin liegt eine Inhaltsänderung (Hamm aaO; Saar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswirkung auf die GewSt

Rn. 2042 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Gewerbeertrag wird unter Heranziehung der Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, vgl § 7 S 1 GewStG. Grundsätzlich unterliegen Betriebsveräußerungs- oder -aufgabegewinne nach § 7 S 2 GewStG nicht der GewSt, sofern der Gewinn auf unmittelbar beteiligte natürliche Personen entfällt. Eine Ausnahme hierzu enthält § 18 Abs 3 S 1 UmwS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 6 § 282 führt regelmäßig zur vollständigen Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Abrechnungsverhältnis. Die Umwandlung erfolgt durch das Verlangen iSv § 281 IV, dem auch hier Gestaltungswirkung zukommt (s § 281 Rn 25). Ebenfalls wie bei § 281 (s dort Rn 37) kann es auch dazu kommen, dass nur ein abtrennbarer Teil des Schuldverhältnisses erfasst ist; die Abtrennbarkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung des Veräußerers und des Erwerbers, Abs 2 u 3.

Rn 29 Ab dem Betriebsübergang richten sich die Ansprüche übergegangener ArbN gegen den Erwerber. Jedoch besteht gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers für Verpflichtungen gem II (BGH NZA 09, 848 [BGH 19.03.2009 - III ZR 106/08] – Betriebsrenten) sowie ggf nach den §§ 133, 134 UmwG, §§ 25, 28 HGB. Für Verpflichtungen gem II 2 haftet der Veräußerer pro rata temporis (zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Grenzen, I 3.

Rn 4 Die Umwandlung muss – wie auch der Verkauf an den Dritten – nur nach der ›Überlassung‹ (vgl Staud/Rolfs § 577 Rz 14; BGH NZM 16, 540 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 143/15]) des Mietobjekts – die nicht zwingend mit dem Tag des Mietvertragsschlusses zusammenfallen muss – erfolgen, ansonsten ist der Zeitpunkt der Umwandlung selbst ohne Bedeutung (Blank WuM 93, 577). Die ›Begrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhaltsänderungen.

Rn 9 Erweiterungen der dinglichen Leistungspflicht erfordern eine weitere Unterwerfungserklärung (BGH DNotZ 65, 544, 546 [BGH 30.09.1964 - V ZR 143/62]). Nach einem Beschl des OLG Hamm (BWNotZ 16, 112, 113) soll es bei einer Nachverpfändungserklärung ausreichen, wenn die in Bezug genommene Grundschuldbestellungsurkunde unter Beachtung der Anforderungen des § 13a BeurkG zum G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontovollmacht.

Rn 28 Eine Kontovollmacht berechtigt nur zur Verfügung über ein Kontoguthaben und Inanspruchnahme einer eingeräumten Kreditlinie, aber nicht zu Kreditaufnahmen und -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (BGH MDR 53, 345, 346; Köln ZIP 01, 1709, 1710). Das gilt auch für die wechselseitige Bevollmächtigung zur Mitverpflichtung bei einem Oder-Konto und die gegenseitige Bevollmächt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zinserhöhungen.

Rn 2 Die Zustimmung anderer Gläubiger ist auch dann nicht erforderlich, wenn höhere Zinsen bis 5 % rückwirkend vereinbart werden (KGJ 37 A 295), bedingte Zinsen durch unbedingte Zinsen (bis 5 %) ersetzt werden (aA KG JFG 11, 234) und bei der Umwandlung einer Höchstbetragshypothek (§ 1190) neben dem bisherigen Höchstbetrag Zinsen von bis zu 5 % eingetragen werden sollen (aA K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Fassung bis 30.6.23.

Rn 1 Die Erfüllung des Stiftungszwecks wird unmöglich, wenn das Stiftungsvermögen verloren ist, die Zweckerfüllung verboten wird oder die Destinatäre weggefallen sind (NK-BGB/Schiffer/Pruns Rz 4 ff). Zur Gemeinwohlgefährdung s § 80 Rn 4. Die behördlichen Maßnahmen sind subsidiär und kommen nur in Betracht, wenn die Stiftung ihre Satzung nicht von sich aus ändert (Erman/Wiese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zivilehe.

Rn 1 Eine Ehe iSd § 1310 kann nicht nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. § 1353 I 1 idF durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung (BGBl I 17 S 2787) ermöglicht eine Eheschließung auch Personen gleichen Geschlechts. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt nach § 20a LPartG durch die persönliche Erklärung gegenüber dem Standesb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fortsetzung in anderer Rechtsform

Rn. 2934 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Entscheiden sich die Erben, den Nachlass, insbesondere BV, zukünftig gemeinsam zu verwalten, kann dies in fortgesetzter Erbengemeinschaft erfolgen. Die Möglichkeit einer Umwandlung nach dem UmwG, zB in OHG, KG oder GbR im Wege eines Formwechsels ist mangels entsprechender Regelung im UmwG nicht möglich (Vossius in W/M § 191 7 (Juni 2022)),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ende des Vereins.

Rn 21 Da ein Verein mindestens drei Mitglieder erfordert, ist der nV durch Absinken auf zwei Mitglieder aufgelöst (aA Grüneberg/Ellenberger § 54 Rz 14: zwei Mitglieder genügen). Weitere Auflösungsgründe ergeben sich aus §§ 41, 42 und sind außerdem Zeitablauf sowie der Wegfall aller Mitglieder. Für den Anfall des Vereinsvermögens und die Liquidation gelten §§ 45 ff. Mit Absch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Umwandlungssteuergesetz

Rn. 18 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Umwandlungs- oder Einbringungsvorgang stellt immer auch einen Veräußerungsvorgang dar (BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 – UmwStE – Tz 00.02; BFH v 01.03.2018, IV R 38/15, BFH/NV 2018, 779; BFH v 29.11.2017, I R 7/16, BFH/NV 2018, 810; BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 686). Die Vorschriften des UmwStG über die Einbringung von Betriebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenwärtiges Guthaben (Abs 3 S 2 HS 1).

Rn 30 Wird das bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben leisten oder den Betrag hinterlegen, Abs 3 S 2 Hs 1. Die Frist gilt kraft Gesetzes und muss nicht gerichtlich angeordnet werden. Das Guthaben muss bei einem Krediti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtliche Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit der Forderung.

Rn 4 § 868 I betrifft die Fälle, in denen eine Auswirkung im Verfahren auf die materiell-rechtliche Verpflichtung eintritt. Wird nach Eintragung der Hypothek der Titel aufgehoben, die vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels aufgehoben, die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder die Einstellung der Zwangsvollstreckung angeordnet, so erwirbt der derzeitige Eigentümer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Juristische Personen und Personengesellschaften.

Rn 27 Bei Personengesellschaften liegt eine Gesamtrechtsnachfolge vor im Falle Ihres Erlöschens ohne Liquidation, etwa bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft und Übernahme der Aktiva und Passiva durch den verbleibenden Gesellschafter, der damit Gesamtrechtsnachfolger der beendeten Gesellschaft wird (BGH NJW 71, 1844; BGHZ 71, 296,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilkündigung / 2 Voraussetzungen

Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen beinhaltet § 573b BGB. Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorschrift des § 573b BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Erfasst werden alle Mietverhältnisse, einschließlich derer, die in § 549 Abs. 2 und Abs. 3 BGB genannt sind. Für Mietverhältnisse über Gewerberäume gilt § 573b BGB nicht. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entstehung der Gesellschaft.

Rn 12 Die GbR kann sowohl auf schuldrechtlicher als auch auf gesetzlicher Grundlage entstehen. Herkömmlicher Gründungsablauf ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch die Gründungsgesellschafter. Daneben kommt eine Entstehung durch Umwandlung in Betracht (s Rn 19 f). I. Entstehung durch Gesellschaftsvertrag. 1. Gesellschaftsvertrag, Änderung. Rn 13 Der Gesellschaftsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Seit dem 1.10.17 können gem Art 3 Abs 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.17 Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. §§ 269, 270 gilt also nur noch für die Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.9.17 eine Lebenspartnerschaft geschlossen und keine Umwandlung in eine Ehe begehrt haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zustimmungserfordernis.

Rn 31 Wird nach § 5 IV vorgegangen, müssen – soweit nicht § 5 IV 2 greift – Dritte zustimmen (Vor §§ 1–49 Rn 25). Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf nach hM nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger (KG ZWE 11, 84; s § 1 Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unschädlichkeitszeugnis.

Rn 27 Die Ländergesetze zum Unschädlichkeitszeugnis können tw direkt, tw analog angewandt werden (BayObLG ZMR 05, 300, 301), zB auf die Veräußerung eines Teils des Miteigentumsanteils oder eines Teils des gemeinschaftlichen Grundstücks, aber auch auf die Umwandlung von gemE in SonderE (BayObLG ZMR 04, 683, 684).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung bei erstmaliger Prüfung

Rn. 99a Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Haufe HGB-Komm. (2022), § 321, Rn. 203; WP-HB (2021), Rn. M 692). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt bei neu gegrün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Geltungsbereich

Tz. 174 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315b Abs. 1 Satz 1 HGB müssen bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB, die Mutterunternehmen sind (vgl. § 290 HGB), ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erweitern, wenn sie die folgenden Merkmale kumulativ erfüllen (vgl. DRS 20.232): Für das Mutterunternehmen und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Ausschließung.

Rn 8 Allein die Anordnung der Ausschließung wirkt für und gegen alle Sonderrechtsnachfolger, die ihre Rechte aus § 2033 herleiten; sie wirkt dagegen nicht für und gegen die Pfändungsgläubiger, § 751 2 (BGH NJW 09, 2458). Rn 9 Die Regelung des § 1010 zur Sonderrechtsnachfolge ist iRd § 2044 nur eingeschränkt anwendbar, und zwar dann, wenn die Anordnungen des Erblassers die Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fortsetzung in Erbengemeinschaft

Rn. 2931 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft kann, auch wenn sie grds auf Auseinandersetzung angelegt ist, beliebig lange fortgesetzt werden, vgl auch § 27 HGB. Einen Zwang zur Auseinandersetzung oder zur Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine andere Rechtsform besteht nicht. Allerdings kann jeder Erbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und diese notfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Existenzgründungsphase.

Rn 3 Die Gründungsphase ist erst mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen o selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen (zB Geschäftseröffnung, Abschluss des ersten Kundenvertrags). Vorbereitende Handlungen (Einstellung von Arbeitnehmern, Anmietung von Räumlichkeiten, Kauf von Einrichtungsgegenständen) genügen nicht. Ausreichend ist jedoch die nach außen hin s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1741 ff BGB

Rn 1 Adoption ist die Annahme eines fremden Kindes als eigenes. Mit der Wirksamkeit der Minderjährigenadoption erlöschen alle Rechte der leiblichen Eltern, es entfällt auch jedes Recht auf persönlichen Umgang ebenso wie die erbrechtliche Stellung. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger (§§ 1741–1766a) und der von Volljährigen (§§ 1767–1772). Schwerpunk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Landesrecht.

Rn 21 Es beeinflusst die Rechtsgestaltung teilweise sehr stark. Zu beachten sind Art 113 EGBGB (Ablösung, vgl Kobl NJW-RR 06, 523 [OLG Koblenz 27.10.2005 - 5 U 215/05]; Einschränkung, Umwandlung), Art 114 EGBGB (Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz), Art 115 EGBGB (Inhaltliche Verbote u Beschränkungen), Art 117 EGBGB (Wertgrenzen), Art 120, 121 EGBGB (Teilung des Grundstücks)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begründung der Ehe.

Rn 26 Nach Art 17b I 1 Alt 1 bestimmen sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Ehe nach dem Recht des Register führenden Staats. Form u materielle Wirksamkeit unterliegen demselben Recht. Vorfragen, zB Bestehen einer Ehe oder anderen Lebenspartnerschaft, Minderjährigkeit, Verwandtschaft, werden selbstständig angeknüpft. Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 51 Eine Vorpfändung ist zulässig. Der Schutz besteht auch bei einer Arrest-, Sicherungs- oder Vorpfändung (Kreft FS Schlick, 247, 258f). Gepfändet wird nach § 357 HGB der Saldo aus dem Kontokorrent und nicht die Einzelforderung (BGH NJW 82, 1150). Die wirksame Pfändung des – regelmäßig auch künftigen – Guthabens begründet dessen Verstrickung (dazu BGH NZI 17, 892 [BGH 21....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erster Fall der Surrogation: Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts.

Rn 9 Gemeint ist ein nicht rechtsgeschäftlicher Erwerb, etwa nach §§ 946 ff, 984, 937 ff (Ersitzung aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Besitzes, § 857) sowie § 1952 (Annahme einer dem Erblasser angefallenen Erbschaft durch den Vorerben). Rn 10 Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der nicht rechtsgeschäftliche Erwerb durch ein Rechtsgeschäft des Vorerben ausgelöst oder verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erbrechtliche Nachfolgeklausel.

Rn 8 Die erbrechtliche Nachfolgeklausel stellt den Anteil vererblich. Seine Übertragung richtet sich nicht nach Gesellschaftsrecht, sondern nach Erbrecht. Der Erbe tritt nach § 1922 unmittelbar in die Gesellschafterstellung ein. Bei mehreren Erben wird entgegen der Regel des § 2032 I nicht die Erbengemeinschaft Gesellschafter, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintragung und Eigenbesitz.

Rn 2 Eine natürliche oder juristische Person – auch des Öffentlichen Rechts (BGHZ 136, 242) – muss im Grundbuch als Eigentümer, Miteigentümer (Celle RdL 57, 321) oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts eingetragen sein, ohne Eigentümer bzw Inhaber zu sein. § 900 gilt auch für eine zu Unrecht eingetragene Gesamthandsgemeinschaft. Die Eintragung darf nicht widersprüchlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Privilegierte Rechtsträger.

Rn 6 Erfasst werden vom Anwendungsbereich der Norm der Bund einschließlich der selbständigen Sondervermögen, aber nicht die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost seit der Umwandlung in Aktiengesellschaften, außerdem die Bundesländer und die aufgrund Bundes- oder Landesrechts bestehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das sind auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Einbringungsfälle

Rn. 502 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 In Einbringungsfällen sind die Gesellschaftsanteile, die übertragende/ausgliedernde Rechtsträger als Gegenleistung für das eingebrachte BV (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) erhalten, (Teil der) Gegenleistung, die im Falle des § 20 UmwStG in KapGes-Anteilen, im Fall des § 24 UmwStG in Anteilen an einer PersGes besteht (BFH v 29.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 25 Soweit das Grundbuch betroffen ist, ist vorstellbar, dass ein Dritter gem § 19 GBO zustimmen muss (BGH NZM 12, 351 Rz 5; Nürnbg ZMR 21, 535). Zustimmungsberechtigte Dritte sind die in Abt II oder Abt III eingetragenen Berechtigten wie Grundpfandrechtsgläubiger, Inhaber von Reallasten, Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten. Ferner sind potenziell zustimmungsberechtigt die B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Regelungsgehalt.

Rn 3 Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind die in § 549 II, III erwähnten Mietobjekte. § 577 regelt ein gesetzliches schuldrechtliches persönliches Vorkaufsrecht des Wohnraummieters; Burballa ZfJR 17, 121. Für den Vermieter/Veräußerer entsteht eine Doppelverpflichtung, dem Erstkäufer ggü sollte für den Fall der Vorkaufsrechtsausübung eine auflösende Bedingung vereinbart wer...mehr