Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter kündigt, die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll, so kann ein Gesellschafter, in dessen Person ein die übrigen Gesellschafter nach § 723 Abs. 1 Satz 2 zur Kündigung berechtigender Umstand eintritt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. 2Das Ausschließungsrecht steht den ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.4 Beachtung des Drittbegünstigungsverbots

Tz. 39 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Drittbegünstigungsverbot ist eines der wesentlichen Grundprinzipien des Gemeinnützigkeitsrechts. Mittel dürfen ausschließlich zur Verfolgung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gewährung von Vorteilen an Dritte ohne Verfolgung seines steuerbegünstigten Zwecks ist einem gemeinnützigen Verein grundsätzlich u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Bewirkt die Adoption, dass grds mit Wirkung der Annahme das Kind in dem neuen Lebenskreis auch diejenige rechtliche Stellung erhält, die es mit der Geburt hätte erlangen können, muss die Aufhebung diese Beziehungen wieder aufheben. Unterschiedliche Regelungen sind jedoch notwendig in verschiedener Hinsicht, da die vorausgegangene Zeit gelebt wurde und daraus resultieren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteivereinbarung über Anfechtungsfrist.

Rn 82 § 1059 III enthält eine prozessuale Klagefrist. Ihr Ablauf führt zum Verlust des Klagerechts aus § 1059 (BGH 29.04.20 – VIII ZR 355/18 = NJW 20, 1947 Rz 21). Dabei muss zwingend lediglich der Aufhebungsantrag innerhalb der maßgeblichen Frist (§ 1059 III) gestellt werden. Die einzelnen Aufhebungsgründe können später innerhalb der vom OLG für das Vorbringen gesetzten Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

Rn 4 Es muss eine Schuldverschreibung abhandengekommen oder vernichtet worden sein. Das Abhandenkommen wird teilweise wie in § 935 als unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes, teilweise eigenständig aus dem Zweck des Angebotsverfahrens heraus ausgelegt (BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2; BeckOGKBGB/Vogel Rz 6). Ein Abhandenkommen soll auch vorliegen, wenn der Verbleib der Ur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Hinweispflicht/Wiedereröffnung/Nachweis.

Rn 13 Jedenfalls im Verfahren vor dem Amtsgericht hat das Gericht auf den Verlust der Rügemöglichkeit hinzuweisen (§ 504 entspr). Darüber hinaus besteht eine Hinweispflicht gem § 139, wenn die Partei ansonsten in unzulässiger Weise durch die Entscheidung des Gerichts überrascht (dazu § 139 Rn 13 ff) werden würde (BGH NJW 58, 104; einschr Musielak/Voit/Huber Rz 6). Nach § 156...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachurteilsvoraussetzung.

Rn 11 Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn dem Kl oder dem Bekl die Parteifähigkeit fehlt. Diese Behandlung der Klage zeigt, dass ein nicht rechtsfähiges Gebilde (Prozess-)Partei, nur eben nicht parteifähig ist. Die Parteifähigkeit ist eine in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfende, weder Rügeverzicht (§ 295 II) noch Präklusion (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Einkommen und Vermögen.

Rn 5 Maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist zunächst die Zweckbestimmung. Ein Geldbetrag, der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Einkommen. Vermögen – und nicht Einkommen – der bedürftigen Partei ist auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH FamRZ 04, 1633; BAG NJW 08, 1400). Vermögen sind Zahlungen aus Vermögensauseinandersetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der gesetzliche Regelfall, Abs 1.

Rn 1 Der dispositive I beschränkt sich für die Gelegenheitsgesellschaft (dem gesetzlichen Leitbild der GbR) darauf, vor der Auflösung den Rechnungsabschluss und die Verteilung von Gewinn und Verlust auszuschließen. Davon zu unterscheiden ist der Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Rechnungslegung (§ 713 Rn 4). Die Abgrenzung zwischen Gelegenheitsgesellschaften oder auf Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Q

Qualifikation Art 10 EGBGB 3; Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 727 9; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellungsverfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausschlussfrist für Mängelanzeige (Nr 8b ee).

Rn 69 Ausschlussfristen für die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel unterliegen den in Nr 8b ee genannten Beschränkungen. Offensichtlich sind Mängel, die auch dem durchschnittlichen nichtkaufmännischen Kunden ohne besonderen Aufwand auffallen müssen (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 8 Rz 70). Erkennbarkeit oder Sichtbarkeit genügen nicht (Stuttg BB 79, 908). Klauseln, die ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Postlauf.

Rn 40 Auf die Einhaltung der von der Bundespost (BGH NJW-RR 04, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03]) oder sonstigen Briefbeförderern (BGH NJW-RR 08, 930 [BGH 23.01.2008 - XII ZB 155/07]) angegebenen Brieflaufzeiten darf vertraut werden, auch vor den Feiertagen (BGH NJW 08, 587 [BGH 19.07.2007 - I ZB 100/06]). Das gilt grds auch während einer Pandemie (BGH AnwBl 21, 172 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gegen die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 697 BGB – Rückgabeort.

Gesetzestext Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen. Rn 1 Die Rückgabe der verwahrten Sache ist in § 697 als Holschuld ausgestaltet. Leistungs- und Erfolgsort der Rückgabe ist der vertragliche Aufbewahrungsort (§§ 691, 692). Die Bestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Weiterer Schaden (Abs 4).

Rn 8 Gestützt auf §§ 280, 286 kann der Gläubiger nach § 288 IV einen weiteren Verzögerungsschaden geltend machen, der über den in Abs I 2 geregelten Zinssatz hinausgeht. Dabei kann es sich insbes um einen Zinsschaden handeln. Dieser Zinsschaden liegt entweder (1) in einem Verlust von Anlagezinsen (s BGHZ 104, 337, 344 f) oder (2) in der Aufwendung von Kreditzinsen. Während B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 719 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei den nachfolgenden Einzelfällen geht es darum, ob ihre Auswirkungen noch in der Schlussbilanz mit Auswirkungen auf den laufenden Gewinn zu erfassen sind oder sie als durch die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ausgelöster Geschäftsvorfall eine andere rechtliche Qualifizierung erfahren. Die Rspr orientiert sich dabei an den oben da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Laufender Gewinn des Wj der Veräußerung

Rn. 503 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wird der Veräußerungspreis auf Basis einer Bilanz zum vorangegangenen Wj ermittelt, die zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bereits "veraltet" ist, gehört auch der Teil des Kaufpreises, der wirtschaftlich auf den zwischenzeitlichen Gewinn des lfd Wj entfällt, zum Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, da der Zeitpunkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Angemessenheit.

Rn 8 Das Gericht hat die Angemessenheit der Austauschpfändung nach Lage der Verhältnisse zu überprüfen. Insbesondere soll eine Austauschpfändung nur erfolgen, wenn eine im Verhältnis zum Wert des Ersatzstücks nennenswerte Befriedigung des Gläubigers zu erwarten ist (LG Mainz NJW-RR 88, 1150 [LG Mainz 28.04.1988 - 8 T 72/88]). Hat der Schuldner anderes Vermögen, durch das der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht verpflichtet. Anmeldung zum Gesellschaftsregister. (zum 1.1.24) (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nach der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Rn 17 Wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, endet regelmäßig auch die Entstehung weiterer Schäden. Doch gibt es Ausnahmen: Das berufliche Fortkommen kann durch die Unterbrechung verzögert sein; dafür wird Schadensersatz geschuldet. Bei langen Unterbrechungen kann es sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen. Auch das bedeutet einen ersatzfähigen Schaden. Den Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Nachlassverwaltung bzw Insolvenz kommt es zur endgültigen Trennung von Nachlass und Eigenvermögen des Erben. Die Nachlassabsonderung führt zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, § 1984 I 1, §§ 22 I 1, 80 I InsO, mit der Folge, dass die nach § 1922 eingetretene Vermögensverschmelzung (ähnlich Konfusion oder Konsolidati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Zunächst muss eine Abweichung von einer soeben genannten Verfahrensregel vorliegen. Sodann ist das Fehlen einer Rüge innerhalb einer von den Parteien besonders vereinbarten Frist zu prüfen. Gibt es insoweit keine Vereinbarung, so muss die Rüge unverzüglich erfolgen. Dies bedeutet eine Rüge entweder in der nächsten mündlichen Verhandlung oder (soweit ein weiterer Termin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachfristsetzung und Ordnungsmittel.

Rn 15 Versäumt der SV die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll das Gericht im Regelfall ein Ordnungsgeld aussprechen (S 1). Dies muss jedoch in einem ersten Schritt unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden (S 2). Dies sollte allerdings erst nach Rückfrage beim SV geschehen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung (Kob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangsbekenntnis.

Rn 6 Dieses dient nicht nur dem Nachweis der Zustellung (Abs 2 S 1), sondern ist für deren Wirksamkeit vorausgesetzt (str; wie hier Zö/Schultzky Rz 7 mwN; aA MüKoZPO/Müller § 174 aF Rz 7; vgl auch § 175 Rn 4). Der Verlust des Empfangsbekenntnisses ist allerdings unschädlich; der Beweis der Zustellung muss dann auf andere Weise geführt werden. Für die inhaltlichen und formell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für die außerordentliche Kündigung iSv § 573d I ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 nötig. Sonst müssen die Voraussetzungen der erleichterten Kündigung für Einliegerwohnraum nach § 573a vorliegen. Eine neue wichtige Ausnahme wird für die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters nach § 564 (vgl Porer NZM 05, 489) gemacht; dort ist ein berechtigtes Interes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffassung genügt es, wenn die Mitteilung dem Mieter im zeitlichen Zusammenhang vor Vertragsschluss zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entfaltungsschutz.

Rn 47 Er ist gegen Behinderungen der Entfaltung der Persönlichkeit in unzulässiger Weise gerichtet, zB Freiheitsberaubung, Kidnapping, Verlust des Arbeitsplatzes durch Mobbing (BAG NZA 07, 1154 [BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06] Rz 70 ff; Brose Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler 2011, S 289; Jansen/Hartmann NJW 12, 1540; zum Cybermobbing s Giebel NJW 17, 977), Vereitelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen der Säumnis.

Rn 7 Die Erbenhaftung wird auf die Bereicherung des Nachlasses beschränkt (Erman/Horn § 1974 Rz 3). Wurde der Nachlass bereits geteilt, gilt § 2060 Nr 2. Bei Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts entfällt die Wirkung der Säumnis, § 2013 I 1 (Erman/Horn § 1974 Rz 3). Nach § 327 I InsO sind Verbindlichkeiten ggü Pflichtteilsberechtigten vor den Verbindlichkeiten aus den vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so haben die Gesellschafter für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis aufzukommen, nach welchem sie den Verlust zu tragen haben. 2Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so haben die übrigen Gesellschafter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dienstleistungspflicht.

Rn 3 Art und Ausmaß der Dienstpflicht sind abhängig vom Alter des Kindes und seinen Fähigkeiten, aber auch von den Lebensverhältnissen der Eltern (zB Krankheit, doppelte Berufstätigkeit, Erziehung. durch nur einen Elternteil) sowie den sächlichen Erfordernissen wie Haushalt oder Geschäftsbetrieb (NJW 72, 1716). Deshalb gibt es insb für den zeitlich geschuldeten Umfang der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2134 BGB – Eigennützige Verwendung.

Gesetzestext 1Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. 2Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt. Rn 1 Die Vorschrift statuiert eine Ersatzpflicht des nicht befreiten Vorerben für den Fall, dass er Nachlassgegenstände für sich s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Ansprüche.

Rn 21 Sind sowohl das schuldrechtliche (Verpflichtungs-) als auch das dingliche (Verfügungsgeschäft) Rechtsgeschäft nichtig (zB Fehleridentität), so kann der Eigentümer bei Veräußerung und Übergabe der Sache diese sowohl nach § 985 als auch § 812 I 1 (Besitzkondiktion) herausverlangen. In diesem Fall stärkt das Recht aus § 985 die Stellung des Eigentümers nicht nur hinsichtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Teilrücknahme.

Rn 17 Die tw Zurücknahme der Berufung ist insoweit zulässig, wie das Rechtsmittel auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte. Damit gilt insoweit dasselbe wie bei dem Teilverzicht (§ 515 Rn 21). Eine Teilrücknahme liegt nur vor, wenn die zunächst gestellten Berufungsanträge später beschränkt werden; keine Teilrücknahme ist es, wenn unbeschränkt Berufun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Berufung auf Gegenrechte des Zedenten.

Rn 6 Der Zessionar kann hinsichtlich des Gegenanspruchs alle Verteidigungsmöglichkeiten des Zedenten zur Geltung bringen, so zB die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 (BGHZ 35, 317, 327 f), den Verlust des Einziehungsrechts nach § 171 II HGB (BFH BStBl II 84, 795) sowie ein vertragliches (BGH WM 75, 852) oder gesetzliches Aufrechnungsverbot (BGHZ 95, 109, 117).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Anwendungsbereich des § 17 fallen entgegen der missverständlichen Überschrift alle passiv parteifähigen Personen, soweit sie nicht von § 13 (natürliche Personen) erfasst werden (St/J/Roth Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; enger Zö/Schultzky Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die den Fiskus ausnehmen wollen, s dazu § 18 Rn 2). Die Aufzählung in § 17 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abschneiden.

Rn 16 Das Selbsthilferecht erlaubt dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten (Rn 3) das Abschneiden in das Grundstück hinüber gewachsener Wurzeln oder herüberragender Zweige. Die Abtrennung darf höchstens bis zur Grundstücksgrenze vorgenommen werden, auch wenn ein Abschneiden an anderer Stelle auf dem Nachbargrundstück aus gärtnerisch-botanischer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schlüssel.

Rn 120 Zur Besitzeinweisung sind grds Schlüssel auszuhändigen (Naumbg ZMR 00, 290; LG Berlin NJW-RR 88, 203; Rn 58). In Betracht kommen Haus- und Wohnungseingangstür, Briefkasten und andere Räume, etwa Boden, Keller, Innenhof, soweit daran ein Gebrauchsrecht besteht (Rn 106 ff). Für jeden zulässigen Bewohner ist grds ein Schlüsselsatz auszuhändigen (LG Berlin GE 85, 1259); e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Gegenseitigkeit setzt voraus, dass sich eine Hauptforderung des Gläubigers gegen den Schuldner richtet und mit einer eigenen Forderung desselben Schuldners gegen denselben Gläubiger aufgerechnet wird. Ausnahmsweise wird das Gegenseitigkeitserfordernis gesetzlich überbrückt, etwa in § 566d, in § 35 VVG (Köln VersR 97, 1265), nach zT vertretener Auffassung auch in § 45 V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Nachlassverwaltung muss die Antragsberechtigung bei allen Miterben vorliegen. Durch die Antragsrücknahme oder den Verlust des Antragsrechts bei einem Miterben nach § 2013 I 1 ist der gesamte Antrag wirkungslos (str etwa MüKo/Ann § 2062 Rz 3). Ist der Miterbe auch Nachlassgläubiger, kann er den Antrag nach § 1981 II s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten.

Rn 62 Die Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten führt zum Verlust des Anspruchs aus § 765 I, wenn sich die Inanspruchnahme aufgrund der Pflichtverletzung als rechtsmissbräuchlich darstellt (s Rn 61). Dabei kann die Unterscheidung zwischen Nebenpflichten und Obliegenheiten (dazu § 241 Rn 28) idR dahinstehen (vgl zB BGH WM 63, 24, 25: Einordnung als Obliegenheit), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Unterbrechung.

Rn 16 Die Regelungen zur Unterbrechung des Verfahrens durch Tod, Verlust der Prozessfähigkeit oder durch Insolvenzverfahren (§§ 239 ZPO ff) sind anzuwenden. Anlass für eine teleologische Reduktion gibt es grds nicht. Stirbt zB der klagende WEigtümer (LG München I NZM 13, 623) oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet (LG Düsseldorf ZWE 11, 375; AG Duisburg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr